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Nr. 12 - Stadt Werdau

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Jahrgang 2011<br />

Donnerstag,<br />

7. Juli 2011<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>12</strong><br />

7. Juli 2011 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt Seite 1<br />

Generationswechsel im Traditionsunternehmen<br />

<strong>Werdau</strong>er Holzspielzeug geht mit festen Schritten Richtung Zukunft<br />

Am 15. Juli wird Siegfried Eberlein die Geschicke der Firma an seinen Sohn Jens übergeben.<br />

Seit 1958 werden auf der Dr.-Külz-Straße in <strong>Werdau</strong> Holzspielzeuge produziert. Damals schlossen<br />

sich mehrere <strong>Werdau</strong>er Tischlermeister zusammen, um pädagogisch wertvolle, zerlegbare<br />

Holzspielzeuge in naturlackierter Ausführung herzustellen. Eine der Grundlagen der Produktion<br />

war der Anspruch, Kindern aller Volksschichten eine vorschulische Erziehung zu ermöglichen.<br />

Egal ob Traktor, LKW oder Kran – vielen <strong>Werdau</strong>ern dürften die hochwertigen Produkte ein Begriff<br />

sein. Bei so manchem schlummert gar das eine oder andere Fahrzeug noch auf dem Dachboden.<br />

Derzeit steht das Unternehmen vor einer Veränderung. Tischlermeister Siegfried Eberlein wird am<br />

15. Juli nach 13 Jahren den kleinen Industriebetrieb an seinen Sohn übergeben. Jens Eberlein<br />

arbeitet bereits seit Anfang 2009 wieder im Familienunternehmen mit. Seither gab es vor allem im<br />

Bereich der zielgerichteten, einheitlichen Vermarktung der Fahrzeuge und Spiele eine neue<br />

Ausrichtung. Nachdem vor wenigen Wochen die neue Internetseite www.werdauer.de freigeschalten<br />

wurde, kam nun auch der neue Produktkatalog auf dem Markt. Dieser ist aufgrund der<br />

derzeitigen Nachfrage in Deutsch und Englisch erschienen und erfreut sich großer Beliebtheit.<br />

„Eines steht jedoch fest“, so Jens Eberlein, „Obgleich wir für neue Ideen immer offen sind, wird<br />

das Unternehmen weiterhin auf die alt bewährte, hohe Qualität setzen.“<br />

Oberbürgermeister Ralf Tittmann wünscht dem Unternehmen von Herzen viel Erfolg!


Seite 2 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 7. Juli 2011<br />

– Amtlicher Teil –<br />

Bekanntmachungen der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong><br />

Präsentation und Diskussion<br />

Verkehrskonzept<br />

Aufgrund der großen Nachfrage bietet die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Werdau</strong> einen weiteren Präsentations- und Diskussionstermin<br />

zum Thema Verkehrskonzept an. Schwerpunkt wird<br />

der Bereich Plauensche Straße und August-Bebel-Straße<br />

sein.<br />

Alle Anlieger, Geschäftsleute und interessierte Bürger sind<br />

herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet am Donnerstag,<br />

dem 21. Juli, um 18.30 Uhr im <strong>Stadt</strong>verordnetensaal<br />

des <strong>Werdau</strong>er Rathauses (2. Stock) statt.<br />

Verwaltungsrichtlinie für die<br />

<strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“<br />

Inhaltsübersicht<br />

§ 1 Allgemeines<br />

§ 2 Zuständigkeiten<br />

§ 3 Mieter<br />

§ 4 Entgelte<br />

§ 5 Preisnachlässe<br />

§ 6 Nebenkosten<br />

§ 7 Ausschluss von der Benutzung<br />

§ 8 Inkrafttreten<br />

§ 1 - Allgemeines<br />

Durch diese Verwaltungsrichtlinie werden die Vermietung<br />

der <strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“ und die dafür zu erhebenden<br />

Entgelte geregelt.<br />

§ 2 - Zuständigkeiten<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> ist für die Vermietung der im § 1<br />

genannten Räume zuständig.<br />

(2) Jede Vermietung, unabhängig von der Erhebung einer<br />

Mietgebühr, wird per Vertrag vor der Benutzung schriftlich<br />

geregelt.<br />

(3) Bei Antragstellung sind die vorgesehene Nutzungsart,<br />

die Nutzungszeit, die Räumlichkeiten und der Verantwortliche<br />

genau anzugeben.<br />

(4) Die Anträge sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />

zu stellen. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss<br />

eines Vertrages.<br />

§ 3 - Mieter<br />

(1) Mieter können private und juristische Personen sein.<br />

(2) Die Räume der <strong>Stadt</strong>halle können für<br />

o private Feiern,<br />

o Kultur- und Sportveranstaltungen,<br />

o Beratungen,<br />

o Versammlungen,<br />

o Seminare,<br />

o Firmenfeiern,<br />

o gesellschaftliche Anlässe,<br />

o Kinoveranstaltungen,<br />

o Informationsveranstaltungen und<br />

o Ausstellungen<br />

angemietet werden.<br />

(3) Für Veranstaltungen von politischen Parteien und freien<br />

Wählervereinigungen werden Räume der <strong>Stadt</strong>halle<br />

im Rahmen der Verfügbarkeit nur überlassen, wenn die<br />

Partei oder Wählervereinigung im <strong>Stadt</strong>rat der Großen<br />

Kreisstadt <strong>Werdau</strong> vertreten ist und die Veranstaltung einen<br />

konkreten regionalpolitischen Bezug zum Landkreis<br />

Zwickau hat. Für einen Zeitraum von drei Monaten vor<br />

einer Wahl ist eine Nutzung für Veranstaltungen von Parteien<br />

und Wählervereinigungen ausgeschlossen, es sei<br />

denn, die Veranstaltung hat einen überparteilichen Charakter,<br />

wie z. B. eine Podiumsveranstaltung mit Teilnehmern<br />

mehrerer Parteien.<br />

§ 4 - Entgelte<br />

(1) Für die Vermietung der <strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“ werden<br />

