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Hier geht's lang! - Hilfe für Mädchen und Frauen - Competentia NRW

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Die Geschäftsführung entscheidet gemeinsam mit dem Betriebsrat <strong>und</strong> dem eingesetzten<br />

Genderteam anhand der Genderanalyse, welche Handlungsfelder zur<br />

Erreichung des Ziels der Geschlechterdemokratie umgesetzt werden. Die in dieser<br />

Betriebsvereinbarung in den folgenden Paragrafen benannten Maßnahmen sind<br />

eine Auswahl möglicher Handlungsfelder. Dazu gehören z.B. Personalentwicklung,<br />

Vergütungsstrukturen, Maßnahmen zur <strong>Frauen</strong>förderung, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

(u. a. Vermittlung von Genderkompetenz), Angebote unterschiedlicher<br />

Beschäftigungsformen (flexible Arbeitszeiten) sowie Regelungen zur Vereinbarkeit<br />

von Beruf <strong>und</strong> Familie/außerberuflichem Engagement.<br />

Alle Handlungsfelder werden durch Zielvereinbarungen <strong>und</strong> einen Zeitrahmen<br />

konkretisiert.<br />

4. Personalentwicklung <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>förderung<br />

(1) Alle Beschäftigten werden unabhängig vom Geschlecht entsprechend ihren Fähigkeiten<br />

<strong>und</strong> Kompetenzen eingesetzt, unterstützt, gefördert <strong>und</strong> weiterentwickelt.<br />

Das Ziel der Geschlechterdemokratie im Unternehmen wird als integraler Bestandteil<br />

der Gestaltung von Personalentwicklungsprozessen beachtet.<br />

(2) Die bestehende strukturelle gesellschaftliche Benachteiligung von <strong>Frauen</strong> auf<br />

dem Arbeitsmarkt <strong>und</strong> geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen in der Familie<br />

haben diskriminierende Auswirkungen auf die berufliche Situation von <strong>Frauen</strong><br />

in unserer Gesellschaft.<br />

Gemäß der Doppelstrategie des Gender Mainstreaming werden im Unternehmen<br />

gezielte <strong>Frauen</strong>fördermaßnahmen ergriffen, um dieser gr<strong>und</strong>sätzlichen Benachteiligung<br />

entgegenzuwirken. Wird anhand der Genderanalyse eine Unterrepräsentation<br />

oder Benachteiligung von <strong>Frauen</strong> in einzelnen Bereichen festgestellt, greifen<br />

die in den Handlungsfeldern benannten <strong>Frauen</strong>förderinstrumente bei Stellenbesetzungen,<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung sowie Arbeitszeitregelungen (Punkt 4.4, 5<br />

<strong>und</strong> 6 dieser Betriebsvereinbarung).<br />

(3) Stellenausschreibungen erfolgen, wie gesetzlich vorgeschrieben, gr<strong>und</strong>sätzlich in<br />

weiblicher <strong>und</strong> männlicher Form der Stellenbezeichnung. In Bereichen, in denen<br />

<strong>Frauen</strong> unterrepräsentiert sind, werden diese gezielt angesprochen <strong>und</strong> aufgefordert,<br />

sich zu bewerben.<br />

Auch eine umgekehrte geschlechtsspezifische Bevorzugung (bei einer Unterrepräsentation<br />

von Männern) soll, in Absprache mit den jeweiligen Teams, möglich<br />

sein.<br />

(4) Bei der Besetzung von Arbeitsplätzen werden <strong>Frauen</strong> bei gleicher Qualifikation<br />

wie ihre männlichen Mitbewerber in den Bereichen vorrangig berücksichtigt, in<br />

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