Nr. 12 - Stadt Werdau
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Nr. 12 - Stadt Werdau
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Jahrgang 2011<br />
Donnerstag,<br />
7. Juli 2011<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>12</strong><br />
7. Juli 2011 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt Seite 1<br />
Generationswechsel im Traditionsunternehmen<br />
<strong>Werdau</strong>er Holzspielzeug geht mit festen Schritten Richtung Zukunft<br />
Am 15. Juli wird Siegfried Eberlein die Geschicke der Firma an seinen Sohn Jens übergeben.<br />
Seit 1958 werden auf der Dr.-Külz-Straße in <strong>Werdau</strong> Holzspielzeuge produziert. Damals schlossen<br />
sich mehrere <strong>Werdau</strong>er Tischlermeister zusammen, um pädagogisch wertvolle, zerlegbare<br />
Holzspielzeuge in naturlackierter Ausführung herzustellen. Eine der Grundlagen der Produktion<br />
war der Anspruch, Kindern aller Volksschichten eine vorschulische Erziehung zu ermöglichen.<br />
Egal ob Traktor, LKW oder Kran – vielen <strong>Werdau</strong>ern dürften die hochwertigen Produkte ein Begriff<br />
sein. Bei so manchem schlummert gar das eine oder andere Fahrzeug noch auf dem Dachboden.<br />
Derzeit steht das Unternehmen vor einer Veränderung. Tischlermeister Siegfried Eberlein wird am<br />
15. Juli nach 13 Jahren den kleinen Industriebetrieb an seinen Sohn übergeben. Jens Eberlein<br />
arbeitet bereits seit Anfang 2009 wieder im Familienunternehmen mit. Seither gab es vor allem im<br />
Bereich der zielgerichteten, einheitlichen Vermarktung der Fahrzeuge und Spiele eine neue<br />
Ausrichtung. Nachdem vor wenigen Wochen die neue Internetseite www.werdauer.de freigeschalten<br />
wurde, kam nun auch der neue Produktkatalog auf dem Markt. Dieser ist aufgrund der<br />
derzeitigen Nachfrage in Deutsch und Englisch erschienen und erfreut sich großer Beliebtheit.<br />
„Eines steht jedoch fest“, so Jens Eberlein, „Obgleich wir für neue Ideen immer offen sind, wird<br />
das Unternehmen weiterhin auf die alt bewährte, hohe Qualität setzen.“<br />
Oberbürgermeister Ralf Tittmann wünscht dem Unternehmen von Herzen viel Erfolg!
Seite 2 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 7. Juli 2011<br />
– Amtlicher Teil –<br />
Bekanntmachungen der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong><br />
Präsentation und Diskussion<br />
Verkehrskonzept<br />
Aufgrund der großen Nachfrage bietet die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Werdau</strong> einen weiteren Präsentations- und Diskussionstermin<br />
zum Thema Verkehrskonzept an. Schwerpunkt wird<br />
der Bereich Plauensche Straße und August-Bebel-Straße<br />
sein.<br />
Alle Anlieger, Geschäftsleute und interessierte Bürger sind<br />
herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet am Donnerstag,<br />
dem 21. Juli, um 18.30 Uhr im <strong>Stadt</strong>verordnetensaal<br />
des <strong>Werdau</strong>er Rathauses (2. Stock) statt.<br />
Verwaltungsrichtlinie für die<br />
<strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“<br />
Inhaltsübersicht<br />
§ 1 Allgemeines<br />
§ 2 Zuständigkeiten<br />
§ 3 Mieter<br />
§ 4 Entgelte<br />
§ 5 Preisnachlässe<br />
§ 6 Nebenkosten<br />
§ 7 Ausschluss von der Benutzung<br />
§ 8 Inkrafttreten<br />
§ 1 - Allgemeines<br />
Durch diese Verwaltungsrichtlinie werden die Vermietung<br />
der <strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“ und die dafür zu erhebenden<br />
Entgelte geregelt.<br />
§ 2 - Zuständigkeiten<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> ist für die Vermietung der im § 1<br />
genannten Räume zuständig.<br />
(2) Jede Vermietung, unabhängig von der Erhebung einer<br />
Mietgebühr, wird per Vertrag vor der Benutzung schriftlich<br />
geregelt.<br />
(3) Bei Antragstellung sind die vorgesehene Nutzungsart,<br />
die Nutzungszeit, die Räumlichkeiten und der Verantwortliche<br />
genau anzugeben.<br />
(4) Die Anträge sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />
zu stellen. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss<br />
eines Vertrages.<br />
§ 3 - Mieter<br />
(1) Mieter können private und juristische Personen sein.<br />
(2) Die Räume der <strong>Stadt</strong>halle können für<br />
o private Feiern,<br />
o Kultur- und Sportveranstaltungen,<br />
o Beratungen,<br />
o Versammlungen,<br />
o Seminare,<br />
o Firmenfeiern,<br />
o gesellschaftliche Anlässe,<br />
o Kinoveranstaltungen,<br />
o Informationsveranstaltungen und<br />
o Ausstellungen<br />
angemietet werden.<br />
(3) Für Veranstaltungen von politischen Parteien und freien<br />
Wählervereinigungen werden Räume der <strong>Stadt</strong>halle<br />
im Rahmen der Verfügbarkeit nur überlassen, wenn die<br />
Partei oder Wählervereinigung im <strong>Stadt</strong>rat der Großen<br />
Kreisstadt <strong>Werdau</strong> vertreten ist und die Veranstaltung einen<br />
konkreten regionalpolitischen Bezug zum Landkreis<br />
Zwickau hat. Für einen Zeitraum von drei Monaten vor<br />
einer Wahl ist eine Nutzung für Veranstaltungen von Parteien<br />
und Wählervereinigungen ausgeschlossen, es sei<br />
denn, die Veranstaltung hat einen überparteilichen Charakter,<br />
wie z. B. eine Podiumsveranstaltung mit Teilnehmern<br />
mehrerer Parteien.<br />
§ 4 - Entgelte<br />
(1) Für die Vermietung der <strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“ werden<br />
folgende Entgelte erhoben:<br />
Die Miete beträgt<br />
Großer Saal 200,00 EUR / Veranstaltungstag<br />
Kleiner Saal 100,00 EUR / Veranstaltungstag<br />
Foyer 60,00 EUR / Veranstaltungstag<br />
Thekenraum 20,00 EUR / Veranstaltungstag<br />
Bistro 60,00 EUR / Veranstaltungstag<br />
incl. Gaststättenmobiliar<br />
