Hier geht's lang! - Hilfe für Mädchen und Frauen - Competentia NRW
Hier geht's lang! - Hilfe für Mädchen und Frauen - Competentia NRW
Hier geht's lang! - Hilfe für Mädchen und Frauen - Competentia NRW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
denen sie gemäß der Genderanalyse unterrepräsentiert sind, sofern nicht in der<br />
Person liegende Gründe eines Mitbewerbers überwiegen.<br />
(5) Wiedereinsteiger/innen nach einer Berufsunterbrechung <strong>und</strong> Familienphase werden<br />
bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.<br />
5. Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
(1) Fortbildungen sowie Veranstaltungen sind unter Berücksichtigung betrieblicher<br />
Be<strong>lang</strong>e möglichst so zu planen <strong>und</strong> zu organisieren, dass auch Beschäftigte mit<br />
außerberuflichen Verpflichtungen wie z.B. Familienarbeit an ihnen teilnehmen<br />
können.<br />
(2) Die genehmigte Teilnahme von Teilzeit- <strong>und</strong> Vollzeitbeschäftigten an betrieblich<br />
erforderlichen Fortbildungsveranstaltungen gilt als Arbeitszeit.<br />
(3) Um das Ziel der Geschlechterdemokratie innerhalb des Unternehmens <strong>und</strong> in den<br />
Außenbeziehungen verfolgen zu können, müssen die Mitarbeiter/Iinnen der<br />
(Firmenname) über Genderkompetenz verfügen. Dazu werden ihnen spezielle<br />
Gendertrainings angeboten, in denen ihnen Genderkompetenz vermittelt wird.<br />
Die Teilnahme zählt als Arbeitszeit. Die Planung <strong>und</strong> das Angebot der Gendertrainings<br />
werden vom Genderteam organisiert.<br />
6. Angebote unterschiedlicher Beschäftigungsformen/Vereinbarkeit<br />
(1) Alle Arbeitsplätze sind gr<strong>und</strong>sätzlich so zu organisieren, dass sie auch teilzeitgeeignet<br />
sind. Dies gilt auch <strong>für</strong> Leitungspositionen. Ausnahmen sind im Mitbestimmungsverfahren<br />
zu vereinbaren.<br />
(2) Dem Wunsch von Teilzeitbeschäftigten nach Aufstockung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit<br />
ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu entsprechen. Das Gleiche<br />
gilt <strong>für</strong> Vollzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten.<br />
(3) Die derzeit praktizierte gleitende Arbeitszeit ist als familienfre<strong>und</strong>liche Arbeitsregelung<br />
beizubehalten. Sie soll möglichst flexibel innerhalb der geltenden Regelungen<br />
genutzt werden. Sofern dienstliche Be<strong>lang</strong>e dem nicht entgegenstehen,<br />
können Ausnahmen vom Beginn <strong>und</strong> Ende der Kernarbeitszeit zugelassen werden.<br />
Bei dienstlich erforderlicher Mehrarbeit können Ausnahmen von der gleitenden<br />
Arbeitszeit befristet zugelassen werden. Dabei sind die geltenden gesetzlichen<br />
Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten.<br />
(4) Die (Firmenname) kann mit einem/einee Beschäftigten auf dessen/deren Wunsch<br />
vereinbaren, zeitweise <strong>und</strong> vorübergehend Arbeit zu Hause zu erledigen, wenn<br />
Seite 24 | DGB informationen