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Studie zum Zeitbedarf Pflege Demenzkranker - georgi ...

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Ein Vorgehen analog zur Entwicklung und Implementation der Personalverordnung Psychiatrie erscheint hier<br />

als sinnvoll. Auch dieser Vorschlag erfordert keine Gesetzesänderung, da der § 85 SGB XI besondere<br />

<strong>Pflege</strong>klassen erwähnt. Dieser im Gesetzestext nicht weiter ausgeführte Begriff kann zur gesonderten<br />

Behandlung <strong>Demenzkranker</strong> genutzt werden, wenn sich die beteiligten Parteien einigen können ( vgl.<br />

Dörrmann, 1999a, 1999b ). Dass nicht nur der Empfänger, sondern auch der Erbringer von <strong>Pflege</strong>leistungen<br />

beteiligt wird, formuliert ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel ( B 3 P 11/99 R ).<br />

Ausblick<br />

Bei der Diskussion um die <strong>Pflege</strong>versicherung muss unterschieden werden zwischen der ursprünglichen<br />

Idee und deren Umsetzung. Die hier vorgestellten Daten belegen, dass die Forderung nach Verbesserungen<br />

für die Zielgruppe <strong>Demenzkranker</strong> unabdingbar ist. Die oben skizzierten Vorschläge zeigen, dass<br />

entsprechende Korrekturen systemimmanent durchführbar sind. Sie sollten als Bestandteil eines<br />

gesetzgeberischen Qualitätsmanagements verstanden werden: Dass nämlich die in der Zielbeschreibung<br />

des <strong>Pflege</strong>VG aufgestellten Kriterien durch die Umsetzung in Verordnungen und Praxis erfüllt werden. Diese<br />

Ziele sind nach § 2 (1) SGB XI: "Die Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung sollen den <strong>Pflege</strong>bedürftigen helfen,<br />

trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde<br />

des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen<br />

Kräfte der <strong>Pflege</strong>bedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten."<br />

Verfasser<br />

Oskar Dierbach ist Heim- und <strong>Pflege</strong>dienstleiter im Haus Ruhrgarten, Mülheim an der Ruhr.<br />

Dr. H. W. Schaffert ist Landesarzt für Gerontopsychiatrie.<br />

Dr. rer. nat. M. Brach befasst sich am Institut für Sportwissenschaft und Sport der Universität Bonn mit der<br />

Entwicklung wissenschaftlicher Methoden. Er ist im Haus Ruhrgarten, Mülheim/R., in der Qualitätssicherung<br />

tätig.<br />

Literatur<br />

ARBEITERWOHLFAHRT ( Hrsg. ): Personalbedarf im Krankenheim Gemeinnützige Krankenhausbetriebs-<br />

GmbH, Marie-Schlei-Haus. Berlin 1986.<br />

BIRKENBEIL, B.; KERKHOFF, E.: Qualitätssicherung und leistungsbezogene Personalbedarfsplanung in<br />

der stationären Altenhilfe. Köln ( Kuratorium Deutsche Altershilfe ) 1999 ( thema. 143 ).<br />

BARTHOLOMEYCZIK, S.; ULMER, E.-M., LINHARD, M.: <strong>Pflege</strong>bedarf nach Begutachtung. Eine Analyse<br />

www.<strong>georgi</strong>-arbeitssicherheit.de 15

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