HKB_07_2022
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Harzer<br />
Ausgabe 7 | <strong>2022</strong> 27.<strong>07</strong>.<strong>2022</strong> www.kreis-hz.de<br />
AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ
2<br />
AUSSTELLUNG<br />
24.06.–14.10.22<br />
Mo – Mi <strong>07</strong>.30 – 16.00 Uhr<br />
Do <strong>07</strong>.30 – 18.00 Uhr<br />
Fr <strong>07</strong>.30 – 13.00 Uhr<br />
Sa 10.00 – 16.00 Uhr<br />
HALBERSTADT<br />
IM UMBRUCH<br />
WANDEL<br />
– ZEIT–<br />
–<br />
INNOVATION –<br />
Fotokompositionen von Torsten Milarg | Rotunde der Halberstadtwerke | Wehrstedter Str. 48<br />
1992 - <strong>2022</strong><br />
ENERGIE FÜR HIER
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
3<br />
am 1. Juli war der Landkreis Harz 15 Jahre alt. Im Sommer 20<strong>07</strong><br />
entstand er bei der Kreisgebietsreform als Rechtsnachfolger<br />
bei der Fusion der Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und<br />
Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz. Für die Stadt<br />
Falkenstein/Harz hatten die damaligen Landräte Heike Brehmer<br />
(Aschersleben-Staßfurt) und Wolfram Kullik (Quedlinburg) bereits<br />
im März 20<strong>07</strong> eine Wechselvereinbarung in den künftigen<br />
Landkreis Harz unterzeichnet.<br />
77 Städte und Gemeinden prägen mit einer oftmals mehr als<br />
1000-jährigen Geschichte in 13 Einheitsgemeinden und einer<br />
Verbandsgemeinde das Gesicht des Landkreises Harz. Mit<br />
aktuell rund 209 200 Einwohnern ist er der einwohnerstärkste in<br />
Sachsen-Anhalt. Bei der Standortkonzentration der Verwaltung<br />
ist der Harzkreis auf einem guten Weg. 20<strong>07</strong> über insgesamt<br />
25 Standorte in fünf Städten verteilt, befinden sich heute alle<br />
Dezernate, Fachbereiche und Ämter der Kreisverwaltung mit<br />
rund 1 000 Mitarbeitern (20<strong>07</strong>: 1521) in der Kreisstadt.<br />
Mit dem Landkreis Harz entstand vor 15 Jahren eine neue Verwaltungseinheit.<br />
Seitdem ist es gelungen, aus einer Hand für<br />
die Region im Herzen Mitteldeutschlands zu arbeiten. Wenn wir<br />
bei allem Verständnis für den Lokalpatriotismus vor Ort das alte<br />
Schubladendenken überwinden, gewinnt die Region. Der Harzkreis<br />
als regionales Gefühl der Zusammengehörigkeit ist unsere<br />
große Zukunftschance: Er kommt in immer mehr Herzen seiner<br />
Einwohner und der Gäste aus aller Welt an.<br />
Herausforderungen sind neben den weltpolitischen Dingen<br />
auch die Energiekrise, die Mobilitätswende, das Waldsterben.<br />
Das alles ist nicht in wenigen Monaten zu lösen. Es wird Jahre<br />
dauern. Deshalb brauchen wir jeden an seiner Stelle und dürfen<br />
keine Angst haben, sondern müssen die Probleme angehen.<br />
Mich macht eine aktuell vom Umweltminister vor kurzem beim<br />
„Sommerfest der Harzer Wirtschaft“ in Blankenburg geäußerte<br />
Zahl hoffnungsvoll: Der Harzkreis ist mit rund 20 Prozent der<br />
Wirtschaftskraft in Sachsen-Anhalt ein ökonomisches Powerpaket<br />
mit hohem Innovationspotenzial. Wir müssen jetzt die<br />
Chancen der Energiewende und Industrietransformation, von<br />
Bildungspotential und Digitalisierung sowie von regional erzeugten,<br />
nachhaltigen Produkten anpacken.<br />
Im Mai <strong>2022</strong> hat die Zahl der Arbeitslosen erstmal die Vorpandemiequote<br />
2019 unterschritten. Und auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig<br />
Beschäftigten nähert sich nach einem<br />
Einbruch mittlerweile dem Frühjahr 2019. Die Stimmung in der<br />
Wirtschaft ist positiver als viele das in den Krisenzeiten vermuten<br />
würden: Allein im Jahr 2021 wurden kreisweit 30 gewerbliche<br />
Investitionen, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von<br />
rund 50 Millionen Euro, mit etwa 20 Millionen Euro finanziell<br />
unterstützt. Das spricht für die Kraft der Wirtschaft vor Ort.<br />
Und noch eine Zahl: Seit 20<strong>07</strong> flossen aus dem EU-Fördertopf<br />
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ etwa<br />
1,3 Milliarden Euro finanziell unterstützt von Bund und Land allein<br />
an Unternehmen im Harzkreis. Damit wurden 3 600 neue<br />
Arbeitsplätze geschaffen und 15 000 Arbeitsplätze gesichert.<br />
Der Harzkreis hat großes<br />
Potential: Entscheidend ist,<br />
dass es den Menschen zwischen<br />
Huy und Harz gut geht<br />
– und zwar quer durch alle<br />
Lebensalter. Dieser gemeinsamen<br />
Verantwortung stellt<br />
sich der Landkreis Harz. Er will<br />
attraktive Heimat, Arbeits- und<br />
Wohlfühlort seiner Einwohner<br />
sein. Das ist unser Anspruch.<br />
Ihr Thomas Balcerowski<br />
Landrat<br />
EDITORIAL<br />
Aus dem Inhalt<br />
Sommerfest der<br />
Harzer Wirtschaft<br />
5<br />
Löschwassertanks<br />
im Harz aufgestellt<br />
13<br />
101. Stammtisch<br />
auf dem Brocken<br />
16<br />
17<br />
Kreisverwaltung beim<br />
8. Harzer Firmenlauf<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber<br />
Landkreis Harz<br />
Der Landrat<br />
Friedrich-Ebert-Straße 42<br />
38820 Halberstadt<br />
Redaktion/Bezug<br />
Pressestelle des Landkreises Harz<br />
Friedrich-Ebert-Straße 42<br />
38820 Halberstadt<br />
Telefon: 03941/59 70 42 08<br />
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Sommerfest der Harzer Wirtschaft<br />
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Der Landkreis Harz legt großen Wert auf<br />
Gleichberechtigung. Die im Harzer Kreisblatt<br />
verwendete männliche Form dient<br />
ausschließlich der leichteren Lesbarkeit<br />
der Texte und schließt selbstverständlich<br />
alle Geschlechter mit ein.<br />
Redaktionsschluss der Ausgabe 08/<strong>2022</strong><br />
10. August <strong>2022</strong>
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28. September<br />
19. Oktober<br />
16. November<br />
21. Dezember<br />
Alle Informationen<br />
finden Sie hier:
5<br />
AKTUELLES<br />
Zum ersten Sommerfest hatte der Landkreis Harz zusammen<br />
mit der Stadt Blankenburg, der Industrie- und Handelskammer<br />
Magdeburg und den Wirtschaftsjunioren Harz die Unternehmer<br />
und Bürgermeister nach Blankenburg eingeladen.<br />
Erstes „Sommerfest der Harzer Wirtschaft“ ist gut besucht<br />
Blankenburg. In den Barocken Schlossgärten Blankenburg<br />
wurde das erste „Sommerfest der Harzer Wirtschaft“ gefeiert.<br />
150 Gäste folgten bei sonnigem Frühlingswetter der Einladung.<br />
Auf der Rednerliste standen Landrat Thomas Balcerowski<br />
sowie der Ehrengast, Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister<br />
Armin Willingmann.<br />
„Sie prägen mit Ihren Unternehmen das Gesicht unseres<br />
Landkreises und seiner Wirtschaft“, hob Heiko Breithaupt, Bürgermeister<br />
in Blankenburg, in seiner Begrüßung hervor. Als<br />
Mitgastgeber des Sommerfestes fügte er in der zauberhaften<br />
Kulisse der Barocken Schlossgärten hinzu: „Die Stadt Blankenburg,<br />
der Landkreis Harz, die Industrie- und Handelskammer<br />
(IHK) und die Wirtschaftsjunioren sagen Danke. Danke, dass es<br />
Sie und Ihre Unternehmen gibt.“ Und IHK-Vizepräsident Thomas<br />
Kempf ergänzt: „Wir können stolz auf die Power der Harzer Wirtschaft<br />
sein.“<br />
„Es ist wieder die Zeit, sich zu treffen, Zeit für gute Gespräche“,<br />
freute sich der Landrat in seiner Begrüßung über die Resonanz<br />
der Unternehmer. Die Premiere des Sommerfestes, so die Hoffnung<br />
von Thomas Balcerowski, sei der Beginn einer neuen Tradition,<br />
um miteinander im Gespräch zu bleiben. In seiner Rede<br />
zog er eine Bilanz. Die mehr als zwei Jahre dauernde Corona-<br />
Pandemie, die durch den Ukraine-Krieg forcierte Energie krise<br />
und das Waldsterben beschleunigen auch im Harzkreis die<br />
Transformation der Industrie. „Die Welt ist heute nicht mehr,<br />
wie sie 2018 war“, betonte er. Der Fachkräftemangel sei auch<br />
„im Harzkreis mit den Händen zu greifen“. Jetzt gelte es von der<br />
Intel-Ansiedlung auch im Harzkreis zu profitieren.<br />
Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister griff in seinem kurzen<br />
Redebeitrag die Schwerpunkte Thomas Balcerowski‘s auf. Im<br />
Blick auf die wirtschaftlichen Chancen der Region regte Willingmann<br />
die Städte und Gemeinden im Harz an, zeitnah neue<br />
Flächen für Industrie und Gewerbe entlang der großen Verkehrsadern<br />
auszuweisen. „Der Harz ist eine wirtschaftlich starke<br />
Region.“<br />
Er sei dem Landrat für die Unterstützung bei der Energiewende<br />
vor Ort dankbar, so Armin Willingmann. Um zügig unabhängig<br />
zu werden, „müssen wir auch über Windkraft-Strom aus dem<br />
Wald reden.“ Freilich dürfe der Harz kein riesiger Windpark werden.<br />
„Aber, wo der Wald nicht mehr da ist, darf es keine Tabus<br />
mehr geben, diese Flächen in Überlegungen zur unabhängigen<br />
Energieversorgung einzubinden“, unterstrich Sachsen-Anhalts<br />
Energieminister. Grüner Strom sei durchaus ein gewichtiger<br />
Standortfaktor der Zukunft. „Wir wollen in Sachsen-Anhalt zügig<br />
und kraftvoll autark werden“, hob der Minister hervor. Energiepolitik<br />
sei heute Sicherheitspolitik.<br />
Dem rund 60-minütigen offiziellen Teil schlossen sich Gespräche<br />
der Unternehmer an. „Ich will hören, welche Themen die<br />
Unternehmer beschäftigen, und wie wir als Landkreis bei der<br />
Lösung von Problemen unterstützen können“, sagte Thomas<br />
Balcerowski, bevor die Organisatoren mit dem Minister auf den<br />
„gemütlichen Teil des Sommerfestes“ auf der Bühne anstießen.