folgende Entgelte erhoben:<br />

Die Miete beträgt<br />

Großer Saal 200,00 EUR / Veranstaltungstag<br />

Kleiner Saal 100,00 EUR / Veranstaltungstag<br />

Foyer 60,00 EUR / Veranstaltungstag<br />

Thekenraum 20,00 EUR / Veranstaltungstag<br />

Bistro 60,00 EUR / Veranstaltungstag<br />

incl. Gaststättenmobiliar<br />

Bar 60,00 EUR / Veranstaltungstag<br />

Nebenraum der Bar 20,00 EUR / Veranstaltungstag<br />

(2) Im Mietpreis enthalten sind: Heizung, Wasserversorgung,<br />

Unterhaltsreinigung lt. Vertrag, Beleuchtung, Kosten<br />

für Hallenpersonal sowie die Benutzung der sanitären Anlagen.<br />

(3) Nicht im Mietpreis enthalten sind nachfolgende Angebote:<br />

Tische, Stühle, Garderobenpersonal und eine Beschallungsanlage.<br />

Diese sind gesondert im Leistungskatalog<br />

der <strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“ enthalten.<br />

(4) Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag fallen Gebühren<br />

in Höhe von 50 % an, wenn nicht spätestens 7 Tage vor der<br />

Veranstaltung schriftlich abgesagt wird.<br />

(5) Die Mietzahlung erfolgt lt. Vertrag. Die nach Leistungskatalog<br />

berechneten Kosten sind gemäß Rechnungslegung<br />

an die <strong>Stadt</strong>verwaltung zu entrichten.<br />

(6) Das Aufstellen mitgebrachter Festzeltgarnituren wird<br />

nur mit angebrachten Filzgleitern gestattet.<br />

(7) Kosten für Auf- und Abbau bzw. Einräumarbeiten für<br />

den großen und kleinen Saal:<br />

Aufbau im Saal am Vortag ab 15.00 Uhr<br />

25 % der Raummiete<br />

Aufbau im Saal am Vortag ganztägig<br />

50 % der Raummiete<br />

Abbau im Saal am Tag nach der Veranstaltung bis<br />

<strong>12</strong>.00 Uhr<br />

25 % der Raummiete<br />

Abbau im Saal am Tag nach der Veranstaltung ganztägig<br />

50 % der Raummiete<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong>, Oberbürgermeister Ralf Tittmann. Redaktion: André Kleber, <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>/Pressestelle,<br />

Markt 10 - 18, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>, Telefon: (03761) 594-207, Fax: (03761) 594-333, E-Mail: 0.22kleber@werdau.de,<br />

Oberbuergermeister@werdau.de. Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Tel.: (037600) 3675,<br />

Telefax: (037600) 3676, E-Mail: info@secundoverlag.de. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil: Peter Geiger


(8) Für das Einlagern von Dekorationen und Ausstattungsgegenständen<br />

über den Veranstaltungszeitraum hinaus ist<br />

mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> ein gesonderter Vertrag abzuschließen.<br />

Nachfolgende Veranstaltungen dürfen dadurch nicht<br />

gestört werden. Es sind die Mietpreise für Lagerräume<br />

anzuwenden.<br />

§ 5 - Preisnachlässe<br />

(1) Für Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und<br />

Organisationen, die ihren Sitz in <strong>Werdau</strong> haben, im <strong>Stadt</strong>rat<br />

vertretene Parteien und Wählervereinigungen sowie für<br />

andere, wohltätigen Zwecke dienende Veranstaltungen,<br />

bei denen weder Eintritt erhoben wird, noch durch Verkauf<br />

Einnahmen erzielt werden, wird eine Pauschale in Höhe<br />

von 25 % der Raummiete erhoben.<br />

(2) Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden für jeden<br />

weiteren Tag 50 % der Raummiete erhoben.<br />

§ 6 - Nebenkosten<br />

(1) Beschädigungen in den Räumlichkeiten oder an dem<br />

Inventar, die in der Anlage zum Nutzungsvertrag aufgeführt<br />

sind, werden durch den Vermieter beseitigt oder von<br />

durch den Vermieter beauftragte Firmen behoben. Die<br />

Rechnungslegung erfolgt an den Mieter der <strong>Stadt</strong>halle.<br />

(2) Der Vermieter kann im Einzelfall eine Kaution in angemessener<br />

Höhe vom Mieter einfordern. Diese wird vertraglich<br />

festgelegt und ist im Voraus fällig.<br />

(3) Der Ersatz für den Verlust einer Garderobenmarke<br />

beträgt 5,00 EUR.<br />

(4) In der Verantwortung des Vermieters liegt es, im Sinne<br />

der Versammlungsstättenverordnung eine Brandwache zu<br />

bestellen. Die Kosten übernimmt der Veranstalter.<br />

(5) Bei Veranstaltungen, die durch ihre Art einen erhöhten<br />

Reinigungsaufwand erfordern, werden die entstehenden<br />

Mehrkosten dem Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt.<br />

Der Veranstalter hat den anfallenden Müll und Abfall<br />

fachgerecht selbst zu entsorgen. Flucht- und Rettungswege<br />

dürfen nicht zugestellt werden.<br />

§ 7 - Ausschluss von der Benutzung<br />

Mieter, die gegen die in dieser Verwaltungsrichtlinie festgelegten<br />

Bestimmungen verstoßen, können von der Benutzung<br />

der <strong>Stadt</strong>halle ausgeschlossen werden.<br />

§ 8 - Inkrafttreten<br />

(1) Diese Verwaltungsrichtlinie tritt am 01.08.2011 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Verwaltungsrichtlinie vom<br />

08.05.2003 außer Kraft.<br />

<strong>Werdau</strong>, den 22.06.2011<br />

Tittmann<br />

Oberbürgermeister<br />

Leistungskatalog<br />

Der nachfolgende Katalog nennt Leistungen und deren<br />

Kosten, die zzgl. der Miete bei der Nutzung der <strong>Stadt</strong>halle<br />

„Pleißental“ durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> in Rechnung gestellt<br />

werden. Die Zahlung wird 10 Tage nach Rechnungslegung<br />

fällig.<br />

Raumausstattung / je Stück<br />

Stuhl je 0,60 EUR<br />

Klapptisch klein je 1,00 EUR<br />

7. Juli 2011 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt Seite 3<br />

Klapptisch groß je 2,00 EUR<br />

Stehtisch je 1,00 EUR<br />

Beschallungsanlage 50,00 EUR pro Veranstaltung<br />

Garderobe 13,00 EUR je Stunde<br />

Einsatz pro Beschäftigten der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Beschlüsse <strong>Stadt</strong>rat<br />

23.06.2011<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. S-245<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die energetische<br />

