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Geschäftsverteilung 1. Februar 2012 - Unabhängiger Finanzsenat

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<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Der Zoll-Senat 3 (K) ist zuständig für folgende Geschäftsfälle:<br />

unerledigt<br />

Stand 10.1<strong>1.</strong>2006<br />

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2012</strong><br />

neue GZ. (Z3L)<br />

ZRV/082-Z4I/04 ZRV/180-Z3K/04<br />

ZRV/083-Z4I/04 ZRV/181-Z3K/04<br />

ZRV/084-Z4I/04 ZRV/182-Z3K/04<br />

ZRV/085-Z4I/04 ZRV/118-Z3K/04<br />

3.6.5 Alle nicht von Punkt 3.6.4 erfassten, bis zum Inkrafttreten dieser<br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong> nicht entschiedenen, Geschäftsfälle des früheren Zoll-Senates<br />

4 (I) sind wie folgt zuzuweisen:<br />

Geschäftsfälle aus dem Sachgebiet Ausfuhrerstattung (ZA<br />

Salzburg/Erstattungen) dem Zoll-Senat 3 (K),<br />

Geschäftsfälle aus den übrigen Sachgebieten des Geschäftsbereiches Zoll<br />

(Zollämter) dem Zoll-Senat 2 (L).<br />

3.6.6 Den Parteien (§ 85c Abs 5 ZollR-DG) ist Abgabenachricht zu erstatten.<br />

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