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SIGNA 13 THE CUBE

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Zudem kann eine schlechte wirtschaftliche<br />

Lage dazu führen, dass Büroflächen sowohl<br />

generell als auch am Standort in Eschborn<br />

länger oder in größerem Umfang leer stehen,<br />

was sich auch auf die Vermietbarkeit der Immobilie<br />

auswirken kann. Sollten die äußeren<br />

wirtschaftlichen Bedingungen sich nachteilig<br />

verändern und zu einem Absinken des Marktwerts<br />

der Immobilie führen, kann dies das<br />

wirtschaftliche Ergebnis der Ver mögens anlage<br />

negativ beeinträchtigen und verminderte<br />

oder ganz ausbleibende Auszahlungen an den<br />

Anleger zur Folge haben sowie den Verlust<br />

der Kapitaleinlage des Anlegers hervorrufen.<br />

(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />

Risiko)<br />

Fehlverhalten von Vertragspartnern und<br />

unzutreffende Angaben Dritter<br />

Bestandteile des Beteiligungsangebots sind<br />

verschiedene Vertragsbeziehungen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft<br />

zu deren Gesellschaftern sowie zu Dritten. Es<br />

besteht das Risiko, dass einzelne Vertragspartner<br />

ihren vertraglichen Pflichten – vorsätzlich<br />

oder fahrlässig – nicht nachkommen oder<br />

wegen der Verschlechterung ihrer Bonität zur<br />

Vertragserfüllung oder zur Leistung eines<br />

Schadenersatzes nicht imstande sind. Gegebenenfalls<br />

können Leistungen der Vertragspartner<br />

nicht anderweitig am Markt oder nicht<br />

zu vergleichbaren Konditionen beschafft werden.<br />

Ebenso können Maßnahmen der Ge schäfts -<br />

führung der Treuhänderin, der Anleger ver walterin,<br />

der Beteiligungsgesellschaft oder der<br />

Objektgesellschaft etwa durch wirtschaftliche<br />

Fehlentscheidungen oder Unterlassen notwendiger<br />

Handlungen Leistungsstörun gen hervorrufen.<br />

Dies kann dazu führen, dass Kosten der<br />

Vertragsdurchsetzung oder Schadenersatz ansprüche<br />

entstehen, die das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Vermögensanlage negativ beeinflussen.<br />

In diesem Fall vermindern sich die Auszahlungen<br />

an den Anleger oder bleiben ganz aus.<br />

Dies kann gegebenenfalls auch zu einem Totalverlust<br />

der Kapitaleinlage des Anlegers führen.<br />

(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />

Risiko)<br />

Das gegenständliche Fondskonzept beruht<br />

zudem auf Angaben und Werteinschätzungen<br />

Dritter. Hierzu gehören insbesondere die in<br />

Auftrag gegebenen Verkehrswertgutachten<br />

über den Wert der Immobilie. Sollten die ermittelten<br />

Wertangaben unzutreffend sein oder<br />

weitere Angaben Dritter nicht den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten entsprechen, besteht das<br />

Risiko, dass das wirtschaftliche Ergebnis der<br />

Vermögensanlage negativ beeinflusst wird.<br />

Dies kann zu geringeren oder ganz ausbleibenden<br />

Auszahlungen an den Anleger führen.<br />

(Prognosegefährdendes Risiko)<br />

Risiken aus der Investition in die Immobilie<br />

Vermietung der Immobilie<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Vermögensanlage<br />

hängt im Wesentlichen von den erzielten<br />

Mieteinnahmen durch die Vermietung der<br />

Immobilie ab. Es besteht hierbei das Risiko<br />

der fehlenden Bonität, der Vertragsuntreue<br />

oder des Zahlungsverzugs der Mieterin oder<br />

der nicht nachhaltig erzielbaren Höhe der Miete.<br />

Einnahmeausfälle sind ferner aufgrund einer<br />

zeitweisen oder endgültigen Zahlungsunfähigkeit<br />

der Mieterin möglich. Auch Leerstandszeiten<br />

wegen fehlender Zahlungsbereitschaft<br />

oder Zahlungsfähigkeit der Mieterin sowie im<br />

Zusammenhang mit einer etwa erforderlichen<br />

Anschlussvermietung können zu Einnahmeausfällen<br />

führen. Von der Vermieterin geschuldete<br />

oder im Zusammenhang mit einer Nachvermietung<br />

erforderliche Umbaumaßnahmen<br />

und sonstige Nachvermietungs kosten können<br />

zu einer Verminderung der Einnahmen der<br />

Objektgesellschaft führen. Darüber hinaus<br />

verzichtet die Objektgesellschaft gegenüber<br />

der Mieterin auf ihr gesetzliches Vermieterpfandrecht,<br />

sodass bei einer Zahlungsunfähigkeit<br />

der Mieterin nur mit Erlangung eines Titels<br />

in deren Vermögen vollstreckt werden könnte.<br />

In diesen Fällen hätte die Beteiligungsgesellschaft<br />

mit einer Verminderung der prognostizierten<br />

Einnahmen zu rechnen, die das wirtschaftliche<br />

Ergeb nis der Vermögensanlage<br />

negativ beeinflussen würde. Dadurch können<br />

sich Auszahlungen an den Anleger verringern<br />

oder ganz ausbleiben. Kann die Beteiligungsgesellschaft<br />

oder die Objektgesellschaft aus<br />

den erzielten Mieteinnahmen und der vorhandenen<br />

Mittel der Liquiditätsreserve die laufenden<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen,

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