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zur berichterstattung über herrn anton wieser siehe ... - Leibnitz Today

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Nr. 10 - Mai 2012<br />

Beide Seiten sehen<br />

sich als Sieger:<br />

Die Projektwerber<br />

sind trotz<br />

Rückverweisung<br />

an den Gemeinderat<br />

zufrieden,<br />

der Kläger und<br />

sein Anwalt fühlen<br />

sich bestätigt.<br />

Wer hat nun<br />

wirklich recht<br />

beim Streit um<br />

das Projekt am<br />

Hauptplatz?<br />

LEIBNITZ TO-<br />

DAY kennt das<br />

genaue Urteil.<br />

Der kühne Plan der<br />

modern living Immobilien<br />

GmbH aus<br />

dem Umkreis der <strong>Leibnitz</strong>er<br />

Unternehmerfamilie Schmidt<br />

musste ja auf Probleme stoßen:<br />

Da wollte man doch wirklich<br />

am <strong>Leibnitz</strong>er Hauptplatz<br />

ein großflächiges Büro- und<br />

Einkaufszentrum errichten.<br />

Mehrere Objekte wurden dafür<br />

angekauft, sodass praktisch<br />

die gesamte Südseite des<br />

Hauptplatzes in ein durchgehendes<br />

Objekt mit sechs Geschoßen<br />

verwandelt werden<br />

könnte. Auf dem Raiffeisenplatz<br />

sollte zudem eine Tiefgarage<br />

entstehen.<br />

Nun, die Sache mit dem<br />

durchgängigen Objekt wird<br />

vorerst nichts: Einer der<br />

Hausbesitzer verweigerte<br />

leibnitz<br />

Der Zankapfel: Darf das ehemalige Gasthaus Sailler nun modern umgebaut werden oder<br />

nicht? Ein Gerichtsurteil schickte das Verfahren <strong>zur</strong>ück an den Start.<br />

streit am hauptplatz<br />

geht munter weiter<br />

trotz großzügigen Entgegenkommens<br />

des Bauwerbers den<br />

Verkauf. Und beeinsprucht<br />

nun auch die Baubescheide, die<br />

Bürgermeister Helmut Leitenberger<br />

und der <strong>Leibnitz</strong>er<br />

Gemeinderat nach intensiver<br />

Rücksprache mit den zuständigen<br />

Landesstellen erlassen<br />

haben.<br />

unbegründet abgewiesen<br />

Vorerst mit Erfolg: Mit Bescheid<br />

vom 20. April hat die<br />

Fachabteilung 13B der Landesregierung<br />

den gültigen<br />

Baubescheid aufgehoben. Klägeranwalt<br />

Oliver Stenitzer<br />

jubelte und kündigte an, das<br />

Verfahren durch alle Instanzen<br />

zu ziehen.<br />

Doch auch bei der „modern<br />

living“ ist man nicht unzufrie-<br />

den: „Bei diesem Bauvorhaben<br />

und den massiven Widerständen<br />

ist auch der negative Bescheid<br />

als Erfolg zu sehen.<br />

Denn in allen wesentlichen<br />

Punkten wurden wir bestätigt,<br />

es geht nur noch um eine formale<br />

Frage“, heißt es aus der<br />

Geschäftsführung.<br />

LEIBNITZ TODAY konnte<br />

in den Bescheid Einblick<br />

nehmen und in der Tat: Von<br />

einem „Abschmettern“ des<br />

Bauvorhabens oder un<strong>über</strong>windlichen<br />

juristischen Hindernissen<br />

kann keine Rede<br />

sein. Vielmehr spießt es sich<br />

an einem medizinischen Gutachten<br />

<strong>über</strong> die lärmtechnischen<br />

Auswirkungen der am<br />

Raiffeisenplatz geplanten Tiefgarage.Und<br />

das lässt sich vom<br />

Gemeinderat beheben.<br />

13<br />

Denn tatsächlich schreibt<br />

die zuständige Fachabteilung:<br />

„Gemäß §94 Abs. 5 der SteiermärkischenGemeindeordung<br />

(...) wird die erhobene<br />

Vorstellung gegen den Bescheid<br />

des Gemeinderates vom<br />

28.9.20112 (...) als unbegründet<br />

abgewiesen.“<br />

Recht bekam der Kläger<br />

Andreas Nagl. Dessen Nachbarschaftsrechte<br />

seien dadurch<br />

verletzt worden, dass „der<br />

lärmtechnischen Beurteilung<br />

kein medizinisches Gutachten<br />

zugrunde gelegt wurde.“ Dies<br />

wird nun nachgeholt.<br />

Alle anderen Punkte, auch<br />

die Frage des Ortsbildschutzes<br />

sowie der Beschattung wurden<br />

vom Land nicht beanstandet.<br />

Dem Bau scheint nichts<br />

mehr im Wege zu stehen. �

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