21.02.2013 Aufrufe

SIGNA 13 THE CUBE

SIGNA 13 THE CUBE

SIGNA 13 THE CUBE

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

38<br />

barung bereits als Vertrag über die Verfügung<br />

des verbleibenden Kommanditanteils betrachtet<br />

wird, unterliegt dieser Vorgang – auch ohne<br />

Abschluss eines weiteren Kaufvertrags über<br />

den Gesellschaftsanteil – der Grunderwerbsteuer<br />

von 3,5 % des gemeinen Werts der<br />

Immobilie. Die Finanzverwaltung könnte hierbei<br />

insbesondere von einem Missbrauch einer<br />

rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit (§ 42 AO)<br />

ausgehen, wenn die vertragliche Gestaltung<br />

zur Erreichung des angestrebten wirtschaftlichen<br />

Ziels als unangemessen qualifiziert<br />

wird, der Steuerminderung dienen soll und<br />

durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche<br />

außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen<br />

ist. In diesem Fall hätte die Objektgesellschaft<br />

rückwirkend die Grund erwerbs teuer inklusive<br />

Verzugszinsen zu leisten, und die Auszahlungen<br />

an den Anleger würden sich in der Folge entsprechend<br />

verringern oder ganz ausbleiben.<br />

Sofern der Objektgesellschaft für Steuernachzahlungen<br />

nicht ausreichend Liquidität zur<br />

Verfügung stünde und eine Fremdfinanzierung<br />

nicht erreicht werden könnte, wäre ein Totalverlust<br />

der Einlage des Anlegers nicht auszuschließen.<br />

(Prognosegefährdendes und anlagegefährdendes<br />

Risiko)<br />

Fehlender Vorsteuerabzug<br />

Es besteht das Risiko, dass im Falle einer<br />

vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses<br />

mit der Mieterin die Objektgesellschaft nicht<br />

auf die Umsatzsteuerbefreiung der Vermietungsleistung<br />

verzichten kann, da etwa der nachfolgende<br />

Mieter kein Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuergesetzes<br />

ist oder er das Mietobjekt<br />

nicht seinem Unternehmen zuordnet oder er<br />

lediglich umsatzsteuerfreie Leistungen ausführt.<br />

In diesem Fall ist die Objektgesellschaft<br />

nicht zum Abzug der ihr ab diesem Zeitpunkt<br />

in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge<br />

berechtigt, sodass das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Vermögensanlage negativ beeinträchtigt<br />

wird und sich Auszahlungen an den Anleger<br />

verringern oder ganz ausbleiben können.<br />

(Prognosegefährdendes Risiko)<br />

Die Mieterin wird die Immobilie teilweise für<br />

umsatzsteuerpflichtige und teilweise für umsatzsteuerfreie<br />

Leistungen verwenden. Die<br />

Aufteilung der Flächen für umsatzsteuerpflichtige<br />

und für umsatzsteuerfreie Nutzung<br />

hat die Mieterin in einem den Anforderungen<br />

der Finanzverwaltung genügenden Nachweis<br />

zu Beginn des Mietvertrags sowie an jedem<br />

30. Juni für das vorangegangene Kalenderjahr<br />

der Objektgesellschaft mitzuteilen. Sofern die<br />

Nutzung der Immobilie durch die Mieterin<br />

den Vorsteuerabzug der Objektgesellschaft<br />

ausschließt oder rückwirkend entfallen lässt,<br />

ist die Mieterin zum Ersatz des sich aus einer<br />

im Mietvertrag aufgeführten Berechnung ergebenden<br />

Vorsteuerschadens verpflichtet. Es<br />

besteht das Risiko, dass der berechnete Vorsteuerschaden<br />

geringer ist als der tatsächlich<br />

erlittene oder die Erstattung des tatsächlich<br />

erlittenen Vorsteuerschadens erst nach Führung<br />

eines Rechtsstreits mit der Mieterin erfolgt. In<br />

diesen Fällen hätte die Objektgesellschaft eine<br />

höhere Umsatzsteuerzahllast zu tragen, die<br />

das wirtschaftliche Ergebnis der Vermögensanlage<br />

negativ beeinflusst. Dies kann zu verminderten<br />

oder ganz ausbleibenden Auszahlungen<br />

an den Anleger führen.<br />

(Prognosegefährdendes Risiko)<br />

Sonstige Risikoanmerkungen<br />

Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche<br />

Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />

sind der Anbieterin nicht bekannt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!