Bar 60,00 EUR / Veranstaltungstag<br />
Nebenraum der Bar 20,00 EUR / Veranstaltungstag<br />
(2) Im Mietpreis enthalten sind: Heizung, Wasserversorgung,<br />
Unterhaltsreinigung lt. Vertrag, Beleuchtung, Kosten<br />
für Hallenpersonal sowie die Benutzung der sanitären Anlagen.<br />
(3) Nicht im Mietpreis enthalten sind nachfolgende Angebote:<br />
Tische, Stühle, Garderobenpersonal und eine Beschallungsanlage.<br />
Diese sind gesondert im Leistungskatalog<br />
der <strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“ enthalten.<br />
(4) Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag fallen Gebühren<br />
in Höhe von 50 % an, wenn nicht spätestens 7 Tage vor der<br />
Veranstaltung schriftlich abgesagt wird.<br />
(5) Die Mietzahlung erfolgt lt. Vertrag. Die nach Leistungskatalog<br />
berechneten Kosten sind gemäß Rechnungslegung<br />
an die <strong>Stadt</strong>verwaltung zu entrichten.<br />
(6) Das Aufstellen mitgebrachter Festzeltgarnituren wird<br />
nur mit angebrachten Filzgleitern gestattet.<br />
(7) Kosten für Auf- und Abbau bzw. Einräumarbeiten für<br />
den großen und kleinen Saal:<br />
Aufbau im Saal am Vortag ab 15.00 Uhr<br />
25 % der Raummiete<br />
Aufbau im Saal am Vortag ganztägig<br />
50 % der Raummiete<br />
Abbau im Saal am Tag nach der Veranstaltung bis<br />
<strong>12</strong>.00 Uhr<br />
25 % der Raummiete<br />
Abbau im Saal am Tag nach der Veranstaltung ganztägig<br />
50 % der Raummiete<br />
Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong>, Oberbürgermeister Ralf Tittmann. Redaktion: André Kleber, <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>/Pressestelle,<br />
Markt 10 - 18, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>, Telefon: (03761) 594-207, Fax: (03761) 594-333, E-Mail: 0.22kleber@werdau.de,<br />
Oberbuergermeister@werdau.de. Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Tel.: (037600) 3675,<br />
Telefax: (037600) 3676, E-Mail: info@secundoverlag.de. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil: Peter Geiger
(8) Für das Einlagern von Dekorationen und Ausstattungsgegenständen<br />
über den Veranstaltungszeitraum hinaus ist<br />
mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> ein gesonderter Vertrag abzuschließen.<br />
Nachfolgende Veranstaltungen dürfen dadurch nicht<br />
gestört werden. Es sind die Mietpreise für Lagerräume<br />
anzuwenden.<br />
§ 5 - Preisnachlässe<br />
(1) Für Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und<br />
Organisationen, die ihren Sitz in <strong>Werdau</strong> haben, im <strong>Stadt</strong>rat<br />
vertretene Parteien und Wählervereinigungen sowie für<br />
andere, wohltätigen Zwecke dienende Veranstaltungen,<br />
bei denen weder Eintritt erhoben wird, noch durch Verkauf<br />
Einnahmen erzielt werden, wird eine Pauschale in Höhe<br />
von 25 % der Raummiete erhoben.<br />
(2) Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden für jeden<br />
weiteren Tag 50 % der Raummiete erhoben.<br />
§ 6 - Nebenkosten<br />
(1) Beschädigungen in den Räumlichkeiten oder an dem<br />
Inventar, die in der Anlage zum Nutzungsvertrag aufgeführt<br />
sind, werden durch den Vermieter beseitigt oder von<br />
durch den Vermieter beauftragte Firmen behoben. Die<br />
Rechnungslegung erfolgt an den Mieter der <strong>Stadt</strong>halle.<br />
(2) Der Vermieter kann im Einzelfall eine Kaution in angemessener<br />
Höhe vom Mieter einfordern. Diese wird vertraglich<br />
festgelegt und ist im Voraus fällig.<br />
(3) Der Ersatz für den Verlust einer Garderobenmarke<br />
beträgt 5,00 EUR.<br />
(4) In der Verantwortung des Vermieters liegt es, im Sinne<br />
der Versammlungsstättenverordnung eine Brandwache zu<br />
bestellen. Die Kosten übernimmt der Veranstalter.<br />
(5) Bei Veranstaltungen, die durch ihre Art einen erhöhten<br />
Reinigungsaufwand erfordern, werden die entstehenden<br />
Mehrkosten dem Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt.<br />
Der Veranstalter hat den anfallenden Müll und Abfall<br />
fachgerecht selbst zu entsorgen. Flucht- und Rettungswege<br />
dürfen nicht zugestellt werden.<br />
§ 7 - Ausschluss von der Benutzung<br />
Mieter, die gegen die in dieser Verwaltungsrichtlinie festgelegten<br />
Bestimmungen verstoßen, können von der Benutzung<br />
der <strong>Stadt</strong>halle ausgeschlossen werden.<br />
§ 8 - Inkrafttreten<br />
(1) Diese Verwaltungsrichtlinie tritt am 01.08.2011 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Verwaltungsrichtlinie vom<br />
08.05.2003 außer Kraft.<br />
<strong>Werdau</strong>, den 22.06.2011<br />
Tittmann<br />
Oberbürgermeister<br />
Leistungskatalog<br />
Der nachfolgende Katalog nennt Leistungen und deren<br />
Kosten, die zzgl. der Miete bei der Nutzung der <strong>Stadt</strong>halle<br />
„Pleißental“ durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> in Rechnung gestellt<br />
werden. Die Zahlung wird 10 Tage nach Rechnungslegung<br />
fällig.<br />
Raumausstattung / je Stück<br />
Stuhl je 0,60 EUR<br />
Klapptisch klein je 1,00 EUR<br />
7. Juli 2011 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt Seite 3<br />
Klapptisch groß je 2,00 EUR<br />
Stehtisch je 1,00 EUR<br />
Beschallungsanlage 50,00 EUR pro Veranstaltung<br />
Garderobe 13,00 EUR je Stunde<br />
Einsatz pro Beschäftigten der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Beschlüsse <strong>Stadt</strong>rat<br />
23.06.2011<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>. S-245<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die energetische<br />
Sanierung der Umwelt-Grundschule in <strong>Werdau</strong>, Straße<br />
der Jugend 21, entsprechend der beigefügten Begründung<br />
mit einer Gesamtkostensumme von ca. 1.<strong>12</strong>9.000 EUR<br />
