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HKB_07_2022

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Harzer<br />

Ausgabe 7 | <strong>2022</strong> 27.<strong>07</strong>.<strong>2022</strong> www.kreis-hz.de<br />

AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ


2<br />

AUSSTELLUNG<br />

24.06.–14.10.22<br />

Mo – Mi <strong>07</strong>.30 – 16.00 Uhr<br />

Do <strong>07</strong>.30 – 18.00 Uhr<br />

Fr <strong>07</strong>.30 – 13.00 Uhr<br />

Sa 10.00 – 16.00 Uhr<br />

HALBERSTADT<br />

IM UMBRUCH<br />

WANDEL<br />

– ZEIT–<br />

–<br />

INNOVATION –<br />

Fotokompositionen von Torsten Milarg | Rotunde der Halberstadtwerke | Wehrstedter Str. 48<br />

1992 - <strong>2022</strong><br />

ENERGIE FÜR HIER


Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />

3<br />

am 1. Juli war der Landkreis Harz 15 Jahre alt. Im Sommer 20<strong>07</strong><br />

entstand er bei der Kreisgebietsreform als Rechtsnachfolger<br />

bei der Fusion der Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und<br />

Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz. Für die Stadt<br />

Falkenstein/Harz hatten die damaligen Landräte Heike Brehmer<br />

(Aschersleben-Staßfurt) und Wolfram Kullik (Quedlinburg) bereits<br />

im März 20<strong>07</strong> eine Wechselvereinbarung in den künftigen<br />

Landkreis Harz unterzeichnet.<br />

77 Städte und Gemeinden prägen mit einer oftmals mehr als<br />

1000-jährigen Geschichte in 13 Einheitsgemeinden und einer<br />

Verbandsgemeinde das Gesicht des Landkreises Harz. Mit<br />

aktuell rund 209 200 Einwohnern ist er der einwohnerstärkste in<br />

Sachsen-Anhalt. Bei der Standortkonzentration der Verwaltung<br />

ist der Harzkreis auf einem guten Weg. 20<strong>07</strong> über insgesamt<br />

25 Standorte in fünf Städten verteilt, befinden sich heute alle<br />

Dezernate, Fachbereiche und Ämter der Kreisverwaltung mit<br />

rund 1 000 Mitarbeitern (20<strong>07</strong>: 1521) in der Kreisstadt.<br />

Mit dem Landkreis Harz entstand vor 15 Jahren eine neue Verwaltungseinheit.<br />

Seitdem ist es gelungen, aus einer Hand für<br />

die Region im Herzen Mitteldeutschlands zu arbeiten. Wenn wir<br />

bei allem Verständnis für den Lokalpatriotismus vor Ort das alte<br />

Schubladendenken überwinden, gewinnt die Region. Der Harzkreis<br />

als regionales Gefühl der Zusammengehörigkeit ist unsere<br />

große Zukunftschance: Er kommt in immer mehr Herzen seiner<br />

Einwohner und der Gäste aus aller Welt an.<br />

Herausforderungen sind neben den weltpolitischen Dingen<br />

auch die Energiekrise, die Mobilitätswende, das Waldsterben.<br />

Das alles ist nicht in wenigen Monaten zu lösen. Es wird Jahre<br />

dauern. Deshalb brauchen wir jeden an seiner Stelle und dürfen<br />

keine Angst haben, sondern müssen die Probleme angehen.<br />

Mich macht eine aktuell vom Umweltminister vor kurzem beim<br />

„Sommerfest der Harzer Wirtschaft“ in Blankenburg geäußerte<br />

Zahl hoffnungsvoll: Der Harzkreis ist mit rund 20 Prozent der<br />

Wirtschaftskraft in Sachsen-Anhalt ein ökonomisches Powerpaket<br />

mit hohem Innovationspotenzial. Wir müssen jetzt die<br />

Chancen der Energiewende und Industrietransformation, von<br />

Bildungspotential und Digitalisierung sowie von regional erzeugten,<br />

nachhaltigen Produkten anpacken.<br />

Im Mai <strong>2022</strong> hat die Zahl der Arbeitslosen erstmal die Vorpandemiequote<br />

2019 unterschritten. Und auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten nähert sich nach einem<br />

Einbruch mittlerweile dem Frühjahr 2019. Die Stimmung in der<br />

Wirtschaft ist positiver als viele das in den Krisenzeiten vermuten<br />

würden: Allein im Jahr 2021 wurden kreisweit 30 gewerbliche<br />

Investitionen, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von<br />

rund 50 Millionen Euro, mit etwa 20 Millionen Euro finanziell<br />

unterstützt. Das spricht für die Kraft der Wirtschaft vor Ort.<br />

Und noch eine Zahl: Seit 20<strong>07</strong> flossen aus dem EU-Fördertopf<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ etwa<br />

1,3 Milliarden Euro finanziell unterstützt von Bund und Land allein<br />

an Unternehmen im Harzkreis. Damit wurden 3 600 neue<br />

Arbeitsplätze geschaffen und 15 000 Arbeitsplätze gesichert.<br />

Der Harzkreis hat großes<br />

Potential: Entscheidend ist,<br />

dass es den Menschen zwischen<br />

Huy und Harz gut geht<br />

– und zwar quer durch alle<br />

Lebensalter. Dieser gemeinsamen<br />

Verantwortung stellt<br />

sich der Landkreis Harz. Er will<br />

attraktive Heimat, Arbeits- und<br />

Wohlfühlort seiner Einwohner<br />

sein. Das ist unser Anspruch.<br />

Ihr Thomas Balcerowski<br />

Landrat<br />

EDITORIAL<br />

Aus dem Inhalt<br />

Sommerfest der<br />

Harzer Wirtschaft<br />

5<br />

Löschwassertanks<br />

im Harz aufgestellt<br />

13<br />

101. Stammtisch<br />

auf dem Brocken<br />

16<br />

17<br />

Kreisverwaltung beim<br />

8. Harzer Firmenlauf<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber<br />

Landkreis Harz<br />

Der Landrat<br />

Friedrich-Ebert-Straße 42<br />

38820 Halberstadt<br />

Redaktion/Bezug<br />

Pressestelle des Landkreises Harz<br />

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38820 Halberstadt<br />

Telefon: 03941/59 70 42 08<br />

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Sommerfest der Harzer Wirtschaft<br />

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Der Landkreis Harz legt großen Wert auf<br />

Gleichberechtigung. Die im Harzer Kreisblatt<br />

verwendete männliche Form dient<br />

ausschließlich der leichteren Lesbarkeit<br />

der Texte und schließt selbstverständlich<br />

alle Geschlechter mit ein.<br />

Redaktionsschluss der Ausgabe 08/<strong>2022</strong><br />

10. August <strong>2022</strong>


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28. September<br />

19. Oktober<br />

16. November<br />

21. Dezember<br />

Alle Informationen<br />

finden Sie hier:


5<br />

AKTUELLES<br />

Zum ersten Sommerfest hatte der Landkreis Harz zusammen<br />

mit der Stadt Blankenburg, der Industrie- und Handelskammer<br />

Magdeburg und den Wirtschaftsjunioren Harz die Unternehmer<br />

und Bürgermeister nach Blankenburg eingeladen.<br />

Erstes „Sommerfest der Harzer Wirtschaft“ ist gut besucht<br />

Blankenburg. In den Barocken Schlossgärten Blankenburg<br />

wurde das erste „Sommerfest der Harzer Wirtschaft“ gefeiert.<br />

150 Gäste folgten bei sonnigem Frühlingswetter der Einladung.<br />

Auf der Rednerliste standen Landrat Thomas Balcerowski<br />

sowie der Ehrengast, Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister<br />

Armin Willingmann.<br />

„Sie prägen mit Ihren Unternehmen das Gesicht unseres<br />

Landkreises und seiner Wirtschaft“, hob Heiko Breithaupt, Bürgermeister<br />

in Blankenburg, in seiner Begrüßung hervor. Als<br />

Mitgastgeber des Sommerfestes fügte er in der zauberhaften<br />

Kulisse der Barocken Schlossgärten hinzu: „Die Stadt Blankenburg,<br />

der Landkreis Harz, die Industrie- und Handelskammer<br />

(IHK) und die Wirtschaftsjunioren sagen Danke. Danke, dass es<br />

Sie und Ihre Unternehmen gibt.“ Und IHK-Vizepräsident Thomas<br />

Kempf ergänzt: „Wir können stolz auf die Power der Harzer Wirtschaft<br />

sein.“<br />

„Es ist wieder die Zeit, sich zu treffen, Zeit für gute Gespräche“,<br />

freute sich der Landrat in seiner Begrüßung über die Resonanz<br />

der Unternehmer. Die Premiere des Sommerfestes, so die Hoffnung<br />

von Thomas Balcerowski, sei der Beginn einer neuen Tradition,<br />

um miteinander im Gespräch zu bleiben. In seiner Rede<br />

zog er eine Bilanz. Die mehr als zwei Jahre dauernde Corona-<br />

Pandemie, die durch den Ukraine-Krieg forcierte Energie krise<br />

und das Waldsterben beschleunigen auch im Harzkreis die<br />

Transformation der Industrie. „Die Welt ist heute nicht mehr,<br />

wie sie 2018 war“, betonte er. Der Fachkräftemangel sei auch<br />

„im Harzkreis mit den Händen zu greifen“. Jetzt gelte es von der<br />

Intel-Ansiedlung auch im Harzkreis zu profitieren.<br />

Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister griff in seinem kurzen<br />