Sanierung der Umwelt-Grundschule in <strong>Werdau</strong>, Straße<br />

der Jugend 21, entsprechend der beigefügten Begründung<br />

mit einer Gesamtkostensumme von ca. 1.<strong>12</strong>9.000 EUR<br />

brutto. Von der Gesamtkostensumme wurden 100.000<br />

EUR bereits im Haushaltjahr 2010 geplant, so dass im<br />

Haushaltjahr 2011 noch 1.029.000 EUR benötigt werden.<br />

Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Fördermittelbereitstellung<br />

aus der Schulhausbauförderung in Höhe von 564.000<br />

EUR.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt den Einbau<br />

eines Blockheizkraftwerkes mit gasbetriebener Luftwasserwärmepumpe<br />

mit Gesamtkosten in Höhe von 260.000<br />

EUR im Haushaltjahr 2011.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die überplanmäßige<br />

Ausgabe in Höhe von 489.000 EUR gegenüber dem<br />

Haushaltplan 2011 für beide vorgenannten Maßnahmen.<br />

Die Finanzierung erfolgt über eine überplanmäßige Einnahme<br />

an Fördermitteln in Höhe von 24.000 EUR und als<br />

überplanmäßige Entnahme aus der Rücklage in Höhe von<br />

465.000 EUR.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. S-246<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt, der Gebäudeund<br />

Grundstücksgesellschaft mbH <strong>Werdau</strong> im Haushaltsjahr<br />

2011 eine Kapitaleinlage in Höhe von 83.000 EUR<br />

zum Zwecke der Eigenkapitalstärkung zu gewähren.<br />

Gleichzeitig wird die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe<br />

von 83.000 EUR in Haushaltsstelle 2.9100.9302 - Erwerb<br />

von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - und die Finanzierung<br />

durch eine überplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen<br />

Rücklage in gleicher Höhe beschlossen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. S-247<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die Förderung<br />

der Instandsetzungsmaßnahmen des Glockenturmes der<br />

Marienkirche in <strong>Werdau</strong> aus Zuwendungen des Bund-<br />

Länder-Programms Städtebauliche Erneuerung, im Städtebaulichen<br />

Sanierungsgebiet <strong>Werdau</strong> „Am Brühl“ in Höhe<br />

von maximal 56.287 EUR sowie die Übernahme des<br />

10 %igen kommunalen Mindesteigenanteiles in Höhe von<br />

maximal 8.443 EUR. Die maximale Gesamtfördersumme<br />

für das Vorhaben beträgt 64.730 EUR.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. S-248<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die künftige<br />

Struktur des doppischen Haushaltes ab dem Haushaltsjahr<br />

20<strong>12</strong> und die Schlüsselprodukte der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />

entsprechend dem vorliegenden Entwurf.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>. S-250<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die Beendigung<br />

der Mitgliedschaft im Tourismusverband Erzgebirge e.V.


Seite 4 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 7. Juli 2011<br />

zum 31.<strong>12</strong>.2011 (und) den Beitritt zur Tourismusregion<br />

Zwickau e.V. am 01.01.20<strong>12</strong>.<br />

Information der<br />

Einwohnermeldestelle<br />

Am Freitag, 29. Juli 2011, bleibt die Einwohnermeldestelle<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong> aus technischen Gründen<br />

geschlossen.<br />

Verpachtung<br />

Freizeit- und Erholungsgrundstück<br />

Königswalder Straße in <strong>Werdau</strong><br />

Teilfläche vom Flurstück 1529/1,<br />

Grundstücksgröße ca. 800 m²<br />

Ruhige Lage, umliegend Gärten, abseits der Wohnbebauung,<br />

Gartenlaube, Strom- und Wasseranschluss vorhanden,<br />

ab sofort frei.<br />

Verpachtung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong>, Interessenten melden<br />

sich bitte bis zum 29.07.2011 im FD Liegenschaften,<br />

Ansprechpartner Frau Pansa, Tel. 03761/594223, Besichtigung<br />

auf Anfrage.<br />

Bekanntmachung<br />

zu der Erhaltungs- und der Gestaltungssatzung<br />

für die <strong>Stadt</strong>gutsiedlung <strong>Werdau</strong><br />

Aus gegebenem Anlass möchte die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong><br />

in Zusammenarbeit mit dem Kleinsiedler <strong>Stadt</strong>gutsiedlung<br />

<strong>Werdau</strong> e. V. auf die seit dem 06.07.2000 in Kraft<br />

getretene Erhaltungs- sowie Gestaltungssatzung und deren<br />

Einhaltung hinweisen.<br />

Am 23.03.2000 hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> in seiner<br />

Sitzung sowohl die Erhaltungs- als auch die Gestaltungssatzung<br />

für die <strong>Stadt</strong>gutsiedlung <strong>Werdau</strong> beschlossen,<br />

welche am 05.07.2000 im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />

bekannt gemacht wurden und bis zum heutigen Tag Gültigkeit<br />

besitzen.<br />

Die Erhaltungssatzung soll der Erhaltung der städtebaulichen<br />

Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen<br />

Gestalt entsprechend § 172 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1<br />

BauGB und der entstandenen zusammenhängenden Bereiche<br />

mit unverwechselbaren städtebaulichen und architektonischen<br />

Ausprägungen dienen.<br />

Daher unterliegen im Geltungsbereich der Satzung gemäß<br />

§ 172 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 173 Abs. 1 Satz 1 BauGB die<br />

Errichtung, der Rückbau, die Änderung sowie die Nutzungsänderung<br />

baulicher Anlagen der Genehmigung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong>.<br />

Die Gestaltungssatzung hingegen verfolgt das Ziel, den<br />

traditionellen Baubestand zu wahren und bestehende Ausgestaltungen<br />

wieder aufzudecken sowie Neubauten harmonisch<br />

in das Siedlungsbild zu integrieren.<br />

Daher hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> mit dieser Satzung eine örtliche<br />