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Berufsschüler entwerfen die Wort-Bild-Marke zum Harzfest<br />
7<br />
Landkreis. Das Harzfest des Landkreises Harz hat jetzt eine<br />
eigene Wort-Bild-Marke. Sie kommt erstmals beim zweiten<br />
Harzfest des Landkreises zum Einsatz, das ab 16. September für<br />
drei Tage in Schwanebeck gefeiert wird.<br />
Das Logo entstand in Zusammenarbeit mit den Berufsbildenden<br />
Schulen J.P.C. Heinrich Mette in Quedlinburg. Dort hatte<br />
sich das zweite Unterrichtsjahr der „Gestaltungstechnischen<br />
Assistenz“ im Rahmen der Ausbildung mit der Visualisierung<br />
beschäftigt. „Diese berufspraktische Arbeit ist eine komplexe<br />
und mehrstufige Geschichte“, sagte Lehrer André Seifert. Seifert<br />
hatte elf Schülern in den Wochen vor deren Prüfung für die Entwicklung<br />
der Wort-Bild-Marke begeistern können.<br />
Nach der Präsentation der Projektergebnisse wurden die elf<br />
Entwürfe gesichtet. Die Entscheidung fiel auf die Arbeit von<br />
Lilian-Joana Rose. Die Ballenstedterin beginnt am 1. August eine<br />
Ausbildung bei der Werbeagentur „Ideengut“ in Halberstadt.<br />
Für ihren Einsatz wurden die Schüler belohnt: Als Dankeschön erhielten<br />
sie 200 Euro, die sie für einen gemeinsamen Ausflug nach<br />
Leipzig nutzten.<br />
100 % Information<br />
Ihre Unterstützung ist gefragt:<br />
Werden Sie Teil des zweiten Harzfestes des Landkreises Harz<br />
und bewerben Sie sich als Verein, Gastronom, Künstler und Institution<br />
und nutzen Sie die Bühnen und Flächen für Ihre Präsentation.<br />
Die Anmeldeformulare der Stadt Schwanebeck stehen<br />
auf der Webseite des Landkreises Harz zum Download bereit.<br />
Ihre ausgefüllten Unterlagen senden Sie bitte an das Volkshaus<br />
Schwanebeck. Anmeldeschluss ist der 31. Juli.<br />
Sie möchten am Festumzug beispielsweise als Betrieb, Verein,<br />
Institution oder Vertreter der Sehenswürdigkeiten des Harzkreises<br />
teilnehmen und ihren Bekanntheitsgrad vergrößern – egal,<br />
ob zu Fuß, mit einem PKW, Transporter, LKW oder Traktor mit<br />
Anhänger? Ihre Anmeldung nimmt René Hellmund ebenfalls<br />
gern entgegen.<br />
KONTAKT<br />
Volkshaus Schwanebeck<br />
René Hellmund<br />
Goethestraße 40<br />
39397 Schwanebeck<br />
E-Mail: harzfest-schwanebeck@studiod4.de<br />
Telefon: 0172/74 59 09 4<br />
AKTUELLES<br />
Sportler sorgen für Medaillenregen im Landkreis Harz<br />
Quedlinburg. Nach sechs aufregenden Tagen bei den Special<br />
Olympics Nationalen Spielen in Berlin haben Quedlinburgs<br />
Oberbürgermeister Frank Ruch und Thales Bürgermeister Maik<br />
Zedschack die Athleten aus Quedlinburg und Thale im Festsaal<br />
des Rathauses der Welterbestadt Quedlinburg empfangen. Es<br />
handelte sich um die Sportler aus der Evangelischen Stiftung<br />
Neinstedt und der Lebenshilfe Harzkreis Quedlinburg. Die Stadtoberhäupter<br />
beglückwünschten die Athleten und dankten allen,<br />
die die Teilnahme der geistig behinderten Sportler ermöglicht<br />
haben. „Nun heißt es, den Erfolg genießen, kurz ausruhen<br />
und weiter trainieren. Schließlich stehen bereits 2023 die Special<br />
Olympics World Games in Berlin bevor“, so Frank Ruch.<br />
Auch ein achtköpfiges Team aus der Lakomy-Schule Halberstadt<br />
(Foto rechts) war bei den Nationalen Spielen von Special Olympics<br />
dabei. Ausgezeichnet mit Gold-, Silber- und Bronzemedaillen<br />
und voller Stolz kehrten die Athleten in den Harz zurück.<br />
Vorfreude auf die Special Olympics World Games 2023<br />
2023 finden die Special Olympics World Games in Berlin statt.<br />
Vier Tage bevor die internationalen Sportler mit geistiger Behinderung<br />
in Berlin um Medaillen kämpfen, werden sie in mehr als<br />
200 Kommunen, den sogenannten Host Towns, begrüßt. Vier<br />
afrikanische Delegationen haben sich für den Landkreis Harz<br />
angekündigt. Halberstadt empfängt Gäste aus Madagaskar und<br />
Kamerun, in Quedlinburg und Thale werden zwei Delegationen<br />
aus Ghana und Tansania erwartet.