brutto. Von der Gesamtkostensumme wurden 100.000<br />
EUR bereits im Haushaltjahr 2010 geplant, so dass im<br />
Haushaltjahr 2011 noch 1.029.000 EUR benötigt werden.<br />
Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Fördermittelbereitstellung<br />
aus der Schulhausbauförderung in Höhe von 564.000<br />
EUR.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt den Einbau<br />
eines Blockheizkraftwerkes mit gasbetriebener Luftwasserwärmepumpe<br />
mit Gesamtkosten in Höhe von 260.000<br />
EUR im Haushaltjahr 2011.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die überplanmäßige<br />
Ausgabe in Höhe von 489.000 EUR gegenüber dem<br />
Haushaltplan 2011 für beide vorgenannten Maßnahmen.<br />
Die Finanzierung erfolgt über eine überplanmäßige Einnahme<br />
an Fördermitteln in Höhe von 24.000 EUR und als<br />
überplanmäßige Entnahme aus der Rücklage in Höhe von<br />
465.000 EUR.<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>. S-246<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt, der Gebäudeund<br />
Grundstücksgesellschaft mbH <strong>Werdau</strong> im Haushaltsjahr<br />
2011 eine Kapitaleinlage in Höhe von 83.000 EUR<br />
zum Zwecke der Eigenkapitalstärkung zu gewähren.<br />
Gleichzeitig wird die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe<br />
von 83.000 EUR in Haushaltsstelle 2.9100.9302 - Erwerb<br />
von Beteiligungen, Kapitaleinlagen - und die Finanzierung<br />
durch eine überplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen<br />
Rücklage in gleicher Höhe beschlossen.<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>. S-247<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die Förderung<br />
der Instandsetzungsmaßnahmen des Glockenturmes der<br />
Marienkirche in <strong>Werdau</strong> aus Zuwendungen des Bund-<br />
Länder-Programms Städtebauliche Erneuerung, im Städtebaulichen<br />
Sanierungsgebiet <strong>Werdau</strong> „Am Brühl“ in Höhe<br />
von maximal 56.287 EUR sowie die Übernahme des<br />
10 %igen kommunalen Mindesteigenanteiles in Höhe von<br />
maximal 8.443 EUR. Die maximale Gesamtfördersumme<br />
für das Vorhaben beträgt 64.730 EUR.<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>. S-248<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die künftige<br />
Struktur des doppischen Haushaltes ab dem Haushaltsjahr<br />
20<strong>12</strong> und die Schlüsselprodukte der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />
entsprechend dem vorliegenden Entwurf.<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>. S-250<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> beschließt die Beendigung<br />
der Mitgliedschaft im Tourismusverband Erzgebirge e.V.
Seite 4 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 7. Juli 2011<br />
zum 31.<strong>12</strong>.2011 (und) den Beitritt zur Tourismusregion<br />
Zwickau e.V. am 01.01.20<strong>12</strong>.<br />
Information der<br />
Einwohnermeldestelle<br />
Am Freitag, 29. Juli 2011, bleibt die Einwohnermeldestelle<br />
der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong> aus technischen Gründen<br />
geschlossen.<br />
Verpachtung<br />
Freizeit- und Erholungsgrundstück<br />
Königswalder Straße in <strong>Werdau</strong><br />
Teilfläche vom Flurstück 1529/1,<br />
Grundstücksgröße ca. 800 m²<br />
Ruhige Lage, umliegend Gärten, abseits der Wohnbebauung,<br />
Gartenlaube, Strom- und Wasseranschluss vorhanden,<br />
ab sofort frei.<br />
Verpachtung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong>, Interessenten melden<br />
sich bitte bis zum 29.07.2011 im FD Liegenschaften,<br />
Ansprechpartner Frau Pansa, Tel. 03761/594223, Besichtigung<br />
auf Anfrage.<br />
Bekanntmachung<br />
zu der Erhaltungs- und der Gestaltungssatzung<br />
für die <strong>Stadt</strong>gutsiedlung <strong>Werdau</strong><br />
Aus gegebenem Anlass möchte die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong><br />
in Zusammenarbeit mit dem Kleinsiedler <strong>Stadt</strong>gutsiedlung<br />
<strong>Werdau</strong> e. V. auf die seit dem 06.07.2000 in Kraft<br />
getretene Erhaltungs- sowie Gestaltungssatzung und deren<br />
Einhaltung hinweisen.<br />
Am 23.03.2000 hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> in seiner<br />
Sitzung sowohl die Erhaltungs- als auch die Gestaltungssatzung<br />
für die <strong>Stadt</strong>gutsiedlung <strong>Werdau</strong> beschlossen,<br />
welche am 05.07.2000 im Amtsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />
bekannt gemacht wurden und bis zum heutigen Tag Gültigkeit<br />
besitzen.<br />
Die Erhaltungssatzung soll der Erhaltung der städtebaulichen<br />
Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen<br />
Gestalt entsprechend § 172 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1<br />
BauGB und der entstandenen zusammenhängenden Bereiche<br />
mit unverwechselbaren städtebaulichen und architektonischen<br />
Ausprägungen dienen.<br />
Daher unterliegen im Geltungsbereich der Satzung gemäß<br />
§ 172 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 173 Abs. 1 Satz 1 BauGB die<br />
Errichtung, der Rückbau, die Änderung sowie die Nutzungsänderung<br />
baulicher Anlagen der Genehmigung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong>.<br />
Die Gestaltungssatzung hingegen verfolgt das Ziel, den<br />
traditionellen Baubestand zu wahren und bestehende Ausgestaltungen<br />
wieder aufzudecken sowie Neubauten harmonisch<br />
in das Siedlungsbild zu integrieren.<br />
Daher hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> mit dieser Satzung eine örtliche<br />
Bauvorschrift über die äußere Gestaltung baulicher<br />
Anlagen, Garagen, sonstiger Nebenanlagen sowie Werbeanlagen<br />
