Beruf und Familie (pdf 534,5 kb) - AK - Vorarlberg
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<strong>Beruf</strong> <strong>und</strong> <strong>Familie</strong><br />
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Langzeitvariante (30+6 Monate):<br />
Wird Kinderbetreuungsgeld in dieser Variante nur von einem<br />
Elternteil in Anspruch genommen, so erhält man dieses längstens<br />
bis zur Vollendung des 30. Lebensmonates (2,5 Jahre) des Kindes.<br />
Bei Inanspruchnahme auch durch den anderen Elternteil verlängert<br />
sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den dieser Elternteil<br />
Kinderbetreuungsgeld bezieht, längstens jedoch um sechs Monate.<br />
In diesem Fall beträgt das Kinderbetreuungsgeld täglich € 14,52<br />
bzw. ca. € 436,– monatlich.<br />
Mittlere Variante (20+4 Monate):<br />
Bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes von nur einem<br />
Elternteil, erhält man dieses bis zur Vollendung des 20. Lebensmonates<br />
des Kindes. Nimmt auch der andere Elternteil Kinderbetreuungsgeld<br />
in Anspruch, so verlängert sich die Bezugsdauer<br />
längstens um vier Monate. Bei dieser Variante beträgt das Kinderbetreuungsgeld<br />
täglich € 20,80 bzw. monatlich ca. € 624,–.<br />
Kurzvariante (15+3 Monate):<br />
Bei Inanspruchnahme lediglich durch einen Elternteil wird das<br />
Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 15. Lebensmonates<br />
des Kindes gewährt, nimmt auch der andere Elternteil Kinderbetreuungsgeld<br />
in Anspruch, so verlängert sich die Bezugsdauer um<br />
maximal drei Monate. In diesem Fall steht ein Kinderbetreuungsgeld<br />
in der Höhe von täglich € 26,60 bzw. ca. € 800,– monatlich zu.<br />
Kurzkurzvariante (12+2 Monate):<br />
Nimmt nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld in Anspruch wird<br />
es bis zur Vollendung des 12. Lebensmonates des Kindes gewährt.<br />
Nimmt auch der andere Elternteil Kinderbetreuungsgeld in Anspruch,<br />
so verlängert sich die Bezugsdauer um maximal 2 Monate.<br />
In diesem Fall steht Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von täglich<br />
€ 33,– bzw. ca. € 990,– monatlich zu.<br />
Bei diesen 4 vorangeführten Varianten spricht man auch vom<br />
pauschalen Kinderbetreuungsgeld.<br />
Stark für Sie. <strong>AK</strong> <strong>Vorarlberg</strong>