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Nr. 14 - Stadt Werdau

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Knirpse dürfen mit Oberbürgermeister Grundstein legen<br />

Bauarbeiten für Kindertagesstätte Königswalde liegen voll im Zeitplan<br />

Es bewegt sich was. Und das nicht zu knapp.<br />

Im <strong>Werdau</strong>er Ortsteil Königswalde laufen seit<br />

wenigen Monaten die Arbeiten zum Neubau<br />

der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“. Derzeit<br />

sind die Rohbauarbeiten in Ausführung,<br />

Mauerarbeiten erfolgen. Zuvor war die Trinkwasserumverlegung<br />

abgeschlossen worden.<br />

Der vorläufige Höhepunkt war am Freitag,<br />

dem 30. August, als Oberbürgermeister Stefan<br />

Czarnecki gemeinsam mit Bauleuten und<br />

KiTa-Kindern den Grundstein für das neue Gebäude<br />

legen durfte. Schon im September soll<br />

dann das Dachtragwerk schrittweise errichtet<br />

werden. Bis Jahresende werden, so das ehrgeizige<br />

Ziel, Dachdeckung, Fenstereinbau und<br />

Außenputz abgeschlossen sein. Probleme treten<br />

derzeit lediglich im Bereich des als Erhalt<br />

vorgesehenen ehemaligen Kellergeschosses auf, das vergleichsweise marode Fundamente hat. Aber auch<br />

hier ist eine Lösung in Sicht.<br />

Unterdessen wird das Ausweichobjekt im Erdgeschoss der ehemaligen Grundschule von den Kindern sehr<br />

gut angenommen. Hier werden die Kinder noch bis zum Ende der Baumaßnahmen ihr Domizil haben.<br />

Das Investitionsvolumen beträgt ca. 1.785.000 EURO, davon werden ca. 1.000.000 EUR im Rahmen von ILE-<br />

Mitteln gefördert. Den Restbetrag investiert die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> aus Eigenmitteln.<br />

Jahrgang 2013<br />

Donnerstag,<br />

12. September 2013<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>14</strong><br />

Es ist wieder so weit<br />

<strong>Werdau</strong> feiert vom 13. bis 15. September sein 19. <strong>Stadt</strong>- und Straßenfest<br />

Rolf Hartmann vom Gewerbeverbund ist mit den Vorbereitungen für das <strong>Werdau</strong>er <strong>Stadt</strong>- und Straßenfest<br />

zufrieden: „Bislang haben wir mehr Händleranmeldungen als im vergangenen Jahr. Wenn der Großteil auch<br />

wirklich kommt, werden wir den Gästen ein sehr gutes Angebot präsentieren können“, so der Cheforganisator<br />

der Veranstaltung.<br />

Auch kulturell wird 2013 wieder einiges geboten. Egal ob Gugge-Musik, Cheerleader-Auftritt, Happy Feeling<br />

oder die Auftritte der beiden Coverbands „Bobbie Williams & Band“ bzw. „Elvis-Presley-Imitator Neverez Caliskan<br />

& Band“, den Besuchern aus nah und fern wird<br />

wieder einiges geboten.<br />

Zu den absoluten Highlights gehört auch in diesem<br />

Jahr das große Höhenfeuerwerk. Dieses wird,<br />

gewissermaßen als Heimspiel, vom Leubnitzer<br />

Feuerwerker Kai Martin organisiert und gezündet.<br />

Oberbürgermeister Stefan Czarnecki bedankt<br />

sich schon jetzt bei allen Organisatoren und<br />

Helfern und wünscht allen Gästen eine fantastische<br />

Veranstaltung!<br />

Die nächste Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> erscheint am 26.09. 2013.<br />

Redaktionsschluss ist Montag, der 16.09.2013. Weitere Infos unter amtsblatt@werdau.de.


Seite 2 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />

Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong><br />

Wahlbekanntmachung<br />

1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> ist in folgende <strong>14</strong> Wahlbezirke eingeteilt:<br />

WB Wahlraum Anschrift Barrierefrei<br />

1 Wohnanlage „Sidonienhof“ - Speisesaal Plauensche Straße 60, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />

2 Gymnasium Alexander von Humboldt – A.-von-Humboldt-Straße 2 – 4, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />

Turnhalle<br />

3 Altersgerechter Wohnblock – Klubraum Alexander-Lincke-Straße 1, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />

4 „Altes Schützenhaus“ – Kleiner Saal Zwickauer Straße 37, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />

5 Diesterwegschule – Turnhalle Holzstraße 23, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />

6 Ev.-luth. Kirche – Gemeindezentrum Burgstraße 30, 08413 <strong>Werdau</strong> ja<br />

7 <strong>Stadt</strong>halle Pleißental – Bistro Crimmitschauer Straße 7, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />

8 Kindertagesstätte „Pusteblume“ Haus II – Straße der Jugend 7, 08412 <strong>Werdau</strong><br />

ja<br />

Gruppenraum<br />

9 Feuerwehrgerätehaus – Schulungsraum OT Königswalde, Bachstraße 1b, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />

10 Feuerwehrgerätehaus – Fahrzeughalle OT Steinpleis, Hauptstraße 72a, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />

11 Fa. Recom Entsorgung – Aufenthaltsraum OT Steinpleis, Freistraße 5F, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />

12 Koberbachzentrum - Mehrzweckraum OT Langenhessen, Seelingstädter Straße 7 ja<br />

13 Kindertagesstätte „Wirbelwind“ – Speiseraum OT Leubnitz, Schulstraße 4b, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />

<strong>14</strong> Kindertagesstätte „Wirbelwind“ –<br />

OT Leubnitz, Schulstraße 4b, 08412 <strong>Werdau</strong> ja<br />

Mehrzweckraum<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 24.08.2013 bis 01.09.2013 übersandt worden sind,<br />

sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.00 Uhr in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>,<br />

Rathaus, Markt 10 – 18, 08412 <strong>Werdau</strong> zusammen.<br />

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung<br />

soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter<br />

Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem<br />

des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung;<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,<br />

auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung<br />

einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt<br />

seine Erststimme in der Weise ab,<br />

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise<br />

eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

und seine Zweitstimme in der Weise,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise<br />

eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong>, Oberbürgermeister Stefan Czarnecki. Redaktion: André Kleber, <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>/Pressestelle, Markt 10–18,<br />

08412 <strong>Werdau</strong>, Telefon: (03761) 594-207, Fax: (03761) 594-333, E-Mail: 0.22kleber@werdau.de, Oberbuergermeister@werdau.de. Druck und Verlag:<br />

Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Tel.: (037600) 3675, Telefax: (037600) 3676, E-Mail: info@secundoverlag.de. Verantwortlich<br />

für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil: Peter Geiger


Donnerstag, 12. September 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 3<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen<br />

Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ <strong>14</strong> Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer<br />

unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

7. In folgendem Wahlbezirk werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt:<br />

Wahlbezirk <strong>14</strong>, Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Mehrzweckraum<br />

OT Leubnitz , Schulstraße 4b, 08412 <strong>Werdau</strong><br />

In diesem Wahllokal werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr in 6 Gruppen<br />

vermerkt sind, verwendet.<br />

Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag<br />

und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz –<br />

WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Gesetz vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), geregelt und zugelassen.<br />

Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.<br />

<strong>Werdau</strong>, den 29. August 2013<br />

Czarnecki<br />

Oberbürgermeister <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Beabsichtigte Einziehung eines Teilstückes<br />

der öffentlich gewidmeten Ortsstraße<br />

„Goethestraße“, Flurstück-<strong>Nr</strong>. 72 a, <strong>Werdau</strong>,<br />

OT Steinpleis<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werdau</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

25.04.2013, gem. § 8 des Sächsischen Straßengesetzes für den<br />

Freistaat Sachsen (SächsStrG), die beabsichtigte Einziehung eines<br />

Teilstückes der öffentlich gewidmeten Ortsstraße „Goethestraße“,<br />

Flurstück-<strong>Nr</strong>. 72 a, <strong>Werdau</strong>, OT Steinpleis, beschlossen.<br />

Einwände gegen die beabsichtigte Einziehung des o. g. Teilstückes<br />

können bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>, Markt 10 – 18,<br />

08412 <strong>Werdau</strong>, schriftlich oder zur Niederschrift, bis spätestens<br />

12.12.2013, vorgebracht werden.<br />

Die Unterlagen können bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>,<br />

Fachbereich 2 <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bau, Markt 10, <strong>Werdau</strong>,<br />

Zimmer 1.10, während den Sprechzeiten, eingesehen werden.<br />

<strong>Werdau</strong>, den 29.08.2013<br />

Czarnecki<br />

Oberbürgermeister<br />

Anmeldung der Schulanfänger für<br />

das Schuljahr 20<strong>14</strong>/2015<br />

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 20<strong>14</strong>/15<br />

findet für alle Kinder,<br />

• die bis zum 30. Juni 20<strong>14</strong> das 6. Lebensjahr vollendet haben,<br />

• auf Wunsch der Eltern für Kinder, die bis zum 30.09.20<strong>14</strong><br />

das 6. Lebensjahr vollenden<br />

• sowie für die zurückgestellten Kinder des Vorjahres<br />

statt.<br />

Für den gemeinsamen Schulbezirk, für unsere drei Grundschulen<br />

„Gerhart Hauptmann“, Grundschule <strong>Werdau</strong> – Umweltschule<br />

und Grundschule Leubnitz erfolgt die Anmeldung an zentraler<br />

Stelle in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong> Markt 10 – 18.


Seite 4 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />

Samstag, 12.10.2013<br />

Montag, <strong>14</strong>.10.2013<br />

Dienstag, 15.10.2013<br />

Termine:<br />

8.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

Markt 10 EG / Wohngeldstelle<br />

<strong>14</strong>.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

Rathaus 1. OG Ratssaal<br />

<strong>14</strong>.00 Uhr bis 17.30 Uhr<br />

Rathaus 1. OG Ratssaal<br />

Bei der Anmeldung sind bitte vorzulegen:<br />

• Geburtsurkunde<br />

• Personalausweis des Erziehungsberechtigten<br />

• sowie, wenn bereits vorhanden, das ausgefüllte Anmeldeformular<br />

Alle Eltern werden gebeten, die Anmeldung im angegebenen<br />

Zeitraum vorzunehmen.<br />

Für Fragen und Auskünfte zur Schulanmeldung stehen von der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong> Frau Wendler und Frau Wolf von der<br />

Fachgruppe Bildung, Soziales und Kultur Tel.: 03761/594 264<br />

und 332 zur Verfügung.<br />

Bekanntmachungen des<br />

Landkreises Zwickau<br />

Information<br />

der Unteren Wasserbehörde<br />

zur Beseitigung von Hochwasserschäden nach<br />

dem Hochwasser 2013<br />

Im Zuge des Hochwassers im Juni 2013 ist es zu erheblichen<br />

Schäden an Gewässern, baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen<br />