und die Gestaltung von Einfriedungen, Vorgärten<br />
und unbebauten Flächen bebauter Grundstücke im<br />
Sinne der Sächsischen Bauordnung geschaffen.<br />
Diese Satzung gilt für die Errichtung, Änderung, Instandsetzung<br />
sowie den Abbruch genehmigungspflichtiger, anzeigepflichtiger<br />
und genehmigungsfreier v. g. Anlagen und<br />
Einrichtungen.<br />
Insbesondere bei der Gestaltung der Gebäude bezüglich<br />
der Dachdeckung und Fassaden wurden immer wieder<br />
Verstöße gegen die Gestaltungssatzung begangen. Diesbezüglich<br />
möchte die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> nochmals auf die<br />
Einhaltung der Festsetzungen hauptsächlich der Gestaltungssatzung<br />
hinweisen.<br />
Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass derjenige<br />
bei Verstoß gegen die Vorschriften der Satzung ordnungswidrig<br />
handelt, und dies mit einer Geldbuße bis zu<br />
50.000 EUR geahndet werden kann.<br />
Möchten sich Bürger in Bezug auf den Geltungsbereich<br />
und die Festsetzungen der Satzungen informieren, erhalten<br />
sie dahingehend bei der Siedlergemeinschaft oder der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>, Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
und Bau, Auskunft.<br />
<strong>Werdau</strong>, den 27.06.2011<br />
Tittmann<br />
Oberbürgermeister<br />
Information des<br />
Friedensrichters<br />
Urlaubsbedingt findet im Juli keine Sprechstunde des <strong>Werdau</strong>er<br />
Friedensrichters Andreas Hager statt. Am 30. August<br />
von 17 bis 18 Uhr steht er wieder im Ratssaal zur<br />
Verfügung.<br />
Bekanntmachungen des<br />
Landkreises Zwickau<br />
Bekanntmachung und Ladung<br />
Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Eigentümer<br />
und Erbbauberechtigten der Grundstücke des Verfahrensgebietes<br />
der Flurbereinigung Trünzig bzw. deren gesetzliche<br />
Vertreter und Bevollmächtigte werden hiermit<br />
zu einer öffentlichen Teilnehmerversammlung<br />
zum Zwecke der Bekanntgabe der Ergebnisse<br />
der Wertermittlung<br />
geladen.<br />
Versammlungsort: Mehrzweckgebäude Trünzig<br />
(Alte Schule)<br />
Schulweg 3<br />
08428 Langenbernsdorf/OT Trünzig<br />
Versammlungszeit: Donnerstag, der 04. August 2011<br />
um 19.00 Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bericht zum Verfahrensstand der Ländlichen Neuordnung<br />
2. Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung<br />
nach §§ 27 bis 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in<br />
Verbindung mit § 6 Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes<br />
(AGFlurbG)<br />
3. Allgemeine Aussprache
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden in der Versammlung<br />
bekannt gegeben, erläutert und anschließend<br />
in der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf, Bahnhofstraße<br />
1 in 08428 Langenbernsdorf, zur Einsichtnahme<br />
ausgelegt. Während der Auslegung können bei der Teilnehmergemeinschaft<br />
Flurbereinigung Trünzig schriftlich<br />
Einwendungen vorgebracht werden.<br />
Hinweis: Versäumt ein betroffener Teilnehmer diesen Termin<br />
oder äußert sich nicht bis zum Ende über den Verhandlungsgegenstand,<br />
wird davon ausgegangen, dass<br />
Einverständnis mit dem Ergebnis der Versammlung besteht<br />
(§ 134 FlurbG).<br />
Glauchau, 06.06.2011<br />
gez. Stangl<br />
stv. Vorstandsvorsitzender<br />
Amt für Abfallwirtschaft<br />
informiert<br />
Reinigung der Bio-Tonnen<br />
Die Reinigung der satzungsgerecht von den im Auftrag<br />
des Landkreises Zwickau tätigen Entsorgungsunternehmen<br />
bereitgestellten Bio-Tonnen kann im gesamten<br />
Landkreis Zwickau in Anspruch genommen werden.<br />
Die rechtliche Grundlage bildet die Abfallgebührensatzung<br />
des Landkreises Zwickau vom 11. Oktober 2010.<br />
Die einmal jährlich vorgesehene Reinigung der Bioabfalltonnen<br />
ist gemäß § 16 - Erhebung der Bioabfallgefäßgebühr<br />
- Kalkulationsbestandteil der Bio-Abfallgefäßgebühr.<br />
Für das Waschen fallen also keine gesonderten Gebühren<br />
an.<br />
Die angegebenen „Reinigungstage“ sind gleichzeitig<br />
die Leerungstage.<br />
Die Reinigung wird in der Regel unmittelbar nach der<br />
Leerung vollzogen. Deshalb sollten die Bioabfallbehälter<br />
an den vorgesehenen Reinigungstagen nicht sofort nach<br />
der Leerung ins Grundstück zurückgeholt werden.<br />
Die Leerung und die nachfolgende Reinigung können sich<br />
in Ausnahmefällen bis in die Abendstunden verschieben.<br />
Donnerstag, 28. Juli 2011<br />
Großwohngebiete <strong>Werdau</strong>:<br />
Kranzberg, Ost, Sorge, West<br />
Freitag, 29. Juli 2011<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Werdau</strong><br />
Donnerstag, 4. August 2011<br />
Ortsteile Langenhessen, Leubnitz/Leubnitz-Forst, Königswalde,<br />
Steinpleis der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />
Zum Bescheidausgang 2011<br />
für das Tarifgebiet des ehemaligen Landkreises<br />
Zwickauer Land<br />
Die ersten Bescheide 2011 für das Gebiet des ehemaligen<br />
Landkreises Zwickauer Land werden im Juni versandt,<br />
gehen jedoch nicht mehr an jeden einzelnen Haushalt.<br />
Der Bescheid-Empfänger für die Abfallgebühren ab 2011<br />
(Sockelgebühr, Abfallgefäßgebühr, Zusatzgebühr Abfall-<br />
7. Juli 2011 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt Seite 5<br />
behälterumstellung) ist der im Grundbuch eingetragene<br />
Grundstückseigentümer.<br />
Die Veranlagung der Sockelgebühr ab 2011 basiert auf<br />
§ 7 Absatz 1 Abfallgebührensatzung vom 11. Oktober<br />
2010. Sie berechnet sich aus dem Jahresgrundbetrag<br />
in Höhe von 24,00 EUR multipliziert mit der Anzahl der<br />
auf dem Grundstück mit Hauptwohnung meldeamtlich<br />
erfassten Personen.<br />
