Der neue Goethebogen - in der Gemeinde Zeuthen
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AM ZEUTHENER SEE - 2 - 11.Jahrgang<br />
Aus <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>devertretersitzung am 2. Juli 2003<br />
ERLASS <strong>der</strong> 1. NACHTRAGSSATZUNG<br />
zur Haushaltssatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Zeuthen</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2003<br />
Im Laufe des Haushaltsjahres ergaben sich Verän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> den<br />
Haushaltsansätzen, die e<strong>in</strong>en Nachtrag zur Haushaltssatzung für das<br />
Haushaltsjahr 2003 erfor<strong>der</strong>ten.<br />
Folgende Verän<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d zu nennen:<br />
1. Reduzierung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>nahmen aus Gewerbesteuern durch Rückzahlung<br />
von Vorauszahlungen aus Vorjahren und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />
Reduzierung <strong>der</strong> laufenden Vorauszahlung von rd. 180.000 €,<br />
2. Reduzierung <strong>der</strong> Schlüsselzuweisungen das Landes Brandenburg<br />
gemäß Festsetzungsbescheid vom April 2003 um 360.000 €,<br />
3. Erhöhung <strong>der</strong> Personalausgaben <strong>in</strong> Höhe von 149.000 € wegen <strong>der</strong><br />
notwendigen E<strong>in</strong>stellung von weiterem Erzieherpersonal zur Betreuung<br />
<strong>der</strong> gestiegenen Anzahl von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>de und aus <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Tarifabschlüsse für den<br />
öffentlichen Dienst,<br />
4. Erhöhung des geme<strong>in</strong>dlichen Kostenanteils am Ausbau <strong>der</strong><br />
Goethestraße <strong>in</strong> Höhe von 172.000 €.<br />
<strong>Der</strong> aus gesunkenen E<strong>in</strong>nahmen und erhöhten Ausgaben entstandene<br />
Fehlbetrag im Haushalt wurde durch Kürzungen geplanter Ausgaben <strong>in</strong><br />
Höhe von 1,2 Mio € sowie die Erschließung weiterer E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong><br />
Höhe von 293.800 € bis auf 342.000 € ausgeglichen. Für die F<strong>in</strong>anzierung<br />
<strong>der</strong> <strong>in</strong>vestiven Ausgaben des Vermögenshaushaltes ist die Aufnahme<br />
e<strong>in</strong>es <strong>der</strong>zeit z<strong>in</strong>sgünstigen Kredits <strong>der</strong> Kreditanstalt für Wie<strong>der</strong>aufbau<br />
<strong>in</strong> Höhe von 342 T€ geplant.<br />
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verr<strong>in</strong>gert sich im Nachtrag<br />
um 93.300 € auf 10.554.100 € und <strong>der</strong> Vermögenshaushalts verr<strong>in</strong>gert<br />
sich ger<strong>in</strong>gfügig um 17.700 € auf <strong>in</strong>sgesamt 5.738.400 €. Die Rücklagenentnahme<br />
bleibt unverän<strong>der</strong>t. <strong>Der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kreditaufnahme<br />
erhöht sich im Jahre 2003 auf 1,4 Mio€. Die Summe <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen<br />
für die Beschaffung e<strong>in</strong>es Rüstwagens für die Feuerwehr<br />
erhöht sich um 203.300 €. Die Höhe <strong>der</strong> Kassenkredite sowie <strong>der</strong><br />
Steuersätze bleibt unverän<strong>der</strong>t.<br />
Beschluss über die Abwägung <strong>der</strong> Anregungen und Bedenken<br />
<strong>der</strong> Bürger und <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange zum<br />
Rahmenplanentwurf Zentrumsbereich <strong>Zeuthen</strong><br />
Städtebauliche Rahmenpläne enthalten Planungsvorschläge und –<br />
empfehlungen für die zukünftige Geme<strong>in</strong>deentwicklung. Sie bilden<br />
unter an<strong>der</strong>em die Grundlage für die Aufstellung von Bauleitplänen,<br />
Lenkung kommunaler Investitionen und vor allem für die Beantragung<br />
und den E<strong>in</strong>satz von För<strong>der</strong>mitteln. <strong>Der</strong> Rahmenplanentwurf Zentrumsbereich<br />
