Studie zum Zeitbedarf Pflege Demenzkranker - georgi ...
Studie zum Zeitbedarf Pflege Demenzkranker - georgi ...
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2. Da Demenzkranke einen nicht verhandelbaren Rechtsanspruch auf menschenwürdige Versorgung<br />
nach dem derzeitigen fachlichen Standard haben ( vgl. Gennrich, 1995, S. 14-32; Fischer, 1998a, S.<br />
5 ), ist der <strong>Pflege</strong>bedarf, der hier in Form eines <strong>Zeitbedarf</strong>es ermittelt wurde, individuell<br />
anzuerkennen und zu finanzieren.<br />
Die vorgelegte <strong>Studie</strong> präzisiert den realen Bedarf<br />
Die Ergebnisse der vorgelegten <strong>Studie</strong> sind verallgemeinerbar. Mögliche Besonderheiten der teilnehmenden<br />
Einrichtungen und Wohngruppen können vernachlässigt werden. Zum einen werden lokale Faktoren durch<br />
die Anzahlen ( 68 Wohngruppen aus 28 Einrichtungen in 12 Städten ) ausgeglichen. Zum anderen<br />
repräsentieren die Einrichtungen nahezu die ganze Breite der verschiedenen Träger. Damit sind die<br />
Ergebnisse <strong>zum</strong>indest für den Bereich "Einrichtungen in nordrhein-westfälischen Städten" übertragbar. Die<br />
Stichprobe weist die typische Alters- und Geschlechtsverteilung von Altenheimen auf. Die Kriterien zur<br />
Auswahl der BewohnerInnen wurden ausführlich und exakt vorgegeben und kontrolliert. Theoretisch wäre es<br />
allerdings denkbar, dass in jeder Wohngruppe nur "besonders schwierige Fälle" ausgewählt wurden. Ein<br />
solcher Stichprobenfehler hätte die Übertragbarkeit erheblich beeinträchtigt. Dies darf jedoch anhand der<br />
erfassten Kontrollvariablen ausgeschlossen werden: Weder die pflegebegründenden Diagnosen noch die<br />
Erschwernisfaktoren nach den Kriterien der <strong>Pflege</strong>kassen weisen Besonderheiten auf. Daher kann die<br />
Stichprobe als repräsentativ für die Gesamtheit der fortgeschritten dementiell Erkrankten in stationärer<br />
Versorgung angesehen werden. Daraus folgt, dass der ermittelte <strong>Zeitbedarf</strong> für die Grundpflege real besteht,<br />
wenn die <strong>Pflege</strong>maßnahmen nach der gesetzlich definierten und in der <strong>Studie</strong> vorgegebenen Qualität<br />
durchgeführt werden.<br />
Aus der <strong>Studie</strong> lassen sich u.a. folgende Aussagen ableiten:<br />
� Der Anteil gerontopsychiatrisch veränderter Bewohner in Heimen steigt kontinuierlich an.<br />
� Für Demente reicht die Absicherung durch das <strong>Pflege</strong>versicherungsgesetz nicht aus.<br />
� Zeitwerte in der Begutachtung der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit lassen keinen Rückschluss zu auf den<br />
<strong>Zeitbedarf</strong> in stationären Einrichtungen.<br />
� Bisherige <strong>Studie</strong>nergebnisse wurden <strong>zum</strong> Teil als Überschätzung relativiert.<br />
� Vermutlich unterscheiden sich der <strong>Pflege</strong>bedarf und der tatsächliche <strong>Pflege</strong>aufwand hierzulande<br />
erheblich.<br />
� Ressourcen des <strong>Pflege</strong>heims dürfen bei der Erhebung des individuellen Bedarfs keine Rolle spielen.<br />
� Daten über die aufgewandte Zeit für <strong>Pflege</strong>handlungen müssen auch die Qualität der Maßnahmen<br />
einbeziehen.<br />
� Von den <strong>Pflege</strong>kassen empfohlene Zeit-Obergrenzen für Einzelverrichtungen werden in 80 % der<br />
Fälle überschritten.<br />
� Einstufungen in höhere <strong>Pflege</strong>stufen und Anerkennung als Härtefall müssen die Regel sein.<br />
� Bei fortgeschrittener Demenz ist der <strong>Zeitbedarf</strong> in den Stufen I und III höher als in <strong>Pflege</strong>stufe II.<br />
� Der bei der Basis des <strong>Zeitbedarf</strong>s ermittelte <strong>Pflege</strong>bedarf ist individuell anzuerkennen und zu<br />
finanzieren.<br />
� Die Demenzproblematik wird durch das bestehende <strong>Pflege</strong>stufen-System nicht abgedeckt.<br />
www.<strong>georgi</strong>-arbeitssicherheit.de 13