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Beruf und Familie (pdf 534,5 kb) - AK - Vorarlberg

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Inhalt<br />

SEITE 6<br />

8) Elternteilzeit heißt immer ich reduziere meine 30<br />

Arbeitszeit.<br />

9) Der Arbeitgeber ist verpflichtet mich darauf hinzu- 30<br />

weisen, dass meine Karenz endet bzw. dass ich eine<br />

Beendigung spätestens drei Monate vor Ende der<br />

Karenz mitteilen muss.<br />

10) Mein Arbeitgeber hat mich zu fragen, ob ich in 31<br />

Karenz gehe.<br />

11) Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich die 31<br />

<strong>Familie</strong>nbeihilfe automatisch.<br />

12) Während der Karenz kann ich bis zur Zuverdienst- 31<br />

grenze zum Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen.<br />

13) Wenn ich nach der Karenz eine Teilzeitbeschäftigung 32<br />

aufnehme, handelt es sich immer um eine Elternteilzeit.<br />

14) Wenn ich ein Kurzmodell von Kinderbetreuungsgeld 32<br />

in Anspruch nehme, so muss mich der Arbeitgeber<br />

nach Ende des Kinderbetreuungsgeldes beschäftigen.<br />

15) Solange ich in Karenz bin, bin ich auch versichert. 33<br />

16) Wenn ich nach der Karenz mich nicht mehr bei 33<br />

meinem Arbeitgeber melde bzw. nicht mehr zu diesem<br />

arbeiten gehe, so endet das Arbeitsverhältnis automatisch.<br />

17) Wenn ich während der Karenz wieder schwanger werde 34<br />

<strong>und</strong> der Mutterschutz für das weitere Kind erst nach<br />

Ende der Karenz beginnt, so muss ich in der Zwischenzeit<br />

nicht arbeiten.<br />

Stark für Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong><br />

Basiswissen – Gr<strong>und</strong>begriffe einfach erklärt<br />

SEITE 7<br />

Karenz:<br />

Karenz ist der arbeitsrechtliche Anspruch von Mütter <strong>und</strong> Väter<br />

auf Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge mit Kündigungs-<br />

<strong>und</strong> Entlassungsschutz. Sie kann durch einen einseitigen Akt<br />

(fristgerechte Bekanntgabe) in Anspruch genommen werden.<br />

Der Arbeitsvertrag besteht weiter, es ruhen für die Dauer der<br />

Karenz aber die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis<br />

(Erbringung der Arbeitsleistung bzw. Bezahlung des Entgelts).<br />

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Karenz ist somit<br />

ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis.<br />

Kinderbetreuungsgeld:<br />

Kinderbetreuungsgeld ist eine <strong>Familie</strong>nleistung <strong>und</strong> ist beim<br />

zuständigen Krankenversicherungsträger zu beantragen. Voraussetzungen<br />

sind Anspruch auf <strong>Familie</strong>nbeihilfe für das Kind <strong>und</strong><br />

Bezug derselben oder Anspruch auf eine gleichwertige ausländische<br />

Leistung <strong>und</strong> ebenfalls Bezug, gemeinsamer Haushalt (Hauptwohnsitz)<br />

mit dem Kind, Mittelpunkt der Lebensinteressen von<br />

Eltern <strong>und</strong> Kind in Österreich sowie die Unterschreitung der<br />

Zuverdienstgrenze <strong>und</strong> zeitgerechte Durchführung <strong>und</strong> Nachweis<br />

der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. Migrantinnen erhalten<br />

das Kinderbetreuungsgeld, wenn sie <strong>und</strong> das Kind sich gemäß<br />

§ 8 <strong>und</strong> 9 des NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten.<br />

Seit 1. Jänner 2010 kann zwischen fünf Bezugsvarianten gewählt<br />

werden. Hat man sich für eine Variante entschieden, so ist ein<br />

Wechsel auf eine andere gr<strong>und</strong>sätzlich nicht mehr möglich.

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