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swissherdbook bulletin 7-2012-1-d

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Aktuelles<br />

„Vorbeugen ist besser als heilen“, so<br />

lässt sich der Ansatz des neuen Tierseuchengesetzes<br />

zusammenfassen.<br />

Der Anstoss zur Revision kam aus<br />

der Landwirtschaft, weil das bisherige<br />

Gesetz aus dem Jahr 1966 den<br />

aktuellen Anforderungen nicht mehr<br />

genügt. Die Revision ist aus Sicht<br />

der Landwirtschaft zu unterstützen<br />

und an der Volksabstimmung vom<br />

25. November können die Nutztierhalter<br />

bedenkenlos ein Ja in die Urne<br />

legen.<br />

Die Gesundheit der Schweizer Nutztiere<br />

ist gut. Damit dies auch so bleibt,<br />

hat das Parlament im Frühling dieses<br />

Jahres das bisherige Tierseuchengesetz<br />

aus dem Jahr 1966 revidiert.<br />

Der Wunsch, das bisherige Tierseuchengesetz<br />

anzupassen, kam aus der<br />

Landwirtschaft. Der damalige Nationalrat<br />

Markus Zemp brachte eine<br />

Motion mit dem Titel „Prävention von<br />

Tierseuchen“ ins Parlament ein. In<br />

der parlamentarischen Beratung war<br />

die Änderung des Tierseuchengesetzes<br />

unbestritten: Der Nationalrat hat<br />

die Vorlage mit 192 zu 1 Stimmen<br />

bei 3 Enthaltungen gutgeheissen, der<br />

Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen. Weil<br />

dagegen das Referendum ergriffen<br />

wurde, findet am 25. November <strong>2012</strong><br />

eine Volksabstimmung statt.<br />

Verbesserte Prävention<br />

In den letzten 40 Jahren hat der Tier-,<br />

Waren- und Personenverkehr in und<br />

aus aller Welt rasant zugenommen.<br />

Dadurch können Tierseuchen, die<br />

in der Schweiz bereits einmal ausgebrochen<br />

sind (Tollwut, Maul- und<br />

Klauenseuche), jederzeit wieder auftreten.<br />

Der Klimawandel erhöht das<br />

Risiko, dass Seuchen, die wir in der<br />

Schweiz noch nicht kennen (Pferdepest,<br />

West-Nil-Fieber), sich auch in<br />

unseren Breitengraden ausbreiten.<br />

Der Druck auf die Tiergesundheit<br />

bleibt damit hoch. Tierseuchen führen<br />

zu massiven Tierverlusten und<br />

zu grossen wirtschaftlichen Schäden.<br />

Es muss deshalb alles unternommen<br />

werden, um Ansteckungen zu verhindern.<br />

Mit einer wirkungsvollen Prä-<br />

I 42<br />

<strong>swissherdbook</strong> <strong>bulletin</strong> I nummer 7/<strong>2012</strong><br />

Ja zur Revision des Tierseuchengesetzes<br />

Gesunde Nutztiere sind die Grundlage für eine wirtschaftliche und tierfreundliche Produktion.<br />

vention lassen sich medikamentöse<br />

Behandlungen oder Impfungen vermeiden.<br />

Diesen Präventionsansatz<br />

verfolgt das revidierte Tierseuchengesetz<br />

mit der Möglichkeit für nationale<br />

Früherkennungs- und Überwachungsprogramme.<br />

Einheitliche Kostenbeteiligung<br />

Heute tragen die Kantone die<br />

Bekämpfungskosten allein oder<br />

zusammen mit den Tierhaltern. Jeder<br />

Kanton legt selber fest, ob und in<br />

welcher Höhe sich die Tierhalter an<br />

den anfallenden Kosten beteiligen<br />

müssen. Die Bauern müssen deshalb<br />

für die gleichen Leistungen je nach<br />

Kanton unterschiedlich viel bezahlen.<br />

Ein neuer Artikel gibt dem Bundesrat<br />

künftig die Möglichkeit, die Finanzierung<br />

und die Leistungsabgeltung<br />

bei neuen Bekämpfungsprogrammen<br />

befristet schweizweit einheitlich zu<br />

regeln. Damit kann verhindert werden,<br />

dass künftig die Finanzierungs-<br />

und Abgeltungsmodelle bei neuen<br />

Programmen an den Kantonsgrenzen<br />

ändern.<br />

Revision bringt keinen Impfzwang<br />

Bezüglich der Anforderungen an eine<br />

nationale Impfkampagne ändert sich<br />

nichts. Weder das geltende noch das<br />

revidierte Tierseuchengesetz enthält<br />

eine Bestimmung betreffend Impfkampagnen<br />

oder -obligatorien. Welche<br />

Massnahmen für die einzelnen<br />

Tierseuchen gelten, ob z.B. für eine<br />

bestimmte Tierseuche eine Impfung<br />

sinnvoll ist oder nicht, regelt der Bundesrat<br />

in der Tierseuchenverordnung.<br />

Die Kantone und die Tierhaltenden<br />

werden weiterhin in Entscheidungsprozesse<br />

einbezogen und die Kantone<br />

bleiben zuständig für den Vollzug. Neu<br />

ist lediglich eine Rechtsgrundlage im<br />

Tierseuchengesetz, die es dem Bund<br />

erlaubt, bei Bedarf Impfstoffe zentral<br />

zu beschaffen und unentgeltlich oder<br />

verbilligt an die Tierhalter abzugeben.<br />

Zudem kann der Bund Impfstoffbanken<br />

betreiben. Das erlaubt eine<br />

rasche Reaktion im Notfall. Insbesondere<br />

bei einem Ausbruch einer hochansteckenden<br />

Tierseuche ist der Zeitfaktor<br />

entscheidend. Mit dem neuen<br />

Tierseuchengesetz werden zudem die<br />

Rechte der Tierhalter gestärkt: Gegen<br />

sämtliche Verfügungen kann neu Einsprache<br />

erhoben werden.<br />

Geld für Prävention<br />

Eine Änderung gib es weiter bezüglich<br />

den Schlachtabgaben. Einerseits<br />

wird präzisiert für welche Tiergattungen<br />

eine Schlachtabgabe zu<br />

entrichten ist: Rinder, Schafe, Ziegen<br />

und Schweine. Andererseits<br />

(Foto: zVg Schweizerischer Bauernverband)

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