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Fronleichnam und Pfarrfest - Verbandsgemeinde Weilerbach

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Seite 7 11.06.2009<br />

die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande<br />

gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von<br />

Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung<br />

nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Anja Pfeiffer-Matheis<br />

Bürgermeisterin<br />

Amtsgericht<br />

Kaiserslautern, den 20. April 2009<br />

2 K 148/07<br />

Terminbestimmung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Gr<strong>und</strong>buch von Schwedelbach,<br />

Blatt 752 eingetragene, nachstehend bezeichnete Gr<strong>und</strong>eigentum<br />

am Dienstag, den 14. Juli 2009, 15:10 Uhr, im Justizzentrum Kaiserslautern,<br />

Bahnhofsstr. 24, Sitzungssaal 15 versteigert werden.<br />

Gemarkung Schwedelbach, Bestandsverz. Nr. 5, 6 <strong>und</strong> 8<br />

Fl.St.<br />

- 111 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche, Erholungsfläche, Hauptstraße 38, zu 0610<br />

qm<br />

- 205 Erholungsfläche, Hauptstraße, zu 0410 qm<br />

- 110/2 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche, Hauptstraße 38, zu 0279 qm<br />

Verkehrswert (§ 74 a ZVG): auf 45.000,00 Euro, 14.000,00 Euro bzw.<br />

75.000,00 Euro<br />

Gem. Gutachten: Wohnhaus mit ehem. Stall u. Scheune, 1 ½ gesch. mit<br />

Satteldach, teilunterkellert sowie Teildachgeschoßausbau, Wohnhausanbau<br />

mit Terrasse gartenseitig, Wohn- bzw Nutzfläche insges. 187 qm.<br />

Der Versteigerungsvermerk wurde am 24.09.2007 im Gr<strong>und</strong>buch eingetragen.<br />

Als Eigentümer war damals Bärbel Helga Haun, Kaiserslautern, eingetragen.<br />

§ 85 gilt nicht mehr, d.h. die Hälfte des Verkehrswertes braucht nicht<br />

mehr ausgeboten zu werden.<br />

Rechte, die zur Zeit der Eintragungen des Versteigerungsvermerks aus<br />

dem Gr<strong>und</strong>buch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin<br />

vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden<br />

<strong>und</strong>, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls<br />

sie bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des<br />

Gläubigers <strong>und</strong> den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue<br />

Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen <strong>und</strong> Kosten der Kündigung<br />

<strong>und</strong> der die Befriedigung aus dem Gr<strong>und</strong>stück bezweckenden Rechtsverfolgung<br />

mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen<br />

oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein Recht hat das der Versteigerung des Gr<strong>und</strong>stücks oder das nach<br />

§ 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor<br />

der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />

des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />

Gehm, Rechtspfleger<br />

Abschussfestsetzung für den<br />

gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schwedelbach<br />

hier: Auslegung der Abschusspläne<br />

Die Abschusspläne für den Zeitraum 01.04.2009 bis 31.03.2012 liegen<br />

vom 15.06.2009 bis einschl. 26.06.2009 öffentlich während der Dienstst<strong>und</strong>en<br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Weilerbach</strong>, Rummelstr.<br />

15, Zimmer 205 aus.<br />

Hirsch<br />

Ortsbürgermeister<br />

Das Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Weilerbach</strong> ist<br />

unter www. <strong>Weilerbach</strong>.de auch online lesbar.<br />

Unter der Rubrik Verwaltung sind die<br />

jeweiligen Ausgaben zu finden.<br />

<strong>Weilerbach</strong><br />

Bekanntmachung zur Stichwahl des<br />

Ortsbürgermeisters in der<br />

Ortsgemeinde <strong>Weilerbach</strong><br />

Am Sonntag, dem 21. Juni 2009, wird die Stichwahl des Ortsbürgermeisters<br />

durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.<br />

I.<br />

Zur Stichwahl ist wahlberechtigt,<br />

1. wer im Wählerverzeichnis zur ersten Wahl eingetragen ist <strong>und</strong> sein<br />

Wahlrecht nicht verloren hat,<br />

2. wer nur zur Stichwahl im Wählerverzeichnis eingetragen ist,<br />

3. wer, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die erste Wahl<br />

einen Wahlschein erhalten hat,<br />

4. wer, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die Stichwahl<br />

einen Wahlschein erhalten hat.<br />

Die unter der Nummer 3 bezeichneten Personen erhalten von Amts<br />

wegen einen Wahlschein zur Stichwahl <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen. Erst zur<br />

Stichwahl wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit <strong>und</strong> deshalb in<br />

der Gemeinde nicht gemeldet sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.<br />

Wer mit der zur ersten Wahl übersandten Wahlbenachrichtigungskarte<br />

für die Stichwahl einen Wahlschein beantragt hatte, erhält ohne erneuten<br />

Antrag einen Wahlschein <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen.<br />

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks<br />

wählen, der in der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl angegeben ist.<br />

Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht <strong>und</strong> der Personalausweis,<br />

bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates<br />

der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten<br />

werden.<br />

II.<br />

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können<br />

noch bis<br />

Freitag, den 19. Juni 2009, 18:00 Uhr,<br />

einen Wahlschein <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen beantragen.<br />

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen<br />

des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr,<br />

gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die<br />

ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden<br />

sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.<br />

III.<br />

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Wahlausschusses nehmen an der<br />

Stichwahl teil:<br />

1. der Bewerber Horst Bonhagen mit 1047 Stimmen <strong>und</strong><br />

2. der Bewerber Peter Schmidt mit 584 Stimmen.<br />

Zur Stichwahl erhalten die Wählerinnen <strong>und</strong> Wähler einen Stimmzettel,

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