Die Rest- und Bioabfallgefäßgebühr berechnet sich aus<br />
dem Gefäßgrundbetrag multipliziert mit der Anzahl der<br />
stattgefundenen Entleerungen.<br />
Mit dem Abfallgebührenbescheid werden die Sockelgebühren<br />
2011 sowie die Anzahl der im Jahr 2011 bis zum<br />
Letzten des Vormonats der Bescheiderstellung in Anspruch<br />
genommenen Behälterentleerungen bzw. Behältertauschgebühren<br />
abgerechnet.<br />
Das Amt für Abfallwirtschaft bittet die Grundstückseigentümer/Verwalter<br />
bzw. dinglich Berechtigte und Verpflichtete<br />
(Anschlusspflichtige) dringend um Einhaltung der Mitteilungs-,<br />
Auskunfts- und Nachweispflichten gemäß § 11 der<br />
Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Zwickau vom<br />
11. Oktober 2010. Danach „ist unaufgefordert und unverzüglich<br />
dem Landkreis schriftlich mitzuteilen, wenn Grundstücke<br />
erstmals der Anschlusspflicht ... unterliegen und<br />
wenn sich für die anschlusspflichtigen Grundstücke Umstände,<br />
die für die Abfallentsorgung wesentlich sind, ändern.“<br />
Hierzu zählen u. a. die Änderung des/der Überlassungspflichtigen,<br />
Änderung der Anzahl der Personen, die auf<br />
diesem Grundstück mit Hauptwohnung gemeldet sind,<br />
Änderung des Behälterstandes.<br />
Bisher erteilte Einzugsermächtigungen haben aufgrund<br />
der Satzungsänderung und der in der Regel damit verbundenen<br />
Änderung der Bescheidadressaten sowie der Kassenzeichen<br />
für die Gebührenerhebung ab 2011 keine Gültigkeit<br />
mehr.<br />
Deshalb wird allen Gebührenbescheiden der Vordruck<br />
Zahlschein/Einzugsermächtigung beigefügt. Für den reibungslosen<br />
Zahlungsverkehr ist die Erteilung der Einzugsermächtigung<br />
zu empfehlen.<br />
Das Amt für Abfallwirtschaft steht für Rückfragen gern<br />
zur Verfügung:<br />
Dienstag<br />
Von 09.00 bis <strong>12</strong>.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie<br />
Donnerstag<br />
Von 09.00 bis <strong>12</strong>.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
in 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>, Zum Sternplatz 7 unter Telefon 0375<br />
4402-26101 bzw. Telefon 0375 4402-26111.<br />
– Nichtamtlicher Teil –<br />
Veranstaltungen<br />
Sommer, Sonne, Badfest<br />
Athleten-Club veranstaltet Poolparty<br />
im Leubnitzer Freibad<br />
Am Sonntag, dem 10. Juli 2011, von <strong>12</strong> bis 18 Uhr veranstaltet<br />
der AC 1897 <strong>Werdau</strong> e.V. ein großes Badfest für die<br />
ganze Familie im Leubnitzer Freibad. Wettkämpfe der<br />
Ringer, Kinderschminken, Hüpfburg, Popcorn, Neptun-
Seite 6 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 7. Juli 2011<br />
taufe und vieles mehr warten auf die Gäste. Außerdem<br />
können die Besucher sich im Armbrustschießen beweisen<br />
und der stärkste Badegast soll gefunden und gekürt werden.<br />
Nähere Informationen gibt es unter www.badeweltenwerdau.de.<br />
Pack die Badehose ein …<br />
Beach- und Poolparty im Strandbad an der Kober<br />
Am Samstag, dem 30. Juli, veranstaltet die <strong>Werdau</strong>er<br />
Firma Spranger Event-Service eine große Beach- und<br />
Poolparty im Strandbad an der Koberbachtalsperre. Von<br />
21 Uhr bis früh um 4 sorgen 10 DJ’s auf 3 Floors für beste<br />
Unterhaltung. Egal, ob House, Electro, Black, Partyhits der<br />
70er, 80er und 90er oder Newcomerbühne – hier dürfte für<br />
jeden das Richtige dabei sein.<br />
Neben Musik, Coctails, Strandlouge, Feuershow und Feuerwerk<br />
gibt es natürlich auch die passenden Badenixen.<br />
„Und damit die weiblichen Gäste ebenso auf ihre Kosten<br />
kommen, haben wir diesmal auch für die entsprechenden<br />
Beachboys gesorgt“, lacht Veranstalter Andy Spranger.<br />
Wirtschaftsstandort <strong>Werdau</strong><br />
Langenhessener Firma auf<br />
Erfolgskurs<br />
LH Plastics GmbH baut neue Lagerhalle<br />
Geschäftsführer Heinz-G. Seute und Prokurist Erhard Rulitschka<br />
ziehen gemeinsam an einem Strang - oder, wie in<br />
diesem Fall, die letzte Schraube der Rahmenkonstruktion<br />
fest.<br />
Die Langenhessener Firma LH Plastics GmbH, die hochwertige<br />
Kunststoff-Regranulate produziert, errichtet<br />
derzeit auf ihrem Grundstück an der Crimmitschauer Straße<br />
eine neue Lagerhalle. Nach der Sanierung des historischen<br />
Hauptgebäudes und parallel zum Ausbau des Vertriebsgebäudes<br />
folgt eine dritte Investition, die die Zukunft<br />
des Unternehmens am Standort sichern soll. Wenn alle<br />
Arbeiten abgeschlossen sind, soll es nach Aussage von<br />
Geschäftsführer Heinz-G. Seute am Nachmittag des<br />
9. September einen großen „Tag der offenen Tür“ im Unternehmen<br />
geben.<br />
Kontakt: LH Plastics GmbH, Crimmitschauer Straße 282,<br />
OT Langenhessen, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>, Telefon 03761<br />
889190, www.lh-plastics.com<br />
20 Jahre in <strong>Werdau</strong><br />
In diesem Jahr feierte Dagi’s Modeshop am Sternplatz sein<br />
20-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass entstand auch<br />
eine CD mit einer Reihe historischer Bilder aus den Anfängen<br />
des Bekleidungsgeschäfts und der Entwicklung des<br />
Sternplatzes. Diese CD übergab Dagmar Merkel dem<br />
<strong>Werdau</strong>er Oberbürgermeister für die Sammlung des <strong>Werdau</strong>er<br />
<strong>Stadt</strong>archivs. Ralf Tittmann gratulierte unter anderem<br />
mit einer Flasche Rathaus-Jubiläums-Sekt zum Bestehen<br />
des Geschäftes.<br />
Kontakt: Dagi’s Modeshop, Mühlgraben 5, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>,<br />
Telefon 03761 3187
Bildungsstandort <strong>Werdau</strong><br />
bsw schafft modernen<br />
Bildungsstandort<br />
Oberbürgermeister und Landtagsabgeordneter<br />