gekommen. Damit bei einem erneuten Hochwasserereignis<br />

nicht wieder die gleichen Schäden zu beklagen<br />

sind, muss die anstehende Schadensbeseitigung nachhaltig<br />

sein. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Hochwassergefahr<br />

und künftige Schäden so weit wie möglich minimiert werden.<br />

In der am 11. Juli 2013 durch den Landtag verabschiedeten<br />

Fassung des Sächsischen Wassergesetzes sowie dem Wiederaufbauerlass<br />

des sächsischen Staatsministeriums für Umwelt<br />

und Landwirtschaft sind entsprechende Regelungen enthalten:<br />

Die Wiedererrichtung oder wesentliche Instandsetzung einer<br />

infolge des Hochwassers zerstörten oder wesentlich beschädigten<br />

Anlage in, an, unter oder über einem Gewässer bedarf<br />

gemäß § 91 SächsWG immer einer wasserrechtlichen Genehmigung<br />

durch die zuständige Wasserbehörde. Dies gilt auch<br />

dann, wenn für die beschädigte Anlage eine wasserrechtliche<br />

Genehmigung vorliegt und sie an gleicher Stelle so wieder errichtet<br />

werden soll.<br />

Ufermauern:<br />

Natürliche Gewässer brauchen grundsätzlich keine Mauern.<br />

Sie engen das Abflussprofil eines Fließgewässers unnatürlich<br />

ein und verändern so das Abflussgeschehen. Zerstörte Ufermauern<br />

sind daher nach Möglichkeit nicht wiederherzustellen.<br />

Stattdessen sollte, um das Abflussprofil des Gewässers zu<br />

vergrößern, der Ausbildung von (möglichst naturnahen) Böschungen<br />

der Vorzug gegeben werden, auch wenn dadurch<br />

die Nutzung ufernaher Bereiche eingeschränkt wird. Nur wo<br />

eine Ufermauer, z. B. aus Gründen des Hochwasserschutzes<br />

oder aufgrund der vorhandenen Siedlungs- und Infrastruktur<br />

unbedingt notwendig ist, kann sie aus überwiegenden Gründen<br />

des Gemeinwohls oder eines Einzelnen wiederhergestellt<br />

werden.<br />

Anlagen am Gewässer:<br />

Das oben Genannte gilt sinngemäß auch für andere Anlagen<br />

am Gewässer wie z.B. Brücken und Stege.<br />

Gewässerrandstreifen:<br />

Gewässerrandstreifen dienen auch dem Hochwasserschutz<br />

und sind daher von Abflusshindernissen freizuhalten. Sind<br />

vorhandene Hindernisse von einem Hochwasser zerstört oder<br />

stark beschädigt worden, sind sie grundsätzlich nicht wiederherzustellen.<br />

Der Gewässerrandstreifen ist der Bereich zwischen dem Ufer<br />

und landwärts 5 m innerhalb sowie 10 m außerhalb von im<br />

Zusammenhang bebauten Gebieten. Das Ufer des Gewässers<br />

endet an der in der Regel an der Örtlichkeit erkennbaren Böschungsoberkante.<br />

Daran schließt sich der Gewässerrandstreifen<br />

an.<br />

Nach § 38 Abs. 4 WHG und § 50 Abs. 3 SächsWG besteht in<br />

Gewässerrandstreifen eine Reihe von Verboten. Insbesondere<br />

ist hier nach § 50 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 1 Buchst. b) SächsWG die Errichtung<br />

von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht<br />

standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich<br />

sind, verboten, wie z. B. Komposthaufen, Garagen, Zäune und<br />

Schuppen.<br />

Wendler<br />

Amtsleiterin Umweltamt<br />

Herausforderung Müllentsorgung<br />

Einschränkungen auf Langenhessener<br />

Mittelweg aufgrund von Hochwasserschäden<br />

Infolge Uferabriss durch Hochwasser unterhalb der ehemaligen<br />

Kita ist die Durchfahrt des Mittelweges für LKW vom Brückenweg<br />

bis zum Kirchschulplatz leider nicht möglich. Es besteht<br />

die Gefahr, dass die Straße in diesem Bereich infolge der<br />

LKW-Lasten abbricht. Dadurch kommt es zu Einschränkungen<br />

der Müllentsorgung.<br />

Ein Wenden mittels Entsorgungsfahrzeugen ist leider nicht<br />

möglich. Somit ist auch eine Anfahrbarkeit des freigegebenen<br />

Teilstückes des Mittelweges für Entsorgungsfahrzeuge hinfällig,<br />

weil ein Rückwärtsfahren auf dieser langen Strecke lt. Berufsgenossenschaft<br />

untersagt ist.<br />

Die Anwohner können die zusätzlich im Auftrag der LRA,<br />

Amt für Abfallwirtschaft, bereit gestellten 1,1m³ – gelben<br />

und blauen Behälter, die auf Brückenweg bzw. auf Kirchschulplatz<br />

stehen, nutzen.<br />

Restabfall- und Bio-Tonnen müssen bitte weiterhin vom Nutzer<br />

an<br />

• Brückenweg,<br />

• Dorfstraße,<br />

• Kirchschulplatz bzw.<br />

• Crimmitschauer Straße zur Leerung bereit gestellt werden<br />

(immer dort, wo es für den Nutzer einfacher ist).<br />

Behältnisse für die allgemeine Nutzung können für Rest- und<br />

Bio-Abfall nicht angeboten werden, da nach gültiger Abfallgebührensatzung<br />

die Leerungsgebühr vom jeweiligen Grundstückseigentümer<br />

zu entrichten ist.<br />

Gern können die Bewohner des Mittelweges bis Aufhebung<br />

der Baustelle die „zugelassenen Restabfallsäcke“ (vgl. Abfallratgeber<br />

2013 – S. 7) verwenden. Diese Säcke sind dann<br />

ebenfalls an den genannten Straßenzügen bereit zu legen.


Donnerstag, 12. September 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 5<br />

Bekanntmachungen des<br />

Staatsbetriebes Sachsenfort<br />

Fortbildungsveranstaltung für<br />

Waldbesitzer<br />

Am Freitag, dem 20.9.2013, findet um 13.00 Uhr im Reiterhof<br />

Giegengrün ein Vortrag mit anschließender Exkursion zum<br />

Thema „Waldbauliche Behandlung schneebruchgeschädigter<br />

bzw. -gefährdeter Bestände“ statt. Der ursprüngliche Veranstaltungsort<br />

im <strong>Werdau</strong>er Wald musste verlegt werden. Die<br />

Veranstaltung wird durch Herrn Sven Martens und Herrn Holger<br />

Buchta vom Staatsbetrieb Sachsenforst geleitet. Auf der<br />

Exkursion in die umliegenden Wälder werden folgende Themen<br />

behandelt:<br />

1. Laubholz-Erstaufforstung aus den 90er-Jahren mit<br />

Schneebruch<br />

2. Stark geschädigter 40-jähriger Kiefernstangenholzbestand<br />

mit den Möglichkeiten der Holzaufarbeitung und<br />

Vermarktung sowie der Neuanpflanzung<br />

3. Verkehrssicherung und Pflege von Waldbeständen entlang<br />

öffentlicher Straßen<br />

4. Waldschutzsituation in einem geschädigten 60- jährigen<br />

Fichtenbestand<br />

5. Holzeinschlag in Schutzgebieten sowie die Rechte und<br />

Pflichten des Waldbesitzers<br />

Die Veranstaltung endet gegen 17.30 Uhr. Interessierte Waldbesitzer<br />

melden sich bitte an im Forstbezirk Plauen unter der<br />

Telefonnummer 03741/104800 bzw. 0174/3379606.<br />

Bekanntmachungen des<br />

Bundeseisenbahnvermögens<br />

Bekanntmachung des<br />

Bundeseisenbahnvermögens Bonn<br />

über einen Antrag auf Erteilung von<br />

Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

in der Gemarkung Langenhessen<br />

Das Bundeseisenbahnvermögen Hauptverwaltung Bonn gibt<br />

bekannt, dass die DB Netz AG; Theodor-Heuss-Allee 7 in<br />

60486 Frankfurt am Main einen Antrag auf Erteilung von Leitungs-<br />

und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4<br />

i. V. m. Abs. 11 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom<br />

20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel<br />

41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586)<br />

und § 8 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />

und anderer Vorschriften auf dem Gebiet<br />

des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung<br />

– SachR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900), gestellt<br />

hat.<br />

Der Antrag umfasst die Gemarkung Langenhessen.<br />

Es wird beantragt, für Anlagen zur Versorgung von Schienenwegen<br />

der früheren Reichsbahn mit Strom und Wasser sowie<br />

zur Entsorgung des Abwassers solcher Anlagen in der o.g.<br />

Gemarkung das Bestehen einer beschränkten persönlichen<br />

Dienstbarkeit entsprechend den ausliegenden Antragsunterlagen<br />

zu bescheinigen. Die betroffenen Grundstückseigentümer<br />

von Flurstücken in der o.g. Gemarkung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Werdau</strong> können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten<br />

