22.02.2013 Aufrufe

Geschäftsverteilung 1. Februar 2012 - Unabhängiger Finanzsenat

Geschäftsverteilung 1. Februar 2012 - Unabhängiger Finanzsenat

Geschäftsverteilung 1. Februar 2012 - Unabhängiger Finanzsenat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.2 Außenstelle Graz<br />

Verlautbarung: <strong>1.</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>Unabhängiger</strong> <strong>Finanzsenat</strong><br />

<strong>Geschäftsverteilung</strong><br />

Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen (Finanzämter)<br />

Senat (Graz) 1<br />

<strong>1.</strong> Zuständigkeit des Senates Graz 1<br />

Der Senat ist zuständig für sämtliche dem Unabhängigen <strong>Finanzsenat</strong> durch<br />

Abgabenvorschriften übertragene Aufgaben hinsichtlich der in <strong>1.</strong>1 genannten<br />

Abgabenbehörden und der in <strong>1.</strong>2 genannten Sachgebiete.<br />

<strong>1.</strong>1 Abgabenbehörden<br />

Alle Finanzämter im Bundesland Steiermark;<br />

gemäß der ab <strong>1.</strong> Jänner 2004 gültigen Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung (§ 3<br />

Abs. 3 AVOG, BGBl.Nr. 18/1975 idF BGBl.I Nr. 132/2002) fallen darunter das Finanzamt<br />

Deutschlandsberg-Leibnitz-Voitsberg (WR-Nr. 601), das Finanzamt Graz-Umgebung (WR-<br />

Nr. 602), das Finanzamt Graz-Stadt (WR-Nr. 603), das Finanzamt Bruck-Leoben-<br />

Mürzzuschlag (WR-Nr. 604), das Finanzamt Judenburg-Liezen (WR-Nr. 605), sowie das<br />

Finanzamt Oststeiermark (WR-Nr. 606)<br />

und die Finanzlandesdirektion für Steiermark.<br />

46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!