informieren sich über Sanierung<br />
Am Freitag, dem 17. Juni, besuchten Oberbürgermeister<br />
Ralf Tittmann und der Landtagsabgeordnete Jan Löffler<br />
das Gelände des Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft<br />
(bsw) auf der Greizer Straße. Der Einrichtungsleiter,<br />
Jens Särchinger, gab aus diesem Anlass einen ausführlichen<br />
Überblick über die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen<br />
im gesamten Gebäude und die Ausrichtung des<br />
bsw. Die Bauarbeiten werden unter anderem mit Hilfe von<br />
Fördermitteln der EU, des Landes Sachsen und der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Werdau</strong> kofinanziert.<br />
Kontakt: Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft (bsw),<br />
Greizer Straße <strong>12</strong>, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>, Telefon 03761 888030<br />
Ferienveranstaltungen der<br />
Bibliothek<br />
Auch für die diesjährigen Sommerferien haben die Mitarbeiter<br />
der <strong>Stadt</strong>- und Kreisbibliothek <strong>Werdau</strong> wieder Veranstaltungen<br />
geplant.<br />
Kinder des Hortes der Gerhart-Hauptmann-Schule erleben<br />
am 13. Juli die Märchenbühne Schudt. „Märchen<br />
zum Schmunzeln und Träumen“ werden frei erzählt.<br />
Alle anderen Kinder sind am Montag, dem 18.7.11, von<br />
9.30 bis ca. 10.30 Uhr in die Bibliothek, Holzstraße 2a<br />
herzlich eingeladen. Eine Mitarbeiterin der Bibliothek entführt<br />
euch in „Das Reich der Märchen“.<br />
Eine Woche später, am 25.7.11, heißt es „Wer spielt<br />
mit?“. Ebenfalls in der Zeit von 9.30 bis ca.10.30 Uhr<br />
werden Spiele aus dem Bestand der Bibliothek ausprobiert.<br />
Service: Die <strong>Stadt</strong>- und Kreisbibliothek <strong>Werdau</strong> hat regulär<br />
wie folgt geöffnet:<br />
Montag 09.00 – 13.00 Uhr<br />
Dienstag <strong>12</strong>.00 – 18.00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag <strong>12</strong>.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 – 13.00 Uhr<br />
Samstag 08.00 – 11.00 Uhr<br />
Kontakt: <strong>Stadt</strong>- und Kreisbibliothek <strong>Werdau</strong>, Holzstraße<br />
2a, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong>, Telefon 03761 75262<br />
7. Juli 2011 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt Seite 7<br />
Weitere Meldungen<br />
Auf Schusters Rappen …<br />
Erlebnisse und Vorhaben der<br />
Wandergruppe Volkssolidarität<br />
Die Seniorenwanderfreunde der <strong>Werdau</strong>er Volkssolidarität<br />
konnten 2011 bisher wieder interessante Wanderwege<br />
unter die Füße nehmen. Ein besonderes Angebot wurde<br />
auch von mehreren Wanderfreunden, die nicht zur Gruppe<br />
gehören, genutzt, um etwas Neues kennenzulernen und<br />
mal zu schnuppern, wie es in einer Gruppe mit fünfzehnjähriger<br />
Geschichte so zugeht. 43 Teilnehmer lernten den<br />
Untreusee an der <strong>Stadt</strong>grenze von Hof kennen. Das Gebiet<br />
um den See ist das größte Naherholungsgebiet Oberfrankens<br />
und hat bei allen Teilnehmern einen unvergesslichen<br />
Eindruck hinterlassen.<br />
Sehr zu empfehlen sind auch die Touren von April und Mai:<br />
- Sächsisch-thüringischer Osterpfad, der in Niederalbertsdorf<br />
beginnt und in Berga/Elster endet (erfordert<br />
zwischenzeitlich Fahrzeugeinsatz)<br />
- 10-km-Wanderung von Knau/Schleiz zum Laufwasserkraftwerk<br />
Ziegenrück.<br />
Bei den Touren im Juli, August und September können<br />
gern interessierte Wanderer wieder teilnehmen, wenn es<br />
am Mittwoch, 20. Juli, nach Planitz b. Zwickau geht. Dipl.-<br />
Ing. Norbert Peschke wird eine stadtgeschichtliche Führung<br />
übernehmen. Der seltene Baumbestand im Schlosspark,<br />
Schloss und Kirche werden erkundet. Zum Abschluss<br />
ist ein Rundumblick von einem Kirchturm der <strong>Stadt</strong><br />
vorgesehen. Treffpunkt ist 7.10 Uhr am Bahnhof <strong>Werdau</strong><br />
zur Linienbusfahrt nach Planitz.<br />
Am Mittwoch, 17. August, geht es mit dem Reisebus nach<br />
dem vogtländischen Mühleiten und am Mittwoch, 21. September,<br />
vom sächsischen Rottmannsdorf nach Hirschfeld.<br />
Vorgesehen ist hier selbstverständlich ein Besuch im Tierpark.<br />
Die Zeiten für den jeweiligen Treffpunkt sind der Presse zu<br />
entnehmen oder bei der Anmeldung bei Erika Gruschwitz<br />
zu erfahren – Telefon 03761/6446.<br />
Autor: Erika Gruschwitz<br />
Kinderschwimmturnier im<br />
WEBALU<br />
Am Morgen des 25. Juni fand im WEBALU Familienbad<br />
auf der Ziegelstraße das zweite „Siegfried-Vogel-<br />
Schwimmturnier“ statt. Ausrichter der Veranstaltung war
Seite 8 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 7. Juli 2011<br />
die Abteilung Schwimmen des SV Sachsen 90 <strong>Werdau</strong><br />
e.V. „Das Besondere an unserem Schwimmwettkampf ist,<br />
dass alle Kinder des Vereins mitmachen können – also<br />
auch unsere kleinen Wasserratten, die noch mit<br />
Schwimmhilfen unterwegs sind“, so Schwimmtrainerin<br />
Karla Weber. Jedes der 54 teilnehmenden Kinder musste<br />
zum Wettkampf 2 Strecken absolvieren: 25 Meter Brust<br />
und 25 Meter Freistil. Beide Strecken wurden zusammen<br />
gewertet und ergaben dann die Plätze in jeder Altersklasse.<br />
Für alle Kinder gab es eine Urkunde und für den 1. bis<br />
3. Platz entsprechende Medaillen. Die „Goldkinder“ waren<br />
Helene Hartung, Maxi Keilig, Anny-Lynn Modes, Luise<br />
Knoth, Patricia Sonnemann, Theres Kaiser, Jonathan Häber,<br />
Fabian Gündel, Niklas Günther und Silas Röder. Helene<br />
Hartung und Arylain Goltz waren dabei mit gerade mal 4<br />
Jahren die jüngsten Teilnehmer.<br />
Der Wettkampf stellte gleichzeitig den Abschluss des Trainingsjahres<br />
dar. Ab 5. September begeben sich die Kinder<br />