Bauvorschrift über die äußere Gestaltung baulicher<br />

Anlagen, Garagen, sonstiger Nebenanlagen sowie Werbeanlagen<br />

und die Gestaltung von Einfriedungen, Vorgärten<br />

und unbebauten Flächen bebauter Grundstücke im<br />

Sinne der Sächsischen Bauordnung geschaffen.<br />

Diese Satzung gilt für die Errichtung, Änderung, Instandsetzung<br />

sowie den Abbruch genehmigungspflichtiger, anzeigepflichtiger<br />

und genehmigungsfreier v. g. Anlagen und<br />

Einrichtungen.<br />

Insbesondere bei der Gestaltung der Gebäude bezüglich<br />

der Dachdeckung und Fassaden wurden immer wieder<br />

Verstöße gegen die Gestaltungssatzung begangen. Diesbezüglich<br />

möchte die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> nochmals auf die<br />

Einhaltung der Festsetzungen hauptsächlich der Gestaltungssatzung<br />

hinweisen.<br />

Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass derjenige<br />

bei Verstoß gegen die Vorschriften der Satzung ordnungswidrig<br />

handelt, und dies mit einer Geldbuße bis zu<br />

50.000 EUR geahndet werden kann.<br />

Möchten sich Bürger in Bezug auf den Geltungsbereich<br />

und die Festsetzungen der Satzungen informieren, erhalten<br />

sie dahingehend bei der Siedlergemeinschaft oder der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>, Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

und Bau, Auskunft.<br />

<strong>Werdau</strong>, den 27.06.2011<br />

Tittmann<br />

Oberbürgermeister<br />

Information des<br />

Friedensrichters<br />

Urlaubsbedingt findet im Juli keine Sprechstunde des <strong>Werdau</strong>er<br />

Friedensrichters Andreas Hager statt. Am 30. August<br />

von 17 bis 18 Uhr steht er wieder im Ratssaal zur<br />

Verfügung.<br />

Bekanntmachungen des<br />

Landkreises Zwickau<br />

Bekanntmachung und Ladung<br />

Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Eigentümer<br />

und Erbbauberechtigten der Grundstücke des Verfahrensgebietes<br />

der Flurbereinigung Trünzig bzw. deren gesetzliche<br />

Vertreter und Bevollmächtigte werden hiermit<br />

zu einer öffentlichen Teilnehmerversammlung<br />

zum Zwecke der Bekanntgabe der Ergebnisse<br />

der Wertermittlung<br />

geladen.<br />

Versammlungsort: Mehrzweckgebäude Trünzig<br />

(Alte Schule)<br />

Schulweg 3<br />

08428 Langenbernsdorf/OT Trünzig<br />

Versammlungszeit: Donnerstag, der 04. August 2011<br />

um 19.00 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bericht zum Verfahrensstand der Ländlichen Neuordnung<br />

2. Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung<br />

nach §§ 27 bis 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in<br />

Verbindung mit § 6 Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes<br />

(AGFlurbG)<br />

3. Allgemeine Aussprache


Die Ergebnisse der Wertermittlung werden in der Versammlung<br />

bekannt gegeben, erläutert und anschließend<br />

in der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf, Bahnhofstraße<br />

1 in 08428 Langenbernsdorf, zur Einsichtnahme<br />

ausgelegt. Während der Auslegung können bei der Teilnehmergemeinschaft<br />

Flurbereinigung Trünzig schriftlich<br />

Einwendungen vorgebracht werden.<br />

Hinweis: Versäumt ein betroffener Teilnehmer diesen Termin<br />

oder äußert sich nicht bis zum Ende über den Verhandlungsgegenstand,<br />

wird davon ausgegangen, dass<br />

Einverständnis mit dem Ergebnis der Versammlung besteht<br />

(§ 134 FlurbG).<br />

Glauchau, 06.06.2011<br />

gez. Stangl<br />

stv. Vorstandsvorsitzender<br />

Amt für Abfallwirtschaft<br />

informiert<br />

Reinigung der Bio-Tonnen<br />

Die Reinigung der satzungsgerecht von den im Auftrag<br />

des Landkreises Zwickau tätigen Entsorgungsunternehmen<br />

bereitgestellten Bio-Tonnen kann im gesamten<br />

Landkreis Zwickau in Anspruch genommen werden.<br />

Die rechtliche Grundlage bildet die Abfallgebührensatzung<br />

des Landkreises Zwickau vom 11. Oktober 2010.<br />

Die einmal jährlich vorgesehene Reinigung der Bioabfalltonnen<br />

ist gemäß § 16 - Erhebung der Bioabfallgefäßgebühr<br />

- Kalkulationsbestandteil der Bio-Abfallgefäßgebühr.<br />

Für das Waschen fallen also keine gesonderten Gebühren<br />

an.<br />

Die angegebenen „Reinigungstage“ sind gleichzeitig<br />

die Leerungstage.<br />

Die Reinigung wird in der Regel unmittelbar nach der<br />

Leerung vollzogen. Deshalb sollten die Bioabfallbehälter<br />

an den vorgesehenen Reinigungstagen nicht sofort nach<br />

der Leerung ins Grundstück zurückgeholt werden.<br />

Die Leerung und die nachfolgende Reinigung können sich<br />

in Ausnahmefällen bis in die Abendstunden verschieben.<br />

Donnerstag, 28. Juli 2011<br />

Großwohngebiete <strong>Werdau</strong>:<br />

Kranzberg, Ost, Sorge, West<br />

Freitag, 29. Juli 2011<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Werdau</strong><br />