Redebeitrag die Schwerpunkte Thomas Balcerowski‘s auf. Im<br />

Blick auf die wirtschaftlichen Chancen der Region regte Willingmann<br />

die Städte und Gemeinden im Harz an, zeitnah neue<br />

Flächen für Industrie und Gewerbe entlang der großen Verkehrsadern<br />

auszuweisen. „Der Harz ist eine wirtschaftlich starke<br />

Region.“<br />

Er sei dem Landrat für die Unterstützung bei der Energiewende<br />

vor Ort dankbar, so Armin Willingmann. Um zügig unabhängig<br />

zu werden, „müssen wir auch über Windkraft-Strom aus dem<br />

Wald reden.“ Freilich dürfe der Harz kein riesiger Windpark werden.<br />

„Aber, wo der Wald nicht mehr da ist, darf es keine Tabus<br />

mehr geben, diese Flächen in Überlegungen zur unabhängigen<br />

Energieversorgung einzubinden“, unterstrich Sachsen-Anhalts<br />

Energieminister. Grüner Strom sei durchaus ein gewichtiger<br />

Standortfaktor der Zukunft. „Wir wollen in Sachsen-Anhalt zügig<br />

und kraftvoll autark werden“, hob der Minister hervor. Energiepolitik<br />

sei heute Sicherheitspolitik.<br />

Dem rund 60-minütigen offiziellen Teil schlossen sich Gespräche<br />

der Unternehmer an. „Ich will hören, welche Themen die<br />

Unternehmer beschäftigen, und wie wir als Landkreis bei der<br />

Lösung von Problemen unterstützen können“, sagte Thomas<br />

Balcerowski, bevor die Organisatoren mit dem Minister auf den<br />

„gemütlichen Teil des Sommerfestes“ auf der Bühne anstießen.


6<br />

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Berufsschüler entwerfen die Wort-Bild-Marke zum Harzfest<br />

7<br />

Landkreis. Das Harzfest des Landkreises Harz hat jetzt eine<br />

eigene Wort-Bild-Marke. Sie kommt erstmals beim zweiten<br />

Harzfest des Landkreises zum Einsatz, das ab 16. September für<br />

drei Tage in Schwanebeck gefeiert wird.<br />

Das Logo entstand in Zusammenarbeit mit den Berufsbildenden<br />

Schulen J.P.C. Heinrich Mette in Quedlinburg. Dort hatte<br />

sich das zweite Unterrichtsjahr der „Gestaltungstechnischen<br />

Assistenz“ im Rahmen der Ausbildung mit der Visualisierung<br />

beschäftigt. „Diese berufspraktische Arbeit ist eine komplexe<br />

und mehrstufige Geschichte“, sagte Lehrer André Seifert. Seifert<br />

hatte elf Schülern in den Wochen vor deren Prüfung für die Entwicklung<br />

der Wort-Bild-Marke begeistern können.<br />

Nach der Präsentation der Projektergebnisse wurden die elf<br />

Entwürfe gesichtet. Die Entscheidung fiel auf die Arbeit von<br />

Lilian-Joana Rose. Die Ballenstedterin beginnt am 1. August eine<br />

Ausbildung bei der Werbeagentur „Ideengut“ in Halberstadt.<br />

Für ihren Einsatz wurden die Schüler belohnt: Als Dankeschön erhielten<br />

sie 200 Euro, die sie für einen gemeinsamen Ausflug nach<br />

Leipzig nutzten.<br />

100 % Information<br />

Ihre Unterstützung ist gefragt:<br />

Werden Sie Teil des zweiten Harzfestes des Landkreises Harz<br />

und bewerben Sie sich als Verein, Gastronom, Künstler und Institution<br />

und nutzen Sie die Bühnen und Flächen für Ihre Präsentation.<br />

Die Anmeldeformulare der Stadt Schwanebeck stehen<br />

auf der Webseite des Landkreises Harz zum Download bereit.<br />

Ihre ausgefüllten Unterlagen senden Sie bitte an das Volkshaus<br />

Schwanebeck. Anmeldeschluss ist der 31. Juli.<br />

Sie möchten am Festumzug beispielsweise als Betrieb, Verein,<br />

Institution oder Vertreter der Sehenswürdigkeiten des Harzkreises<br />

teilnehmen und ihren Bekanntheitsgrad vergrößern – egal,<br />

ob zu Fuß, mit einem PKW, Transporter, LKW oder Traktor mit<br />

Anhänger? Ihre Anmeldung nimmt René Hellmund ebenfalls<br />

gern entgegen.<br />

KONTAKT<br />

Volkshaus Schwanebeck<br />

René Hellmund<br />

Goethestraße 40<br />

39397 Schwanebeck<br />

E-Mail: harzfest-schwanebeck@studiod4.de<br />

Telefon: 0172/74 59 09 4<br />

AKTUELLES<br />

Sportler sorgen für Medaillenregen im Landkreis Harz<br />

Quedlinburg. Nach sechs aufregenden Tagen bei den Special<br />

Olympics Nationalen Spielen in Berlin haben Quedlinburgs<br />

Oberbürgermeister Frank Ruch und Thales Bürgermeister Maik<br />

Zedschack die Athleten aus Quedlinburg und Thale im Festsaal<br />

des Rathauses der Welterbestadt Quedlinburg empfangen. Es<br />

handelte sich um die Sportler aus der Evangelischen Stiftung<br />

Neinstedt und der Lebenshilfe Harzkreis Quedlinburg. Die Stadtoberhäupter<br />

beglückwünschten die Athleten und dankten allen,<br />

die die Teilnahme der geistig behinderten Sportler ermöglicht<br />

haben. „Nun heißt es, den Erfolg genießen, kurz ausruhen<br />

und weiter trainieren. Schließlich stehen bereits 2023 die Special<br />

Olympics World Games in Berlin bevor“, so Frank Ruch.<br />

Auch ein achtköpfiges Team aus der Lakomy-Schule Halberstadt<br />

(Foto rechts) war bei den Nationalen Spielen von Special Olympics<br />

dabei. Ausgezeichnet mit Gold-, Silber- und Bronzemedaillen<br />

und voller Stolz kehrten die Athleten in den Harz zurück.<br />

Vorfreude auf die Special Olympics World Games 2023<br />

2023 finden die Special Olympics World Games in Berlin statt.<br />

Vier Tage bevor die internationalen Sportler mit geistiger Behinderung<br />

in Berlin um Medaillen kämpfen, werden sie in mehr als<br />

200 Kommunen, den sogenannten Host Towns, begrüßt. Vier<br />

afrikanische Delegationen haben sich für den Landkreis Harz<br />

angekündigt. Halberstadt empfängt Gäste aus Madagaskar und<br />

Kamerun, in Quedlinburg und Thale werden zwei Delegationen<br />

aus Ghana und Tansania erwartet.


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Harzer<br />

Ausgabe 7 | <strong>2022</strong> 27.<strong>07</strong>.<strong>2022</strong> www.kreis-hz.de<br />

9<br />

AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ<br />

INHALT<br />

A. LANDKREIS HARZ<br />

1. Satzungen und Verordnungen<br />

2. Amtliche Bekanntmachungen<br />

Seite 9 Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz, Umweltamt,<br />

Sachgebiet Immissionsschutz/Chemikaliensicherheit<br />

gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) i.V.m. den §§ 8 ff der 9. BImSchV zum<br />

Antrag der juwi AG auf Erteilung einer Genehmigung nach §<br />

4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen<br />

(WKA) im Windpark Reinstedt<br />

Seite 11 Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz, Umweltamt,<br />

Sachgebiet Immissionsschutz/Chemikaliensicherheit<br />

gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) i.V.m. § 8 ff der 9. BImSchV zum Antrag der juwi<br />

AG auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur<br />

Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA)<br />

im Windpark Reinstedt<br />

B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN<br />

Seite 12 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der<br />

Kreismusikschule Harz – Eigenbetrieb des Landkreises Harz<br />

Seite 12 Haushaltssatzung <strong>2022</strong> der Regionalen Planungsgemeinschaft<br />

Harz (RPGHarz))<br />

C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN<br />

UND EINRICHTUNGEN<br />

D. SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

E. WAHLBEKANNTMACHUNGEN<br />

A. LANDKREIS HARZ<br />

2. Amtliche Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz,<br />

Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz/<br />

Chemikaliensicherheit gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m.<br />

den §§ 8 ff der 9. BImSchV zum Antrag der juwi AG<br />

auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG<br />

zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen<br />

(WKA) im Windpark Reinstedt<br />

Die juwi GmbH, Energie Allee 1, 55286 Wörrstadt hat mit Antrag vom<br />

28.03.<strong>2022</strong> beim Landkreis Harz auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur<br />

Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />

die Genehmigung beantragt, am Standort Falkenstein / Harz, Ortsteil<br />

Reinstedt,<br />

Gemarkung: Reinstedt<br />

Flur: 6<br />

Flurstück: 180<br />

zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.<br />

Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb folgender<br />

Anlagenteile:<br />

Errichtung und Betrieb von<br />

• 2 WKA vom Typ Vestas V 162, Leistung 6,2 MW, Nabenhöhe 169m,<br />

Rotordurchmesser 162m, Gesamthöhe 250m auf den Flurstück Gemarkung<br />

Reinstedt, Flur 6, Flurstück 180.<br />

Es handelt sich um ein Repoweringprojekt, bei dem gleichzeitig mit<br />

der Errichtung der 2 beantragten WKA 3 bestehende WKA im Windpark<br />

Reinstedt / Ermsleben zurückgebaut werden sollen.<br />

Die Anlagen soll laut Genehmigungsantrag im Oktober 2025 in Betrieb<br />

genommen werden.<br />

Über die Zulässigkeit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV in einem<br />

förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

zu entscheiden.<br />

AUSGABE 7 | 27. Juli <strong>2022</strong><br />

Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt<br />

sich aus § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG und Anlage 1 Nr. 1.6.1<br />