Unterlagen in der Zeit<br />

vom 12.09.2013 bis einschließlich 10.10.2013<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>, Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

und Bau, Zimmer 3.02, Markt 10 – 18, 08412 <strong>Werdau</strong> während<br />

der Dienststunden einsehen.<br />

Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine<br />

beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober<br />

1990 bestehenden Energiefortleitungen und Anlagen der<br />

Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch<br />

Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />

Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz<br />

bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit<br />

begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung<br />

des Grundstückes erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass<br />

die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />

nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch<br />

sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück<br />

gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als von dem<br />

Unternehmen dargestellt, betroffen ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von<br />

Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.<br />

Der Widerspruch kann bis zum Ende der Auslegungsfrist in der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong>, Markt 10 – 18, 08412 <strong>Werdau</strong> eingereicht<br />

werden.<br />

<strong>Werdau</strong>, 12.09.2013<br />

gez. Sentner<br />

- - - Nichtamtlicher Teil - - -<br />

Veranstaltungen<br />

25 Händler für Sachsenmarkt<br />

gemeldet<br />

September verspricht vollen Marktplatz<br />

in <strong>Werdau</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Werdau</strong> führt am 19.09.2013 in der Zeit<br />

von 8.00 bis <strong>14</strong>.00 Uhr den Sachsenmarkt für den Monat September<br />

durch. Bislang haben sich 25 Händler angemeldet. Der<br />

Wochenmarkt findet am 19.09.2013 auf dem oberen Markt<br />

statt.


Seite 6 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />

Marienkirche lädt zum<br />

<strong>Stadt</strong>festkonzert<br />

Am Samstag, dem <strong>14</strong>. September, von 13 bis 17 Uhr erklingen<br />

anlässlich des 19. <strong>Stadt</strong>- und Straßenfestes erneut klassische<br />

Töne in der <strong>Werdau</strong>er Marienkirche. Unter Leitung von Georg<br />

Christoph Sandmann spielt das Collegium Musicum <strong>Werdau</strong><br />

e.V. zum Konzert auf.<br />

Zum Repertoire gehören Antonio Vivaldis Konzert für 2 Trompeten<br />

und Streicher (RV 537), Max Bruchs „Kol Nidrei“ (op. 47)<br />

und die Sinfonie <strong>Nr</strong>. 5 B-Dur (D. 485) von Franz Schubert.<br />

Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, um Kollekte wird gebeten.<br />

Wo gute Stimmung zu Hause ist<br />

Auch 2013 veranstaltet Sachsen 90 wieder das<br />

<strong>Werdau</strong>er Oktoberfest<br />

Am Samstag, dem 28. September 2013, steigt ein weiteres Mal<br />

das <strong>Werdau</strong>er Oktoberfest. Die Veranstaltung, die sich in den<br />

letzten Jahren großer Beliebtheit erfreute, wird vom Verein SV<br />

Sachsen 90 organisiert und durchgeführt.<br />

In diesem Jahr werden vor allem „De Erbschleicher“ den Gästen<br />

kräftig einheizen. Beginn der Veranstaltung, die in der<br />

<strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“ stattfindet, ist um 19.00 Uhr. Karten gibt<br />

es für 12,50 EUR im Schuhhaus Wenk, August-Bebel-Straße, Tel.<br />

03761/2456 und für <strong>14</strong>,50 EUR an der Abendkasse.<br />

Das Konzert selbst findet dann<br />

am Freitag, dem 10. Januar 20<strong>14</strong>,<br />

um 19.30 Uhr statt. Einlass ist ab<br />

18.30 Uhr. Es erklingen heitere<br />

Melodien zum Jahreswechsel<br />

aus Oper, Operette und Musical.<br />

Unterstützt wird die Vogtland<br />

Philharmonie von den Solisten<br />

Gabriele Rösel (Sopran) und Michael<br />

Heim (Tenor). Dirigent und<br />

Moderator ist GMD Stefan Fraas.<br />

Wirtschaftsstandort <strong>Werdau</strong><br />

<strong>Werdau</strong>er halten sich gesund und<br />

fit für den Alltag<br />

Oberbürgermeister Stefan Czarnecki besucht<br />

InJoy med – Fitnesszentrum<br />

Bereits 9 Uhr am Vormittag herrscht eine rege Betriebsamkeit<br />

im <strong>Werdau</strong>er Fitnesszentrum InJoy med. Während die werktätigen<br />

Mitglieder eher die Nachmittags- und Abendstunden nutzen,<br />

trainieren zahlreiche Senioren bereits tüchtig an den neuen<br />

Geräten des Studios, besuchen einen Fitnesskurs für den<br />

Rücken oder entspannen sich in der Sauna. Währenddessen<br />

führt Fitnessstudioinhaber Klaus Heigl Oberbürgermeister Stefan<br />

Czarnecki und Wirtschaftsförderer Dietmar Fröhlich durch<br />

die Räumlichkeiten. „Wir wollen uns vor allem auf die Gesundheit<br />

und Fitness unserer Besucher konzentrieren, denn viele<br />

kommen zu uns, die sich auch im hohen Alter noch fit halten<br />

wollen“, so der Besitzer. „Am Vormittag kommen meist viele<br />

Besucher im Rentenstand zu uns und ab Nachmittag kommen<br />

die Arbeitstätigen zum Trainieren, um nach dem Job einmal<br />

abschalten zu können.“<br />

Kartenvorverkauf für<br />

Neujahrskonzert startet<br />

im Oktober<br />

Nachfrage nach Traditionsveranstaltung<br />

seit Jahren ungebrochen<br />

Gerade erst verliert der Sommer an Kraft, da denken schon<br />

viele wieder an das neue Jahr und damit auch an das traditionelle<br />

Neujahrskonzert der Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach<br />

in der <strong>Werdau</strong>er <strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“. „Schon jetzt<br />

erhalten wir eine ganze Reihe von Nachfragen, ab wann denn<br />

endlich wieder Karten zu haben sind“, berichtet die Kulturverantwortliche<br />

der <strong>Stadt</strong>halle, Dorit Fox.<br />

Entsprechend der großen Nachfrage startet der Kartenvorverkauf<br />

in diesem Jahr am Montag, dem 7. Oktober, um 9.00 Uhr<br />

in der <strong>Stadt</strong>halle „Pleißental“. Einen Tag später, ab Dienstag,<br />

den 8. Oktober, sind Restkarten dann an der <strong>Stadt</strong>information<br />

im <strong>Werdau</strong>er Rathaus erhältlich. Die Plätze kosten 15,00 bzw.<br />