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Ausgabe 7 | <strong>2022</strong> 27.<strong>07</strong>.<strong>2022</strong> www.kreis-hz.de<br />
9<br />
AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ<br />
INHALT<br />
A. LANDKREIS HARZ<br />
1. Satzungen und Verordnungen<br />
2. Amtliche Bekanntmachungen<br />
Seite 9 Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz, Umweltamt,<br />
Sachgebiet Immissionsschutz/Chemikaliensicherheit<br />
gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) i.V.m. den §§ 8 ff der 9. BImSchV zum<br />
Antrag der juwi AG auf Erteilung einer Genehmigung nach §<br />
4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen<br />
(WKA) im Windpark Reinstedt<br />
Seite 11 Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz, Umweltamt,<br />
Sachgebiet Immissionsschutz/Chemikaliensicherheit<br />
gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) i.V.m. § 8 ff der 9. BImSchV zum Antrag der juwi<br />
AG auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur<br />
Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA)<br />
im Windpark Reinstedt<br />
B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN<br />
Seite 12 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der<br />
Kreismusikschule Harz – Eigenbetrieb des Landkreises Harz<br />
Seite 12 Haushaltssatzung <strong>2022</strong> der Regionalen Planungsgemeinschaft<br />
Harz (RPGHarz))<br />
C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN<br />
UND EINRICHTUNGEN<br />
D. SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
E. WAHLBEKANNTMACHUNGEN<br />
A. LANDKREIS HARZ<br />
2. Amtliche Bekanntmachungen<br />
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz,<br />
Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz/<br />
Chemikaliensicherheit gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m.<br />
den §§ 8 ff der 9. BImSchV zum Antrag der juwi AG<br />
auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG<br />
zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen<br />
(WKA) im Windpark Reinstedt<br />
Die juwi GmbH, Energie Allee 1, 55286 Wörrstadt hat mit Antrag vom<br />
28.03.<strong>2022</strong> beim Landkreis Harz auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetz i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur<br />
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />
die Genehmigung beantragt, am Standort Falkenstein / Harz, Ortsteil<br />
Reinstedt,<br />
Gemarkung: Reinstedt<br />
Flur: 6<br />
Flurstück: 180<br />
zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.<br />
Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb folgender<br />
Anlagenteile:<br />
Errichtung und Betrieb von<br />
• 2 WKA vom Typ Vestas V 162, Leistung 6,2 MW, Nabenhöhe 169m,<br />
Rotordurchmesser 162m, Gesamthöhe 250m auf den Flurstück Gemarkung<br />
Reinstedt, Flur 6, Flurstück 180.<br />
Es handelt sich um ein Repoweringprojekt, bei dem gleichzeitig mit<br />
der Errichtung der 2 beantragten WKA 3 bestehende WKA im Windpark<br />
Reinstedt / Ermsleben zurückgebaut werden sollen.<br />
Die Anlagen soll laut Genehmigungsantrag im Oktober 2025 in Betrieb<br />
genommen werden.<br />
Über die Zulässigkeit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV in einem<br />
förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
zu entscheiden.<br />
AUSGABE 7 | 27. Juli <strong>2022</strong><br />
Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt<br />
sich aus § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG und Anlage 1 Nr. 1.6.1<br />
UVPG. Der Vorhabenträger hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
beantragt und das Landratsamt des Landkreises<br />
Harz die Durchführung einer gesonderten Vorprüfung nicht für zweckmäßig<br />
erachtet. Ein UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen.<br />
Zuständig für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist der<br />
Landkreis Harz.<br />
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9.<br />
BImSchV öffentlich bekannt gemacht.<br />
Dem Landkreis Harz liegen zum Beginn des Beteiligungsverfahrens<br />
nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV folgende entscheidungserheblichen<br />
Berichte und Empfehlungen vor:<br />
– allgemeinverständliche Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />
– Ermittlung der Schallimmissionen durch Prognose<br />
– Schattenwurfgutachten Reinstedt 2<br />
– landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
– UVP-Bericht, mit allgemeinverständlicher Zusammenfassung<br />
– Artenschutzfachbeitrag<br />
– faunistische Gutachten Vögel, Fledermäuse<br />
– Raumnutzungsanalyse Rotmilan 2021<br />
– NATURA 2000 Verträglichkeitsvorstudie<br />
– Gutachten zur Standorteignung (Turbulenzgutachten)<br />
– Generisches Brandschutzkonzept<br />
– Typenprüfungen<br />
– Anlagenbezogene Bauunterlagen sowie Lagepläne<br />
– Nachweise der Erschließung<br />
– vorliegende Stellungnahmen der im Verfahren beteiligten Behörden.<br />
(Landesstraßenbaubehörde, Landesamt für Geologie und<br />
Bergwesen, Regionale Planungsgemeinschaft Harz, Ministerium für<br />
Infrastruktur und Digitales, Bundeswehr, Landkreis Harz: Umweltamt<br />
/ Gesundheitsamt / Katastrophenschutz)<br />
Der Genehmigungsantrag sowie die Antragsunterlagen einschließlich<br />
der vorgenannten Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit:<br />
vom 01.08.<strong>2022</strong> bis einschließlich 31.08.<strong>2022</strong><br />
bei folgenden Behörden aus und können zu den angegebenen Werktagen<br />
und Zeiten eingesehen werden:
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Bauamt, Zimmer 17<br />
Markt 1<br />
06463 Falkenstein/ Harz<br />
Montag 9.00 – 11.30 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 – 11.30 Uhr<br />
Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen<br />
Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren<br />
Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung<br />
nutzen Sie bitte die Telefonnummer 034743/962-62.<br />
2. Stadt Aschersleben<br />
Stadtplanungsamt, Zimmer 460<br />
Markt 1<br />
06449 Aschersleben<br />
Montag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr<br />
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit<br />
wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall<br />
informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin.<br />
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern<br />
03473/958-610 oder 03473/958-613.<br />
3. Stadt Seeland<br />
OT Nachterstedt<br />
Bauamt, Zimmer 20<br />
Lindenstraße 1<br />
06469 Seeland<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 – 11.30 Uhr<br />
Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen<br />
Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren<br />
Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung<br />
nutzen Sie bitte die Telefonnummer 034741-932-35.<br />
4. Landkreis Harz (als zuständige Genehmigungsbehörde)<br />
Haus II, Umweltamt, Zimmer 453<br />
Friedrich-Ebert-Str. 42<br />
38820 Halberstadt<br />
Montag 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit<br />
wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall<br />
informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin.<br />
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern<br />
03941/5970-5758 oder 03941/5970-5753.<br />
Der Inhalt der Bekanntmachung, der UVP-Bericht sowie die das Vorhaben<br />
betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen<br />
werden zudem über das zentrale Portal des Landes Sachsen-Anhalt<br />
zugänglich gemacht und sind auf folgender Internetseite: www.<br />
uvp-verbund.de einsehbar. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten<br />
Unterlagen.<br />
Einwendungen gegen das Vorhaben können in der Zeit vom 01.08.<strong>2022</strong><br />
bis einschließlich 30.09.<strong>2022</strong> schriftlich bei der Genehmigungsbehörde<br />
(Landkreis Harz, Umweltamt) oder bei der Stelle erhoben werden,<br />
bei der der Antrag und die Unterlagen zur Einsicht ausliegen oder elektronisch<br />
erhoben werden. Elektronische Einwendungen sind an: umweltamt@kreis-hz.de<br />
zu richten. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind<br />
alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen,<br />
die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />
Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen bzw. Firmenbezeichnung<br />
auch die Anschrift des Einwenders enthalten.<br />
Einwendungen sind dem Antragsteller und den beteiligten Behörden,<br />
deren Aufgaben berührt werden, durch die Genehmigungsbehörde<br />
bekannt zu geben.<br />
Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Namen und Anschrift<br />
unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur ordnungsgemäßen<br />
Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich sind.<br />
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten<br />
unterzeichnet werden oder in Form vervielfältigter gleichlautender<br />
Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren<br />
derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, der<br />
darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter<br />
bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt<br />
worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige<br />
Einwendungen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich<br />
sichtbar auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite enthalten, können<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Sofern frist- und formgerechte Einwendungen vorliegen, können diese<br />
in einem öffentlichen Erörterungstermin am<br />
03.11.<strong>2022</strong><br />
10.00 Uhr<br />
Dorfgemeinschaftshaus Reinstedt<br />
Berg 259<br />
06463 Falkenstein/Harz OT Reinstedt<br />
mit den Einwendern und dem Antragsteller erörtert werden. Eine gesonderte<br />
Einladung ergeht nicht mehr. Kann der Erörterungstermin an<br />
diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird er an dem folgenden<br />
Werktag fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung<br />
des Erörterungstermins im Ermessen der Genehmigungsbehörde<br />
liegt. Für den Fall, dass ein Erörterungstermin stattfindet, werden<br />
form- und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben<br />
des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben,<br />
erörtert.<br />
Die Entscheidung, ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach Ablauf<br />
der Einwendungsfrist getroffen und rechtszeitig vorher an gleicher<br />
Stelle öffentlich bekannt gemacht.<br />
Er wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch die Einsichtnahme<br />
