Beruf und Familie (pdf 534,5 kb) - AK - Vorarlberg
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<strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong><br />
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Elternteilzeit:<br />
Elternteilzeit ist die Möglichkeit für Mütter <strong>und</strong> Väter auf Gr<strong>und</strong><br />
der Geburt eines Kindes eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Änderung<br />
der Lage der Arbeitszeit für eine gewisse Zeit in Anspruch<br />
zu nehmen. Das Gesetz differenziert hinsichtlich der Maximaldauer<br />
<strong>und</strong> der Art der rechtlichen Durchsetzbarkeit nach Betriebsgröße<br />
bis zu 20 Beschäftigten <strong>und</strong> ab 21 Beschäftigten. Darüber<br />
hinaus ist entscheidend, ob das Arbeitsverhältnis bereits drei Jahre<br />
(inkl. Karenz) gedauert hat oder erst kürzer besteht.<br />
Es wird unterschieden:<br />
q Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (mindestens drei Jahre<br />
Beschäftigung <strong>und</strong> mehr als 20 Dienstnehmer in einem<br />
Betrieb) ist längstens zur Vollendung des 7. Lebensjahres des<br />
Kindes möglich.<br />
q Anspruch auf Veränderung der Lage der Arbeitszeit<br />
(mindestens 3-jährige Beschäftigung <strong>und</strong> mehr als 20 Dienst -<br />
nehmer in einem Betrieb) bis längstens zur Vollendung des<br />
7. Lebensjahres des Kindes.<br />
q Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung (weniger als drei Jahre<br />
Beschäftigung <strong>und</strong>/oder weniger als 21 Dienstnehmer in einem<br />
Betrieb) bis längstens zur Vollendung des 4. Lebensjahres.<br />
q Vereinbarte Veränderung der Lage der Arbeitszeit (weniger als<br />
drei Jahre Beschäftigung <strong>und</strong>/oder weniger als 21 Dienstneh-<br />
mer in einem Betrieb) bis längstens zur Vollendung des<br />
4. Lebensjahres des Kindes.<br />
Voraussetzung für die Inanspruchnahme aller Arten von Elternteilzeit<br />
ist, dass der Elternteil im gemeinsamen Haushalt mit<br />
dem Kind lebt oder eine Obsorgepflicht für das Kind gegeben ist<br />
<strong>und</strong> sich der andere Elternteil nicht gleichzeitig in einer Karenz<br />
befindet. Die Elternteilzeit muss mindestens drei Monate vor dem<br />
gewünschten Termin dem Arbeitgeber schriftlich bekannt gegeben<br />
werden <strong>und</strong> muss mindestens zwei Monate dauern (näheres siehe<br />
Broschüre „Elternteilzeit“).<br />
Stark für Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>