UVPG. Der Vorhabenträger hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

beantragt und das Landratsamt des Landkreises<br />

Harz die Durchführung einer gesonderten Vorprüfung nicht für zweckmäßig<br />

erachtet. Ein UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen.<br />

Zuständig für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist der<br />

Landkreis Harz.<br />

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9.<br />

BImSchV öffentlich bekannt gemacht.<br />

Dem Landkreis Harz liegen zum Beginn des Beteiligungsverfahrens<br />

nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV folgende entscheidungserheblichen<br />

Berichte und Empfehlungen vor:<br />

– allgemeinverständliche Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />

– Ermittlung der Schallimmissionen durch Prognose<br />

– Schattenwurfgutachten Reinstedt 2<br />

– landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

– UVP-Bericht, mit allgemeinverständlicher Zusammenfassung<br />

– Artenschutzfachbeitrag<br />

– faunistische Gutachten Vögel, Fledermäuse<br />

– Raumnutzungsanalyse Rotmilan 2021<br />

– NATURA 2000 Verträglichkeitsvorstudie<br />

– Gutachten zur Standorteignung (Turbulenzgutachten)<br />

– Generisches Brandschutzkonzept<br />

– Typenprüfungen<br />

– Anlagenbezogene Bauunterlagen sowie Lagepläne<br />

– Nachweise der Erschließung<br />

– vorliegende Stellungnahmen der im Verfahren beteiligten Behörden.<br />

(Landesstraßenbaubehörde, Landesamt für Geologie und<br />

Bergwesen, Regionale Planungsgemeinschaft Harz, Ministerium für<br />

Infrastruktur und Digitales, Bundeswehr, Landkreis Harz: Umweltamt<br />

/ Gesundheitsamt / Katastrophenschutz)<br />

Der Genehmigungsantrag sowie die Antragsunterlagen einschließlich<br />

der vorgenannten Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit:<br />

vom 01.08.<strong>2022</strong> bis einschließlich 31.08.<strong>2022</strong><br />

bei folgenden Behörden aus und können zu den angegebenen Werktagen<br />

und Zeiten eingesehen werden:


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1. Stadt Falkenstein/Harz<br />

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Markt 1<br />

06463 Falkenstein/ Harz<br />

Montag 9.00 – 11.30 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 – 11.30 Uhr<br />

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen<br />

Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren<br />

Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung<br />

nutzen Sie bitte die Telefonnummer 034743/962-62.<br />

2. Stadt Aschersleben<br />

Stadtplanungsamt, Zimmer 460<br />

Markt 1<br />

06449 Aschersleben<br />

Montag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr<br />

Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit<br />

wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall<br />

informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin.<br />

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern<br />

03473/958-610 oder 03473/958-613.<br />

3. Stadt Seeland<br />

OT Nachterstedt<br />

Bauamt, Zimmer 20<br />

Lindenstraße 1<br />

06469 Seeland<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 – 11.30 Uhr<br />

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen<br />

Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren<br />

Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung<br />

nutzen Sie bitte die Telefonnummer 034741-932-35.<br />

4. Landkreis Harz (als zuständige Genehmigungsbehörde)<br />

Haus II, Umweltamt, Zimmer 453<br />

Friedrich-Ebert-Str. 42<br />

38820 Halberstadt<br />

Montag 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit<br />

wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall<br />

informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin.<br />

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern<br />

03941/5970-5758 oder 03941/5970-5753.<br />

Der Inhalt der Bekanntmachung, der UVP-Bericht sowie die das Vorhaben<br />

betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen<br />

werden zudem über das zentrale Portal des Landes Sachsen-Anhalt<br />

zugänglich gemacht und sind auf folgender Internetseite: www.<br />

uvp-verbund.de einsehbar. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten<br />

Unterlagen.<br />

Einwendungen gegen das Vorhaben können in der Zeit vom 01.08.<strong>2022</strong><br />

bis einschließlich 30.09.<strong>2022</strong> schriftlich bei der Genehmigungsbehörde<br />

(Landkreis Harz, Umweltamt) oder bei der Stelle erhoben werden,<br />

bei der der Antrag und die Unterlagen zur Einsicht ausliegen oder elektronisch<br />

erhoben werden. Elektronische Einwendungen sind an: umweltamt@kreis-hz.de<br />

zu richten. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind<br />

alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen,<br />

die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />

Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen bzw. Firmenbezeichnung<br />

auch die Anschrift des Einwenders enthalten.<br />

Einwendungen sind dem Antragsteller und den beteiligten Behörden,<br />

deren Aufgaben berührt werden, durch die Genehmigungsbehörde<br />

bekannt zu geben.<br />

Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Namen und Anschrift<br />

unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur ordnungsgemäßen<br />

Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich sind.<br />

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten<br />

unterzeichnet werden oder in Form vervielfältigter gleichlautender<br />

Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren<br />

derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, der<br />

darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter<br />

bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt<br />

worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige<br />

Einwendungen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich<br />

sichtbar auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite enthalten, können<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Sofern frist- und formgerechte Einwendungen vorliegen, können diese<br />

in einem öffentlichen Erörterungstermin am<br />

03.11.<strong>2022</strong><br />

10.00 Uhr<br />

Dorfgemeinschaftshaus Reinstedt<br />

Berg 259<br />

06463 Falkenstein/Harz OT Reinstedt<br />

mit den Einwendern und dem Antragsteller erörtert werden. Eine gesonderte<br />

Einladung ergeht nicht mehr. Kann der Erörterungstermin an<br />

diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird er an dem folgenden<br />

Werktag fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung<br />

des Erörterungstermins im Ermessen der Genehmigungsbehörde<br />

liegt. Für den Fall, dass ein Erörterungstermin stattfindet, werden<br />

form- und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben<br />

des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben,<br />

erörtert.<br />

Die Entscheidung, ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach Ablauf<br />

der Einwendungsfrist getroffen und rechtszeitig vorher an gleicher<br />

Stelle öffentlich bekannt gemacht.<br />

Er wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch die Einsichtnahme<br />

in die Antrags- und weiteren Unterlagen, durch das Vorbringen von<br />

Äußerungen oder die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen,<br />

nicht erstattet werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über<br />

den Antrag und damit auch die Entscheidung über die Einwendungen,<br />

mit Ausnahme an den Antragsteller, durch öffentliche Bekanntmachung<br />

ersetzt werden kann.<br />

Hinweise zum Datenschutz<br />

Bei der Durchführung von förmlichen Genehmigungsverfahren nach<br />

dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden regelmäßig<br />

personenbezogene Daten der Verfahrensbeteiligten durch die zuständige<br />

Behörde verarbeitet.<br />

Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1<br />

Satz 1c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger, als auch dessen Beauftragte<br />

sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Ergänzend wird auf die<br />

Hinweise zum Datenschutz auf der Homepage des Landkreises Harz<br />

verwiesen.<br />

(https://www.kreis-hz.de/de/amtliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntgabe-des-landkreises-harz-umweltamt-sachgebiet-immissionsschutzchemikaliensicherheit.html)<br />

Halberstadt, den 17.06.<strong>2022</strong><br />

gez. Sinnecker<br />

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz,<br />

Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz/<br />

Chemikaliensicherheit gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m.<br />

§ 8 ff der 9. BImSchV zum Antrag der juwi AG auf<br />

Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur<br />

Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen<br />

(WKA) im Windpark Reinstedt<br />

Die juwi GmbH, Energie Allee 1, 55286 Wörrstadt hat mit Antrag vom<br />

26.02.2020 beim Landkreis Harz auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur<br />

Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)<br />

die Genehmigung beantragt, am Standort Falkenstein / Harz, Ortsteil<br />

Reinstedt,<br />

AUSGABE 7 | 27. Juli <strong>2022</strong>


Gemarkung: Reinstedt Reinstedt<br />

Flur: 8 5<br />

Flurstücke: 21, 24, 35 14<br />

sieben Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.<br />

Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb folgender<br />

Anlagenteile:<br />

Errichtung und Betrieb von<br />

· 5 WKA vom Typ Vestas V 162, Leistung 5,6 MW, Nabenhöhe 169m,<br />

Rotordurchmesser 162 m, Gesamthöhe 250 m<br />

auf den Flurstücken Gemarkung Reinstedt, Flur 8, Flurstück 21 und<br />

24 sowie Gemarkung Reinstedt, Flur 5, Flurstück 14 sowie Gemarkung<br />

Ermsleben, Flur 19, Flurstücke 47 und 2 und<br />

· 2 WKA vom Typ Vestas V 150, Leistung 5,6 MW, Nabenhöhe 125 m,<br />

Ro tordurchmesser 150 m, Gesamthöhe 200m<br />

auf dem Flurstück Gemarkung Reinstedt, Flur 8, Flurstück 35.<br />

Es handelt sich um ein Repoweringprojekt, bei dem gleichzeitig mit<br />

der Errichtung der 7 beantragten WKA 17 bestehende WKA im Windpark<br />

Reinstedt / Ermsleben zurückgebaut werden sollen.<br />

Die Anlage soll laut Genehmigungsantrag im April 2025 in Betrieb genommen<br />

werden.<br />

Über die Zulässigkeit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV in einem<br />

förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

zu entscheiden. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

ergibt sich aus § 9 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 1.6.1<br />