in die Antrags- und weiteren Unterlagen, durch das Vorbringen von<br />
Äußerungen oder die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen,<br />
nicht erstattet werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über<br />
den Antrag und damit auch die Entscheidung über die Einwendungen,<br />
mit Ausnahme an den Antragsteller, durch öffentliche Bekanntmachung<br />
ersetzt werden kann.<br />
Hinweise zum Datenschutz<br />
Bei der Durchführung von förmlichen Genehmigungsverfahren nach<br />
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden regelmäßig<br />
personenbezogene Daten der Verfahrensbeteiligten durch die zuständige<br />
Behörde verarbeitet.<br />
Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1<br />
Satz 1c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger, als auch dessen Beauftragte<br />
sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Ergänzend wird auf die<br />
Hinweise zum Datenschutz auf der Homepage des Landkreises Harz<br />
verwiesen.<br />
(https://www.kreis-hz.de/de/amtliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntgabe-des-landkreises-harz-umweltamt-sachgebiet-immissionsschutzchemikaliensicherheit.html)<br />
Halberstadt, den 17.06.<strong>2022</strong><br />
gez. Sinnecker<br />
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz,<br />
Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz/<br />
Chemikaliensicherheit gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m.<br />
§ 8 ff der 9. BImSchV zum Antrag der juwi AG auf<br />
Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur<br />
Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen<br />
(WKA) im Windpark Reinstedt<br />
Die juwi GmbH, Energie Allee 1, 55286 Wörrstadt hat mit Antrag vom<br />
26.02.2020 beim Landkreis Harz auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetz i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur<br />
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />
die Genehmigung beantragt, am Standort Falkenstein / Harz, Ortsteil<br />
Reinstedt,<br />
AUSGABE 7 | 27. Juli <strong>2022</strong>
Gemarkung: Reinstedt Reinstedt<br />
Flur: 8 5<br />
Flurstücke: 21, 24, 35 14<br />
sieben Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.<br />
Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb folgender<br />
Anlagenteile:<br />
Errichtung und Betrieb von<br />
· 5 WKA vom Typ Vestas V 162, Leistung 5,6 MW, Nabenhöhe 169m,<br />
Rotordurchmesser 162 m, Gesamthöhe 250 m<br />
auf den Flurstücken Gemarkung Reinstedt, Flur 8, Flurstück 21 und<br />
24 sowie Gemarkung Reinstedt, Flur 5, Flurstück 14 sowie Gemarkung<br />
Ermsleben, Flur 19, Flurstücke 47 und 2 und<br />
· 2 WKA vom Typ Vestas V 150, Leistung 5,6 MW, Nabenhöhe 125 m,<br />
Ro tordurchmesser 150 m, Gesamthöhe 200m<br />
auf dem Flurstück Gemarkung Reinstedt, Flur 8, Flurstück 35.<br />
Es handelt sich um ein Repoweringprojekt, bei dem gleichzeitig mit<br />
der Errichtung der 7 beantragten WKA 17 bestehende WKA im Windpark<br />
Reinstedt / Ermsleben zurückgebaut werden sollen.<br />
Die Anlage soll laut Genehmigungsantrag im April 2025 in Betrieb genommen<br />
werden.<br />
Über die Zulässigkeit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV in einem<br />
förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
zu entscheiden. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
ergibt sich aus § 9 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 1.6.1<br />
UVPG. Ein UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen.<br />
Für die vorstehend genannten WKA hat das Landratsamt des Landkreises<br />
Harz bereits unter dem 28.01.<strong>2022</strong> einen positiven immissionsschutzrechtlichen<br />
Vorbescheid nach § 9 BImSchG erteilt. Im Rahmen<br />
dieses Verfahrens wurde die Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich<br />
Schallimmissionen, Schattenwurfimmissionen und Turbulenzintensität<br />
bereits abschließend geprüft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
hat stattgefunden. Darin wurden die vorstehend genannten Belange<br />
bewertet.<br />
Im Rahmen des anhängigen Genehmigungsverfahrens wird erneut<br />
eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Aus Gründen der<br />
Rechtssicherheit sollen darin auch die bereits durch den Vorbescheid<br />
abschließend geprüften Belange erneut bewertet werden.<br />
Zuständig für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist der<br />
Landkreis Harz.<br />
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9.<br />
BImSchV öffentlich bekannt gemacht.<br />
Dem Landkreis Harz liegen zum Beginn des Beteiligungsverfahrens<br />
nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV folgende entscheidungserheblichen<br />
Berichte und Empfehlungen vor:<br />
- allgemeinverständliche Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />
- Schallimmissionsprognose<br />
- Schattenwurfprognose<br />
- landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
- UVP-Bericht, mit allgemeinverständlicher Zusammenfassung<br />
- Artenschutzfachbeitrag<br />
- faunistische Gutachten zu Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse<br />
- NATURA 2000 Verträglichkeitsvorstudie<br />
- Extremwindgutachten<br />
- Gutachten zur Standorteignung (Turbulenzgutachten)<br />
- gutachterliche Stellungnahme zur Risikobewertung Eisabwurf / Eisabfall<br />
- Typenprüfungen<br />
- Anlagenbezogene Bauunterlagen sowie Lagepläne<br />
- Unterlagen zur Zisterne<br />
- Generisches Brandschutzkonzept<br />
- Nachweis der Erschließung und Grundstückssicherung<br />
- Baulastnachweis<br />
- vorliegende Stellungnahmen der im Verfahren beteiligten Behörden.<br />
(Stadt Falkenstein; Ministerium für Landesentwicklung und<br />
Verkehr; Bundeswehr; Regionale Planungsgemeinschaft Harz; Gesundheitsamt;<br />
Katastrophenschutz; Amt für Kreisstraßen; Landesstraßenbaubehörde;<br />
Landesamt für Verbraucherschutz, Landesamt<br />
für Geologie und Bergwesen; Umweltamt, Kreisentwicklung; Richtfunkbetreiber;<br />
Telekom; obere Luftfahrtbehörde, Mitnetz)<br />
Der Genehmigungsantrag sowie die Antragsunterlagen einschließlich<br />
der vorgenannten Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit:<br />
vom 01.08.<strong>2022</strong> bis einschließlich 31.08.<strong>2022</strong><br />
bei folgenden Behörden aus und können zu den angegebenen Werktagen<br />
und Zeiten eingesehen werden:<br />
AUSGABE 7 | 27. Juli <strong>2022</strong><br />
1. Stadt Falkenstein/Harz<br />
OT Ermsleben<br />
Bauamt, Zimmer 17<br />
Markt 1<br />
06463 Falkenstein / Harz<br />
Montag 9.00 – 11.30 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 – 11.30 Uhr<br />
Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen<br />
Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren<br />
Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung<br />
nutzen Sie bitte die Telefonnummer 034743/962-62.<br />
2. Stadt Aschersleben<br />
Stadtplanungsamt, Zimmer 460<br />
Markt 1<br />
06449 Aschersleben<br />
Montag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr<br />
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit<br />
wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall<br />
informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin.<br />
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern<br />
03473/958-610 oder 03473/958-613.<br />
3. Stadt Seeland<br />
OT Nachterstedt<br />
Bauamt, Zimmer 20<br />
Lindenstraße 1<br />
06469 Seeland<br />
Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 – 11.30 Uhr<br />
Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen<br />
Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren<br />
Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung<br />
nutzen Sie bitte die Telefonnummer 034741-932-35.<br />
4. Landkreis Harz (als zuständige Genehmigungsbehörde)<br />
Haus II, Umweltamt, Zimmer 453<br />
Friedrich-Ebert-Str. 42<br />
38820 Halberstadt<br />
Montag 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit<br />
wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall<br />
informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin.<br />
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern<br />
03941/5970-5758 oder 03941/5970-5753.<br />
Der Inhalt der Bekanntmachung, der UVP-Bericht sowie die das Vorhaben<br />
betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen<br />
werden zudem über das zentrale Portal des Landes Sachsen-Anhalt<br />
zugänglich gemacht und sind auf folgender Internetseite: www.<br />
uvp-verbund.de einsehbar. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten<br />
Unterlagen.<br />
Einwendungen gegen das Vorhaben können in der Zeit vom 01.08.<strong>2022</strong><br />
bis einschließlich 30.09.<strong>2022</strong> schriftlich bei der Genehmigungsbehörde<br />
(Landkreis Harz, Umweltamt) oder bei der Stelle erhoben werden,<br />
bei der der Antrag und die Unterlagen zur Einsicht ausliegen oder elektronisch<br />
erhoben werden. Elektronische Einwendungen sind an: umweltamt@kreis-hz.de<br />
zu richten. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind<br />
alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen,<br />
die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />
Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen bzw. Firmenbezeichnung<br />
auch die Anschrift des Einwenders enthalten.<br />
Einwendungen sind dem Antragsteller und den beteiligten Behörden,<br />
deren Aufgaben berührt werden, durch die Genehmigungsbehörde<br />
bekannt zu geben.<br />
11<br />
AMTLICHES
12<br />
AMTLICHES<br />
Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Namen und Anschrift<br />
unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur ordnungsgemäßen<br />
Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich sind.<br />
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten<br />
unterzeichnet werden oder in Form vervielfältigter gleichlautender<br />
Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren<br />
derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, der<br />
darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter<br />
bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt<br />
worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige<br />
Einwendungen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich<br />
sichtbar auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite enthalten, können<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Sofern frist- und formgerechte Einwendungen vorliegen, können diese<br />
in einem öffentlichen Erörterungstermin am<br />
03.11.<strong>2022</strong><br />
10.00 Uhr<br />
Dorfgemeinschaftshaus Reinstedt<br />
Berg 259<br />
06463 Falkenstein/Harz OT Reinstedt<br />
