Beruf und Familie (pdf 534,5 kb) - AK - Vorarlberg
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<strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong><br />
SEITE 22<br />
14) Wie lange erhalte ich Kinderbetreuungsgeld?<br />
Seit 1. Jänner 2010 kann zwischen fünf Bezugsvarianten gewählt<br />
werden. Hat man sich für eine Variante entschieden, so ist ein<br />
Wechsel auf eine andere nicht mehr möglich (siehe auch Seite 7<br />
<strong>und</strong> 11).<br />
15) Wie viel darf ich während des Bezuges von pauschalem<br />
Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen?<br />
Neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld darf eine Erwerbstätigkeit<br />
ausgeübt werden. Das Einkommen darf jedoch die<br />
Grenze von € 16.200,– im Jahr nicht übersteigen. Diese Grenze<br />
gilt für jenen Elternteil, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht.<br />
Bei einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit ist ein monatliches<br />
Bruttogehalt von ca. € 1.200,–, sofern dies jeden Monat neben<br />
dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld dazuverdient wird, nicht<br />
schädlich. Wird die Dazuverdienstgrenze überschritten, so erfolgt<br />
die Rückforderung des bezogenen Kinderbetreuungsgeldes durch<br />
den Krankenversicherungsträger <strong>und</strong> zwar in jener Höhe, der dem<br />
Überschreitungsbetrag entspricht, höchstens jedoch in Höhe des<br />
bezogenen Kinderbetreuungsgeldes. Diese Regelung gilt für den<br />
Bezug von Kinderbetreuungsgeld ab 1. Jänner 2008. Vor dem<br />
1. Jänner 2008 war lediglich ein Zuverdienst von € 14.600,–<br />
jährlich möglich, zudem wurde bei Überschreitung dieses Betrages<br />
das gesamte im Kalenderjahr bezogene Kinderbetreuungsgeld<br />
zurückgefordert.<br />
Stark für Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />
SEITE 23<br />
Seit 1. Jänner 2010 gibt es überdies die individuelle Freigrenze.<br />
Diese errechnet sich aus dem maßgeblichen Einkommen laut<br />
Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes, in dem<br />
kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, jedoch beschränkt auf<br />
das der Geburt dritt vorangegangene Jahr (diese Beschränkung gilt<br />
für Geburten ab 1. Jänner 2012). Ergibt sich in Folge ein höherer<br />
Betrag als € 16.200,–, so ist dieser höhere Betrag die Dazuverdienstgrenze.<br />
Achtung: Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld<br />
gelten andere Grenzen (Seite 10).<br />
16) Erhalte ich auch Kinderbetreuungsgeld während<br />
des Bezuges von Wochengeld?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich steht Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt des<br />
Kindes zu. Für die Zeit des Bezuges von Wochengeld ruht allerdings<br />
das Kinderbetreuungsgeld. Lediglich wenn das Wochengeld<br />
niedriger als das Kinderbetreuungsgeld ist, gebührt für diese Zeit<br />
die Differenz zwischen Kinderbetreuungsgeld <strong>und</strong> Wochengeld.<br />
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld endet vorzeitig, wenn<br />
ein Anspruch auf Wochengeld aufgr<strong>und</strong> des Beginnes eines neuen<br />
Mutterschutzes für ein weiteres Kind besteht.