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Leibniz: Arithmetische Kreisquadratur 1673--1676 - Gottfried ...

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XXVI einleitung<br />

allgemeinen Form (prop. VII) in N. 14 und gibt für ihn einen klassischen Widerspruchsbeweis.<br />

Der speziellere Segmentsatz (prop. VIII) erscheint bereits in N. 1 und geht auf<br />

die infinitesimalmathematischen Studien von <strong>1673</strong> zurück (vgl. VII, 4). Die prop. IX–XI<br />

sind Anwendungen von prop. VII und stellen weitere Beziehungen zwischen einzelnen<br />

Flächen der ursprünglichen und der durch die Transmutation erzeugten Kurve her.<br />

Der Abschnitt der Anwendungen auf spezielle Kurven bzw. Kurventypen beginnt<br />

mit zwei Sätzen zur Zykloide: Die Quadratur der Retorta der Zykloide (prop. XII) geht<br />

auf N. 20 und 30 zurück, die Quadratur eines speziellen Zykloidensegments (prop. XIII)<br />

hat <strong>Leibniz</strong> auf andere Weise bereits <strong>1673</strong> bewiesen (VII, 4 N. 17). Dies gilt auch für<br />

die folgende prop. XIV über den Sekans, die besagt, dass die Flächen unter der Kurve<br />

den Winkeln der zugehörigen Kreissektoren proportional sind (vgl. VII, 4 N. 34). Die<br />

Satzgruppe prop. XV–XXV befasst sich mit der Quadratur der einfachen analytischen<br />

Kurven, also vor allem der höheren Hyperbeln und Parabeln. <strong>Leibniz</strong> hebt im Scholium<br />

nach prop. XXV hervor, dass er diese bekannten Quadraturen als Erster streng und<br />

umfassend beweist. Ansätze für die Einbeziehung dieses Themas in die Abhandlung zur<br />

<strong>Kreisquadratur</strong> finden sich schon in III, 1 N. 73, besonders hinsichtlich der Quadratur<br />

der höheren Parabeln, die für die Quadratur der Terme der Kreisreihe erforderlich ist<br />

(prop. XXIV–XXV). Neu hinzugekommen ist hier ab N. 20 vor allem die Behandlung<br />

der Quadratur unendlich langer Figuren endlichen Flächeninhalts (prop. XX–XXIII). Im<br />

Scholium zu prop. XXIII verteidigt <strong>Leibniz</strong> den Einsatz fiktiver unendlich kleiner und<br />

unendlicher Größen, den er für weniger fehleranfällig hält als die Indivisiblenmethode.<br />

Im dritten Teil befasst sich die erste Hälfte der Sätze mit der Anwendung der Transmutation<br />

auf den Kreis. Zunächst formuliert <strong>Leibniz</strong> die Verhältnisgleichung zur Summe<br />

der geometrischen Reihe (prop. XXVI), die er bereits Ende 1672 in III, 1 N. 2 verwendet.<br />

Die prop. XXVII–XXIX befassen sich dann mit der figura segmentorum des Kreises. Um<br />

deren Ordinate auszudrücken, verwendet <strong>Leibniz</strong> seit N. 1 eine Verhältnisgleichung. In<br />

N. 28 variiert er diese Formel, wobei ihm ein Fehler unterläuft, den er in prop. XXVII<br />

zunächst übernimmt und dann korrigiert. Die prop. XXX–XLIII sind der Herleitung der<br />

Kreisreihe, dem Vergleich mit anderen unendlichen Reihen, z. B. für die Hyperbel, gewidmet<br />

und gipfeln in der Formel für die allgemeine Kegelschnittreihe (prop. XLIII), die<br />

auf N. 31 zurückgeht. <strong>Leibniz</strong> teilt sie Oldenburg in seinem Brief vom 27. August <strong>1676</strong><br />

mit (III, 1 N. 892 S. 575). In prop. XXXIV bezeichnet <strong>Leibniz</strong> die Kreisreihe als Differenz<br />

zweier harmonischer Reihen. Im modernen Sprachgebrauch ist dies nicht zulässig, da die<br />

beiden harmonischen Reihen divergieren. Nach der Auffassung von <strong>Leibniz</strong> sind jedoch<br />

selbst konvergente unendliche Reihen nie als Ganzes gegeben, und ihre Summen stellen

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