UVPG. Ein UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen.<br />

Für die vorstehend genannten WKA hat das Landratsamt des Landkreises<br />

Harz bereits unter dem 28.01.<strong>2022</strong> einen positiven immissionsschutzrechtlichen<br />

Vorbescheid nach § 9 BImSchG erteilt. Im Rahmen<br />

dieses Verfahrens wurde die Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich<br />

Schallimmissionen, Schattenwurfimmissionen und Turbulenzintensität<br />

bereits abschließend geprüft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

hat stattgefunden. Darin wurden die vorstehend genannten Belange<br />

bewertet.<br />

Im Rahmen des anhängigen Genehmigungsverfahrens wird erneut<br />

eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Aus Gründen der<br />

Rechtssicherheit sollen darin auch die bereits durch den Vorbescheid<br />

abschließend geprüften Belange erneut bewertet werden.<br />

Zuständig für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist der<br />

Landkreis Harz.<br />

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9.<br />

BImSchV öffentlich bekannt gemacht.<br />

Dem Landkreis Harz liegen zum Beginn des Beteiligungsverfahrens<br />

nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV folgende entscheidungserheblichen<br />

Berichte und Empfehlungen vor:<br />

- allgemeinverständliche Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />

- Schallimmissionsprognose<br />

- Schattenwurfprognose<br />

- landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

- UVP-Bericht, mit allgemeinverständlicher Zusammenfassung<br />

- Artenschutzfachbeitrag<br />

- faunistische Gutachten zu Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse<br />

- NATURA 2000 Verträglichkeitsvorstudie<br />

- Extremwindgutachten<br />

- Gutachten zur Standorteignung (Turbulenzgutachten)<br />

- gutachterliche Stellungnahme zur Risikobewertung Eisabwurf / Eisabfall<br />

- Typenprüfungen<br />

- Anlagenbezogene Bauunterlagen sowie Lagepläne<br />

- Unterlagen zur Zisterne<br />

- Generisches Brandschutzkonzept<br />

- Nachweis der Erschließung und Grundstückssicherung<br />

- Baulastnachweis<br />

- vorliegende Stellungnahmen der im Verfahren beteiligten Behörden.<br />

(Stadt Falkenstein; Ministerium für Landesentwicklung und<br />

Verkehr; Bundeswehr; Regionale Planungsgemeinschaft Harz; Gesundheitsamt;<br />

Katastrophenschutz; Amt für Kreisstraßen; Landesstraßenbaubehörde;<br />

Landesamt für Verbraucherschutz, Landesamt<br />

für Geologie und Bergwesen; Umweltamt, Kreisentwicklung; Richtfunkbetreiber;<br />

Telekom; obere Luftfahrtbehörde, Mitnetz)<br />

Der Genehmigungsantrag sowie die Antragsunterlagen einschließlich<br />

der vorgenannten Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit:<br />

vom 01.08.<strong>2022</strong> bis einschließlich 31.08.<strong>2022</strong><br />

bei folgenden Behörden aus und können zu den angegebenen Werktagen<br />

und Zeiten eingesehen werden:<br />

AUSGABE 7 | 27. Juli <strong>2022</strong><br />

1. Stadt Falkenstein/Harz<br />

OT Ermsleben<br />

Bauamt, Zimmer 17<br />

Markt 1<br />

06463 Falkenstein / Harz<br />

Montag 9.00 – 11.30 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 – 11.30 Uhr<br />

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen<br />

Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren<br />

Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung<br />

nutzen Sie bitte die Telefonnummer 034743/962-62.<br />

2. Stadt Aschersleben<br />

Stadtplanungsamt, Zimmer 460<br />

Markt 1<br />

06449 Aschersleben<br />

Montag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr<br />

Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit<br />

wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall<br />

informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin.<br />

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern<br />

03473/958-610 oder 03473/958-613.<br />

3. Stadt Seeland<br />

OT Nachterstedt<br />

Bauamt, Zimmer 20<br />

Lindenstraße 1<br />

06469 Seeland<br />

Montag 9.00 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 – 11.30 Uhr<br />

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen<br />

Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren<br />

Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung<br />

nutzen Sie bitte die Telefonnummer 034741-932-35.<br />

4. Landkreis Harz (als zuständige Genehmigungsbehörde)<br />

Haus II, Umweltamt, Zimmer 453<br />

Friedrich-Ebert-Str. 42<br />

38820 Halberstadt<br />

Montag 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit<br />

wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall<br />

informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin.<br />

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern<br />

03941/5970-5758 oder 03941/5970-5753.<br />

Der Inhalt der Bekanntmachung, der UVP-Bericht sowie die das Vorhaben<br />

betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen<br />

werden zudem über das zentrale Portal des Landes Sachsen-Anhalt<br />

zugänglich gemacht und sind auf folgender Internetseite: www.<br />

uvp-verbund.de einsehbar. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten<br />

Unterlagen.<br />

Einwendungen gegen das Vorhaben können in der Zeit vom 01.08.<strong>2022</strong><br />

bis einschließlich 30.09.<strong>2022</strong> schriftlich bei der Genehmigungsbehörde<br />

(Landkreis Harz, Umweltamt) oder bei der Stelle erhoben werden,<br />

bei der der Antrag und die Unterlagen zur Einsicht ausliegen oder elektronisch<br />

erhoben werden. Elektronische Einwendungen sind an: umweltamt@kreis-hz.de<br />

zu richten. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind<br />

alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen,<br />

die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />

Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen bzw. Firmenbezeichnung<br />

auch die Anschrift des Einwenders enthalten.<br />

Einwendungen sind dem Antragsteller und den beteiligten Behörden,<br />

deren Aufgaben berührt werden, durch die Genehmigungsbehörde<br />

bekannt zu geben.<br />

11<br />

AMTLICHES


12<br />

AMTLICHES<br />

Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Namen und Anschrift<br />

unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur ordnungsgemäßen<br />

Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich sind.<br />

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten<br />

unterzeichnet werden oder in Form vervielfältigter gleichlautender<br />

Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren<br />

derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, der<br />

darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter<br />

bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt<br />

worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige<br />

Einwendungen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich<br />

sichtbar auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite enthalten, können<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Sofern frist- und formgerechte Einwendungen vorliegen, können diese<br />

in einem öffentlichen Erörterungstermin am<br />

03.11.<strong>2022</strong><br />

10.00 Uhr<br />

Dorfgemeinschaftshaus Reinstedt<br />

Berg 259<br />

06463 Falkenstein/Harz OT Reinstedt<br />

mit den Einwendern und dem Antragsteller erörtert werden. Eine gesonderte<br />

Einladung ergeht nicht mehr. Kann der Erörterungstermin an<br />

diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird er an dem folgenden<br />

Werktag fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung<br />

des Erörterungstermins im Ermessen der Genehmigungsbehörde<br />

liegt. Für den Fall, dass ein Erörterungstermin stattfindet, werden<br />

form- und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben<br />

des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben,<br />

erörtert.<br />

Die Entscheidung, ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach Ablauf<br />

der Einwendungsfrist getroffen und rechtszeitig vorher an gleicher<br />

Stelle öffentlich bekannt gemacht.<br />

Er wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch die Einsichtnahme<br />

in die Antrags- und weiteren Unterlagen, durch das Vorbringen von<br />

Äußerungen oder die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen,<br />

nicht erstattet werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über<br />

den Antrag und damit auch die Entscheidung über die Einwendungen,<br />

mit Ausnahme an den Antragsteller, durch öffentliche Bekanntmachung<br />

ersetzt werden kann.<br />

Hinweise zum Datenschutz<br />

Bei der Durchführung von förmlichen Genehmigungsverfahren nach<br />

dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden regelmäßig<br />

personenbezogene Daten der Verfahrensbeteiligten durch die zuständige<br />

Behörde verarbeitet.<br />

Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1<br />

Satz 1c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger, als auch dessen Beauftragte<br />

sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Ergänzend wird auf die<br />

Hinweise zum Datenschutz auf der Homepage des Landkreises Harz<br />

verwiesen.<br />

(https://www.kreis-hz.de/de/amtliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntgabe-des-landkreises-harz-umweltamt-sachgebiet-immissionsschutzchemikaliensicherheit.html)<br />

Halberstadt, den 17.06.<strong>2022</strong><br />

gez Sinnecker<br />

B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN<br />

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung<br />

der Kreismusikschule Harz – Eigenbetrieb des<br />

Landkreises Harz<br />

Auf der Grundlage der §§ 4, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz<br />

des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung<br />

in Verbindung mit den §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes<br />

des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung hat der<br />

Kreistag des Landkreises Harz in seiner Sitzung am 29.06.<strong>2022</strong> folgende<br />