mit den Einwendern und dem Antragsteller erörtert werden. Eine gesonderte<br />
Einladung ergeht nicht mehr. Kann der Erörterungstermin an<br />
diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird er an dem folgenden<br />
Werktag fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung<br />
des Erörterungstermins im Ermessen der Genehmigungsbehörde<br />
liegt. Für den Fall, dass ein Erörterungstermin stattfindet, werden<br />
form- und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben<br />
des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben,<br />
erörtert.<br />
Die Entscheidung, ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach Ablauf<br />
der Einwendungsfrist getroffen und rechtszeitig vorher an gleicher<br />
Stelle öffentlich bekannt gemacht.<br />
Er wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch die Einsichtnahme<br />
in die Antrags- und weiteren Unterlagen, durch das Vorbringen von<br />
Äußerungen oder die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen,<br />
nicht erstattet werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über<br />
den Antrag und damit auch die Entscheidung über die Einwendungen,<br />
mit Ausnahme an den Antragsteller, durch öffentliche Bekanntmachung<br />
ersetzt werden kann.<br />
Hinweise zum Datenschutz<br />
Bei der Durchführung von förmlichen Genehmigungsverfahren nach<br />
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden regelmäßig<br />
personenbezogene Daten der Verfahrensbeteiligten durch die zuständige<br />
Behörde verarbeitet.<br />
Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1<br />
Satz 1c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger, als auch dessen Beauftragte<br />
sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Ergänzend wird auf die<br />
Hinweise zum Datenschutz auf der Homepage des Landkreises Harz<br />
verwiesen.<br />
(https://www.kreis-hz.de/de/amtliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntgabe-des-landkreises-harz-umweltamt-sachgebiet-immissionsschutzchemikaliensicherheit.html)<br />
Halberstadt, den 17.06.<strong>2022</strong><br />
gez Sinnecker<br />
B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN<br />
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung<br />
der Kreismusikschule Harz – Eigenbetrieb des<br />
Landkreises Harz<br />
Auf der Grundlage der §§ 4, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz<br />
des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung<br />
in Verbindung mit den §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes<br />
des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung hat der<br />
Kreistag des Landkreises Harz in seiner Sitzung am 29.06.<strong>2022</strong> folgende<br />
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Kreismusikschule<br />
Harz – Eigenbetrieb des Landkreises Harz – beschlossen:<br />
I. Änderung der Satzung<br />
§ 1 Gebührenerhebung<br />
Absatz 2 erhält folgende Fassung:<br />
Gebühren sind:<br />
a) Unterrichtsgebühr<br />
b) Instrumentennutzungsgebühr.<br />
Es wird eine einmalige Anmeldegebühr (bei Erstanmeldung) in Höhe<br />
von 15,– € erhoben.<br />
§ 4 Allgemeine Regelungen<br />
Absatz 5 erhält folgende Fassung:<br />
Kann der Präsenzunterricht aufgrund von Höherer Gewalt (w.z.B. Gebäudeschäden,<br />
Katastrophen, Pandemie, etc.) regulär nicht vor Ort<br />
stattfinden, wird dieser auf digitalen/ medialen Wegen erteilt. Die Gebührenpflicht<br />
sowie die Gebührenhöhe bleiben davon unberührt.<br />
II. Inkrafttreten<br />
Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Eigenbetriebes<br />
Kreismusikschule Harz – Eigenbetrieb des Landkreises Harz tritt am<br />
01.08.<strong>2022</strong> in Kraft.<br />
Halberstadt, den 30.06.<strong>2022</strong><br />
Thomas Balcerowski<br />
Landrat<br />
Bekannt gemacht im Harzer Kreisblatt Nr. 7 am 27.<strong>07</strong>.<strong>2022</strong><br />
Haushaltssatzung <strong>2022</strong> der Regionalen<br />
Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz)<br />
Auf Grund der §§ 100 und 102 des Kommunalverfassungsgesetzes<br />
des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit §§ 13 und 16<br />
des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und § 2 Abs. 4<br />
bzw. §§ 21 bis 23 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(in der jeweils derzeit geltenden Fassung) hat die Regionalversammlung<br />
der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz in ihrer<br />
Sitzung RV 01/<strong>2022</strong> am 18.05.<strong>2022</strong> folgende Haushaltssatzung für das<br />
Haushaltsjahr <strong>2022</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2022</strong>, der die für die Erfüllung<br />
der Aufgaben des Verbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und<br />
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und<br />
zu leistenden Auszahlungen enthält, wird<br />
1. im Ergebnisplan mit dem<br />
a) Gesamtbetrag der Erträge auf 730.300 Euro<br />
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 749.000 Euro<br />
2. im Finanzplan mit dem<br />
c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />
laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />
729.500 Euro<br />
d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />
laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />
744.500 Euro<br />
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />
der Investitionstätigkeit auf<br />
0 Euro<br />
f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />
der Investitionstätigkeit auf<br />
9.000 Euro<br />
g) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />
der Finanzierungstätigkeit auf<br />
0 Euro<br />
h) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />
der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt.<br />
0 Euro<br />
§ 2<br />
Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Ein Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird<br />
auf 29.000 Euro festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Es wird gemäߧ 11 der Verbandssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2022</strong><br />
eine Verbandsumlage von den Verbandsmitgliedern, anteilig nach<br />
dem Verhältnis ihrer Einwohner im Planungsgebiet, von insgesamt<br />
372.000 Euro erhoben.<br />
AUSGABE 7 | 27. Juli <strong>2022</strong>
Verbandsmitglieder<br />
Umlagebetrag<br />
Landkreis Harz 298.508,65 €<br />
Landkreis Mansfeld-Südharz 73.491,35 €<br />
Summe 372.000,00 €<br />
Die Umlage in Höhe von ca. 1,41 € je Einwohner wird in 2 Raten, je zur<br />
Hälfte zum 30.05.<strong>2022</strong> und zum 30.09.<strong>2022</strong> fällig.<br />
§ 6<br />
Bei der Planung von Investitionen wird als Wertgrenze gemäß<br />
§ 4 Abs. 4 der Kommunalhaushaltsverordnung 10.000 Euro festgelegt.<br />
Quedlinburg, 18.05.<strong>2022</strong><br />
Thomas Balcerowski<br />
Vorsitzender der Planungsgemeinschaft<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung <strong>2022</strong> der<br />
Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz)<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung der RPG Harz für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2022</strong> wird hiermit öffentlich in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder<br />
(Landkreis Harz und Landkreis Mansfeld-Südharz) bekannt gemacht.<br />
Mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Ref. Kommunalrecht,<br />
Kommunale Wirtschaft und Finanzen, vom 28.06.<strong>2022</strong><br />
wurde festgestellt, dass die Haushaltssatzung <strong>2022</strong> für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2022</strong> keine genehmigungspflichtigen Teile enthält und der<br />
Beschluss der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2022</strong> vollzogen werden kann.<br />
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom<br />
01.08.<strong>2022</strong> bis 12.08.<strong>2022</strong> in der Geschäftsstelle der RPG Harz, Turnstraße<br />
8 in 06484 Quedlinburg während der Dienstzeiten montags bis<br />
donnerstags von 08.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30<br />
Uhr öffentlich aus.<br />
Quedlinburg, den 29.06.<strong>2022</strong><br />
13<br />
AMTLICHES<br />
Ende amtlicher Teil<br />
Thomas Balcerowski<br />
Vorsitzender der Planungsgemeinschaft<br />
Erste Tanks für Löschwasser werden im Harz aufgestellt<br />
Ilsenburg. Win-Win-Situation für die Harzer Feuerwehren: Zwei<br />
alte Heizöltanks, die im Blankenburger Ortsteil Oesig zwischengelagert<br />
waren und gereinigt vom Energieversorger Avacon zur<br />
Verfügung gestellt wurden, sollen jetzt die oftmals problematische<br />
Wasserversorgung in unzugänglichen Harzer Waldgebieten<br />
verbessern.<br />
Für den Transport in den Nationalpark Harz mussten die jeweils<br />
vier Tonnen schweren, doppelwandigen Tanks in Blankenburg<br />
vom Technischen Hilfswerk Halberstadt per Kran auf Transporter<br />
verladen werden. Die sieben Meter langen und zwei Meter<br />
hohen Behälter wurden über Heimburg durch das Trecktal nach<br />
Elbingerode, Drei Annen Hohne und weiter zum Zielort transportiert.<br />
Am Nachmittag hatten sie das Ziel erreicht.<br />
Jetzt folgen Restarbeiten, um sie für die Anforderungen der<br />
Freiwilligen Feuerwehren umzurüsten. Dazu gehört etwa die<br />
Installation von Armaturen, um die Feuerwehr-Schläuche anschließen<br />
zu können. Beide Behälter werden außerdem miteinander<br />
verbunden.<br />
Fotos: Landkreis Harz/ Danny Jahn<br />
Am 2. Juli hat die Feuerwehr im Landkreis Harz einen wichtigen<br />
Schritt bei der Versorgung mit Löschwasser in Harzer Wäldern geschafft:<br />
Am Scharfenstein wurden auf einem ehemaligen Flugplatz<br />
zwei Behälter für jeweils 20 000 Liter Löschwasser aufgestellt.<br />
Stellvertretende Kreisbrandmeister im Harzer Kreistag berufen<br />
AUSGABE 7 | 27. Juli <strong>2022</strong><br />
Halberstadt. Der Landkreis Harz hat kurz vor Ablauf der Amtszeit<br />
seiner bisherigen Brandabschnittsleiter und stellvertretenden<br />
Kreisbrandmeister zwei neue stellvertretende Kreisbrandmeister<br />
berufen. Zuvor vom Kreistag auf der letzten Sitzung vor<br />
der Sommerpause beschlossen, gilt dieses Ehrenamt ab 1. Juli<br />
für die Dauer von sechs Jahren.<br />
Als stellvertretender Kreisbrandmeister für Ausbildung, Digitalfunk<br />
und Planung erhielt Sebastian Petrusch aus den Händen<br />
von Kreistagspräsident Michael Haase seine Ernennungsurkunde.<br />
Künftiger stellvertretender Kreisbrandmeister für Ausrüstung<br />
und Technik ist Alexander Beck. Landrat Thomas Balcerowski<br />
beglückwünschte beide und überreichte Blumen.<br />
Der Berufung ging eine öffentliche Stellenausschreibung und<br />
ein Vorschlagsverfahren durch die 14 Stadt- und Gemeindewehrleiter<br />
voraus.