17,00 Euro pro Person.<br />

Oberbürgermeister Stefan Czarnecki lässt sich von Sportpädagogen Patrick<br />

Otto die neuen Sportgeräte erklären.<br />

Das Fitnesszentrum legt viel Wert darauf, dass die Besucher<br />

sich vor allem gesund halten. Hierfür gibt es hochmoderne Geräte,<br />

die sich der einzelnen Person durch ein individuelles Trainingsprogramm<br />

anpassen können. Das geschieht unter anderem<br />

durch ein neues Chipkartensystem, bei dem alle Daten<br />

des einzelnen Mitglieds gespeichert und auf das Sportgerät,


Donnerstag, 12. September 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 7<br />

in dessen Computer, übertragen werden. Zudem stehen eine<br />

Reihe erfahrener Sportpädagogen mit Rat und Tat zur Seite.<br />

Auch Oberbürgermeister Stefan Czarnecki ließ sich die Funktionalität<br />

erklären und zeigte sich von dem System begeistert.<br />

„Ich bin zwar eher für Sport in der freien Natur, aber die hier<br />

gebotenen Trainingsangebote sind wirklich erstaunlich“, so<br />

das <strong>Stadt</strong>oberhaupt.<br />

Aber auch an die Kinder ist in dem Fitnesszentrum InJoy gedacht<br />

worden. Für die kleinen Sportler wird beispielsweise seit<br />

rund einem Jahr ein Selbstverteidigungskurs im Wing Tsun, einer<br />

asiatischen Selbstverteidigungsart, angeboten.<br />

Kontakt: INJOYmed <strong>Werdau</strong>, Plauensche Straße 43, 08412<br />

<strong>Werdau</strong>, Telefon 03761 881515, www.injoy-werdau.de<br />

Sicherung der medizinischen<br />

Versorgung in der Region<br />

„terra plisnensis“<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

vor einiger Zeit haben wir Sie über ein Projekt der Kommunalen<br />

Arbeitsgemeinschaft „terra plisnensis“ informiert, in<br />

welchem sich die Kommunen mit der Sicherung der medizinischen<br />

Versorgung in der Region auseinandersetzen und haben<br />

Sie um Teilnahme an einer Befragung zur medizinischen<br />

Versorgung in der Region „terra plisnensis“ gebeten.<br />

In der gesamten Region „terra plisnensis“, bestehend aus den<br />

sächsischen Kommunen Crimmitschau, Meerane, <strong>Werdau</strong>,<br />

Fraureuth, Langenbernsdorf, Neukirchen und den Thüringer<br />

Kommunen Schmölln, Gößnitz, Ponitz, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf<br />

