SIGNA 13 THE CUBE
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die auf diese Anlageklasse Einfluss haben,<br />
können vielmehr das wirtschaftliche Ergebnis<br />
der Vermögensanlage unmittelbar negativ<br />
beeinträchtigen und zu verringerten<br />
oder ganz aus blei benden Auszahlungen an<br />
den Anleger sowie zum Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals führen.<br />
(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />
Risiko)<br />
Schäden an der Immobilie<br />
Die Objektgesellschaft ist verpflichtet, die Immobilie<br />
während der Laufzeit des Mietvertrags<br />
mit der Deutsche Börse AG in einem<br />
vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, soweit<br />
nicht die Mieterin die Instandhaltung und Instandsetzung<br />
vertraglich übernommen hat.<br />
Bei auftretenden Schäden an der Immobilie<br />
kann die Objektgesellschaft daher verpflichtet<br />
sein, die Mängel auf eigene Kosten zu beheben.<br />
Im Zusammenhang mit der Nutzung der<br />
Immobilie durch die Mieterin können ferner<br />
Schäden auftreten, die nicht versichert oder<br />
nicht versicherbar sind. Darüber hinaus können<br />
derzeit nicht erkannte oder nicht erkennbare<br />
Altlasten oder Kontaminationen des<br />
Grundstücks vorhanden sein. Es besteht das<br />
Risiko, dass ein derzeit nicht erkannter und/<br />
oder nicht versicherter Schaden oder Altlasten<br />
zu einem Einnahmeausfall oder zu Ansprüchen<br />
der Mieterin bzw. Dritter führt. Dies<br />
kann zu geringeren oder ganz ausbleibenden<br />
Auszahlungen an den Anleger oder zum Totalverlust<br />
seines eingesetzten Kapitals führen.<br />
(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />
Risiko)<br />
Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen<br />
Die Wertentwicklung der Immobilie hängt<br />
auch von den getroffenen Instandhaltungsmaßnahmen<br />
ab. Werden solche Maßnahmen<br />
nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt,<br />
können sich der Wert der Immobilie sowie<br />
das wirtschaftliche Ergebnis der Vermögensanlage<br />
verschlechtern. In diesem Fall verringern<br />
sich die Auszahlungen an den Anleger<br />
bzw. bleiben ganz aus oder rufen den Verlust<br />
des eingesetzten Kapitals hervor.<br />
(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />
Risiko)<br />
Vorzeitige Beendigung des Mietvertrags,<br />
Anschlussvermietung<br />
Die Laufzeit des Mietvertrags mit der Deutsche<br />
Börse AG beträgt 15 Jahre und zwei Monate<br />
und endet damit am 30. September 2025.<br />
Die Mieterin ist berechtigt, das Mietverhältnis<br />
durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber<br />
der Objektgesellschaft zweimal um<br />
jeweils fünf Jahre zu verlängern. Der abgeschlossene<br />
Mietvertrag verlängert sich außerdem<br />
um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht<br />
sechs Monate vor seinem Ablauf gekündigt<br />
wird. Der Mieterin steht zudem das gesetzliche<br />
Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung<br />
zu. Das Mietverhältnis kann daher im<br />
Falle einer Pflichtverletzung der Objekt gesellschaft<br />
vorzeitig beendet werden mit der Folge,<br />
dass die Objektgesellschaft keine weiteren<br />
Mietzahlungen der Deutsche Börse AG erhält.<br />
Dies kann zu einer negativen Beeinflussung<br />
des wirtschaftlichen Ergebnisses der Vermögensanlage<br />
sowie zu verringerten oder ganz ausbleibenden<br />
Auszahlungen an den Anleger bzw.<br />
zum Totalverlust seiner Kapital einlage führen.<br />
(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />
Risiko)<br />
Es besteht das Risiko, dass eine Anschlussver<br />
mietung nach Beendigung dieses Mietverhält<br />
nisses nicht oder nur zu einem Preis<br />
unter der zuletzt gezahlten und/oder kalkulierten<br />
Miete möglich ist. Es besteht ferner<br />
das Risiko, dass eine Nachvermietung nur<br />
nach Aufteilung der Flächen in mehrere kleinere<br />
Einheiten für mehrere Nachmieter möglich<br />
ist. Dadurch können Umbaukosten verursacht<br />
werden, die zulasten des Ergebnisses<br />
der Objektgesellschaft gehen. Gegebenenfalls<br />
erfordert eine Nachvermietung auch<br />
mietfreie Zeiten oder andere wirtschaftliche<br />
Anreize für den Abschluss des Mietvertrags,<br />
wie z. B. Umbauten oder die Vereinbarung<br />
von Sonderkündigungsrechten. Bis zum Abschluss<br />
von Mietverträgen mit Nachmietern<br />
können Flächen der Immobilie leer stehen.<br />
Leer stehende Flächen müssen auf Kosten<br />
der Vermieterin unterhalten werden. Ausbleibende<br />
oder verringerte Mietzahlungen neuer<br />
Mieter, Leer stands zeiten nach Beendigung des<br />
Mietverhältnisses sowie etwaige erforderliche<br />
Umbau maß nah men, Revitalisierungs- oder