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Kreismusikschule<br />

Harz – Eigenbetrieb des Landkreises Harz – beschlossen:<br />

I. Änderung der Satzung<br />

§ 1 Gebührenerhebung<br />

Absatz 2 erhält folgende Fassung:<br />

Gebühren sind:<br />

a) Unterrichtsgebühr<br />

b) Instrumentennutzungsgebühr.<br />

Es wird eine einmalige Anmeldegebühr (bei Erstanmeldung) in Höhe<br />

von 15,– € erhoben.<br />

§ 4 Allgemeine Regelungen<br />

Absatz 5 erhält folgende Fassung:<br />

Kann der Präsenzunterricht aufgrund von Höherer Gewalt (w.z.B. Gebäudeschäden,<br />

Katastrophen, Pandemie, etc.) regulär nicht vor Ort<br />

stattfinden, wird dieser auf digitalen/ medialen Wegen erteilt. Die Gebührenpflicht<br />

sowie die Gebührenhöhe bleiben davon unberührt.<br />

II. Inkrafttreten<br />

Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Eigenbetriebes<br />

Kreismusikschule Harz – Eigenbetrieb des Landkreises Harz tritt am<br />

01.08.<strong>2022</strong> in Kraft.<br />

Halberstadt, den 30.06.<strong>2022</strong><br />

Thomas Balcerowski<br />

Landrat<br />

Bekannt gemacht im Harzer Kreisblatt Nr. 7 am 27.<strong>07</strong>.<strong>2022</strong><br />

Haushaltssatzung <strong>2022</strong> der Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz)<br />

Auf Grund der §§ 100 und 102 des Kommunalverfassungsgesetzes<br />

des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit §§ 13 und 16<br />

des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und § 2 Abs. 4<br />

bzw. §§ 21 bis 23 des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt<br />

(in der jeweils derzeit geltenden Fassung) hat die Regionalversammlung<br />

der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz in ihrer<br />

Sitzung RV 01/<strong>2022</strong> am 18.05.<strong>2022</strong> folgende Haushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2022</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2022</strong>, der die für die Erfüllung<br />

der Aufgaben des Verbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und<br />

entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und<br />

zu leistenden Auszahlungen enthält, wird<br />

1. im Ergebnisplan mit dem<br />

a) Gesamtbetrag der Erträge auf 730.300 Euro<br />

b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 749.000 Euro<br />

2. im Finanzplan mit dem<br />

c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />

729.500 Euro<br />

d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />

744.500 Euro<br />

e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />

der Investitionstätigkeit auf<br />

0 Euro<br />

f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

der Investitionstätigkeit auf<br />

9.000 Euro<br />

g) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus<br />

der Finanzierungstätigkeit auf<br />

0 Euro<br />

h) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus<br />

der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt.<br />

0 Euro<br />

§ 2<br />

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Ein Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird<br />

auf 29.000 Euro festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Es wird gemäߧ 11 der Verbandssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2022</strong><br />

eine Verbandsumlage von den Verbandsmitgliedern, anteilig nach<br />

dem Verhältnis ihrer Einwohner im Planungsgebiet, von insgesamt<br />

372.000 Euro erhoben.<br />

AUSGABE 7 | 27. Juli <strong>2022</strong>


Verbandsmitglieder<br />

Umlagebetrag<br />

Landkreis Harz 298.508,65 €<br />

Landkreis Mansfeld-Südharz 73.491,35 €<br />

Summe 372.000,00 €<br />

Die Umlage in Höhe von ca. 1,41 € je Einwohner wird in 2 Raten, je zur<br />

Hälfte zum 30.05.<strong>2022</strong> und zum 30.09.<strong>2022</strong> fällig.<br />

§ 6<br />

Bei der Planung von Investitionen wird als Wertgrenze gemäß<br />

§ 4 Abs. 4 der Kommunalhaushaltsverordnung 10.000 Euro festgelegt.<br />

Quedlinburg, 18.05.<strong>2022</strong><br />

Thomas Balcerowski<br />

Vorsitzender der Planungsgemeinschaft<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung <strong>2022</strong> der<br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz)<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung der RPG Harz für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2022</strong> wird hiermit öffentlich in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder<br />

(Landkreis Harz und Landkreis Mansfeld-Südharz) bekannt gemacht.<br />

Mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Ref. Kommunalrecht,<br />

Kommunale Wirtschaft und Finanzen, vom 28.06.<strong>2022</strong><br />

wurde festgestellt, dass die Haushaltssatzung <strong>2022</strong> für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2022</strong> keine genehmigungspflichtigen Teile enthält und der<br />

Beschluss der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2022</strong> vollzogen werden kann.<br />

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom<br />

01.08.<strong>2022</strong> bis 12.08.<strong>2022</strong> in der Geschäftsstelle der RPG Harz, Turnstraße<br />

8 in 06484 Quedlinburg während der Dienstzeiten montags bis<br />

donnerstags von 08.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30<br />

Uhr öffentlich aus.<br />

Quedlinburg, den 29.06.<strong>2022</strong><br />

13<br />

AMTLICHES<br />

Ende amtlicher Teil<br />

Thomas Balcerowski<br />

Vorsitzender der Planungsgemeinschaft<br />

Erste Tanks für Löschwasser werden im Harz aufgestellt<br />

Ilsenburg. Win-Win-Situation für die Harzer Feuerwehren: Zwei<br />

alte Heizöltanks, die im Blankenburger Ortsteil Oesig zwischengelagert<br />

waren und gereinigt vom Energieversorger Avacon zur<br />

Verfügung gestellt wurden, sollen jetzt die oftmals problematische<br />

Wasserversorgung in unzugänglichen Harzer Waldgebieten<br />

verbessern.<br />

Für den Transport in den Nationalpark Harz mussten die jeweils<br />

vier Tonnen schweren, doppelwandigen Tanks in Blankenburg<br />

vom Technischen Hilfswerk Halberstadt per Kran auf Transporter<br />

verladen werden. Die sieben Meter langen und zwei Meter<br />

hohen Behälter wurden über Heimburg durch das Trecktal nach<br />

Elbingerode, Drei Annen Hohne und weiter zum Zielort transportiert.<br />

Am Nachmittag hatten sie das Ziel erreicht.<br />

Jetzt folgen Restarbeiten, um sie für die Anforderungen der<br />

Freiwilligen Feuerwehren umzurüsten. Dazu gehört etwa die<br />

Installation von Armaturen, um die Feuerwehr-Schläuche anschließen<br />

zu können. Beide Behälter werden außerdem miteinander<br />

verbunden.<br />

Fotos: Landkreis Harz/ Danny Jahn<br />

Am 2. Juli hat die Feuerwehr im Landkreis Harz einen wichtigen<br />

Schritt bei der Versorgung mit Löschwasser in Harzer Wäldern geschafft:<br />

Am Scharfenstein wurden auf einem ehemaligen Flugplatz<br />

zwei Behälter für jeweils 20 000 Liter Löschwasser aufgestellt.<br />

Stellvertretende Kreisbrandmeister im Harzer Kreistag berufen<br />

AUSGABE 7 | 27. Juli <strong>2022</strong><br />

Halberstadt. Der Landkreis Harz hat kurz vor Ablauf der Amtszeit<br />

seiner bisherigen Brandabschnittsleiter und stellvertretenden<br />

Kreisbrandmeister zwei neue stellvertretende Kreisbrandmeister<br />

berufen. Zuvor vom Kreistag auf der letzten Sitzung vor<br />

der Sommerpause beschlossen, gilt dieses Ehrenamt ab 1. Juli<br />

für die Dauer von sechs Jahren.<br />

Als stellvertretender Kreisbrandmeister für Ausbildung, Digitalfunk<br />

und Planung erhielt Sebastian Petrusch aus den Händen<br />

von Kreistagspräsident Michael Haase seine Ernennungsurkunde.<br />

Künftiger stellvertretender Kreisbrandmeister für Ausrüstung<br />

und Technik ist Alexander Beck. Landrat Thomas Balcerowski<br />

beglückwünschte beide und überreichte Blumen.<br />

Der Berufung ging eine öffentliche Stellenausschreibung und<br />

ein Vorschlagsverfahren durch die 14 Stadt- und Gemeindewehrleiter<br />

voraus.


14<br />

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Hessen vertritt Landkreis Harz beim Dorfwettbewerb<br />

