Sicherheit Sécurité Sicurezza Schwierige Suche nach dem ... - Swissi
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W<br />
die meisten Betroffenen<br />
verdrängen, dass sie vom<br />
Alkohol abhängig sind.<br />
Eddy Risch/Keystone<br />
W<br />
La plupart des personnes<br />
concernées nient<br />
être dépendantes à<br />
l’alcool.<br />
W<br />
La maggior parte delle<br />
persone con problemi<br />
d’alcool reprime il fatto<br />
di esserne dipendente.<br />
36 <strong>Sicherheit</strong> 2010_3<br />
Gesundheit<br />
Rechtlich sieht die Situation wie folgt aus: Der Arbeitgeber<br />
macht sich im Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes<br />
strafbar, wenn er einen Mitarbeiter<br />
wissentlich in angetrunkenem Zustand<br />
arbeiten lässt. Das Gesetz kennt keine Promillegrenze:<br />
«Die Einschätzung, wann jemand arbeitsfähig<br />
ist oder nicht, liegt im Ermessen des Vorgesetzten.»<br />
Aber auch der Arbeitnehmer kann rechtlich zur<br />
Rechenschaft gezogen werden: Sobald er sich oder<br />
andere durch den Genuss von Rauschmitteln gefährdet,<br />
macht er sich straf bar. Bevor es allerdings<br />
zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt,<br />
sollten die Betriebe auf Prävention setzten.<br />
65% aller Betriebe haben klare Regeln<br />
Entsprechende Programme gegen Alkoholkonsum<br />
am Arbeitsplatz sind in der Schweiz keine Seltenheit<br />
mehr, wenn auch noch nicht selbstverständlich:<br />
2009 hatten gemäss einer repräsentativen<br />
Umfrage von Sucht Info Schweiz (der ehemaligen<br />
Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme)<br />
65% aller Betriebe explizite Regeln zum Umgang<br />
mit Alkohol formuliert. 2% wollten Regeln<br />
einführen, die restlichen Betriebe hatten keine<br />
Vorkehrungen getroffen.<br />
Erwartungsgemäss verfügten industrielle und gewerbliche<br />
Betriebe über mehr Bestimmungen zum<br />
Alkoholkonsum. 23% der 850 untersuchten Unternehmen<br />
und Staatsbetriebe hatten ihr Personal<br />
entsprechend weitergebildet, vorab grössere<br />
Betriebe mit mindestens 500 Mitarbeitenden.<br />
Einen wichtigen Schritt in Richtung Aufklärung<br />
und Prävention bietet seit Herbst 2009 www.alkoholamarbeitsplatz.ch,<br />
die gemeinsame Website<br />
von Sucht Info Schweiz, Suva, Gesundheitsförderung<br />
Schweiz und <strong>dem</strong> Staatssekretariat für Wirtschaft<br />
(SECO). Vorgesetzte, Kollegen und Betroffene<br />
finden darin eine Fülle von Informationen<br />
und Tipps. Beispielsweise den Hinweis, dass Vorgesetzte<br />
im ersten Gespräch das Thema Alkohol<br />
gar nicht ansprechen, sondern einzig auf die festgestellten<br />
Auffälligkeiten im Verhalten und in<br />
der Leistung Bezug nehmen sollten. Dazu gehören<br />
unter anderem: Absenzen, lange Pausen, Unpünktlichkeit,<br />
Fehler, Beschwerden von Mitarbeitern<br />
und Kunden, Versäumnisse, geringere<br />
Leistung und Qualität sowie Konzentrationsschwierigkeiten,<br />
häufige Stimmungswechsel,<br />
Nervosität, Rückzug und schwindende Motivation.<br />
«Das Problem ist oft nicht allzu offensichtlich»,<br />
sagt Monique Helfer, Mediensprecherin von Sucht<br />
Info Schweiz: «Die Vorstellung, die Betroffenen<br />
würden mit einer Alkoholfahne durchs Büro marschieren,<br />
ist meistens falsch. Sie bemühen sich,<br />
ihren Konsum zu verbergen.» Helfer betont, es<br />
liege deshalb weder an den Kollegen noch an den<br />
Vorgesetzten, eine Diagnose zu stellen und vorschnell<br />
zu urteilen. Und sie fügt einen anderen<br />
schwierigen Aspekt hinzu: «Mitarbeiter neigen oft<br />
dazu, den Kollegen zu decken, seine Versäumnisse<br />
kaschieren zu helfen. Sie tun damit längerfristig<br />
aber weder <strong>dem</strong> Kollegen noch sich selber einen<br />
Gefallen. Sie sollten den Kollegen vielmehr auf<br />
festgestellte Veränderungen in der Arbeit ansprechen<br />
und die damit einhergehende eigene Belastung<br />
erwähnen. Das Umfeld darf sich keinesfalls<br />
anpassen.» In einem zweiten Schritt dürften Kollegen<br />
auch nicht zögern, sich an Vorgesetzte zu<br />
wenden.