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Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft ... - Volksbank AG

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5.9 German version of the Terms and Conditions of the Certificates – Bedingungen der<br />

Zertifikate<br />

Die Zertifikate unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Zertifikatsbedingungen<br />

(die Zertifikatsbedingungen) begeben.<br />

Die Regelungen der nachstehenden Bedingungen werden durch die Bestimmungen der diesen<br />

Bedingungen beigefügten endgültigen Bedingungen (die Endgültigen Bedingungen oder die<br />

siehe EB) ganz oder teilweise geändert, vervollständigt und ergänzt (im Wege von Verweisen<br />

auf die in Klammer angegebenen Punkte der Endgültigen Bedingungen). In diesen Zertifikatsbedingungen<br />

kursiv gedruckte Begriffe sind in den Endgültigen Bedingungen definiert. Insoweit<br />

sich die Zertifikatsbedingungen und die Endgültigen Bedingungen widersprechen sollten, gehen<br />

die Endgültigen Bedingungen den Zertifikatsbedingungen vor. Die Endgültigen Bedingungen<br />

können auch, soweit nach den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen zulässig, Änderungen<br />

der Zertifikatsbedingungen vorsehen.<br />

Verweise in den Zertifikatsbedingungen auf das Angebotsblatt bezeichnen das Angebotsblatt, in<br />

dem die jeweilige Emission von Zertifikaten überblicksmäßig beschrieben wird und welchem<br />

die Endgültigen Bedingungen als integraler Bestandteil angeschlossen sind.<br />

Die Endgültigen Bedingungen können bei der Hauptzahlstelle, jeder Zahlstelle und am Sitz der<br />

Emittentin während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden und Kopien der Endgültigen<br />

Bedingungen sind bei diesen Stellen kostenlos erhältlich. Dies gilt bei nicht-notierten Zertifikaten<br />

nur für die Inhaber der Zertifikate (die Zertifikatsinhaber).<br />

§ 1<br />

(Währung. Form. Emissionsart. Stückelung. Verbriefung. Verwahrung)<br />

(1) Währung. Form. Die <strong>Österreichische</strong> <strong><strong>Volksbank</strong>en</strong>-<strong>Aktiengesellschaft</strong> (die Emittentin)<br />

begibt Zertifikate (die Zertifikate) in der im Angebotsblatt und in den Endgültigen Bedingungen<br />

(Punkt 8) festgelegten Währung (die Festgelegte Währung). Die Zertifikate<br />

lauten auf den Inhaber und sind frei übertragbar.<br />

(2) Emissionsart und -preis. Die Zertifikate werden als Daueremission oder Einmalemission<br />

ausgegeben, wie in den Endgültigen Bedingungen (Punkt 3) bestimmt. Der Emissionspreis<br />

bestimmt sich wie im Angebotsblatt und in den Endgültigen Bedingungen (Punkt<br />

11) angegeben. Im Falle einer Daueremission (dh einer Emission von Zertifikaten, die im<br />

Ermessen der Emittentin während ihrer Laufzeit gezeichnet werden können) wird der<br />

Emissionspreis zum Laufzeitbeginn im Angebotsblatt und den Endgültigen Bedingungen<br />

(Punkt 11) bestimmt und danach laufend von der Emittentin gemäß herrschenden Marktbedingungen<br />

festgelegt. Die Emittentin beabsichtigt (ohne hierzu verpflichtet zu sein),<br />

unter gewöhnlichen Marktbedingungen aktuelle Ankaufs- und Verkaufskurse zu stellen.<br />

Die Emittentin übernimmt jedoch gegenüber den Zertifikatsinhabern keine Rechtspflicht<br />

zur Stellung derartiger Kurse oder hinsichtlich der Höhe oder des Zustandekommens derartiger<br />

Kurse.<br />

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