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Amtsblatt der Gemeinde Durbach mit Ebersweier

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Durbach</strong> Freitag, 18. Januar 2013<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Wirtschaftsplan<br />

Eigenbetrieb Wasserversorgung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Durbach</strong><br />

für das Wirtschaftsjahr 2013<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 9 u. 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n vom 08.01.1992 (EigBG – GBl. S.22) in <strong>der</strong><br />

gültigen Fassung in Verbindung <strong>mit</strong> den §§ 87 und 96 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für Baden – Württemberg (GO) beschloss <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at am 19. Dezember 2012 den Wirtschaftsplan -<br />

Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Durbach</strong> - für<br />

das Wirtschaftsjahr 2013.<br />

§ 1 Erfolgsplan, Vermögensplan<br />

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 wird wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

(1) im Erfolgsplan<br />

in den Erträgen (Einnahmen) auf 437.000 €<br />

in den Aufwendungen (Ausgaben) auf 378.000 €<br />

im Ergebnis (Jahresüberschuss) auf 59.000 €<br />

(2) im Vermögensplan<br />

in den Einnahmen und Ausgaben auf<br />

jeweils 732.000 €<br />

§ 2 Kreditermächtigung<br />

a) Die Kreditaufnahme für die Finanzierung von<br />

Investitionen wird auf 572.000 €<br />

festgesetzt.<br />

b) Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite wird auf 50.000 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen wird auf<br />

0 € festgesetzt.<br />

Vetrano, Bürgermeister<br />

Das Landratsamt Ortenaukreis – Kommunalamt – hat am<br />

11.Januar 2013 die Gesetzmäßigkeit des Gemein<strong>der</strong>atsbeschlusses<br />

vom 19. Dezember 2012 für die Haushaltssatzung<br />

des Haushaltsjahres 2013 sowie für den Wirtschaftsplan des<br />

Eigenbetriebs „ Wasserversorgung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Durbach</strong> für<br />

das Wirtschaftsjahr 2013 gemäß § 81 Abs. 2 i. V. <strong>mit</strong> § 121<br />

Abs.2 <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GemO)) sowie § 96 Abs. 3 GemO<br />

bestätigt.<br />

Gleichzeitig sind nach § 96 Abs. 3 i. V. <strong>mit</strong> § 87 Abs. 2 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

(GemO) <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> im Wirtschaftsplan<br />

2013 des Eigenbetriebs „Wasserversorgung <strong>Gemeinde</strong> <strong>Durbach</strong>“<br />

vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 572.000 €<br />

genehmigt worden.<br />

Der Haushaltsplan und Wirtschaftsplan für das Jahr 2013<br />

liegt in <strong>der</strong> Zeit von Montag, den 21. Januar 2013 bis einschließlich<br />

Dienstag, den 29. Januar 2013 während den<br />

Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt – Rechnungsamt<br />

– zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />

o<strong>der</strong> von auf Grund <strong>der</strong> GemO erlassener Verfahrensvorschrif-<br />

ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.<br />

4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines<br />

Jahres seit <strong>der</strong> Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist, <strong>der</strong> Sachverhalt,<br />

<strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies<br />

gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung,<br />

die Genehmigung o<strong>der</strong> die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung<br />

verletzt worden sind.<br />

Die Bekanntmachung ist ab Montag, den 21. Januar 2013 für<br />

die Dauer einer Woche im Aushang <strong>der</strong> Rathäuser von <strong>Durbach</strong><br />

und <strong>Ebersweier</strong> ersichtlich.<br />

Vetrano<br />

Bürgermeister<br />

Ausblick auf das Haushaltsjahr 2013<br />

Am 22. November 2012 wurde im Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Haushaltsentwurf<br />

für das Jahr 2013 <strong>mit</strong> einem Gesamtvolumen von<br />

8.801.000 € eingebracht.<br />

Davon entfielen:<br />

Verwaltungshaushalt 7.876.000 €<br />

und dem<br />

Vermögenshaushalt 925.000 €<br />

In <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung am 13. Dezember 2012 wurde <strong>der</strong><br />

Etat öffentlich beraten und über die eingereichten Anträge Beschluss<br />

gefasst. Die Än<strong>der</strong>ungen seit <strong>der</strong> Einbringung des<br />

Haushalts und <strong>der</strong> öffentlichen Beratung wurden von <strong>der</strong> Verwaltung<br />

in den Haushalt eingebracht.<br />

In <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung am 18. Dezember 2012 wurde <strong>der</strong><br />

Etat <strong>mit</strong> folgendem Volumen beschlossen:<br />

Verwaltungshaushalt 7.888.000 €<br />

Vermögenshaushalt 938.000 €<br />

ergibt ein Gesamtvolumen in Höhe von 8.826.000 €<br />

Der Verwaltungshaushalt hat sich gegenüber <strong>der</strong> Einbringung<br />

des Entwurfs und <strong>der</strong> öffentlichen Beratung um 12.000 € erhöht.<br />

Beim Vermögenshaushalt hat sich das Volumen um<br />

13.000 € gestiegen.<br />

Zuführung zum Vermögenshaushalt<br />

Nach den gesetzlichen Vorgaben sollte die Zuführungsrate<br />

vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt mindestens<br />

so hoch sein, da<strong>mit</strong> die Kreditbeschaffungskosten und<br />

die ordentliche Tilgung gedeckt werden können. Im Haushaltsplan<br />

2013 wurde eine Bruttozuführungsrate in Höhe von<br />

685.000 € erwirtschaftet. Nach Abzug <strong>der</strong> ordentlichen Tilgung<br />

von 170.000 € ergibt sich eine Netto - Zuführungsrate<br />

in Höhe 515.000 €.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt soll<br />

die Leistungsfähigkeit des Verwaltungshaushalts aufzeigen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wird davon die Höhe des Finanzierungsbedarfs<br />

für die im Vermögenshaushalt vorgesehenen Investitionen beeinflusst.<br />

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts<br />

2013 belaufen sich auf jeweils 938.000 €.<br />

Vermögenshaushalt - Einnahmen:<br />

Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für Investitionen:<br />

23.000 € (2,4 %)<br />

Einbau einer Pelletheizung<br />

Staufenberg-Schule <strong>Durbach</strong> 23.000 €<br />

KfW - För<strong>der</strong>ung<br />

Beiträge 5.000 € (0,5 %)<br />

• Sonstige Kanalbeiträge 5.000 €

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