Donnerstag, 4. August 2011<br />

Ortsteile Langenhessen, Leubnitz/Leubnitz-Forst, Königswalde,<br />

Steinpleis der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />

Zum Bescheidausgang 2011<br />

für das Tarifgebiet des ehemaligen Landkreises<br />

Zwickauer Land<br />

Die ersten Bescheide 2011 für das Gebiet des ehemaligen<br />

Landkreises Zwickauer Land werden im Juni versandt,<br />

gehen jedoch nicht mehr an jeden einzelnen Haushalt.<br />

Der Bescheid-Empfänger für die Abfallgebühren ab 2011<br />

(Sockelgebühr, Abfallgefäßgebühr, Zusatzgebühr Abfall-<br />

7. Juli 2011 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt Seite 5<br />

behälterumstellung) ist der im Grundbuch eingetragene<br />

Grundstückseigentümer.<br />

Die Veranlagung der Sockelgebühr ab 2011 basiert auf<br />

§ 7 Absatz 1 Abfallgebührensatzung vom 11. Oktober<br />

2010. Sie berechnet sich aus dem Jahresgrundbetrag<br />

in Höhe von 24,00 EUR multipliziert mit der Anzahl der<br />

auf dem Grundstück mit Hauptwohnung meldeamtlich<br />

erfassten Personen.<br />

Die Rest- und Bioabfallgefäßgebühr berechnet sich aus<br />

dem Gefäßgrundbetrag multipliziert mit der Anzahl der<br />

stattgefundenen Entleerungen.<br />

Mit dem Abfallgebührenbescheid werden die Sockelgebühren<br />

2011 sowie die Anzahl der im Jahr 2011 bis zum<br />

Letzten des Vormonats der Bescheiderstellung in Anspruch<br />

genommenen Behälterentleerungen bzw. Behältertauschgebühren<br />

abgerechnet.<br />

Das Amt für Abfallwirtschaft bittet die Grundstückseigentümer/Verwalter<br />

bzw. dinglich Berechtigte und Verpflichtete<br />

(Anschlusspflichtige) dringend um Einhaltung der Mitteilungs-,<br />

Auskunfts- und Nachweispflichten gemäß § 11 der<br />

Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Zwickau vom<br />

11. Oktober 2010. Danach „ist unaufgefordert und unverzüglich<br />

dem Landkreis schriftlich mitzuteilen, wenn Grundstücke<br />

erstmals der Anschlusspflicht ... unterliegen und<br />

wenn sich für die anschlusspflichtigen Grundstücke Umstände,<br />

die für die Abfallentsorgung wesentlich sind, ändern.“<br />

Hierzu zählen u. a. die Änderung des/der Überlassungspflichtigen,<br />

Änderung der Anzahl der Personen, die auf<br />

diesem Grundstück mit Hauptwohnung gemeldet sind,<br />

Änderung des Behälterstandes.<br />

Bisher erteilte Einzugsermächtigungen haben aufgrund<br />

der Satzungsänderung und der in der Regel damit verbundenen<br />

Änderung der Bescheidadressaten sowie der Kassenzeichen<br />

für die Gebührenerhebung ab 2011 keine Gültigkeit<br />

mehr.<br />

Deshalb wird allen Gebührenbescheiden der Vordruck<br />

Zahlschein/Einzugsermächtigung beigefügt. Für den reibungslosen<br />

Zahlungsverkehr ist die Erteilung der Einzugsermächtigung<br />

zu empfehlen.<br />

Das Amt für Abfallwirtschaft steht für Rückfragen gern<br />

zur Verfügung:<br />

Dienstag<br />

Von 09.00 bis <strong>12</strong>.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie<br />

Donnerstag<br />

Von 09.00 bis <strong>12</strong>.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

in 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>, Zum Sternplatz 7 unter Telefon 0375<br />

4402-26101 bzw. Telefon 0375 4402-26111.<br />

– Nichtamtlicher Teil –<br />

Veranstaltungen<br />

Sommer, Sonne, Badfest<br />

Athleten-Club veranstaltet Poolparty<br />

im Leubnitzer Freibad<br />

Am Sonntag, dem 10. Juli 2011, von <strong>12</strong> bis 18 Uhr veranstaltet<br />

der AC 1897 <strong>Werdau</strong> e.V. ein großes Badfest für die<br />

ganze Familie im Leubnitzer Freibad. Wettkämpfe der<br />

Ringer, Kinderschminken, Hüpfburg, Popcorn, Neptun-


Seite 6 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 7. Juli 2011<br />

taufe und vieles mehr warten auf die Gäste. Außerdem<br />

können die Besucher sich im Armbrustschießen beweisen<br />

und der stärkste Badegast soll gefunden und gekürt werden.<br />

Nähere Informationen gibt es unter www.badeweltenwerdau.de.<br />

Pack die Badehose ein …<br />

Beach- und Poolparty im Strandbad an der Kober<br />

Am Samstag, dem 30. Juli, veranstaltet die <strong>Werdau</strong>er<br />

Firma Spranger Event-Service eine große Beach- und<br />

Poolparty im Strandbad an der Koberbachtalsperre. Von<br />

21 Uhr bis früh um 4 sorgen 10 DJ’s auf 3 Floors für beste<br />

Unterhaltung. Egal, ob House, Electro, Black, Partyhits der<br />

70er, 80er und 90er oder Newcomerbühne – hier dürfte für<br />

jeden das Richtige dabei sein.<br />

Neben Musik, Coctails, Strandlouge, Feuershow und Feuerwerk<br />

gibt es natürlich auch die passenden Badenixen.<br />

„Und damit die weiblichen Gäste ebenso auf ihre Kosten<br />

kommen, haben wir diesmal auch für die entsprechenden<br />

Beachboys gesorgt“, lacht Veranstalter Andy Spranger.<br />

Wirtschaftsstandort <strong>Werdau</strong><br />

Langenhessener Firma auf<br />

Erfolgskurs<br />

LH Plastics GmbH baut neue Lagerhalle<br />

Geschäftsführer Heinz-G. Seute und Prokurist Erhard Rulitschka<br />

ziehen gemeinsam an einem Strang - oder, wie in<br />

diesem Fall, die letzte Schraube der Rahmenkonstruktion<br />

fest.<br />

Die Langenhessener Firma LH Plastics GmbH, die hochwertige<br />

Kunststoff-Regranulate produziert, errichtet<br />

derzeit auf ihrem Grundstück an der Crimmitschauer Straße<br />

eine neue Lagerhalle. Nach der Sanierung des historischen<br />

Hauptgebäudes und parallel zum Ausbau des Vertriebsgebäudes<br />

folgt eine dritte Investition, die die Zukunft<br />

des Unternehmens am Standort sichern soll. Wenn alle<br />

Arbeiten abgeschlossen sind, soll es nach Aussage von<br />

Geschäftsführer Heinz-G. Seute am Nachmittag des<br />

9. September einen großen „Tag der offenen Tür“ im Unternehmen<br />

geben.<br />

Kontakt: LH Plastics GmbH, Crimmitschauer Straße 282,<br />

OT Langenhessen, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>, Telefon 03761<br />

889190, www.lh-plastics.com<br />

20 Jahre in <strong>Werdau</strong><br />

In diesem Jahr feierte Dagi’s Modeshop am Sternplatz sein<br />

20-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass entstand auch<br />

eine CD mit einer Reihe historischer Bilder aus den Anfängen<br />

des Bekleidungsgeschäfts und der Entwicklung des<br />

Sternplatzes. Diese CD übergab Dagmar Merkel dem<br />

<strong>Werdau</strong>er Oberbürgermeister für die Sammlung des <strong>Werdau</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>archivs. Ralf Tittmann gratulierte unter anderem<br />

mit einer Flasche Rathaus-Jubiläums-Sekt zum Bestehen<br />

des Geschäftes.<br />

Kontakt: Dagi’s Modeshop, Mühlgraben 5, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>,<br />

