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SIGNA 13 THE CUBE

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die auf diese Anlageklasse Einfluss haben,<br />

können vielmehr das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Vermögensanlage unmittelbar negativ<br />

beeinträchtigen und zu verringerten<br />

oder ganz aus blei benden Auszahlungen an<br />

den Anleger sowie zum Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals führen.<br />

(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />

Risiko)<br />

Schäden an der Immobilie<br />

Die Objektgesellschaft ist verpflichtet, die Immobilie<br />

während der Laufzeit des Mietvertrags<br />

mit der Deutsche Börse AG in einem<br />

vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, soweit<br />

nicht die Mieterin die Instandhaltung und Instandsetzung<br />

vertraglich übernommen hat.<br />

Bei auftretenden Schäden an der Immobilie<br />

kann die Objektgesellschaft daher verpflichtet<br />

sein, die Mängel auf eigene Kosten zu beheben.<br />

Im Zusammenhang mit der Nutzung der<br />

Immobilie durch die Mieterin können ferner<br />

Schäden auftreten, die nicht versichert oder<br />

nicht versicherbar sind. Darüber hinaus können<br />

derzeit nicht erkannte oder nicht erkennbare<br />

Altlasten oder Kontaminationen des<br />

Grundstücks vorhanden sein. Es besteht das<br />

Risiko, dass ein derzeit nicht erkannter und/<br />

oder nicht versicherter Schaden oder Altlasten<br />

zu einem Einnahmeausfall oder zu Ansprüchen<br />

der Mieterin bzw. Dritter führt. Dies<br />

kann zu geringeren oder ganz ausbleibenden<br />

Auszahlungen an den Anleger oder zum Totalverlust<br />

seines eingesetzten Kapitals führen.<br />

(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />

Risiko)<br />

Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen<br />

Die Wertentwicklung der Immobilie hängt<br />

auch von den getroffenen Instandhaltungsmaßnahmen<br />

ab. Werden solche Maßnahmen<br />

nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt,<br />

können sich der Wert der Immobilie sowie<br />

das wirtschaftliche Ergebnis der Vermögensanlage<br />

verschlechtern. In diesem Fall verringern<br />

sich die Auszahlungen an den Anleger<br />

bzw. bleiben ganz aus oder rufen den Verlust<br />

des eingesetzten Kapitals hervor.<br />

(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />

Risiko)<br />

Vorzeitige Beendigung des Mietvertrags,<br />

Anschlussvermietung<br />

Die Laufzeit des Mietvertrags mit der Deutsche<br />

Börse AG beträgt 15 Jahre und zwei Monate<br />

und endet damit am 30. September 2025.<br />

Die Mieterin ist berechtigt, das Mietverhältnis<br />

durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber<br />

der Objektgesellschaft zweimal um<br />

jeweils fünf Jahre zu verlängern. Der abgeschlossene<br />

Mietvertrag verlängert sich außerdem<br />

um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht<br />

sechs Monate vor seinem Ablauf gekündigt<br />

wird. Der Mieterin steht zudem das gesetzliche<br />

Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung<br />

zu. Das Mietverhältnis kann daher im<br />

Falle einer Pflichtverletzung der Objekt gesellschaft<br />

vorzeitig beendet werden mit der Folge,<br />

dass die Objektgesellschaft keine weiteren<br />

Mietzahlungen der Deutsche Börse AG erhält.<br />

Dies kann zu einer negativen Beeinflussung<br />

des wirtschaftlichen Ergebnisses der Vermögensanlage<br />

sowie zu verringerten oder ganz ausbleibenden<br />

Auszahlungen an den Anleger bzw.<br />

zum Totalverlust seiner Kapital einlage führen.<br />

(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />

Risiko)<br />

Es besteht das Risiko, dass eine Anschlussver<br />

mietung nach Beendigung dieses Mietverhält<br />

nisses nicht oder nur zu einem Preis<br />

unter der zuletzt gezahlten und/oder kalkulierten<br />

Miete möglich ist. Es besteht ferner<br />

das Risiko, dass eine Nachvermietung nur<br />

nach Aufteilung der Flächen in mehrere kleinere<br />

Einheiten für mehrere Nachmieter möglich<br />

ist. Dadurch können Umbaukosten verursacht<br />

werden, die zulasten des Ergebnisses<br />

der Objektgesellschaft gehen. Gegebenenfalls<br />

erfordert eine Nachvermietung auch<br />

mietfreie Zeiten oder andere wirtschaftliche<br />

Anreize für den Abschluss des Mietvertrags,<br />

wie z. B. Umbauten oder die Vereinbarung<br />

von Sonderkündigungsrechten. Bis zum Abschluss<br />

von Mietverträgen mit Nachmietern<br />

können Flächen der Immobilie leer stehen.<br />

Leer stehende Flächen müssen auf Kosten<br />

der Vermieterin unterhalten werden. Ausbleibende<br />

oder verringerte Mietzahlungen neuer<br />

Mieter, Leer stands zeiten nach Beendigung des<br />

Mietverhältnisses sowie etwaige erforderliche<br />

Umbau maß nah men, Revitalisierungs- oder

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