dann immer montags wieder in die Fluten.<br />
<strong>Werdau</strong>er Bauhof sorgt für<br />
Spielspaß und Sicherheit<br />
Andreas Blei und Dieter Theis vom <strong>Werdau</strong>er Bauhof bei<br />
der Abnahme des neu erstellten Spielgerätes.<br />
Die Bauhofmitarbeiter Andreas Blei und Udo Meißner waren<br />
in den vergangenen Wochen damit beschäftigt, Spielgeräte<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Werdau</strong> auf Vordermann zu bringen.<br />
So wurden etwa Vandalismusschäden ausgebessert,<br />
oder, wie im Fall des Spielplatzes an der Gerhard-Haupt-<br />
mann-Grundschule, Spielgeräte komplett erneuert. Im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Werdau</strong> gibt es derzeit 14 öffentliche Spielplätze<br />
und zwei Bolzplätze.<br />
Erstes <strong>Werdau</strong>er Sonntagsfrühstück<br />
ein voller Erfolg<br />
Rund 250 Gäste frühstücken auf dem Markt<br />
Mit der Resonanz auf das 1. <strong>Werdau</strong>er Sonntagsfrühstück<br />
ist Organisatorin Katrin Hüttner durchaus zufrieden. „Rund<br />
250 <strong>Werdau</strong>er frühstückten gemeinsam auf unserem<br />
schönen Markt, und das trotz des erst wechselhaften Wetters“,<br />
so die 25-jährige Geschäftsfrau.<br />
Am Sonntag, dem 26. Juni, fand somit eine ganz besondere<br />
Veranstaltung im Herzen der <strong>Stadt</strong> statt. Und die Besucher,<br />
die teils mehr als zwei Stunden auf dem Markt verbrachten,<br />
waren ebenfalls glücklich. Das lag sicher nicht<br />
zuletzt an dem reichhaltigen Angebot, für das die Bäckereien<br />
Bayer und Fritzsche sowie der Ratskeller sorgten.<br />
Und auch der <strong>Werdau</strong>er Freizeit und Kreativ Treff war vor<br />
Ort und verkaufte mit Unterstützung von Oberbürgermeister<br />
Ralf Tittmann rund 200 „L(i)eben in <strong>Werdau</strong>!“ - Herz-<br />
Waffeln zu Gunsten der Einrichtung.<br />
Oberbürgermeister Ralf Tittmann unterstützte Cornelia<br />
Seifert und Petra Ressel beim Backen und Verkaufen der<br />
Herz-Waffeln.<br />
Sonstiges<br />
„Neubürger“ im Pflanzenreich<br />
Neophyten können problematisch für die Gesundheit<br />
sein und wirtschaftliche Schäden verursachen<br />
Heute: Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum),<br />
auch Herkulesstaude genannt<br />
Der Riesenbärenklau kann über 3 m hoch werden. Die<br />
Blätter der Staude werden 1 m (machmal sogar 3 m) lang.<br />
Sie sind drei- bis fünfteilig gelappt mit wiederum tief fiederteiligen<br />
seitlichen Blattabschnitten. Der Stängel ist hohl,<br />
gefurcht und im unteren Teil oftmals purpurn gefleckt.<br />
Die Pflanze blüht weiß von Juni bis September. Die einzelnen<br />
Dolden haben häufig einen Durchmesser von bis zu<br />
50 cm. Insgesamt kann eine einzige Pflanze bis zu 50.000<br />
Samen entwickeln, die durch Tiere, Wind und Wasser
verbreitet werden. Nach der Blüte stirbt die Pflanze ab.<br />
Gelangt sie nicht zur Blüte, kann sie mehrere Jahre überdauern.<br />
Vorsicht:<br />
Alle Pflanzenteile sind giftig. Der Kontakt mit dem Pflanzensaft<br />
(enthält u. a. Furanocumarine) kann zu gefährlichen<br />
Hautreaktionen führen; insbesondere in Verbindung<br />
mit gleichzeitiger oder nachfolgender Sonnenlichteinwirkung<br />
können Rötungen, brennender Juckreiz, Schwellungen<br />
und Blasenbildung entstehen. Sogar Verbrennungen<br />
dritten Grades sind möglich. Vor allem Kinder sind gefährdet,<br />
da sie gern mit Pflanzenteilen spielen.<br />
Herkunft und Standort:<br />
Die Heimat der Herkulesstaude ist der Kaukasus. Im<br />
19. Jahrhundert wurde die Pflanze als Zierpflanze nach<br />
Europa gebracht. In Deutschland ist die Staude heute weit<br />
verbreitet, insbesondere an Bächen und Flüssen, über die<br />
der schwimmfähigen Samen weiter verbreitet wird. Auch<br />
findet man sie in Parks, Gärten, an Straßenrändern und<br />
auf Brachen. Sie bevorzugt nährstoffreiche, nicht zu saure<br />
Böden.<br />
Bekämpfung:<br />
Bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung muss unbedingt<br />
Schutzkleidung getragen werden. Eventuell sollten Fachleute<br />
(z.B. Gartenbaufirmen) die Arbeiten durchführen. Ein<br />
Hauptziel sollte es sein, die Fruchtbildung bzw. das Ausreifen<br />
der Samen zu verhindern. Wichtig ist auch, eine Verschleppung<br />
der Samen (z.B. durch Geräte oder Fahrzeuge)<br />
zu vermeiden.<br />
7. Juli 2011 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt Seite 9<br />
In Deutschland besteht keine Meldepflicht, das Auftreten<br />
der Pflanzen sollte jedoch beim Pflanzenschutzamt oder<br />
bei der Naturschutzbehörde des Landkreises angezeigt<br />
werden.<br />
Informationen zur Pflanze und zu ihrer Bekämpfung:<br />
www.neophyten.de<br />
www.herculesstaudenbekämpfung.de<br />
Gartenbauing. Rainer Siegel<br />
Fachdienst Bauverwaltung<br />
Bei <strong>Werdau</strong>er Senioren wird<br />
Fitness groß geschrieben<br />
Johanniter eröffnen Tagestreff<br />
für Senioren<br />
Am Dienstag, dem 31. Mai 2011, wurde der Tagestreff für<br />
Senioren als neues, jeden Dienstag und Donnerstag stattfindendes<br />
Angebot der Johanniter Sozialstation in der<br />
<strong>Werdau</strong>er Uferstraße eröffnet. Bei dem ersten Treff konnten<br />
bereits 7 Besucher begrüßt werden.<br />
Die 68-jährige Frau Grünneker kam sogar aus dem 6 km<br />
entfernten Niederalbertsdorf mit dem Rad. „Ich fahre gerne<br />
mit dem Fahrrad. Das hält auch im Alter fit“ so die rüstige<br />
Seniorin.<br />
Auch beim Tagestreff in <strong>Werdau</strong> wird die Fitness groß<br />
geschrieben. So geht es nach einem reichhaltigen Frühstücksbuffet<br />
bei schönem Wetter in den Garten, wo mit<br />
leichten Übungen und einem Spaziergang der Kreislauf in<br />
Schwung gebracht wird.