und Neumühle wurden 836 auswertbare Fragebögen<br />

ausgefüllt. Das entspricht einer Beteiligung von knapp 1 %<br />

der Einwohner in der Region. Einige ausgewählte Ergebnisse<br />

möchten wir Ihnen nun vorstellen:<br />

An der Befragung haben sich zum überwiegenden Teil ältere<br />

Menschen beteiligt. Fast ein Drittel der Fragebögen stammte<br />

von Bürgerinnen und Bürgern ab 61 Jahren. Mehr als die Hälfte<br />

der Teilnehmer hat zuletzt ihren Hausarzt aufgesucht. Die am<br />

stärksten nachgefragten Fachärzte waren Augenärzte, Frauenärzte<br />

und Orthopäden.<br />

Die Anreise zum Arzt stellt für die Befragungsteilnehmer momentan<br />

nur selten ein Problem dar, da diese zum überwiegenden<br />

Teil noch mobil sind. Ein Großteil der Teilnehmer, die nicht<br />

mehr selbst mobil und daher auf öffentliche Verkehrsmittel<br />

angeweisen sind, schätzten ihre Anreise zum Arzt jedoch als<br />

beschwerlich ein.<br />

Wie die Beantwortung der Frage „Welche Ärzte suchen Sie in<br />

welcher Gemeinde auf?“ zeigt, machen die Befragungsteilnehmer<br />

bei ihrem Arztbesuch nicht an der Landesgrenze Halt.<br />

So suchen Thüringer Patienten ihren Augenarzt und Chirurg<br />

häufig in benachbarten sächsischen Städten (Meerane, Crimmitschau,<br />

<strong>Werdau</strong>) auf. Die stärksten länderübergreifenden<br />

Verflechtungen bestehen zwischen Ponitz und Gößnitz mit<br />

den Städten Crimmitschau und Meerane.<br />

Insgesamt bewerteten die Teilnehmer an der Befragung die<br />

medizinische Versorgung in der Region als positiv. Rund zwei<br />

Drittel (61,1%) der Teilnehmer vergaben die Note „sehr gut“<br />

bis „befriedigend“. Jedoch sehen die Befragungsteilnehmer<br />

auch Probleme in der medizinischen Versorgung in ihrer Gemeinde/Region<br />

und nehmen einen wachsenden Ärztemangel<br />

wahr. Diese Wahrnehmung begründet sich in erster Linie in<br />

den zumeist langen Wartezeiten auf einen Termin, insbesondere<br />

bei bestimmten Fachärzten wie Augenarzt und Orthopäde.<br />

Zudem benennen zahlreiche Befragungsteilnehmer eine<br />

Überalterung der Ärzte.<br />

Terra Plisnensis<br />

Diese Wahrnehmung wurde auch in der Analyse der derzeitigen<br />

ambulanten medizinischen Versorgung bestätigt. Die<br />

Altersstruktur der ambulant tätigen Ärzte zeigt, dass 65% der<br />

Haus- und Fachärzte 50 Jahre und älter sind, von denen wiederum<br />

ein Drittel das 60. Lebensjahr bereits überschritten hat.<br />

Bei zu geringer Nachfolge ist somit in den nächsten 10 bis 15<br />

Jahren durchaus mit Engpässen in der ambulanten Versorgung<br />

zu rechnen.<br />

Im Rahmen des Projektes findet derzeit eine rege Diskussion<br />

mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsens und Thüringens<br />

statt. Wir werden Sie weiter aktuell über den erreichten<br />

Arbeitsstand und Ergebnisse informieren.<br />

Bischof weiht<br />

neue katholische Kirche<br />

Anlässlich der Kirchweihe der neuen St.-Franziskus-Kirche in<br />

Crimmitschau, Pestalozzistraße 43, findet vom 27. September<br />

bis zum 6. Oktober eine Festwoche statt.<br />

Am Freitag, dem 27. September, beginnt 19 Uhr in der alten<br />

Kapelle der letzte Gottesdienst, gleichzeitig wird sie entwidmet.<br />

Zum Kirchweihfest am Sonntag, dem 29. September, wird Bischof<br />

Dr. Heiner Koch erwartet. Der Weihe-Gottesdienst beginnt<br />

<strong>14</strong> Uhr, um 16 Uhr beginnt das Fest rund um die Kirche.<br />

Führungen durch das neue Gotteshaus finden 17.00, 17.30,<br />

18.00 und 18.30 Uhr statt.<br />

Am 30. September folgt ein Ökumenetag, am 1. Oktober ein<br />

Kindertag, der 2. Oktober gehört den Senioren und am 3. Oktober<br />

heißt es wieder „CrimmitschauGospelt“ mit einem Konzert<br />

ab 17 Uhr. Am Freitag, dem 4. Oktober, findet das Franziskusfest<br />

(Patronatsfest) statt. Zum Festgottesdienst um 19<br />

Uhr wird Bischof em. Joachim Reinelt erwartet. Ein Weinfest<br />

am 5. Oktober im Piusheim mit dem Kabarett ÖSE aus Erfurt<br />

und das Erntedankfest am Sonntag, dem 6. Oktober, runden<br />

die Festwoche ab.<br />

Die neue Kirche dient zwei katholischen Pfarrgemeinden:<br />

„Sankt Bonifatius“ <strong>Werdau</strong> und „Sankt Franziskus“ Crimmitschau.


Seite 8 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />

Beide Gemeinden wollen in absehbarer Zeit fusionieren. Die<br />

gemeinsame Pfarrei wird dann den Namen „Heilig Geist“ tragen.<br />

Eine gemeinsame Internet-Seite, auf der auch ein ausführliches<br />

Foto-Bautagebuch zu finden ist, gibt es jetzt schon:<br />

www.hl-geist-werdau-crimmitschau.de.<br />

25 Jahre Young People Big Band<br />

Jubiläumskonzert am 12. Oktober<br />

Ein Musikverein, der sich seit seiner Gründung im September<br />

1988 der musikalischen Förderung der Jugend in der <strong>Stadt</strong><br />

Crimmitschau verschrieben hat, feiert am 12. Oktober sein<br />

25-jähriges Jubiläum: die Young People Big Band, Crimmitschau.<br />

Die derzeit 20 Musiker wollen an diesem Abend zeigen, was sie<br />

können und gleichzeitig danke sagen zu allen, die den Traum<br />

des Bandgründers Heinz Martin bis heute mit Leben erfüllen:<br />

Der Jugend ein Podium zu schaffen zum Ausprobieren und<br />

Weiterentwickeln.<br />

von Jugendlichen an der <strong>Stadt</strong>entwicklung“, dieses Motto hatte<br />

er seiner kurzen Ansprache vorangestellt. Der Bürgermeister<br />

erinnerte daran, dass eine E-Mail von drei Meeraner Jugendlichen,<br />

die er zum Jahreswechsel 2011/2012 erhielt, den endgültigen<br />

Anstoß für die nun fertig gestellte Anlage gegeben<br />

hatte. „Wir haben in den vergangenen Monaten viel gelernt<br />

über das BMX-Fahren und Skaten und was dafür nötig ist“,<br />

sagte der Bürgermeister und dankte den am Projekt beteiligten<br />

Mitarbeitern der <strong>Stadt</strong>verwaltung und den ausführenden<br />

Unternehmen sowie dem <strong>Stadt</strong>rat, der das Geld zur Verfügung<br />

stellte. In der Vorbereitung hatte es z.B. einen intensiven Erfahrungsaustausch<br />

mit der <strong>Stadt</strong> Stollberg gegeben.<br />

Die Gesamtkosten betragen 120.000 Euro, dabei wurde das<br />

Projekt über das Förderprogramm <strong>Stadt</strong>umbau Ost, Teil Aufwertung,<br />

unterstützt. Freistaat, Bund und die <strong>Stadt</strong> Meerane<br />

steuerten jeweils ein Drittel bei.<br />

Young People Big Band, Crimmitschau<br />

Fans der Young People Big Band dürfen sich auf ein abwechslungsreiches<br />

und mit Neuheiten gespicktes Programm freuen<br />

– mit Swing, Jazz, Blues, Latin und Boogie.<br />

Eine Ausstellung im oberen Foyer des Crimmitschauer Theaters<br />

zur Geschichte der Band und ihren Aktivitäten in und um<br />

Crimmitschau, in Sachsen und weit bis ins tschechische Bystrice<br />

zeigt seit März mit wechselnden Schautafeln, worin das<br />

Geheimnis des langen Atems der Band besteht: Sich immer<br />

wieder neu erfinden, moderne Darbietungen und Stile präsentieren,<br />

ohne sich von dem stilprägenden klassischen Swing der<br />

1930er-Jahre zu verabschieden.<br />

Termin: 12.10.2013, Beginn: 19.00 Uhr, Einlass: ab 18.30 Uhr<br />

Service: Karten gibt es an der Theaterkasse (Mo – Do, <strong>14</strong> – 19<br />

Uhr, Fr 9 – 12 Uhr) und unter Telefon 03762 47888.<br />

Infos: www.youngpeople-bigband.de<br />

Daumen hoch und „top“<br />

Neuer Skate Park Meerane eingeweiht<br />

Daumen hoch und „top“, so das Urteil von Felix Alvarez zum<br />

neuen Skate Park Meerane. Der 20-Jährige, den alle „Alvi“ nennen,<br />

weihte mit rasanten Sprüngen Ende Juli 2013 als Erster<br />

die neue Skateranlage ein, beobachtet von zahlreichen jüngeren<br />

BMX- und Skateboardfahrern, die es kaum erwarten<br />

konnten, die Elemente des Skate Parks selbst auszuprobieren.<br />

Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer begrüßte die Gäste<br />

der kleinen Einweihungsfeier: „Lebe deine <strong>Stadt</strong> – Beteiligung<br />

