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Beruf und Familie (pdf 534,5 kb) - AK - Vorarlberg

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<strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong><br />

SEITE 12 SEITE 13<br />

Elternteilzeit:<br />

Elternteilzeit ist die Möglichkeit für Mütter <strong>und</strong> Väter auf Gr<strong>und</strong><br />

der Geburt eines Kindes eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Änderung<br />

der Lage der Arbeitszeit für eine gewisse Zeit in Anspruch<br />

zu nehmen. Das Gesetz differenziert hinsichtlich der Maximaldauer<br />

<strong>und</strong> der Art der rechtlichen Durchsetzbarkeit nach Betriebsgröße<br />

bis zu 20 Beschäftigten <strong>und</strong> ab 21 Beschäftigten. Darüber<br />

hinaus ist entscheidend, ob das Arbeitsverhältnis bereits drei Jahre<br />

(inkl. Karenz) gedauert hat oder erst kürzer besteht.<br />

Es wird unterschieden:<br />

q Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (mindestens drei Jahre<br />

Beschäftigung <strong>und</strong> mehr als 20 Dienstnehmer in einem<br />

Betrieb) ist längstens zur Vollendung des 7. Lebensjahres des<br />

Kindes möglich.<br />

q Anspruch auf Veränderung der Lage der Arbeitszeit<br />

(mindestens 3-jährige Beschäftigung <strong>und</strong> mehr als 20 Dienst -<br />

nehmer in einem Betrieb) bis längstens zur Vollendung des<br />

7. Lebensjahres des Kindes.<br />

q Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung (weniger als drei Jahre<br />

Beschäftigung <strong>und</strong>/oder weniger als 21 Dienstnehmer in einem<br />

Betrieb) bis längstens zur Vollendung des 4. Lebensjahres.<br />

q Vereinbarte Veränderung der Lage der Arbeitszeit (weniger als<br />

drei Jahre Beschäftigung <strong>und</strong>/oder weniger als 21 Dienstneh-<br />

mer in einem Betrieb) bis längstens zur Vollendung des<br />

4. Lebensjahres des Kindes.<br />

Voraussetzung für die Inanspruchnahme aller Arten von Elternteilzeit<br />

ist, dass der Elternteil im gemeinsamen Haushalt mit<br />

dem Kind lebt oder eine Obsorgepflicht für das Kind gegeben ist<br />

<strong>und</strong> sich der andere Elternteil nicht gleichzeitig in einer Karenz<br />

befindet. Die Elternteilzeit muss mindestens drei Monate vor dem<br />

gewünschten Termin dem Arbeitgeber schriftlich bekannt gegeben<br />

werden <strong>und</strong> muss mindestens zwei Monate dauern (näheres siehe<br />

Broschüre „Elternteilzeit“).<br />

Stark für Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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