14<br />
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Hessen vertritt Landkreis Harz beim Dorfwettbewerb<br />
15<br />
zwei und drei folgten Dankerode und Ströbeck. Sieger bei<br />
Orten unter 400 Einwohnern war im Kreiswettbewerb 2020<br />
Wülperode, gefolgt von Göddeckenrode und Veltheim.<br />
Bereits 2017 belegte Hessen gemeinsam mit Ströbeck den ersten<br />
Platz beim Kreiswettbewerb und nahm 2018 am Landeswettbewerb<br />
teil. Für die erfolgreiche Teilnahme erhielt der Ort<br />
die Auszeichnung in Silber und den „Sonderpreis für den nachhaltigen<br />
und generationsübergreifenden Erhalt des Dorfes als<br />
Lebensraum“.<br />
Fotos: Landkreis Harz/Susann Dill<br />
AKTUELLES<br />
Hessen. Im Dorfwettbewerb vertritt der Ortsteil Hessen (Einheitsgemeinde<br />
Stadt Osterwieck) den Landkreis Harz. An dem<br />
Landeswettbewerb beteiligen sich 13 Orte aus elf Landkreisen.<br />
Jetzt nahm die Bewertungskommission des Landes Sachsen-<br />
Anhalt am letzten Tag ihrer zweiwöchigen Bereisung der Kandidaten-Orte<br />
bei ihrem Besuch Hessen unter die Lupe.<br />
2020 hatte sich Hessen im Kreiswettbewerb gegen 13 weitere<br />
Orte aus dem Landkreis Harz durchgesetzt. Auf den Plätzen<br />
Barbara Toppel erhält die Verdienstmedaille des Verdienstordens<br />
Wernigerode. Die Wernigeröderin<br />
Barbara Toppel ist mit<br />
der Verdienstmedaille des<br />
Verdienstordens der Bundesrepublik<br />
Deutschland geehrt<br />
worden. Die Auszeichnung<br />
überreichte Landrat Thomas<br />
Balcerowski im Auftrag des<br />
Ministerpräsidenten. „Mit dieser<br />
Auszeichnung werden ihre<br />
herausragenden Verdienste in<br />
den Bereichen der Kultur und<br />
der Interkulturalität gewürdigt“, hob Thomas Balcerowski in seiner<br />
Laudatio hervor. Barbara Toppel habe mit unermüdlichem<br />
Einsatz und großem Mut die „Villa Russo“ in Wernigerode mit<br />
neuem Leben erfüllt und diese als eine internationale kulturelle<br />
Begegnungsstätte etabliert.<br />
Die 1965 im heutigen Nettetal geborene Barbara Toppel hatte<br />
2008 die Villa Russo samt Grundstück ersteigert. Das frühere<br />
jüdische Eigentum in der Feldstraße 7 dürfe nicht zum Spekulationsobjekt<br />
wirtschaftlicher Interessen werden oder gar verschwinden,<br />
so die Intension der Käuferin. Sie entwickelte ein<br />
Konzept, die Villa zu einer Begegnungsstätte für Kultur, Musik<br />
und Soziales zu gestalten. Die eingerichteten Gästezimmer und<br />
eine Ferienwohnung helfen bei der Finanzierung der Sanierung<br />
des mehr als 130-jährigen repräsentativen Gebäudes. Heute<br />
sind Teile restauriert und mit Instrumenten für Spezialkurse für<br />
junge Musiker sowie Kammerkonzerte eingerichtet. Außerdem<br />
finden Ausstellungen, Wettbewerbe und Lesungen statt.<br />
Die „Villa Russo“ wurde 1887 vom Käsefabrikanten Moritz Russo<br />
im Jugendstil erbaut. 1911 übernahm der ältere Bruder Benno<br />
Russo die Fabrik und die Villa. Später heiratet er die Berliner<br />
Opernsängerin Clara Jaffe. Aufgrund der nationalsozialistischen<br />
Rassegesetze erfolgte 1936 die Enteignung, da das Ehepaar<br />
jüdischen Glaubens war. 1941 wurden Benno und Clara Russo<br />
deportiert und bezahlten den Rassenwahn der Nazis 1943 mit<br />
ihrem Leben. An ihr Schicksal erinnern seit dem 14. April 2009<br />
zwei Stolpersteine, die ihm Gehweg vor dem Grundstück ihrer<br />
Villa in der Wernigeröder Feldstraße 7 verlegt sind.
AKTUELLES<br />
16<br />
Erster Brockenstammtisch nach zwei Jahren Zwangspause<br />
Wernigerode. Im Goethesaal auf dem Brocken hat der<br />
Brocken stammtisch etwa 100 Gäste aus Politik und Wirtschaft<br />
zusammengebracht. Themen des seit 1990 insgesamt<br />
101. Brockenstammtisches waren die Verlängerung der Harzer<br />
Schmalspurbahn bis nach Braunlage, die Windkraft aus Harzer<br />
Wäldern und die Auswirkungen des Fachkräftemangels beim<br />
Fremdenverkehr, dort vor allem im Service.<br />
Gemeinsam mit der Stadt Wernigerode gehe es künftig auch<br />
darum, das Plateau und den Brockenbahnhof attraktiver zu machen.<br />
„Wir müssen im Wettbewerb mit anderen Mittelgebirgen<br />
standhalten“, erklärte der Landrat. Der Harz müsse als Wohnund<br />
Lebensort bei Familien noch stärker in den Blick rücken.<br />
Balcerowski kündigte dazu eine zeitnahe Kampagne an.<br />
Nationalparkchef Roland Pietsch, der eigens für den Brockenstammtisch<br />
einen Zwischenstopp vom Deutschen Naturschutztag<br />
einlegte, sicherte vor dem Hintergrund des erschreckenden<br />
Fichtensterbens im Harz zu: „Ich bin bereit über alles zu reden“.<br />
Im Präsidium des Brockenstammtisch begrüßte Brockenwirt<br />
Daniel Steinhoff außerdem den scheidenden Oberbürgermeister<br />
von Wernigerode, Peter Gaffert, den Bürgermeister von<br />
Bad Harzburg, Ralf Abraham sowie den Geschäftsführer der<br />
Industrie- und Handelskammer-Geschäftsstelle Wernigerode,<br />
Ralf Grimpe.<br />
KoBa Harz informiert: Einmalzahlung erfolgt im Juli <strong>2022</strong><br />
Landkreis. Die Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter<br />
Landkreis Harz zahlt im Juli <strong>2022</strong> einmalig 200 Euro. Dabei<br />
handelt es sich um eine pauschale Zusatzleistung, mit der die<br />
Mehraufwendungen im Zusammenhang der Covid-19-Pandemie<br />
sowie die pandemiebedingte Inflation und die aktuellen<br />
Preissteigerungen gemildert werden sollen.<br />
Voraussetzung für den Erhalt dieser Sonderzahlung ist, dass im<br />
Juli <strong>2022</strong> ein Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld<br />
besteht und der Bedarf sich nach den Regelbedarfsstufen<br />
1 und 2 richtet. Die Einmalzahlung ist für Alleinstehende, für<br />
verheiratete oder in Partnerschaft lebende Personen bestimmt.<br />
Zudem wird für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />
ab Juli <strong>2022</strong> monatlich ein Sofortzuschlag in Höhe von 20<br />
Euro zusätzlich ausbezahlt. Dieser Zuschlag soll bis zur Einführung<br />
einer Kindergrundsicherung monatlich laufend gezahlt<br />
werden, zumindest solange wie die Leistungsvoraussetzungen<br />
dafür vorliegen. Er soll die Kinder unterstützen, besser am gesellschaftlichen<br />
Leben und an Bildung teilhaben zu können.<br />
Anspruchsberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des<br />
25. Lebensjahres, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld<br />
erhalten und der Bedarf sich nach den Regelbedarfsstufen 3<br />
bis 6 richtet. Auch Kinder mit eigenem Einkommen haben einen<br />
Anspruch. Voraussetzung ist, dass ihre Eltern Alg II/SozG<br />
erhalten und das Kind seinen Lebensunterhalt nur selbst sicherstellen<br />
kann, wenn das Kindergeld berücksichtigt wird. Darüber<br />
hinaus haben Kinder in den Monaten einen Anspruch auf den<br />
Sofortzuschlag, in denen sie Bildungs- und Teilhabeleistungen<br />
nach dem SGB II erhalten.<br />
Die KoBa Harz beabsichtigt die Auszahlungen mit dem Zahllauf<br />
für den Monat Juli vorzunehmen. Über die Leistungsgewährung<br />
erhält der Leistungsberechtigte einen entsprechenden<br />
Bescheid. Dieser wird aber erst im Nachgang der Zahlung versandt.<br />
100 % Information<br />
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus<br />
gilt seit 6. Juli in allen Regionalstellen der KoBa Harz die<br />
Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.