Geöffnet ist der Skate Park Montag bis Samstag von 9 bis 20.30<br />

Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 13 Uhr und <strong>14</strong>.30 bis<br />

20 Uhr. Eine Nutzungsordnung weist auf das Verhalten auf der<br />

Anlage und das Tragen von Schutzausrüstung hin.<br />

Flammendes Farbspiel in der<br />

Galerie ART IN<br />

Vernissage zur Ausstellung TM Rotschönberg<br />

am 11. September<br />

Mit der nächsten Ausstellung zieht Farbe und Bewegung in<br />

die Meeraner Galerie ART IN ein. Riesige Formate, flammende<br />

Farbgebung, bei der selbst Dunkelblau zum Glühen gebracht<br />

wird, und ein hingepeitschter pastoser Farbauftrag bestimmen<br />

die Bilder, die zumeist als Landschaften interpretiert werden<br />

können, informiert der Meeraner Kunstverein.<br />

Der sächsische Künstler TM Rotschönberg versucht zwei Ansätze<br />

zu verschmelzen: das konstruktivistische Skelett seiner<br />

Kompositionen mit einer lebhaften Improvisation zu überformen.<br />

Mit diesem „Synthetischen Expressionismus“ hat er<br />

Neuland betreten und zählt deswegen zu den wegweisenden<br />

sächsischen Künstlern.<br />

Zur Vernissage am 11. September 2013, 19.30 Uhr, lädt der<br />

Meeraner Kunstverein herzlich alle Interessenten in der Galerie<br />

ART IN, Kunsthaus, Markt 1, ein. Die Ausstellung ist bis zum<br />

10. November 2013 zu sehen.<br />

Infos: www.meerane.de


Donnerstag, 12. September 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 9<br />

Sonstiges<br />

Hilfe für Steinpleiser<br />

KiTa ungebrochen<br />

Künftige Erzieherinnen und Erzieher spenden<br />

2.000 Euro für Hochwasserschadensbeseitigung<br />

Am Dienstag, dem 3. September, als rund 2 Dutzend Schülerinnen<br />

und Schüler des BSZ „Anne Frank“ aus Plauen die Steinpleiser<br />

Kindertagesstätte „Zwergenland“ besuchten, bekam<br />

nicht nur Einrichtungsleiterin Petra Dietz feuchte Augen. Denn<br />

die Nachwuchserzieher starteten in den zurückliegenden Wochen<br />

ein großes Hilfsprojekt zu Gunsten der stark vom Juni-<br />

Hochwasser betroffenen Einrichtung. Als Resultat übergaben<br />

sie nun einen Scheck über stolze 2.000 Euro. Mit diesem Ergebnis<br />

hatte keiner der Anwesenden gerechnet.<br />

zwei Maskottchen übernahm Schirmherr Oberbürgermeister<br />

Stefan Czarnecki am Abend die Siegerehrung in der <strong>Stadt</strong>halle<br />

„Pleißental“. Die Gewinnermannschaft aus Freital qualifizierte<br />

sich für den 26. Jugendrotkreuz-Bundeswettbewerb<br />

Stufe I vom 18. bis 20.10.2013 in Dillingen im Saarland. Insgesamt<br />

19 Mannschaften kämpfen dann um den Titel „Beste<br />

JRK-Mannschaft Deutschlands“.<br />

Schirmherr und Oberbürgermeister Stefan Czarnecki verfolgte mit seiner<br />

Tochter die Leistungen der sächsischen JRKler, die sie an vielen Stellen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet unter Beweis stellen mussten, genau.<br />

Ausrichter des Wettbewerbs in <strong>Werdau</strong> ist der DRK-Kreisverband<br />

Zwickauer Land e.V., dessen Ortsgruppe Wasserwacht<br />

Koberbachtalsperre die Organisation des Events leitete.<br />

Insgesamt gingen in den zurückliegenden Monaten rund<br />

11.900 Euro an Spenden für das „Zwergenland“ bei der <strong>Stadt</strong><br />

ein. Die derzeit erwartete Schadenssumme, die erst während<br />

der Baumaßnahmen klar sichtbar wurde, liegt bei ca. 50.000<br />

Euro.<br />

DRK testet in <strong>Werdau</strong> seinen<br />

Nachwuchs<br />

Das Jugendrotkreuz (JRK) Sachsen veranstaltete<br />

Ende August einen Landesjugendwettbewerb<br />

für Nachwuchsretter<br />

Vom 31.08. bis zum 01.09.2013 veranstaltete das JRK in <strong>Werdau</strong><br />

seinen aller zwei Jahre stattfindenden Landesjugendwettbewerb<br />

der Stufe 1. Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren<br />

hatten die Gelegenheit, an <strong>14</strong> Stationen im <strong>Stadt</strong>gebiet ihr<br />

Können und Wissen unter Beweis zu stellen.<br />

Unter dem Motto „ZeitSprünge erleben – 150 Jahre Rotes<br />

Kreuz“ nehmen 8 Mannschaften aus den DRK-Kreisverbänden<br />

Dippoldiswalde, Döbeln-Hainichen, Freiberg, Freital,<br />

Leipzig-<strong>Stadt</strong>, Riesa, Zwickau und Zwickauer Land teil. 83<br />

Wettbewerbsteilnehmer/-innen wetteifern um den Sieg und<br />

110 Helferinnen und Helfer aus ganz Sachsen werden die Veranstaltung<br />

begleiten.<br />

Für die Wettbewerbsteilnehmer/-innen stellt sich die Herausforderung,<br />

von Station zu Station durch die Zeit von 1862/1863<br />

bis 2012 zu springen. Dabei nehmen die Stationen Bezug auf<br />

Ereignisse in der Geschichte des Roten Kreuzes. Begleitet von<br />

<strong>Werdau</strong>er erobern die Welt<br />

<strong>Werdau</strong>er Feuerwehrkameraden sammeln<br />

Erfahrung in China<br />

Walter Jürgens und Tobias Lenk gehören beide zu den aktiven<br />

Kameraden der <strong>Werdau</strong>er Feuerwehr. Bei Einsätzen kann man<br />

auf die beiden Studenten der Westsächsischen Hochschule<br />

stets zählen.<br />

Doch in den kommenden 12 Monaten müssen die Kameraden<br />

wohl ohne die 23- bzw. 24-jährigen ausrücken. Grund dafür<br />

ist bei beiden ein Auslandsstudium bzw. Auslandspraktikum<br />

in China, das Ende August begonnen hat. „Um sich eine langfristige<br />

und gute berufliche Laufbahn zu erschließen, muss<br />

man die Chance nutzen, über den eigenen Tellerrand hinaus<br />

zu schauen. Das tun die beiden Kameraden nun und wir wün-


Seite 10• <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />

schen ihnen von Herzen viel Erfolg“, erklärt Florian Kieslich, der<br />

als Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung im<br />

<strong>Werdau</strong>er Rathaus für die Feuerwehr zuständig ist.<br />

Walter Jürgens befindet sich nunmehr im 5. Semester des<br />

Studiengangs „Languages and Business Administration“ mit<br />

Schwerpunkt Chinesisch. Der Auslandsaufenthalt war somit<br />

lange geplant. Seine Reise führt ihn in die <strong>Stadt</strong> Nanjing, ca.<br />