15<br />

zwei und drei folgten Dankerode und Ströbeck. Sieger bei<br />

Orten unter 400 Einwohnern war im Kreiswettbewerb 2020<br />

Wülperode, gefolgt von Göddeckenrode und Veltheim.<br />

Bereits 2017 belegte Hessen gemeinsam mit Ströbeck den ersten<br />

Platz beim Kreiswettbewerb und nahm 2018 am Landeswettbewerb<br />

teil. Für die erfolgreiche Teilnahme erhielt der Ort<br />

die Auszeichnung in Silber und den „Sonderpreis für den nachhaltigen<br />

und generationsübergreifenden Erhalt des Dorfes als<br />

Lebensraum“.<br />

Fotos: Landkreis Harz/Susann Dill<br />

AKTUELLES<br />

Hessen. Im Dorfwettbewerb vertritt der Ortsteil Hessen (Einheitsgemeinde<br />

Stadt Osterwieck) den Landkreis Harz. An dem<br />

Landeswettbewerb beteiligen sich 13 Orte aus elf Landkreisen.<br />

Jetzt nahm die Bewertungskommission des Landes Sachsen-<br />

Anhalt am letzten Tag ihrer zweiwöchigen Bereisung der Kandidaten-Orte<br />

bei ihrem Besuch Hessen unter die Lupe.<br />

2020 hatte sich Hessen im Kreiswettbewerb gegen 13 weitere<br />

Orte aus dem Landkreis Harz durchgesetzt. Auf den Plätzen<br />

Barbara Toppel erhält die Verdienstmedaille des Verdienstordens<br />

Wernigerode. Die Wernigeröderin<br />

Barbara Toppel ist mit<br />

der Verdienstmedaille des<br />

Verdienstordens der Bundesrepublik<br />

Deutschland geehrt<br />

worden. Die Auszeichnung<br />

überreichte Landrat Thomas<br />

Balcerowski im Auftrag des<br />

Ministerpräsidenten. „Mit dieser<br />

Auszeichnung werden ihre<br />

herausragenden Verdienste in<br />

den Bereichen der Kultur und<br />

der Interkulturalität gewürdigt“, hob Thomas Balcerowski in seiner<br />

Laudatio hervor. Barbara Toppel habe mit unermüdlichem<br />

Einsatz und großem Mut die „Villa Russo“ in Wernigerode mit<br />

neuem Leben erfüllt und diese als eine internationale kulturelle<br />

Begegnungsstätte etabliert.<br />

Die 1965 im heutigen Nettetal geborene Barbara Toppel hatte<br />

2008 die Villa Russo samt Grundstück ersteigert. Das frühere<br />

jüdische Eigentum in der Feldstraße 7 dürfe nicht zum Spekulationsobjekt<br />

wirtschaftlicher Interessen werden oder gar verschwinden,<br />

so die Intension der Käuferin. Sie entwickelte ein<br />

Konzept, die Villa zu einer Begegnungsstätte für Kultur, Musik<br />

und Soziales zu gestalten. Die eingerichteten Gästezimmer und<br />

eine Ferienwohnung helfen bei der Finanzierung der Sanierung<br />

des mehr als 130-jährigen repräsentativen Gebäudes. Heute<br />

sind Teile restauriert und mit Instrumenten für Spezialkurse für<br />

junge Musiker sowie Kammerkonzerte eingerichtet. Außerdem<br />

finden Ausstellungen, Wettbewerbe und Lesungen statt.<br />

Die „Villa Russo“ wurde 1887 vom Käsefabrikanten Moritz Russo<br />

im Jugendstil erbaut. 1911 übernahm der ältere Bruder Benno<br />

Russo die Fabrik und die Villa. Später heiratet er die Berliner<br />

Opernsängerin Clara Jaffe. Aufgrund der nationalsozialistischen<br />

Rassegesetze erfolgte 1936 die Enteignung, da das Ehepaar<br />

jüdischen Glaubens war. 1941 wurden Benno und Clara Russo<br />

deportiert und bezahlten den Rassenwahn der Nazis 1943 mit<br />

ihrem Leben. An ihr Schicksal erinnern seit dem 14. April 2009<br />

zwei Stolpersteine, die ihm Gehweg vor dem Grundstück ihrer<br />

Villa in der Wernigeröder Feldstraße 7 verlegt sind.


AKTUELLES<br />

16<br />

Erster Brockenstammtisch nach zwei Jahren Zwangspause<br />

Wernigerode. Im Goethesaal auf dem Brocken hat der<br />

Brocken stammtisch etwa 100 Gäste aus Politik und Wirtschaft<br />

zusammengebracht. Themen des seit 1990 insgesamt<br />

101. Brockenstammtisches waren die Verlängerung der Harzer<br />

Schmalspurbahn bis nach Braunlage, die Windkraft aus Harzer<br />

Wäldern und die Auswirkungen des Fachkräftemangels beim<br />

Fremdenverkehr, dort vor allem im Service.<br />

Gemeinsam mit der Stadt Wernigerode gehe es künftig auch<br />

darum, das Plateau und den Brockenbahnhof attraktiver zu machen.<br />

„Wir müssen im Wettbewerb mit anderen Mittelgebirgen<br />

standhalten“, erklärte der Landrat. Der Harz müsse als Wohnund<br />

Lebensort bei Familien noch stärker in den Blick rücken.<br />

Balcerowski kündigte dazu eine zeitnahe Kampagne an.<br />

Nationalparkchef Roland Pietsch, der eigens für den Brockenstammtisch<br />

einen Zwischenstopp vom Deutschen Naturschutztag<br />

einlegte, sicherte vor dem Hintergrund des erschreckenden<br />

Fichtensterbens im Harz zu: „Ich bin bereit über alles zu reden“.<br />

Im Präsidium des Brockenstammtisch begrüßte Brockenwirt<br />

Daniel Steinhoff außerdem den scheidenden Oberbürgermeister<br />

von Wernigerode, Peter Gaffert, den Bürgermeister von<br />

Bad Harzburg, Ralf Abraham sowie den Geschäftsführer der<br />

Industrie- und Handelskammer-Geschäftsstelle Wernigerode,<br />

Ralf Grimpe.<br />

KoBa Harz informiert: Einmalzahlung erfolgt im Juli <strong>2022</strong><br />

Landkreis. Die Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter<br />

Landkreis Harz zahlt im Juli <strong>2022</strong> einmalig 200 Euro. Dabei<br />

handelt es sich um eine pauschale Zusatzleistung, mit der die<br />

Mehraufwendungen im Zusammenhang der Covid-19-Pandemie<br />

sowie die pandemiebedingte Inflation und die aktuellen<br />

Preissteigerungen gemildert werden sollen.<br />

Voraussetzung für den Erhalt dieser Sonderzahlung ist, dass im<br />

Juli <strong>2022</strong> ein Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld<br />

besteht und der Bedarf sich nach den Regelbedarfsstufen<br />

1 und 2 richtet. Die Einmalzahlung ist für Alleinstehende, für<br />

verheiratete oder in Partnerschaft lebende Personen bestimmt.<br />

Zudem wird für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />

ab Juli <strong>2022</strong> monatlich ein Sofortzuschlag in Höhe von 20<br />

Euro zusätzlich ausbezahlt. Dieser Zuschlag soll bis zur Einführung<br />

einer Kindergrundsicherung monatlich laufend gezahlt<br />

werden, zumindest solange wie die Leistungsvoraussetzungen<br />

dafür vorliegen. Er soll die Kinder unterstützen, besser am gesellschaftlichen<br />

Leben und an Bildung teilhaben zu können.<br />

Anspruchsberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des<br />

25. Lebensjahres, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld<br />

erhalten und der Bedarf sich nach den Regelbedarfsstufen 3<br />

bis 6 richtet. Auch Kinder mit eigenem Einkommen haben einen<br />

Anspruch. Voraussetzung ist, dass ihre Eltern Alg II/SozG<br />

erhalten und das Kind seinen Lebensunterhalt nur selbst sicherstellen<br />

kann, wenn das Kindergeld berücksichtigt wird. Darüber<br />

hinaus haben Kinder in den Monaten einen Anspruch auf den<br />

Sofortzuschlag, in denen sie Bildungs- und Teilhabeleistungen<br />

nach dem SGB II erhalten.<br />

Die KoBa Harz beabsichtigt die Auszahlungen mit dem Zahllauf<br />

für den Monat Juli vorzunehmen. Über die Leistungsgewährung<br />

erhält der Leistungsberechtigte einen entsprechenden<br />

Bescheid. Dieser wird aber erst im Nachgang der Zahlung versandt.<br />

100 % Information<br />

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus<br />

gilt seit 6. Juli in allen Regionalstellen der KoBa Harz die<br />

Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.