Seite 10 <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 7. Juli 2011<br />
Aber auch das gesellige Beisammensein kommt beim<br />
Mittagessen, einer Zeitungsschau und einem Gedächtnistraining<br />
nicht zu kurz. „Ich fühle mich hier gut versorgt und<br />
komme das nächst mal gerne wieder – natürlich mit dem<br />
Fahrrad“ meint Frau Grünneker zufrieden.<br />
Kontakt: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband<br />
Zwickau/Vogtland, Uferstraße 31, 084<strong>12</strong> <strong>Werdau</strong><br />
Langeweile in den Ferien?<br />
Nicht bei uns!<br />
Ferienangebote im Walderlebnisgarten Eich<br />
Der Forstbezirk Plauen bietet ein abwechslungsreiches<br />
Ferienprogramm für Familien und Urlauber im Walderlebnisgarten<br />
Eich. Bei Holzstapelspiel, Fußtastpfad, Memory,<br />
Waldparfümerie und vielen anderen Spielen können alle,<br />
die Freude an der Natur haben, den Wald mit allen Sinnen<br />
erleben. Unsere Besucher erfahren im Blockhaus und in<br />
der Umgebung Wissenswertes vom Wald mit seinen<br />
Pflanzen und Tieren.<br />
Das Ferienprogramm wird veranstaltet am Dienstag, dem<br />
26. Juli 2011, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />
Treffpunkt ist der Walderlebnisgarten Eich in 08233<br />
Treuen/OT Eich. Er befindet sich zwischen Treuen und<br />
Lengenfeld an der Treuener Straße, Ortseingang links von<br />
Treuen in Richtung Lengenfeld fahrend.<br />
Bei Interesse melden Sie sich bitte an im Staatsbetrieb<br />
Sachsenforst, Forstbezirk Plauen. Verantwortlich ist Frau<br />
Bimberg: Telefon (0 37 41) 104811 oder 104800.<br />
Weiterhin sind in den Ferien Gruppenanmeldungen für<br />
Hortgruppen, Ferienfreizeiten, Wandervereine und für alle<br />
anderen interessierten Besucher möglich.<br />
Modelcamp Sommer 2011<br />
Traum oder Realität!? Entscheide selbst …<br />
Die Model-Agentur-Pink aus Gera bietet in den Sommerferien<br />
ein einwöchiges Modelcamp für alle Interessierten an.<br />
Im wahrsten Sinne Schritt für Schritt wird wöchentlich vom<br />
11.07. bis 19.08.2011 das Gehen auf dem Laufsteg und<br />
das richtige Posing gelernt. Außerdem gibt es Stylingtipps<br />
zum Thema Make-up, Frisuren und vieles mehr.<br />
Kontakt: Model-Agentur-Pink, Berliner Straße 14, 07545<br />
Gera, Telefon 0365 8310204.<br />
Wohin mit nicht mehr<br />
benötigter Tapete?<br />
Tipps zur Verfahrensweise<br />
Aus aktuellem Anlass informiert das Amt für Abfallwirtschaft<br />
zum richtigen Umgang mit Tapete.<br />
Tapeten - auch unbenutzte Restbestände neuer Tapeten -<br />
sind „Restabfall“ und grundsätzlich über die Restabfalltonne<br />
bzw. zugelassene Restabfallsäcke zu entsorgen.<br />
Warum?<br />
Die Papierfasern aus der Tapete sind nicht mehr verwertbar.<br />
Um aus altem Papier neues herzustellen, muss sich<br />
dieses im Wasser (auf)lösen. Tapete enthält Stoffe, die<br />
dieses Auflösen verhindern.<br />
Warum?<br />
Weil die Tapete an der Wand und/oder Decke von Zimmern<br />
halten soll. Wären diese Stoffe nicht in der Tapete<br />
enthalten, so würde sich diese nach längerer Einwirkzeit<br />
auflösen. Ein Verbringen an Wand oder Decke wäre dann<br />
nicht mehr möglich.<br />
Tapete einmal genauer betrachtet:<br />
Sie ist beflockt, beschichtet und enthält verschiedene<br />
Glanz-, Farb-, Holz- bzw. Kunststoffpartikel sowie Leime.<br />
Das macht die Wiederverwertung unmöglich, wenngleich<br />
der Grundstoff der Tapete Papierfasern sind.<br />
Tipp:<br />
Man sollte nur so viel Tapete kaufen wie nötig.<br />
Darüber hinaus nimmt der Handel nicht angebrochene<br />
Rollen zurück.<br />
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Seite <strong>12</strong> <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt 7. Juli 2011<br />
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