Telefon 03761 3187


Bildungsstandort <strong>Werdau</strong><br />

bsw schafft modernen<br />

Bildungsstandort<br />

Oberbürgermeister und Landtagsabgeordneter<br />

informieren sich über Sanierung<br />

Am Freitag, dem 17. Juni, besuchten Oberbürgermeister<br />

Ralf Tittmann und der Landtagsabgeordnete Jan Löffler<br />

das Gelände des Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft<br />

(bsw) auf der Greizer Straße. Der Einrichtungsleiter,<br />

Jens Särchinger, gab aus diesem Anlass einen ausführlichen<br />

Überblick über die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen<br />

im gesamten Gebäude und die Ausrichtung des<br />

bsw. Die Bauarbeiten werden unter anderem mit Hilfe von<br />

Fördermitteln der EU, des Landes Sachsen und der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Werdau</strong> kofinanziert.<br />

Kontakt: Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft (bsw),<br />

Greizer Straße <strong>12</strong>, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>, Telefon 03761 888030<br />

Ferienveranstaltungen der<br />

Bibliothek<br />

Auch für die diesjährigen Sommerferien haben die Mitarbeiter<br />

der <strong>Stadt</strong>- und Kreisbibliothek <strong>Werdau</strong> wieder Veranstaltungen<br />

geplant.<br />

Kinder des Hortes der Gerhart-Hauptmann-Schule erleben<br />

am 13. Juli die Märchenbühne Schudt. „Märchen<br />

zum Schmunzeln und Träumen“ werden frei erzählt.<br />

Alle anderen Kinder sind am Montag, dem 18.7.11, von<br />

9.30 bis ca. 10.30 Uhr in die Bibliothek, Holzstraße 2a<br />

herzlich eingeladen. Eine Mitarbeiterin der Bibliothek entführt<br />

euch in „Das Reich der Märchen“.<br />

Eine Woche später, am 25.7.11, heißt es „Wer spielt<br />

mit?“. Ebenfalls in der Zeit von 9.30 bis ca.10.30 Uhr<br />

werden Spiele aus dem Bestand der Bibliothek ausprobiert.<br />

Service: Die <strong>Stadt</strong>- und Kreisbibliothek <strong>Werdau</strong> hat regulär<br />

wie folgt geöffnet:<br />

Montag 09.00 – 13.00 Uhr<br />

Dienstag <strong>12</strong>.00 – 18.00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag <strong>12</strong>.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 – 13.00 Uhr<br />

Samstag 08.00 – 11.00 Uhr<br />

Kontakt: <strong>Stadt</strong>- und Kreisbibliothek <strong>Werdau</strong>, Holzstraße<br />

2a, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>, Telefon 03761 75262<br />