17<br />

Landkreis-Verwaltung startet beim 8. Harzer Firmenlauf<br />

AKTUELLES<br />

Wernigerode. Im Bürgerpark Wernigerode gingen auch 36<br />

Läufer des Landkreis Harz beim Harzer Firmenlauf an den Start.<br />

Die neun Teams mit den Startnummern 143 bis 150 sowie 262<br />

waren in ihren einheitlichen weißen Trikots mit dem rot-grünen<br />

Logo des Landkreis Harz gut zu erkennen.<br />

Für den 8. Harzer Firmenlauf hatten sich 1 412 Läufer in 353<br />

Teams aus 134 Harzer Unternehmen angemeldet. Die Strecke<br />

führte einmal quer durch den Bürgerpark Wernigerode. Start<br />

und Ziel war im Bereich „Zaunwiese“. Gelaufen wurde ein Team-<br />

Lauf mit vier Teilnehmern und einer Runde pro Teilnehmer von<br />

2,5 Kilometern.<br />

„Wir drücken allen Läufern die Daumen“, freute sich Thomas<br />

Balcerowski auf das Rennen. Der Landrat feuerte als Zuschauer<br />

die Läufer der Harzer Kreisverwaltung am Start an. Am Ende war<br />

die Männerstaffel des Kreisstraßenbauhof mit der Startnummer<br />

150 das schnellste Team bei den Läufern der Kreisverwaltung.<br />

Dominik Becker, Andy Knopp, Danny Thomas und Markus<br />

Winter kamen nach 34:02 Minuten ins Ziel und belegten den<br />

17. Platz der Gesamtwertung. Nur 18 Sekunden länger war mit<br />

der Startnummer 143 die Männerstaffel des Beteiligungsmanagement<br />

mit Christopher Böttcher, Thomas Forkert, Dustin<br />

Busse und Manuel Slawig (Platz 21) unterwegs.<br />

Als schnellste Frauenstaffel des Landkreis Harz absolvierte die<br />

Sozial- und Jugendverwaltung die Bürgerpark-Runde. Mit der<br />

Startnummer 146 benötigten Nadine Abel, Kim Kwapis, Robert<br />

Görner und Aileen Nippert für die 4x2,5 Kilometer 42:26 Minuten<br />

(Platz 6). Schnellste Läufer der Kreisverwaltung waren beim<br />

8. Harzer Firmenlauf Aileen Nippert (9:34 Minuten) und Dustin<br />

Busse (7:12 Minuten).<br />

100 % Information<br />

Alle Ergebnisse des 8. Harzer Firmenlauf finden<br />

Sie im Internet: www.harzer-firmenlauf.de<br />

Landkreis Harz verbietet die Wasserentnahme<br />

Landkreis. Der Landkreis Harz hat als Untere Wasserbehörde<br />

eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme<br />

aus Oberflächengewässern und zeitlich begrenzt aus dem<br />

Grundwasser erlassen. Von Landrat Thomas Balcerowski unterzeichnet,<br />

ist die Verfügung bis zum 30. September <strong>2022</strong> gültig.<br />

Sie ist unter dem Vorbehalt des Widerrufs ergangen.<br />

Die Beobachtungspegel an den Gewässern I. und II. Ordnung<br />

weisen nun auch im Landkreis Harz sehr niedrige Wasserstände<br />

auf. Selbst bei eintretenden Niederschlägen ist mit keiner dauerhaften<br />

Verbesserung der Situation zu rechnen. Zuletzt haben<br />

sich dauerhafte Abflusswerte unterhalb des Mittleren Niedrigwasserabflusses<br />

an den Gewässern im Landkreis Harz eingestellt.<br />

Die Niederschlagswerte lagen im ersten Halbjahr vor allem im<br />

Harzvorland, aber auch zum Teil im Harz deutlich unterhalb der<br />

mittleren Niederschlagsmengen der Zeitperiode 1991 bis 2020.<br />

Die Situation wird verschärft durch die historische Trockenperiode<br />

der Jahre 2018 bis 2020, in deren Folge Grundwasserstände<br />

außergewöhnlich gesunken sind und bisher nicht ausgeglichen<br />

werden konnten. Mit einer Änderung dieser Situation ist kurzfristig<br />

nicht zu rechnen.<br />

Auf das knappe natürliche Wasserdargebot trifft ein erhöhter<br />

Wasserbedarf, bedingt durch die warmen, trockenen Sommermonate<br />

mit hohen Verdunstungsraten. „Um eine drohende<br />

Überbeanspruchung der Fließgewässer durch eine zu hohe<br />

Entnahme zu verhindern, und um einen sparsamen Umgang<br />

mit dem Grundwasser zu gewährleisten, ist der Erlass dieser<br />

Allgemeinverfügung geboten“, begründet Thomas Balcerowski<br />

diesen Schritt. Bei einer weiterhin fortgesetzten Entnahme von<br />

Wasser aus Oberflächengewässern oder aus dem Grundwasser<br />

sei eine über das natürliche Maß hinausgehende Beeinträchtigung<br />

der Wassermenge und der Gewässerökologie zu erwarten.<br />

Daher ist die Entnahme von Wasser mit technischen Hilfsmitteln<br />

wie Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern generell<br />

untersagt. Ebenso verboten ist eine Entnahme aus dem Grundwasser<br />

zum Zwecke der Beregnung privater und öffentlicher<br />

Grünflächen in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr, da hier die<br />

Verdunstungsraten am höchsten sind. „Das zeitliche Verbot der<br />

Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von öffentlichen<br />

und privaten Grünflächen soll den sparsamen Umgang mit<br />

Grundwasser sicherstellen“, unterstreicht der Landrat.<br />

100 % Information<br />

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die zuständige<br />

Behörde überwacht. Zuwiderhandlungen gegen eine Anordnung<br />

stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall<br />

mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden.<br />

Die Allgemeinverfügung kann seit dem 9. Juli im Sonderamtsblatt<br />

22/<strong>2022</strong> des Landkreis Harz auf der Website des Landkreises<br />

Harz unter https://www.kreis-hz.de/ oder am Behördensitz<br />

(Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt, Zimmer 324) eingesehen<br />

werden.


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19<br />

Im Innovations- und Gründerzentrum<br />

im Landkreis Harz ist<br />

jetzt der Gründerpreis 2021<br />

übergeben worden. Er ging an<br />

Sven Kirchhoff (3. v. li.), der für<br />

seine 2019 eröffnete „Waschbar“<br />

ausgezeichnet wurde.<br />

WIRTSCHAFT<br />

Landkreis Harz verleiht erstmals den Gründerpreis<br />

Ilsenburg. Existenzgründer stehen im Fokus der Harzer Kreisverwaltung:<br />

Um diesen mutigen Menschen mit ihren Ideen eine<br />

Stimme zu geben und andere Gründungswillige in ihrem Vorhaben<br />

zu stärken, hat das Innovations- und Gründerzentrum<br />

im Landkreis Harz (IGZ) 2021 begonnen,<br />

sechs Gründer des Landkreises Harz im „Harzer<br />

„Waschbar<br />

by<br />

Sven Kirchhoff"<br />

Kreisblatt“ und auf der IGZ-Homepage vorzustellen.<br />

Der Beirat aus Vertretern von Harzsparkasse,<br />

Bundesagentur für Arbeit, Landkreis Harz, der<br />

Handwerkskammer Magdeburg sowie der Industrie-<br />

und Handelskammer Magdeburg und<br />

Thomas Balcerowski hat aus diesen Vorschlägen<br />

den Gründer 2021 gewählt. Der Landrat ist der<br />

Schirmherr der Preisverleihung.<br />

Jetzt wurde der Gründerpreis erstmals vergeben. Sieger ist<br />

Sven Kirchhoff, der die Juroren mit seiner 2019 gegründeten<br />

„Waschbar by Sven Kirchhoff“ in Ilsenburg überzeugte. Mit persönlichem<br />

Herzblut und der Unterstützung der Harzsparkasse<br />

übernahm er eine seit über 20 Jahren bestehende Wäscherei.<br />

Heute bietet er neben dem regulären Wasch-, Bügel- und Hemdenservice<br />

zusätzliche Leistungen, wie chemische Reinigung,<br />

Mangel, Reinigung von Brautkleidern, Teppichreinigung, Änderungsschneiderei<br />

und von Arbeitskleidung an. Mit seinen<br />

insgesamt acht Mitarbeitern betreibt der 45-jährige inzwischen<br />

zwei Filialen in Quedlinburg und Halberstadt. Das Hemdenbügeln<br />

erfolgt in der „Waschbar“ noch mit viel Liebe und in Handarbeit.<br />

„Das schätzen meine Kunden“, so der Inhaber.<br />

Heike Schischkoff, Geschäftsführerin der IGZ im Landkreis Harz<br />

GmbH, freut sich, einen so engagierten und sympathischen<br />

Jungunternehmer im Landkreis Harz mit dem Gründerpreis<br />

2021 auszeichnen zu dürfen. Der Gewinner erhält neben der<br />

Auszeichnung ein Preisgeld in Höhe von 500 Euro. Das, so kündigte<br />

Kirchhoff an, investiert er in die seit der Gründung coronabedingt<br />

ausstehende Firmenfeier mit seinem Team. „Diese<br />

Anerkennung durch den Landkreis Harz und die beteiligte Jury<br />

ist ein wirklich tolles Zeichen für meine Mitarbeiter und mich. Es<br />

gehört Mut zur Selbstständigkeit, aber ich schätze es, meinen<br />

beruflichen Weg selbst bestimmen zu können. Vielen Dank“, so<br />

der glückliche Preisträger.<br />

„Der Preis ist eine wichtige Auszeichnung für herausragende<br />

Unternehmen im Landkreis Harz“, sagte Susann Arnhold-Wind<br />

vom Fachbereich Landrat bei der Kreisverwaltung. Dabei werden<br />

die vorbildhaften Leistungen bei der Entwicklung von innovativen<br />

und tragfähigen Geschäftsideen gelobt. „Der Sinn<br />

dieses Preises ist, ein positives Gründungsklima im Landkreis<br />

Harz zu fördern und den Mut zur Selbstständigkeit zu<br />

machen“, hob sie hervor.<br />

Gerade junge und agile Startups leisten einen<br />

wichtigen Beitrag bei der Beschleunigung notwendiger<br />

Transformationsprozesse besonders<br />

in den Bereichen Handwerk, Mobilität, Medizin<br />

und Klimaschutz. Daher sei der Landkreis<br />

Harz gerade nach der Pandemie mehr denn je<br />

auf solche Nachwuchsunternehmen angewiesen.<br />

„Neue Ideen sorgen für mehr Bewegung und<br />

Erneuerung auf dem Markt und schaffen Arbeitsplätze“,<br />

sagte Susann Arnhold-Wind, die in Vertretung<br />

des Landrates zusammen mit Heike Schischkoff Siegerurkunde<br />

und Blumen überreichte.<br />

Ilsenburgs Bürgermeister Dennis Loeffke war begeistert, dass<br />

ausgerechnet ein Ilsenburger Jungunternehmer den Gründerpreis<br />

gewonnen hat. Damit werde eine gerade für viele Ältere<br />

wichtige handwerkliche Dienstleistung weitergeführt.<br />

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Im Landkreis Harz den Traum von der Selbstständigkeit mit<br />