300 km landeinwärts entfernt von Shanghai. Möglich wurden<br />

die beiden Auslandssemester unter anderem durch ein<br />

Stipendium des Konfutiusinstitutes Leipzig. Freundin Anne<br />

Berner kam selbst gerade erst aus China zurück.<br />

Eher kurzfristig traf Tobias Lenk seine Entscheidung für China.<br />

Der Stundent entschied sich für das Land vor allem aufgrund<br />

des dort wichtigen Absatzmarktes Deutscher Unternehmen,<br />

die sich zahlreich in der für ihn maßgeblichen Region um<br />

Shanghai niedergelassen haben. Die Zusage der dortigen Uni<br />

erreichte den angehenden Wirtschaftsingenieur erst einen<br />

Monat vor Abflug. Entsprechend kurz war die Vorbereitungszeit.<br />

„Zum Glück wird an der Uni fast ausschließlich Englisch<br />

und Deutsch unterrichtet“, berichtete Lenk, dessen Freundin<br />

ebenfalls über reichlich Auslandserfahrung, in diesem Fall in<br />

den USA, verfügt.<br />

Fachbereichsleiter Florian Kieslich und Oberbürgermeister<br />

Stefan Czarnecki wünschen beiden <strong>Werdau</strong>ern viel Erfolg und<br />

gute Erfahrungen im Ausland, verbunden mit der Hoffnung<br />

auf eine gesunde Rückkehr und eine gute berufliche und private<br />

Perspektive in ihrer Heimat.<br />

Haftung bei fehlerhaften<br />

Produkten<br />

Bringt ein Hersteller in Deutschland ein fehlerhaftes Produkt<br />

auf den Markt, ist er gesetzlich verpflichtet, für die dadurch<br />

entstehenden Folgeschäden aufzukommen. Seit dem<br />

15. Dezember 1989 regelt das Produkthaftungsgesetz („Gesetz<br />

über die Haftung für fehlerhafte Produkte“ – ProdHaftG) wer<br />

für körperliche Folgen, gesundheitliche Schäden oder auch<br />

Sachschäden durch bewegliche Güter aufkommen muss. Das<br />

in den Bundesgesetzblättern (BGBl. I S. 2198) verankerte Gesetz<br />

umfasst dabei alle beweglichen Produkte, auch dann,<br />

wenn sie Teil einer unbeweglichen Sache sind. Allerdings können<br />

nur zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden,<br />

das heißt, Betroffene haben Anspruch auf Schadensersatz.<br />

Strafrechtliche Konsequenzen sieht das ProdHaftG nicht vor.<br />

Geschichte und Entwicklung des ProdHaftG<br />

Die Haftungspflicht hat in Deutschland lange Tradition. Bereits<br />

seit dem Mittelalter sind Rechtsordnungen bekannt, die<br />

für Produkte und Dienstleistungen auch ein angemessenes<br />

Pflichtbewusstsein und sorgfältige Kontrolle vor dem sogenannten<br />

Inverkehrbringen bestimmen. Am 1. Januar 1900<br />

trat das einheitliche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Es<br />

regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Auf<br />

Basis dieser systematischen Zusammenfassung geltenden Privatrechts<br />

wurde später eine allgemeingültige Sorgfaltspflicht<br />

definiert. Sie setzt voraus, dass jeder sich möglichst umsichtig<br />

und achtsam verhält.<br />

Nach langen Diskussionen wurde am 25. Juli 1984 auf europäischer<br />

Ebene ein Konsens zur Regelung der Produkthaftpflicht<br />

verabschiedet. Nachdem die erste EU-Kommission<br />

bereits 16 Jahre zuvor, im Sommer 1968 mit der Planung und<br />

ersten Vorarbeiten begonnen hatte. So benennt Artikel 19 I<br />

der EG-Richtlinie 85/374/EWG als Frist für die Umsetzung der<br />

verabschiedeten Richtlinien in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten<br />

einen Zeitrahmen von maximal drei Jahren ab<br />

Bekanntgabe am 30. Juli 1985. In Deutschland wurde am 19.<br />

Dezember 1989 mit gut einem Jahr Verspätung das nationale<br />

Produkthaftungsgesetz auf Basis der europäischen Beschlüsse<br />

verkündet.<br />

Welche Haftungsvoraussetzungen formuliert<br />

das ProdHaftG?<br />

1. Die „Schutzgutverletzung“ und ihre Verjährungsfrist<br />

§ 1 definiert in Absatz 1 als Schutzgüter Leben, Körper, Gesundheit<br />

und Sachen: „Wird durch den Fehler eines Produkts<br />

jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt<br />

oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts<br />

verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden<br />

Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies<br />

nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt<br />

wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich<br />

für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu<br />

von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.“<br />

Diese Haftungspflicht verjährt gemäß § 12 „in drei Jahren von<br />

dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem<br />

Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen<br />

Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.“<br />

Ausnahmen aus der Haftungspflicht nach § 1 ProdHaftG:<br />

Bringt der Produzent sein Produkt nicht auf den Markt, ist er<br />

auch nicht haftbar: „Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen,<br />

wenn (...) er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht<br />

hat“. So unterliegen beispielsweise gestohlene Produkte<br />

nicht der Haftungspflicht.<br />

Lagen die Fehler beim Inverkehrbringen der Sache noch nicht<br />

vor, ist also davon auszugehen, „dass das Produkt den Fehler,<br />

der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Hersteller<br />

es in den Verkehr brachte,“ ist der Produzent ebenfalls<br />

nicht verpflichtet zu haften.


Donnerstag, 12. September 2013 • <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Seite 11


Seite 12• <strong>Stadt</strong> WERDAU Amts- und Mitteilungsblatt • Donnerstag, 12. September 2013<br />

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