<strong>Zeuthen</strong> konkretisiert und aktualisiert den „Städtebaulichen<br />
Rahmenplan Ortsmitte <strong>Zeuthen</strong>“ aus den Jahren 1995/1996. Als „Absichterklärung“<br />
zur zukünftigen Geme<strong>in</strong>deentwicklung wurde <strong>der</strong><br />
Rahmenplanentwurf nach Billigung im Bauausschuss offen gelegt.<br />
Nunmehr wurden die Anregungen und Bedenken <strong>der</strong> Bürger und <strong>der</strong><br />
Träger öffentlicher Belange abgewogen.<br />
Beschluss über den städtebaulichen Rahmenplan „Zentrumsbereich<br />
<strong>Zeuthen</strong>“ im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>formellen Planung als<br />
Strategie für Entscheidungen zur geme<strong>in</strong>dlichen Entwicklung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> umsetzungs- und projektorientierten Stadtentwicklungsstrategie<br />
hat sich gezeigt, dass <strong>der</strong> Entwicklung des Zentrums um den<br />
Bahnhof e<strong>in</strong>e zentrale Bedeutung für die Entwicklung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
zukommt. E<strong>in</strong>e Stärkung des Zentrums ist e<strong>in</strong> wichtiger Schritt zur<br />
weiteren Profilierung des Wohnstandortes <strong>Zeuthen</strong>.<br />
Daher erfolgte e<strong>in</strong>e Aktualisierung und Ergänzung des bereits 1994/<br />
1995 erarbeiteten Rahmenplanes für den Zentrumsbereich von <strong>Zeuthen</strong>.<br />
<strong>Der</strong> Entwurf des Rahmenplanes wurde im Bauausschuss vorgestellt,<br />
weiterh<strong>in</strong> fand e<strong>in</strong>e Beteiligung <strong>der</strong> Bürger und <strong>der</strong> Träger öffentlicher<br />
Belange statt. Nunmehr wurde <strong>der</strong> städtebauliche Rahmenplan als<br />
Selbstb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>devertretung beschlossen. Er bildet e<strong>in</strong>en<br />
Handlungsrahmen für die Verwaltung u. a. zur Beantragung von<br />
För<strong>der</strong>mitteln.<br />
Erlass e<strong>in</strong>er Widmungsverfügung für die Verkehrsfläche -<br />
Parkplatz Bahnstraße<br />
Gemäß § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 11.06.1992 <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden Fassung erhält folgende <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Zeuthen</strong>,<br />
Gemarkung <strong>Zeuthen</strong>, Flur 13, Flurstück 46, davon 3.600m 2 gelegene<br />
Verkehrsfläche die Eigenschaft e<strong>in</strong>er öffentlichen Verkehrsfläche und<br />
wird <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit für den öffentliche Nutzung zur Verfügung<br />
gestellt. Die o. g. Verkehrsfläche wird als öffentlicher Parkplatz e<strong>in</strong>gestuft<br />
und erhält die Bezeichnung<br />
„Parkplatz Bahnstraße“.<br />
Diese Verfügung gilt als am Tage nach ihrer Bekanntmachung als<br />
bekannt gegeben.<br />
E<strong>in</strong>leitungsbeschluss für e<strong>in</strong>en Vorhaben bezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 125 „Teltower Straße“ zur Schaffung <strong>der</strong><br />
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung<br />
von E<strong>in</strong>familienhäusern<br />
Für das Flurstück 38/4 <strong>der</strong> Flur 4 von Miersdorf hat <strong>der</strong> Eigentümer<br />
e<strong>in</strong>en Antrag auf Durchführung e<strong>in</strong>es Aufstellungsverfahrens für e<strong>in</strong>en<br />
Vorhaben bezogenen Bebauungsplan gestellt. <strong>Der</strong> Eigentümer verpflichtet<br />
sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em mit <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de geson<strong>der</strong>t abzuschließenden<br />
Vorvertrag zur Erstellung <strong>der</strong> Planungsunterlagen, <strong>der</strong> Verfahrensdurchführung<br />
<strong>in</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und zum Abschluss<br />
e<strong>in</strong>es Durchführungsvertrages vor Satzungsbeschluss. (Pesch.)<br />
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