Erfolg in die Tat umzusetzen, dabei helfen Susan Thielemann<br />

oder Frank Klimaszewsky als zertifizierte Gründungsbegleiter<br />

des Innovations- und Gründerzentrum im Landkreis Harz<br />

GmbH (IGZ). Das IGZ Wernigerode ist seit Jahren der zentrale<br />

Ansprechpartner für jährlich bis zu 250 Gründungswillige, die<br />

an den Standorten Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode<br />

beraten werden.<br />

Aus den Gesprächen geht etwa ein Drittel der Interessenten<br />

als selbstständige Unternehmer hervor. Dienstleistungen,<br />

Gastronomie und Beherbergungen, der gesamte Handwerksbereich<br />

sowie die ganze Palette der freiberuflichen<br />

Gründungen inklusive unterschiedlichster<br />

Therapieangebote – die Vielfalt der Gründungsvorhaben<br />

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21<br />

Gehörten zu den Referenten<br />

des Harzer Pädiatrie- und<br />

Geburtshilfetages: Physiotherapeutin<br />

Peggy Rittweger<br />

(von links), Oberarzt Godo Jilg,<br />

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin<br />

(beide Harzklinikum);<br />

Chefärztin Dr. Karin Fleischer,<br />

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin,<br />

Halberstadt; Chefarzt<br />

Dr. Henning Böhme, Klinik für<br />

Kinder- und Jugendmedizin<br />

Harzklinikum; Kerstin Bernsdorf<br />

und Dr. Michael Lohmann,<br />

beide Firma Humana.<br />

AKTUELLES<br />

Harzer Pädiatrie- und Geburtshilfetag: Erfolgreiche Fortbildung<br />

Wernigerode. Der vierte Harzer Pädiatrie- und Geburtshilfetag<br />

in Wernigerode war erneut eine gelungene Fortbildungsveranstaltung<br />

für Krankenschwestern, -pfleger, Hebammen, weitere<br />

Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen sowie für Kinder- und<br />

Blick ins Plenum.<br />

Fotos (3): Tom Koch / Harzklinikum<br />

Frauenärzte. Im Harzer Kultur- & Kongresszentrum hatten sich<br />

dazu knapp 120 Interessierte vor allem aus der Harzregion, auch<br />

darüber hinaus aus Praxen und Kliniken in Niedersachsen und<br />

ganz Sachsen-Anhalt getroffen. Sie verfolgten nicht nur die<br />

fachlichen Vorträge, die Teilnehmer der Tagung nutzten die Gelegenheit<br />

zur Diskussion mit den Referenten.<br />

Themen des vierten Harzer Pädiatrie- und Geburtshilfetages<br />

waren Impfungen bei Kindern, die Qualitätssicherung in der<br />

Geburtshilfe, die Erkrankung des Darmes (NEC), die als Komplikation<br />

bei der Behandlung von sehr kleinen Frühgeborenen<br />

gilt sowie Aktuelles aus der Kinderschlafmedizin und Trends bei<br />

multiresistenten Erregern von Krankenhausinfektionen.<br />

Ein sehr emotionaler Vortrag war die Vorstellung eines schwer<br />

erkrankten Frühgeborenen, der im Oktober 2021 aufwändig in<br />

der Intensivstation für Früh- und Neugeborene (Neonatologie)<br />

des Harzklinikums Wernigerode behandelt worden ist – dazu<br />

gehörte eine intensive und mehrere Wochen dauernde Therapie<br />

durch die Physiotherapeutinnen.<br />

Dr. Kaith Letzel neuer Chefarzt der Orthopädie am Harzklinikum<br />

Quedlinburg. Dr. Kaith Letzel (Foto) ist neuer Chefarzt der Klinik<br />

für Unfall-, Handchirurgie und Orthopädie am Harzklinikum<br />

Dorothea Christiane Erxleben in Quedlinburg.<br />

Geschäftsführer Dr. Peter Redemann und Dr. Matthias Voth als<br />

Ärztlicher Direktor haben den neuen Chefarzt im Harzklinikum<br />

herzlich begrüßt. „Wir sind sehr erfreut, mit Ihnen einen sehr<br />

erfahrenen und anerkannt kompetenten Chefarzt für unsere<br />

Unfallchirurgie und Traumatologie gewonnen zu haben“, so Dr.<br />

Matthias Voth. Der Ärztliche Direktor zeigt sich überzeugt, dass<br />

das Harzklinikum von den langjährigen Erfahrungen von Dr.<br />

Kaith Letzel in Nordhausen – einem Haus der Maximalversorgung<br />

– profitieren werde. Der Ärztliche Direktor: „Wir sind froh,<br />

dass sich Chefarzt Dr. Letzel für unser kommunales Krankenhaus<br />

entschieden hat.“<br />

„Meine berufliche Laufbahn hat vor knapp 30 Jahren hier in<br />

Quedlinburg begonnen – ich freue mich, jetzt hierher zurückkehren<br />

zu können“, erklärt Chefarzt Dr. Kaith Letzel. Nach dem<br />

Medizinstudium in Magdeburg hat der gebürtige Eberswalder<br />

in den Krankenhäusern in der<br />

Region gearbeitet – darunter<br />

in Blankenburg, Goslar, Salzgitter<br />

und Wernigerode.<br />

In den vergangenen zwölf<br />

Jahren hat der Facharzt für Orthopädie<br />

und Unfallchirurgie,<br />

Chirurgie und Spezielle Unfallchirurgie<br />

als Chefarzt die Klinik<br />

für Orthopädie, Unfall- und<br />

Wiederherstellungschirurgie<br />

am kommunalen Nordhäuser<br />

Südharz-Klinikum geleitet.<br />

Er wisse um die großen Herausforderungen seiner neuen Tätigkeit,<br />

so Letzel, der in Wernigerode wohnt. Er ist zuversichtlich,<br />

mit einem engagierten Team an seiner Seite das Zentrum für<br />

Orthopädie und Traumatologie am Harzklinikum neu zu etablieren.<br />

Dr. Kaith Letzel: „Diese Aufgabe nehme ich sehr gern an.“


AKTUELLES<br />

22<br />

25. Harzer Seniorensportfest ist gut besucht<br />

Quedlinburg. Am 25. Juni stand der Sport in Quedlinburg<br />

im Fokus. Dass Bewegung gesund und fit hält, war bei dem<br />

25. Harzer Seniorensportfest und den zeitgleich veranstalteten<br />

9. Harzer Sportspielen zu erleben.<br />

Zur offiziellen Eröffnung am Ende des Laufwettbewerbes über<br />

5 000 Meter begrüßte Henning Rühe vom Kreissportbund<br />

(KSB) den Quedlinburger Oberbürgermeister Frank Ruch sowie<br />

Susann Arnhold-Wind vom Landkreis Harz, die den Sportlern die<br />

Grüße des Landrates überbrachte. KSB-Präsident Rühe sprach<br />

von einer sportlichen Tradition, zu deren 25. Geburtstag er sich<br />

gern mehr heimische Wettkämpfer gewünscht habe.<br />

Bei dem gemeinsam vom Kreissportbund mit dem Landkreis<br />

Harz im Jahn-Stadion auf dem Moorberg veranstalteten Event<br />

gab es Wettkämpfe im Beachvolleyball oder in der Leichtathletik.<br />

Dabei wurden auch neue Landesrekorde aufgestellt. Aber<br />

auch alle anderen Bewegungsfreudigen und Aktiven kamen<br />

nicht zu kurz und konnten an verschiedenen Stationen ihre Geschicklichkeit<br />

und Gewandtheit beim Alltags-Fitness-Test unter<br />

Beweis stellen. Angeboten wurde auch das Ablegen des Sportabzeichens.<br />

Zusätzlich gab es ein offenes Wandertreffen. In Kooperation<br />

mit den Vereinen „Gesund älter werden im Harz“, der TSG Guts-<br />

Muths Quedlinburg, der Koordinierungsstelle für Migration und<br />

Ehrenamt und dem Team der Harzer Wandernadel wurden eine<br />

kleinere familienfreundliche sowie eine sportlich größere Wanderung<br />

angeboten.<br />

15. Ottonenlauf auf geschichtsträchtigen Wegen<br />

Landkreis. Am 6. August gibt es wieder einen „Ottonenlauf“.<br />

Er ist bei der 15. Auflage nicht nur ein sportlicher Wettkampf,<br />

sondern auch ein besonderes Naturerlebnis. Auftakt bilden um<br />

7 Uhr die Läufer des Supermarathons über 69 Kilometer traditionell<br />

in Stiege – erstmals am neuen Standort der Stabkirche.<br />

In Alexisbad starten um 10 Uhr die Marathonläufer. Die Strecke<br />

führt entlang des Selketal, vorbei am Denkmal Carlswerk, dem<br />

Verpflegungspunkt 4. Hammer, der neu eröffneten Thalmühle,<br />

Schloss Meisdorf bis zum Sportplatz nach Meisdorf, wo zeitgleich<br />

die Halbmarathonläufer loslaufen. Vorbei an Ballenstedt<br />

und Gernrode folgt am Osterteich der Anstieg zum Stubenberg.<br />

Über Bad Suderode und Quarmbeck erreichen die Teilnehmer<br />

das Ziel in Quedlinburg. Der Start für Wandern und Nordic-<br />

Walking über 45,2 Kilometer fällt um 7 Uhr in Alexisbad, für<br />

26,1 Kilometer um 10 Uhr auf dem Sportplatz in Meisdorf.<br />

Foto: Veranstalter


23<br />

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