7. Juli 2011 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt Seite 7<br />

Weitere Meldungen<br />

Auf Schusters Rappen …<br />

Erlebnisse und Vorhaben der<br />

Wandergruppe Volkssolidarität<br />

Die Seniorenwanderfreunde der <strong>Werdau</strong>er Volkssolidarität<br />

konnten 2011 bisher wieder interessante Wanderwege<br />

unter die Füße nehmen. Ein besonderes Angebot wurde<br />

auch von mehreren Wanderfreunden, die nicht zur Gruppe<br />

gehören, genutzt, um etwas Neues kennenzulernen und<br />

mal zu schnuppern, wie es in einer Gruppe mit fünfzehnjähriger<br />

Geschichte so zugeht. 43 Teilnehmer lernten den<br />

Untreusee an der <strong>Stadt</strong>grenze von Hof kennen. Das Gebiet<br />

um den See ist das größte Naherholungsgebiet Oberfrankens<br />

und hat bei allen Teilnehmern einen unvergesslichen<br />

Eindruck hinterlassen.<br />

Sehr zu empfehlen sind auch die Touren von April und Mai:<br />

- Sächsisch-thüringischer Osterpfad, der in Niederalbertsdorf<br />

beginnt und in Berga/Elster endet (erfordert<br />

zwischenzeitlich Fahrzeugeinsatz)<br />

- 10-km-Wanderung von Knau/Schleiz zum Laufwasserkraftwerk<br />

Ziegenrück.<br />

Bei den Touren im Juli, August und September können<br />

gern interessierte Wanderer wieder teilnehmen, wenn es<br />

am Mittwoch, 20. Juli, nach Planitz b. Zwickau geht. Dipl.-<br />

Ing. Norbert Peschke wird eine stadtgeschichtliche Führung<br />

übernehmen. Der seltene Baumbestand im Schlosspark,<br />

Schloss und Kirche werden erkundet. Zum Abschluss<br />

ist ein Rundumblick von einem Kirchturm der <strong>Stadt</strong><br />

vorgesehen. Treffpunkt ist 7.10 Uhr am Bahnhof <strong>Werdau</strong><br />

zur Linienbusfahrt nach Planitz.<br />

Am Mittwoch, 17. August, geht es mit dem Reisebus nach<br />

dem vogtländischen Mühleiten und am Mittwoch, 21. September,<br />

vom sächsischen Rottmannsdorf nach Hirschfeld.<br />

Vorgesehen ist hier selbstverständlich ein Besuch im Tierpark.<br />

Die Zeiten für den jeweiligen Treffpunkt sind der Presse zu<br />

entnehmen oder bei der Anmeldung bei Erika Gruschwitz<br />

zu erfahren – Telefon 03761/6446.<br />

Autor: Erika Gruschwitz<br />

Kinderschwimmturnier im<br />

WEBALU<br />

Am Morgen des 25. Juni fand im WEBALU Familienbad<br />

auf der Ziegelstraße das zweite „Siegfried-Vogel-<br />

Schwimmturnier“ statt. Ausrichter der Veranstaltung war


Seite 8 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 7. Juli 2011<br />

die Abteilung Schwimmen des SV Sachsen 90 <strong>Werdau</strong><br />

e.V. „Das Besondere an unserem Schwimmwettkampf ist,<br />

dass alle Kinder des Vereins mitmachen können – also<br />

auch unsere kleinen Wasserratten, die noch mit<br />

Schwimmhilfen unterwegs sind“, so Schwimmtrainerin<br />

Karla Weber. Jedes der 54 teilnehmenden Kinder musste<br />

zum Wettkampf 2 Strecken absolvieren: 25 Meter Brust<br />

und 25 Meter Freistil. Beide Strecken wurden zusammen<br />

gewertet und ergaben dann die Plätze in jeder Altersklasse.<br />

Für alle Kinder gab es eine Urkunde und für den 1. bis<br />

3. Platz entsprechende Medaillen. Die „Goldkinder“ waren<br />

Helene Hartung, Maxi Keilig, Anny-Lynn Modes, Luise<br />

Knoth, Patricia Sonnemann, Theres Kaiser, Jonathan Häber,<br />

Fabian Gündel, Niklas Günther und Silas Röder. Helene<br />

Hartung und Arylain Goltz waren dabei mit gerade mal 4<br />

Jahren die jüngsten Teilnehmer.<br />

Der Wettkampf stellte gleichzeitig den Abschluss des Trainingsjahres<br />

dar. Ab 5. September begeben sich die Kinder<br />

dann immer montags wieder in die Fluten.<br />

<strong>Werdau</strong>er Bauhof sorgt für<br />

Spielspaß und Sicherheit<br />

Andreas Blei und Dieter Theis vom <strong>Werdau</strong>er Bauhof bei<br />

der Abnahme des neu erstellten Spielgerätes.<br />

Die Bauhofmitarbeiter Andreas Blei und Udo Meißner waren<br />

in den vergangenen Wochen damit beschäftigt, Spielgeräte<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Werdau</strong> auf Vordermann zu bringen.<br />

So wurden etwa Vandalismusschäden ausgebessert,<br />

oder, wie im Fall des Spielplatzes an der Gerhard-Haupt-<br />

mann-Grundschule, Spielgeräte komplett erneuert. Im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Werdau</strong> gibt es derzeit 14 öffentliche Spielplätze<br />

und zwei Bolzplätze.<br />

Erstes <strong>Werdau</strong>er Sonntagsfrühstück<br />

ein voller Erfolg<br />

Rund 250 Gäste frühstücken auf dem Markt<br />

Mit der Resonanz auf das 1. <strong>Werdau</strong>er Sonntagsfrühstück<br />

ist Organisatorin Katrin Hüttner durchaus zufrieden. „Rund<br />

250 <strong>Werdau</strong>er frühstückten gemeinsam auf unserem<br />

schönen Markt, und das trotz des erst wechselhaften Wetters“,<br />

so die 25-jährige Geschäftsfrau.<br />

Am Sonntag, dem 26. Juni, fand somit eine ganz besondere<br />

Veranstaltung im Herzen der <strong>Stadt</strong> statt. Und die Besucher,<br />