17<br />
Landkreis-Verwaltung startet beim 8. Harzer Firmenlauf<br />
AKTUELLES<br />
Wernigerode. Im Bürgerpark Wernigerode gingen auch 36<br />
Läufer des Landkreis Harz beim Harzer Firmenlauf an den Start.<br />
Die neun Teams mit den Startnummern 143 bis 150 sowie 262<br />
waren in ihren einheitlichen weißen Trikots mit dem rot-grünen<br />
Logo des Landkreis Harz gut zu erkennen.<br />
Für den 8. Harzer Firmenlauf hatten sich 1 412 Läufer in 353<br />
Teams aus 134 Harzer Unternehmen angemeldet. Die Strecke<br />
führte einmal quer durch den Bürgerpark Wernigerode. Start<br />
und Ziel war im Bereich „Zaunwiese“. Gelaufen wurde ein Team-<br />
Lauf mit vier Teilnehmern und einer Runde pro Teilnehmer von<br />
2,5 Kilometern.<br />
„Wir drücken allen Läufern die Daumen“, freute sich Thomas<br />
Balcerowski auf das Rennen. Der Landrat feuerte als Zuschauer<br />
die Läufer der Harzer Kreisverwaltung am Start an. Am Ende war<br />
die Männerstaffel des Kreisstraßenbauhof mit der Startnummer<br />
150 das schnellste Team bei den Läufern der Kreisverwaltung.<br />
Dominik Becker, Andy Knopp, Danny Thomas und Markus<br />
Winter kamen nach 34:02 Minuten ins Ziel und belegten den<br />
17. Platz der Gesamtwertung. Nur 18 Sekunden länger war mit<br />
der Startnummer 143 die Männerstaffel des Beteiligungsmanagement<br />
mit Christopher Böttcher, Thomas Forkert, Dustin<br />
Busse und Manuel Slawig (Platz 21) unterwegs.<br />
Als schnellste Frauenstaffel des Landkreis Harz absolvierte die<br />
Sozial- und Jugendverwaltung die Bürgerpark-Runde. Mit der<br />
Startnummer 146 benötigten Nadine Abel, Kim Kwapis, Robert<br />
Görner und Aileen Nippert für die 4x2,5 Kilometer 42:26 Minuten<br />
(Platz 6). Schnellste Läufer der Kreisverwaltung waren beim<br />
8. Harzer Firmenlauf Aileen Nippert (9:34 Minuten) und Dustin<br />
Busse (7:12 Minuten).<br />
100 % Information<br />
Alle Ergebnisse des 8. Harzer Firmenlauf finden<br />
Sie im Internet: www.harzer-firmenlauf.de<br />
Landkreis Harz verbietet die Wasserentnahme<br />
Landkreis. Der Landkreis Harz hat als Untere Wasserbehörde<br />
eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme<br />
aus Oberflächengewässern und zeitlich begrenzt aus dem<br />
Grundwasser erlassen. Von Landrat Thomas Balcerowski unterzeichnet,<br />
ist die Verfügung bis zum 30. September <strong>2022</strong> gültig.<br />
Sie ist unter dem Vorbehalt des Widerrufs ergangen.<br />
Die Beobachtungspegel an den Gewässern I. und II. Ordnung<br />
weisen nun auch im Landkreis Harz sehr niedrige Wasserstände<br />
auf. Selbst bei eintretenden Niederschlägen ist mit keiner dauerhaften<br />
Verbesserung der Situation zu rechnen. Zuletzt haben<br />
sich dauerhafte Abflusswerte unterhalb des Mittleren Niedrigwasserabflusses<br />
an den Gewässern im Landkreis Harz eingestellt.<br />
Die Niederschlagswerte lagen im ersten Halbjahr vor allem im<br />
Harzvorland, aber auch zum Teil im Harz deutlich unterhalb der<br />
mittleren Niederschlagsmengen der Zeitperiode 1991 bis 2020.<br />
Die Situation wird verschärft durch die historische Trockenperiode<br />
der Jahre 2018 bis 2020, in deren Folge Grundwasserstände<br />
außergewöhnlich gesunken sind und bisher nicht ausgeglichen<br />
werden konnten. Mit einer Änderung dieser Situation ist kurzfristig<br />
nicht zu rechnen.<br />
Auf das knappe natürliche Wasserdargebot trifft ein erhöhter<br />
Wasserbedarf, bedingt durch die warmen, trockenen Sommermonate<br />
mit hohen Verdunstungsraten. „Um eine drohende<br />
Überbeanspruchung der Fließgewässer durch eine zu hohe<br />
Entnahme zu verhindern, und um einen sparsamen Umgang<br />
mit dem Grundwasser zu gewährleisten, ist der Erlass dieser<br />
Allgemeinverfügung geboten“, begründet Thomas Balcerowski<br />
diesen Schritt. Bei einer weiterhin fortgesetzten Entnahme von<br />
Wasser aus Oberflächengewässern oder aus dem Grundwasser<br />
sei eine über das natürliche Maß hinausgehende Beeinträchtigung<br />
der Wassermenge und der Gewässerökologie zu erwarten.<br />
Daher ist die Entnahme von Wasser mit technischen Hilfsmitteln<br />
wie Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern generell<br />
untersagt. Ebenso verboten ist eine Entnahme aus dem Grundwasser<br />
zum Zwecke der Beregnung privater und öffentlicher<br />
Grünflächen in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr, da hier die<br />
Verdunstungsraten am höchsten sind. „Das zeitliche Verbot der<br />
Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von öffentlichen<br />
und privaten Grünflächen soll den sparsamen Umgang mit<br />
Grundwasser sicherstellen“, unterstreicht der Landrat.<br />
100 % Information<br />
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die zuständige<br />
Behörde überwacht. Zuwiderhandlungen gegen eine Anordnung<br />
stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall<br />
mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden.<br />
Die Allgemeinverfügung kann seit dem 9. Juli im Sonderamtsblatt<br />
22/<strong>2022</strong> des Landkreis Harz auf der Website des Landkreises<br />
Harz unter https://www.kreis-hz.de/ oder am Behördensitz<br />
(Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt, Zimmer 324) eingesehen<br />
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19<br />
Im Innovations- und Gründerzentrum<br />
im Landkreis Harz ist<br />
jetzt der Gründerpreis 2021<br />
übergeben worden. Er ging an<br />
Sven Kirchhoff (3. v. li.), der für<br />
seine 2019 eröffnete „Waschbar“<br />
ausgezeichnet wurde.<br />
WIRTSCHAFT<br />
Landkreis Harz verleiht erstmals den Gründerpreis<br />
Ilsenburg. Existenzgründer stehen im Fokus der Harzer Kreisverwaltung:<br />
Um diesen mutigen Menschen mit ihren Ideen eine<br />
Stimme zu geben und andere Gründungswillige in ihrem Vorhaben<br />
zu stärken, hat das Innovations- und Gründerzentrum<br />
im Landkreis Harz (IGZ) 2021 begonnen,<br />
sechs Gründer des Landkreises Harz im „Harzer<br />
„Waschbar<br />
by<br />
Sven Kirchhoff"<br />
Kreisblatt“ und auf der IGZ-Homepage vorzustellen.<br />
Der Beirat aus Vertretern von Harzsparkasse,<br />
Bundesagentur für Arbeit, Landkreis Harz, der<br />
Handwerkskammer Magdeburg sowie der Industrie-<br />
und Handelskammer Magdeburg und<br />
Thomas Balcerowski hat aus diesen Vorschlägen<br />
den Gründer 2021 gewählt. Der Landrat ist der<br />
Schirmherr der Preisverleihung.<br />
Jetzt wurde der Gründerpreis erstmals vergeben. Sieger ist<br />
Sven Kirchhoff, der die Juroren mit seiner 2019 gegründeten<br />
„Waschbar by Sven Kirchhoff“ in Ilsenburg überzeugte. Mit persönlichem<br />
Herzblut und der Unterstützung der Harzsparkasse<br />
übernahm er eine seit über 20 Jahren bestehende Wäscherei.<br />
Heute bietet er neben dem regulären Wasch-, Bügel- und Hemdenservice<br />
zusätzliche Leistungen, wie chemische Reinigung,<br />
Mangel, Reinigung von Brautkleidern, Teppichreinigung, Änderungsschneiderei<br />
und von Arbeitskleidung an. Mit seinen<br />
insgesamt acht Mitarbeitern betreibt der 45-jährige inzwischen<br />
zwei Filialen in Quedlinburg und Halberstadt. Das Hemdenbügeln<br />
erfolgt in der „Waschbar“ noch mit viel Liebe und in Handarbeit.<br />
„Das schätzen meine Kunden“, so der Inhaber.<br />
Heike Schischkoff, Geschäftsführerin der IGZ im Landkreis Harz<br />
GmbH, freut sich, einen so engagierten und sympathischen<br />
Jungunternehmer im Landkreis Harz mit dem Gründerpreis<br />
2021 auszeichnen zu dürfen. Der Gewinner erhält neben der<br />
Auszeichnung ein Preisgeld in Höhe von 500 Euro. Das, so kündigte<br />
Kirchhoff an, investiert er in die seit der Gründung coronabedingt<br />
ausstehende Firmenfeier mit seinem Team. „Diese<br />
Anerkennung durch den Landkreis Harz und die beteiligte Jury<br />
ist ein wirklich tolles Zeichen für meine Mitarbeiter und mich. Es<br />
gehört Mut zur Selbstständigkeit, aber ich schätze es, meinen<br />
beruflichen Weg selbst bestimmen zu können. Vielen Dank“, so<br />
der glückliche Preisträger.<br />
„Der Preis ist eine wichtige Auszeichnung für herausragende<br />
Unternehmen im Landkreis Harz“, sagte Susann Arnhold-Wind<br />
vom Fachbereich Landrat bei der Kreisverwaltung. Dabei werden<br />
die vorbildhaften Leistungen bei der Entwicklung von innovativen<br />
und tragfähigen Geschäftsideen gelobt. „Der Sinn<br />
