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TÖNNERSJÖHEDENS FÖRSÖKSPARK . I HALLAND

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TöNNERSJöHEDENS FöRSöKSPARK I <strong>HALLAND</strong> 493<br />

die Waldbrände nahmen an dieser allmählichen Entwaldung des Gebiets teil. Auf<br />

diese \Veise entstanden die flir die halländische Landschaft langeZeit so charakteristischen<br />

H e ide ge biet e.<br />

Von den verschiedenen Waldtypen des Gebiets konnten sich die Buchen- und<br />

Eichenwälder unter Beibehaltung ihres ursprunglichen Charakters am erfolgreichsten<br />

behaupten. Der Grund hierzu ist in erster Linie darin zu suchen, dass<br />

die Eiche und Buche sowie auch die iibrigen sagenannten fruchttragenden Bäume,<br />

wie Apfel, schwedische Mehlbeere und Traubenkirsche, wegen ihrer Bedeutung<br />

fiir die Wirtschaft schon seit Jahrhunderten unter dem Schutz des Gesetzes<br />

standen. Da Bucheckern und Eicheln einen wichtigen Futterstoff fiir Schweine<br />

darstellten, spielte die Eiche, vor allen Dingen aber die Buche, eine grosse Rolle<br />

fiir die damalige Schweinezucht. Die Eiche war ferner fiir Schiffbau und gewisse<br />

militärische Bauzwecke sehr gesucht. Die fruchttragenden Bäume durften daher<br />

- ansgenommen auf Freiglitern - ohne Genehmigung der Staatsbehörden<br />

nicht gefällt werden; ansserdem war sowohl fiir Bauern- und Freigliter als<br />

auch fiir Domänen die Wiederaufforstungspflicht vorgeschrieben. An Stelle von<br />

jedem abgetriebenen Baume sollten zwei neue gepflanzt und solange geschiitzt<br />

werden, bis sie nicht mehr von weidenden Tieren besehärligt werden konnten.<br />

Näheres dartiber ist aus den Waldverordnungen vom Jahre 1647 und 1664 (BRUM­<br />

MER 1787, S. 32-33 und 42) zu entnehmen. Diese Einschränkung im Verfiigungsrecht<br />

iiber die fraglichen Holzarten galt, obwohl mit gewissen Modifikationen von<br />

den Jahren 1742, 1752, 1762 und 1783, bis zum Jahre 1789, wo jedem Grundbesitzer<br />

gestattet wurde, iiber die Eichen und Buchen, die fiir den Staatsbedarf<br />

nicht anwendbar waren, frei zu verfiigen. Die letztgenannte Einschränkung wurde<br />

jedoch hinsichtlich der Buchennutzung durch die Waldverordnung 1793 aufgehoben.<br />

Da dies aber zu sehr umfangreichen Buchenabholzungen fiihrte, setzte man<br />

in der Verordnung vom Jahre 1805 fest, dass das freie Recht auf Buchennutzung<br />

nicht missbraucht werden durfte.<br />

Wie bereits friiller angedeutet, war es von grossem Interesse, näher zu erforschen,<br />

in welcher Ausdehnung die Wälder des Versuchsreviers unter dem Einfluss der<br />

Wirtschaft zuriickgingen oder sich im Laufe der Zeit veränderten.<br />

Will man sich Klarheit iiber diese Frage fiir die ältere Zeit verschaffen, so ist<br />

die bereits oben erwähnte Karte von Kr:ETELL CLAssoN FELTERUS vom Jahre<br />

1652 unentbeh lich. Auf dieser Karte, die fiir ihre Zeit aussergewöhnlich detalliert<br />

ist und von Kartenkennern wegen ihrer Zuverlässigkeit als sehr wertvoll betrachtet<br />

wird, ist der bewaldete Boden durch besondere Bezeichnung kenntlich gemacht.<br />

Ein Teil der KrETELL CLAssoNsellen Karte, der hier reproduziert ist (s. Fig. u),<br />

gibt uns folgende Auskunft ii ber die damaligen Bewaldungsverhältnisse im Ge biet<br />

des heutigen Versuchsreviers.<br />

Das ganze Skällåsgebiet war mit Ausnahme des dem Älvasjön benach-·<br />

barten Teiles mit Wald bedeckt. Dasselbe galt auch fiir das ganze Eriksköp. Dagegen<br />

war der grösste Teil der zu Ågarp, Bala (auf der Karte als Bool bezeichnet)<br />

und Jonstorp gellörenden Böden ganz oder fast baumlos. Es liegt daher nahe zu<br />

vermuten, dass diese Böden, wenn man von Acker- und Torfmooren absieht, von<br />

der Callunaheidevegetation . eingenommen waren.<br />

Auch aus dem Ende des 17. Jahrhundetts liegt eine Karte vor, aus der einiges<br />

ii ber die damaligen Bewaldungsverhältnisse in Tönnersjöheden entnommeri werden<br />

könnte. Es ist dies die von Landmesser JoHAN SöDERLINGH im Jahre 1691 angefertigte<br />

Karte iiber >>Hööks und Tönnersjö Härad>>. Diese Karteist in zwei Exem-

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