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SIGNA 13 THE CUBE

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30<br />

Grundstück, auf dem die Immobilie errichtet<br />

wurde. Die Dienstbarkeit umfasst das Recht,<br />

das Grundstück für die Verlegung, den Betrieb<br />

und die Unterhaltung von Energieversorgungserdkabeln<br />

in Anspruch zu nehmen und<br />

zu betreten. Es besteht daher das Risiko,<br />

dass die Objektgesellschaft jederzeit auf dem<br />

Grundstück Maßnahmen für die vorstehend<br />

beschriebenen Zwecke dulden muss und<br />

hierdurch der Gebrauch der Immobilie für die<br />

Mieterin beeinträchtigt wird oder das Gebäude<br />

hierdurch beschädigt wird. Dies hätte gegebenenfalls<br />

verminderte Mietzahlungen der<br />

Mieterin oder Aufwendungen zur Reparatur<br />

der Immobilie zur Folge, sodass hierdurch das<br />

wirtschaftliche Ergebnis der Vermögensanlage<br />

negativ beeinflusst wird. In diesem Fall können<br />

sich Auszahlungen an den Anleger entsprechend<br />

verringern oder ganz ausbleiben.<br />

(Prognosegefährdendes Risiko)<br />

Risiken aus dem Kauf des Anteils an der Objektgesellschaft<br />

Erwerb als Share Deal<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat nicht direkt<br />

das Eigentum an der Immobilie, sondern lediglich<br />

einen Anteil an der Objektgesellschaft<br />

im Wege eines Anteilskaufs erworben. Derartige<br />

Anteilskäufe bergen immer das Risiko in<br />

sich, dass Mängel an der Gesellschaft vor dem<br />

Kauf schwieriger zu erkennen sind als bei einem<br />

materiellen Wirtschaftsgut. Insbesondere<br />

hängt die Beurteilung des Werts des Unternehmens<br />

neben dem Wert der gehaltenen<br />

Wirtschaftsgüter, vorliegend also der Immobilie,<br />

auch von bestehenden oder zukünftigen Verbindlichkeiten<br />

privater oder öffentlich-rechtlicher<br />

Art der Gesellschaft ab. Es besteht das Risiko,<br />

dass derartige wertbildende Umstände nicht<br />

zutreffend erkannt wurden und somit den wirtschaftlichen<br />

Wert der Vermögensanlage negativ<br />

beeinflussen. Dies führt zu geringeren oder ganz<br />

ausbleibenden Auszahlungen an den Anleger<br />

oder zum Totalverlust seiner Kapitaleinlage.<br />

(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />

Risiko)<br />

Ausgleich von Mehrsteuern<br />

Die Lang & Cie. Real Estate AG sowie die<br />

Jürgen Groß Projektentwicklungsgesellschaft<br />

mbH haben sich zur Tragung derjenigen Steuern<br />

verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des<br />

Erwerbs des Kommanditanteils an der Objektgesellschaft<br />

begründet, aber noch nicht bezahlt<br />

wurden. Dies gilt für Zwecke der Umsatz steuer<br />

allerdings nur, soweit der Objektge sellschaft<br />

keine korrespondierende Forderung gegenüber<br />

der Mieterin zusteht. Dazu ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

im Falle des Ergehens eines<br />

Steuerbescheids auf Weisung der Lang &<br />

Cie. Real Estate AG bzw. der Jürgen Groß<br />

Projektentwicklungsgesellschaft mbH verpflichtet,<br />

die Objektgesellschaft zur Einlegung von<br />

Rechtsmitteln zu veranlassen. Es besteht das<br />

Risiko, dass die Objektgesellschaft ihren Anspruch<br />

auf Freistellung von der Steuerbelastung<br />

nicht oder gegebenenfalls nur nach einem<br />

langwierigen Rechtsmittel- oder Gerichts verfahren<br />

gegenüber der Finanzverwaltung oder<br />

der Lang & Cie. Real Estate AG bzw. der<br />

Jürgen Groß Projektentwicklungsgesellschaft<br />

mbH durchsetzen kann. In diesem Fall würde<br />

die Liquiditätslage sowie das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Vermögensanlage negativ beeinflusst<br />

werden. Dies kann wiederum zu verminderten<br />

oder ganz ausbleibenden Auszahlungen<br />

an den Anleger führen.<br />

(Prognosegefährdendes Risiko)<br />

Haftungsbegrenzung bei Garantieversprechen<br />

Die Lang & Cie. Real Estate AG sowie Jürgen<br />

Groß Projektentwicklungsgesellschaft mbH<br />

haben gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />

eigenständige Garantieversprechen abgegeben,<br />

wonach sie verschuldensunabhängig für Eigenschaften<br />

der Objektgesellschaft haften.<br />

Über diese Garantieerklärungen hinaus bestehen<br />

keine weiteren vertrag lichen oder<br />

gesetzlichen Gewährleistungsrechte oder<br />

Garantieansprüche. Diese Schadenersatz ansprüche<br />

bestehen jedoch nur, wenn der betreffende<br />

Anspruch im Einzelfall den Betrag von<br />

EUR 20.000 übersteigt (Freigrenze). Von einem<br />

solchen Schadenersatzanspruch oder von<br />

mehreren Ansprüchen wird ferner ein Freibetrag<br />

von EUR 100.000 abgezogen. Schadenersatzansprüche<br />

sind weiterhin insgesamt der Höhe

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