die teils mehr als zwei Stunden auf dem Markt verbrachten,<br />

waren ebenfalls glücklich. Das lag sicher nicht<br />

zuletzt an dem reichhaltigen Angebot, für das die Bäckereien<br />

Bayer und Fritzsche sowie der Ratskeller sorgten.<br />

Und auch der <strong>Werdau</strong>er Freizeit und Kreativ Treff war vor<br />

Ort und verkaufte mit Unterstützung von Oberbürgermeister<br />

Ralf Tittmann rund 200 „L(i)eben in <strong>Werdau</strong>!“ - Herz-<br />

Waffeln zu Gunsten der Einrichtung.<br />

Oberbürgermeister Ralf Tittmann unterstützte Cornelia<br />

Seifert und Petra Ressel beim Backen und Verkaufen der<br />

Herz-Waffeln.<br />

Sonstiges<br />

„Neubürger“ im Pflanzenreich<br />

Neophyten können problematisch für die Gesundheit<br />

sein und wirtschaftliche Schäden verursachen<br />

Heute: Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum),<br />

auch Herkulesstaude genannt<br />

Der Riesenbärenklau kann über 3 m hoch werden. Die<br />

Blätter der Staude werden 1 m (machmal sogar 3 m) lang.<br />

Sie sind drei- bis fünfteilig gelappt mit wiederum tief fiederteiligen<br />

seitlichen Blattabschnitten. Der Stängel ist hohl,<br />

gefurcht und im unteren Teil oftmals purpurn gefleckt.<br />

Die Pflanze blüht weiß von Juni bis September. Die einzelnen<br />

Dolden haben häufig einen Durchmesser von bis zu<br />

50 cm. Insgesamt kann eine einzige Pflanze bis zu 50.000<br />

Samen entwickeln, die durch Tiere, Wind und Wasser


verbreitet werden. Nach der Blüte stirbt die Pflanze ab.<br />

Gelangt sie nicht zur Blüte, kann sie mehrere Jahre überdauern.<br />

Vorsicht:<br />

Alle Pflanzenteile sind giftig. Der Kontakt mit dem Pflanzensaft<br />

(enthält u. a. Furanocumarine) kann zu gefährlichen<br />

Hautreaktionen führen; insbesondere in Verbindung<br />

mit gleichzeitiger oder nachfolgender Sonnenlichteinwirkung<br />

können Rötungen, brennender Juckreiz, Schwellungen<br />

und Blasenbildung entstehen. Sogar Verbrennungen<br />

dritten Grades sind möglich. Vor allem Kinder sind gefährdet,<br />

da sie gern mit Pflanzenteilen spielen.<br />

Herkunft und Standort:<br />

Die Heimat der Herkulesstaude ist der Kaukasus. Im<br />

19. Jahrhundert wurde die Pflanze als Zierpflanze nach<br />

Europa gebracht. In Deutschland ist die Staude heute weit<br />

verbreitet, insbesondere an Bächen und Flüssen, über die<br />

der schwimmfähigen Samen weiter verbreitet wird. Auch<br />

findet man sie in Parks, Gärten, an Straßenrändern und<br />

auf Brachen. Sie bevorzugt nährstoffreiche, nicht zu saure<br />

Böden.<br />

Bekämpfung:<br />

Bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung muss unbedingt<br />

Schutzkleidung getragen werden. Eventuell sollten Fachleute<br />

(z.B. Gartenbaufirmen) die Arbeiten durchführen. Ein<br />

Hauptziel sollte es sein, die Fruchtbildung bzw. das Ausreifen<br />

der Samen zu verhindern. Wichtig ist auch, eine Verschleppung<br />

der Samen (z.B. durch Geräte oder Fahrzeuge)<br />

zu vermeiden.<br />

7. Juli 2011 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt Seite 9<br />

In Deutschland besteht keine Meldepflicht, das Auftreten<br />

der Pflanzen sollte jedoch beim Pflanzenschutzamt oder<br />

bei der Naturschutzbehörde des Landkreises angezeigt<br />

werden.<br />

Informationen zur Pflanze und zu ihrer Bekämpfung:<br />

www.neophyten.de<br />

www.herculesstaudenbekämpfung.de<br />

Gartenbauing. Rainer Siegel<br />

Fachdienst Bauverwaltung<br />

Bei <strong>Werdau</strong>er Senioren wird<br />

Fitness groß geschrieben<br />

Johanniter eröffnen Tagestreff<br />

für Senioren<br />

Am Dienstag, dem 31. Mai 2011, wurde der Tagestreff für<br />

Senioren als neues, jeden Dienstag und Donnerstag stattfindendes<br />

Angebot der Johanniter Sozialstation in der<br />

<strong>Werdau</strong>er Uferstraße eröffnet. Bei dem ersten Treff konnten<br />

bereits 7 Besucher begrüßt werden.<br />

Die 68-jährige Frau Grünneker kam sogar aus dem 6 km<br />

entfernten Niederalbertsdorf mit dem Rad. „Ich fahre gerne<br />

mit dem Fahrrad. Das hält auch im Alter fit“ so die rüstige<br />

Seniorin.<br />

Auch beim Tagestreff in <strong>Werdau</strong> wird die Fitness groß<br />

geschrieben. So geht es nach einem reichhaltigen Frühstücksbuffet<br />

bei schönem Wetter in den Garten, wo mit<br />

leichten Übungen und einem Spaziergang der Kreislauf in<br />

Schwung gebracht wird.


Seite 10 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 7. Juli 2011<br />

Aber auch das gesellige Beisammensein kommt beim<br />

Mittagessen, einer Zeitungsschau und einem Gedächtnistraining<br />

nicht zu kurz. „Ich fühle mich hier gut versorgt und<br />

komme das nächst mal gerne wieder – natürlich mit dem<br />

Fahrrad“ meint Frau Grünneker zufrieden.<br />

Kontakt: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband<br />

Zwickau/Vogtland, Uferstraße 31, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong><br />

Langeweile in den Ferien?<br />

Nicht bei uns!<br />

Ferienangebote im Walderlebnisgarten Eich<br />

Der Forstbezirk Plauen bietet ein abwechslungsreiches<br />

Ferienprogramm für Familien und Urlauber im Walderlebnisgarten<br />

Eich. Bei Holzstapelspiel, Fußtastpfad, Memory,<br />

Waldparfümerie und vielen anderen Spielen können alle,<br />

die Freude an der Natur haben, den Wald mit allen Sinnen<br />

erleben. Unsere Besucher erfahren im Blockhaus und in<br />

der Umgebung Wissenswertes vom Wald mit seinen<br />

Pflanzen und Tieren.<br />

Das Ferienprogramm wird veranstaltet am Dienstag, dem<br />

26. Juli 2011, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />

Treffpunkt ist der Walderlebnisgarten Eich in 08233<br />

Treuen/OT Eich. Er befindet sich zwischen Treuen und<br />

Lengenfeld an der Treuener Straße, Ortseingang links von<br />

Treuen in Richtung Lengenfeld fahrend.<br />

Bei Interesse melden Sie sich bitte an im Staatsbetrieb<br />

Sachsenforst, Forstbezirk Plauen. Verantwortlich ist Frau<br />

Bimberg: Telefon (0 37 41) 104811 oder 104800.<br />

Weiterhin sind in den Ferien Gruppenanmeldungen für<br />

Hortgruppen, Ferienfreizeiten, Wandervereine und für alle<br />

anderen interessierten Besucher möglich.<br />

Modelcamp Sommer 2011<br />

Traum oder Realität!? Entscheide selbst …<br />

Die Model-Agentur-Pink aus Gera bietet in den Sommerferien<br />

ein einwöchiges Modelcamp für alle Interessierten an.<br />

Im wahrsten Sinne Schritt für Schritt wird wöchentlich vom<br />

11.07. bis 19.08.2011 das Gehen auf dem Laufsteg und<br />

das richtige Posing gelernt. Außerdem gibt es Stylingtipps<br />

zum Thema Make-up, Frisuren und vieles mehr.<br />

Kontakt: Model-Agentur-Pink, Berliner Straße 14, 07545<br />

Gera, Telefon 0365 8310204.<br />

Wohin mit nicht mehr<br />

benötigter Tapete?<br />

Tipps zur Verfahrensweise<br />

Aus aktuellem Anlass informiert das Amt für Abfallwirtschaft<br />

zum richtigen Umgang mit Tapete.<br />

Tapeten - auch unbenutzte Restbestände neuer Tapeten -<br />

sind „Restabfall“ und grundsätzlich über die Restabfalltonne<br />

bzw. zugelassene Restabfallsäcke zu entsorgen.<br />

Warum?<br />

Die Papierfasern aus der Tapete sind nicht mehr verwertbar.<br />

Um aus altem Papier neues herzustellen, muss sich<br />

dieses im Wasser (auf)lösen. Tapete enthält Stoffe, die<br />

dieses Auflösen verhindern.<br />

Warum?<br />

Weil die Tapete an der Wand und/oder Decke von Zimmern<br />

halten soll. Wären diese Stoffe nicht in der Tapete<br />

enthalten, so würde sich diese nach längerer Einwirkzeit<br />

auflösen. Ein Verbringen an Wand oder Decke wäre dann<br />

nicht mehr möglich.<br />

Tapete einmal genauer betrachtet:<br />

Sie ist beflockt, beschichtet und enthält verschiedene<br />

Glanz-, Farb-, Holz- bzw. Kunststoffpartikel sowie Leime.<br />

Das macht die Wiederverwertung unmöglich, wenngleich<br />

der Grundstoff der Tapete Papierfasern sind.<br />

Tipp:<br />

Man sollte nur so viel Tapete kaufen wie nötig.<br />

Darüber hinaus nimmt der Handel nicht angebrochene<br />

Rollen zurück.<br />

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-- 07/2011/27 --

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