Fronleichnam und Pfarrfest - Verbandsgemeinde Weilerbach
Fronleichnam und Pfarrfest - Verbandsgemeinde Weilerbach
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Seite 7 11.06.2009<br />
die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande<br />
gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von<br />
Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung<br />
nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Anja Pfeiffer-Matheis<br />
Bürgermeisterin<br />
Amtsgericht<br />
Kaiserslautern, den 20. April 2009<br />
2 K 148/07<br />
Terminbestimmung<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Gr<strong>und</strong>buch von Schwedelbach,<br />
Blatt 752 eingetragene, nachstehend bezeichnete Gr<strong>und</strong>eigentum<br />
am Dienstag, den 14. Juli 2009, 15:10 Uhr, im Justizzentrum Kaiserslautern,<br />
Bahnhofsstr. 24, Sitzungssaal 15 versteigert werden.<br />
Gemarkung Schwedelbach, Bestandsverz. Nr. 5, 6 <strong>und</strong> 8<br />
Fl.St.<br />
- 111 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche, Erholungsfläche, Hauptstraße 38, zu 0610<br />
qm<br />
- 205 Erholungsfläche, Hauptstraße, zu 0410 qm<br />
- 110/2 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche, Hauptstraße 38, zu 0279 qm<br />
Verkehrswert (§ 74 a ZVG): auf 45.000,00 Euro, 14.000,00 Euro bzw.<br />
75.000,00 Euro<br />
Gem. Gutachten: Wohnhaus mit ehem. Stall u. Scheune, 1 ½ gesch. mit<br />
Satteldach, teilunterkellert sowie Teildachgeschoßausbau, Wohnhausanbau<br />
mit Terrasse gartenseitig, Wohn- bzw Nutzfläche insges. 187 qm.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde am 24.09.2007 im Gr<strong>und</strong>buch eingetragen.<br />
Als Eigentümer war damals Bärbel Helga Haun, Kaiserslautern, eingetragen.<br />
§ 85 gilt nicht mehr, d.h. die Hälfte des Verkehrswertes braucht nicht<br />
mehr ausgeboten zu werden.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragungen des Versteigerungsvermerks aus<br />
dem Gr<strong>und</strong>buch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />
vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />
<strong>und</strong>, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls<br />
sie bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />
Gläubigers <strong>und</strong> den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />
Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen <strong>und</strong> Kosten der Kündigung<br />
<strong>und</strong> der die Befriedigung aus dem Gr<strong>und</strong>stück bezweckenden Rechtsverfolgung<br />
mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen<br />
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein Recht hat das der Versteigerung des Gr<strong>und</strong>stücks oder das nach<br />
§ 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor<br />
der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />
des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />
Gehm, Rechtspfleger<br />
Abschussfestsetzung für den<br />
gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schwedelbach<br />
hier: Auslegung der Abschusspläne<br />
Die Abschusspläne für den Zeitraum 01.04.2009 bis 31.03.2012 liegen<br />
vom 15.06.2009 bis einschl. 26.06.2009 öffentlich während der Dienstst<strong>und</strong>en<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Weilerbach</strong>, Rummelstr.<br />
15, Zimmer 205 aus.<br />
Hirsch<br />
Ortsbürgermeister<br />
Das Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Weilerbach</strong> ist<br />
unter www. <strong>Weilerbach</strong>.de auch online lesbar.<br />
Unter der Rubrik Verwaltung sind die<br />
jeweiligen Ausgaben zu finden.<br />
<strong>Weilerbach</strong><br />
Bekanntmachung zur Stichwahl des<br />
Ortsbürgermeisters in der<br />
Ortsgemeinde <strong>Weilerbach</strong><br />
Am Sonntag, dem 21. Juni 2009, wird die Stichwahl des Ortsbürgermeisters<br />
durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.<br />
I.<br />
Zur Stichwahl ist wahlberechtigt,<br />
1. wer im Wählerverzeichnis zur ersten Wahl eingetragen ist <strong>und</strong> sein<br />
Wahlrecht nicht verloren hat,<br />
2. wer nur zur Stichwahl im Wählerverzeichnis eingetragen ist,<br />
3. wer, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die erste Wahl<br />
einen Wahlschein erhalten hat,<br />
4. wer, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die Stichwahl<br />
einen Wahlschein erhalten hat.<br />
Die unter der Nummer 3 bezeichneten Personen erhalten von Amts<br />
wegen einen Wahlschein zur Stichwahl <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen. Erst zur<br />
Stichwahl wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten<br />
der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit <strong>und</strong> deshalb in<br />
der Gemeinde nicht gemeldet sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.<br />
Wer mit der zur ersten Wahl übersandten Wahlbenachrichtigungskarte<br />
für die Stichwahl einen Wahlschein beantragt hatte, erhält ohne erneuten<br />
Antrag einen Wahlschein <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen.<br />
Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks<br />
wählen, der in der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl angegeben ist.<br />
Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht <strong>und</strong> der Personalausweis,<br />
bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates<br />
der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten<br />
werden.<br />
II.<br />
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können<br />
noch bis<br />
Freitag, den 19. Juni 2009, 18:00 Uhr,<br />
einen Wahlschein <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen beantragen.<br />
Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen<br />
des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />
möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr,<br />
gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die<br />
ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden<br />
sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.<br />
III.<br />
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Wahlausschusses nehmen an der<br />
Stichwahl teil:<br />
1. der Bewerber Horst Bonhagen mit 1047 Stimmen <strong>und</strong><br />
2. der Bewerber Peter Schmidt mit 584 Stimmen.<br />
Zur Stichwahl erhalten die Wählerinnen <strong>und</strong> Wähler einen Stimmzettel,