dieses Preises ist, ein positives Gründungsklima im Landkreis<br />
Harz zu fördern und den Mut zur Selbstständigkeit zu<br />
machen“, hob sie hervor.<br />
Gerade junge und agile Startups leisten einen<br />
wichtigen Beitrag bei der Beschleunigung notwendiger<br />
Transformationsprozesse besonders<br />
in den Bereichen Handwerk, Mobilität, Medizin<br />
und Klimaschutz. Daher sei der Landkreis<br />
Harz gerade nach der Pandemie mehr denn je<br />
auf solche Nachwuchsunternehmen angewiesen.<br />
„Neue Ideen sorgen für mehr Bewegung und<br />
Erneuerung auf dem Markt und schaffen Arbeitsplätze“,<br />
sagte Susann Arnhold-Wind, die in Vertretung<br />
des Landrates zusammen mit Heike Schischkoff Siegerurkunde<br />
und Blumen überreichte.<br />
Ilsenburgs Bürgermeister Dennis Loeffke war begeistert, dass<br />
ausgerechnet ein Ilsenburger Jungunternehmer den Gründerpreis<br />
gewonnen hat. Damit werde eine gerade für viele Ältere<br />
wichtige handwerkliche Dienstleistung weitergeführt.<br />
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Im Landkreis Harz den Traum von der Selbstständigkeit mit<br />
Erfolg in die Tat umzusetzen, dabei helfen Susan Thielemann<br />
oder Frank Klimaszewsky als zertifizierte Gründungsbegleiter<br />
des Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz<br />
GmbH (IGZ). Das IGZ Wernigerode ist seit Jahren der zentrale<br />
Ansprechpartner für jährlich bis zu 250 Gründungswillige, die<br />
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21<br />
Gehörten zu den Referenten<br />
des Harzer Pädiatrie- und<br />
Geburtshilfetages: Physiotherapeutin<br />
Peggy Rittweger<br />
(von links), Oberarzt Godo Jilg,<br />
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin<br />
(beide Harzklinikum);<br />
Chefärztin Dr. Karin Fleischer,<br />
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin,<br />
Halberstadt; Chefarzt<br />
Dr. Henning Böhme, Klinik für<br />
Kinder- und Jugendmedizin<br />
Harzklinikum; Kerstin Bernsdorf<br />
und Dr. Michael Lohmann,<br />
beide Firma Humana.<br />
AKTUELLES<br />
Harzer Pädiatrie- und Geburtshilfetag: Erfolgreiche Fortbildung<br />
Wernigerode. Der vierte Harzer Pädiatrie- und Geburtshilfetag<br />
in Wernigerode war erneut eine gelungene Fortbildungsveranstaltung<br />
für Krankenschwestern, -pfleger, Hebammen, weitere<br />
Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen sowie für Kinder- und<br />
Blick ins Plenum.<br />
Fotos (3): Tom Koch / Harzklinikum<br />
Frauenärzte. Im Harzer Kultur- & Kongresszentrum hatten sich<br />
dazu knapp 120 Interessierte vor allem aus der Harzregion, auch<br />
darüber hinaus aus Praxen und Kliniken in Niedersachsen und<br />
ganz Sachsen-Anhalt getroffen. Sie verfolgten nicht nur die<br />
fachlichen Vorträge, die Teilnehmer der Tagung nutzten die Gelegenheit<br />
zur Diskussion mit den Referenten.<br />
Themen des vierten Harzer Pädiatrie- und Geburtshilfetages<br />
waren Impfungen bei Kindern, die Qualitätssicherung in der<br />
Geburtshilfe, die Erkrankung des Darmes (NEC), die als Komplikation<br />
bei der Behandlung von sehr kleinen Frühgeborenen<br />
gilt sowie Aktuelles aus der Kinderschlafmedizin und Trends bei<br />
multiresistenten Erregern von Krankenhausinfektionen.<br />
Ein sehr emotionaler Vortrag war die Vorstellung eines schwer<br />
erkrankten Frühgeborenen, der im Oktober 2021 aufwändig in<br />
der Intensivstation für Früh- und Neugeborene (Neonatologie)<br />
des Harzklinikums Wernigerode behandelt worden ist – dazu<br />
gehörte eine intensive und mehrere Wochen dauernde Therapie<br />
durch die Physiotherapeutinnen.<br />
Dr. Kaith Letzel neuer Chefarzt der Orthopädie am Harzklinikum<br />
Quedlinburg. Dr. Kaith Letzel (Foto) ist neuer Chefarzt der Klinik<br />
für Unfall-, Handchirurgie und Orthopädie am Harzklinikum<br />
Dorothea Christiane Erxleben in Quedlinburg.<br />
Geschäftsführer Dr. Peter Redemann und Dr. Matthias Voth als<br />
Ärztlicher Direktor haben den neuen Chefarzt im Harzklinikum<br />
herzlich begrüßt. „Wir sind sehr erfreut, mit Ihnen einen sehr<br />
erfahrenen und anerkannt kompetenten Chefarzt für unsere<br />
Unfallchirurgie und Traumatologie gewonnen zu haben“, so Dr.<br />
Matthias Voth. Der Ärztliche Direktor zeigt sich überzeugt, dass<br />
das Harzklinikum von den langjährigen Erfahrungen von Dr.<br />
Kaith Letzel in Nordhausen – einem Haus der Maximalversorgung<br />
– profitieren werde. Der Ärztliche Direktor: „Wir sind froh,<br />
dass sich Chefarzt Dr. Letzel für unser kommunales Krankenhaus<br />
entschieden hat.“<br />
„Meine berufliche Laufbahn hat vor knapp 30 Jahren hier in<br />
Quedlinburg begonnen – ich freue mich, jetzt hierher zurückkehren<br />
zu können“, erklärt Chefarzt Dr. Kaith Letzel. Nach dem<br />
Medizinstudium in Magdeburg hat der gebürtige Eberswalder<br />
in den Krankenhäusern in der<br />
Region gearbeitet – darunter<br />
in Blankenburg, Goslar, Salzgitter<br />
und Wernigerode.<br />
In den vergangenen zwölf<br />
Jahren hat der Facharzt für Orthopädie<br />
und Unfallchirurgie,<br />
Chirurgie und Spezielle Unfallchirurgie<br />
als Chefarzt die Klinik<br />
für Orthopädie, Unfall- und<br />
Wiederherstellungschirurgie<br />
am kommunalen Nordhäuser<br />
Südharz-Klinikum geleitet.<br />
Er wisse um die großen Herausforderungen seiner neuen Tätigkeit,<br />
so Letzel, der in Wernigerode wohnt. Er ist zuversichtlich,<br />
mit einem engagierten Team an seiner Seite das Zentrum für<br />
Orthopädie und Traumatologie am Harzklinikum neu zu etablieren.<br />
Dr. Kaith Letzel: „Diese Aufgabe nehme ich sehr gern an.“
AKTUELLES<br />
22<br />
25. Harzer Seniorensportfest ist gut besucht<br />
Quedlinburg. Am 25. Juni stand der Sport in Quedlinburg<br />
im Fokus. Dass Bewegung gesund und fit hält, war bei dem<br />
25. Harzer Seniorensportfest und den zeitgleich veranstalteten<br />
9. Harzer Sportspielen zu erleben.<br />
Zur offiziellen Eröffnung am Ende des Laufwettbewerbes über<br />
5 000 Meter begrüßte Henning Rühe vom Kreissportbund<br />
(KSB) den Quedlinburger Oberbürgermeister Frank Ruch sowie<br />
Susann Arnhold-Wind vom Landkreis Harz, die den Sportlern die<br />
Grüße des Landrates überbrachte. KSB-Präsident Rühe sprach<br />
von einer sportlichen Tradition, zu deren 25. Geburtstag er sich<br />
gern mehr heimische Wettkämpfer gewünscht habe.<br />
Bei dem gemeinsam vom Kreissportbund mit dem Landkreis<br />
Harz im Jahn-Stadion auf dem Moorberg veranstalteten Event<br />
gab es Wettkämpfe im Beachvolleyball oder in der Leichtathletik.<br />
Dabei wurden auch neue Landesrekorde aufgestellt. Aber<br />
auch alle anderen Bewegungsfreudigen und Aktiven kamen<br />
nicht zu kurz und konnten an verschiedenen Stationen ihre Geschicklichkeit<br />
und Gewandtheit beim Alltags-Fitness-Test unter<br />
Beweis stellen. Angeboten wurde auch das Ablegen des Sportabzeichens.<br />
Zusätzlich gab es ein offenes Wandertreffen. In Kooperation<br />
mit den Vereinen „Gesund älter werden im Harz“, der TSG Guts-<br />
Muths Quedlinburg, der Koordinierungsstelle für Migration und<br />
Ehrenamt und dem Team der Harzer Wandernadel wurden eine<br />
kleinere familienfreundliche sowie eine sportlich größere Wanderung<br />
angeboten.<br />
15. Ottonenlauf auf geschichtsträchtigen Wegen<br />
Landkreis. Am 6. August gibt es wieder einen „Ottonenlauf“.<br />
Er ist bei der 15. Auflage nicht nur ein sportlicher Wettkampf,<br />
sondern auch ein besonderes Naturerlebnis. Auftakt bilden um<br />
7 Uhr die Läufer des Supermarathons über 69 Kilometer traditionell<br />
in Stiege – erstmals am neuen Standort der Stabkirche.<br />
In Alexisbad starten um 10 Uhr die Marathonläufer. Die Strecke<br />
führt entlang des Selketal, vorbei am Denkmal Carlswerk, dem<br />
Verpflegungspunkt 4. Hammer, der neu eröffneten Thalmühle,<br />
Schloss Meisdorf bis zum Sportplatz nach Meisdorf, wo zeitgleich<br />
die Halbmarathonläufer loslaufen. Vorbei an Ballenstedt<br />
und Gernrode folgt am Osterteich der Anstieg zum Stubenberg.<br />
Über Bad Suderode und Quarmbeck erreichen die Teilnehmer<br />
das Ziel in Quedlinburg. Der Start für Wandern und Nordic-<br />
Walking über 45,2 Kilometer fällt um 7 Uhr in Alexisbad, für<br />
26,1 Kilometer um 10 Uhr auf dem Sportplatz in Meisdorf.<br />
Foto: Veranstalter
23<br />
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