SIGNA 13 THE CUBE
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Die Kommanditisten haften nach ihrem Ausscheiden<br />
gemäß §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 1<br />
HGB bis zur Höhe ihrer (zurückgezahlten)<br />
Haftsumme für bis dahin begründete Verbind<br />
lichkeiten der Beteiligungsgesellschaft,<br />
die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem<br />
Ausscheiden fällig werden (Nachhaftung).<br />
Die Stellung als Treugeber wird durch Vertragsübernahme<br />
übertragen. Diese bedarf der Zustimmung<br />
der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft,<br />
die nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden darf. Aufgrund der Freistellungsverpflichtung<br />
der Treugeber zugunsten<br />
der Treuhänderin besteht die Nachhaftung<br />
mittelbar auch für Treugeber. Denn die gesetzlichen<br />
Regelungen zur Nachhaftung sind<br />
auf die herabgesetzte Einlage der Treuhänderin<br />
anwendbar.<br />
Die Vermögensanlagen sind zwar grund sätzlich<br />
übertragbar, aber aufgrund der geschilderten<br />
vertraglichen und gesetzlichen Regelungen<br />
in ihrer freien Handelbarkeit einge schränkt.<br />
Die freie Handelbarkeit ist zusätzlich dadurch<br />
eingeschränkt, dass für Anteile an geschlossenen<br />
Immobilienfonds kein geregelter Markt<br />
existiert, der einer staatlichen Aufsicht unterliegt<br />
(vgl. „Wesentliche Risiken des Beteiligungsmodells“,<br />
Seite 32).<br />
Investition<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat in den Erwerb<br />
des Gesellschaftsanteils an der Objekt gesellschaft<br />
investiert. Das Gesamtinvesti tions volu men<br />
inklusive Agio und der Kosten zur Realisierung<br />
des Beteiligungsmodells beläuft sich auf einen<br />
Betrag in Höhe von EUR 259.771.200 und<br />
teilt sich folgendermaßen auf:<br />
Bezeichnung Betrag<br />
Erwerbshauptkosten EUR 230.968.694<br />
Erwerbsnebenkosten EUR 715.000<br />
Erwerbszusatzkosten EUR 4.465.751<br />
Fondshauptkosten EUR 14.<strong>13</strong>8.340<br />
Fondsnebenkosten EUR 1.<strong>13</strong>9.865<br />
Fondszusatzkosten EUR 4.<strong>13</strong>2.500<br />
Liquiditätsreserve EUR 4.211.051<br />
Anmerkung: Eventuelle Abweichungen und Differenzen der letzten Stelle sind auf<br />
EDV-bedingte Rundungsfehler zurückzuführen.<br />
Neben den oben angeführten Investitionskosten<br />
ist ein Agio in Höhe von 5% des gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrags zu leisten. Dieser<br />
Betrag in Höhe von EUR 6.346.200 ist durch<br />
die Anleger zu erbringen und deckt einen Teil<br />
der Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (vgl.<br />
„Investitions- und Finanzierungsplan“, Seite 72).<br />
Vergütungen und Gebühren (Prognose)<br />
Im Rahmen der Realisierung des Beteiligungsmodells<br />
<strong>SIGNA</strong> <strong>13</strong> <strong>THE</strong> <strong>CUBE</strong> wurden oder<br />
werden verschiedene Dienst- und Beratungsleistungen<br />
sowohl durch Unternehmen der<br />
<strong>SIGNA</strong> Gruppe als auch durch dritte Unternehmen<br />
in unterschiedlichen Projektphasen<br />
erbracht und vergütet. Bestimmte Vergütungen<br />
und Gebühren fallen regelmäßig ebenso im<br />
Zusammenhang mit Direktinvestitionen an.<br />
Andere Vergütungen und Gebühren stehen in<br />
unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beteiligungsmodell.<br />
Die <strong>SIGNA</strong> Development GmbH war in der<br />
Nacherwerbsphase damit beauftragt, die<br />
Konzeption, Strukturierung und Organisation<br />
der Immobilienverwaltung sowie die Prozessorganisation<br />
der Gewährleistungsverfolgung<br />
zu übernehmen. Für diese Leistung erhielt die<br />
<strong>SIGNA</strong> Development GmbH ein pauschales<br />
Honorar in Höhe von EUR 238.000 inklusive<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung<br />
wurde aus den laufenden Einnahmen der<br />
Objektgesellschaft bezahlt.<br />
Insgesamt werden sich die Vergütungen und<br />
Gebühren, die in einer engen Verbindung mit<br />
dem Beteiligungsmodell stehen, auf planmäßig<br />
EUR 24.373.205 belaufen. Das entspricht einem<br />
Anteil von rund 9,38%, bezogen auf die<br />
Gesamtinvestitionskosten (GIK) (vgl. „Basiskalkulationen<br />
(Prognose)“, Seite 72 ff.).<br />
Die absolute Höhe bestimmter Vergütungen<br />
und Gebühren steht zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung noch nicht fest, mit der<br />
Folge, dass diese von der Anbieterin prognostiziert<br />
wurden.