06.08.2013 Views

enkele opmerkingen over het gemengde, publiek ... - VU-DARE Home

enkele opmerkingen over het gemengde, publiek ... - VU-DARE Home

enkele opmerkingen over het gemengde, publiek ... - VU-DARE Home

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

Jeder Beteiligte willigt darin ein, dasz das mit den Aktien verbundene<br />

Simmrecht in den Generalversammlungen einheitlich gemasz der Beschluszfassung<br />

des Syndikats durch einen oder mehrere dazu ermachtigte Vertreter<br />

ausgeübt werde. Ausgenommen sind:<br />

a) diejenigen Falie, in denen das Handelsgesetzbuch oder der Gesellschaftsvertrag<br />

für die Generalversammlungsbeschüsse eine Dreiviertel-<br />

Mehrheit vorschreibt, oder in denen abweichend vom Gesetze an<br />

Stelle der Dreiviertel-Mehrheit der Gesellschaftsvertrag eine andere<br />

Mehrheit bestimmt. In diesen Fallen hat jeder Beteiligte das Recht,<br />

zu verlangen, mit seiner Aktienbeteiligung für sich selbst zu stimmen;<br />

b) ferner hat jeder der beteiligten Aktionare das Recht, für die Wahlen<br />

10<br />

zum Aufsichtsrat für je volle seiner Beteiligung am Gesamtakticn-<br />

' 110<br />

kapital ein Aufsichtsratsmitglied vorzuschlagen. Der Ausschusz ist<br />

verpfiichtet, in den Generalversammlungen den auf diese Weise von<br />

den einzelnen Mitgliedern vorgeschlagenen Personen seine Stimme<br />

zu geben;<br />

c) endlich bat jeder der Beteiligten das Recht, um seine Teilnahme an<br />

jeder Generalversammlung zu ermöglichen, mit einer Aktie das Stimmrecht<br />

für sich selbst auszuüben.<br />

An den Aktien entsteht kein Gesamthandseigentum; jeder Beteiligte<br />

bleibt vielmehr Eigentümer der von ihm eingelieferten Aktien.<br />

§ 3. Rechte innerhalb des Syndikats.<br />

Die Rechte der Syndikatsmitglieder an der gemeinsamen Verwaltung<br />

bestimmen sich nach der Anzahl der von jedem Beteiligten eingelieferten<br />

Aktien.<br />

Bei Beschluszfassung der Mitglieder gewahrt jede Aktie eine Stimme.<br />

§ 4. Geschaftsführung.<br />

Die Geschaftsführung wird einem Ausschüsse von höchtens 5 Personen<br />

übertragen, der in der ersten Syndikatsversammlung (§ 5) aus den Syndikatsmitgliedern<br />

gewahlt wird.<br />

Der Ausschusz bat die Beschlüsse des Syndikats auszuführen, insbesondere<br />

nach diesem Vertrage und nach den von den Mitgliedern gefaszten Beschlüssen<br />

das Stimmrecht auszuüben, abgesehen von den Fallen, wo jedes<br />

Mitglied für sich das Stimmrecht ausübt.<br />

Auszerdem wird der Ausschusz ermachtigt. das Syndikat der Hlnterlegungsstelle<br />

und etwaigen anderen Personen gegenüber zu vertreten. Er hat den<br />

Briefwechsel mit der Hlnterlegungsstelle sowie mit den beteiligten Aktionaren<br />

zu führen. Die Unkosten der Geschaftsfürung werden auf die Beteiligten<br />

nach Maszgabe ihrer Anteile umgelegt.<br />

Nach Einberufung einer Generalversammlung der Aktiengesellschaft<br />

Westfalisches Verbands-Elektrizitatswerk bat der Ausschusz sogleich den<br />

VI

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!