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Bilanzbuchhalter/in - Steuer-Fachschule Dr. Endriss

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Mit Wirkung zum 1. November 2007 hat das Bundes -<br />

m<strong>in</strong>isterium für Bildung und Forschung die neue Verordnung<br />

über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r<br />

Bilanz buchhalter/<strong>in</strong> erlassen. Diese löst die Rechts verordnung<br />

von 1990 ab. Mit der neuen Rechtsverordnung soll den veränderten<br />

Anforderungen <strong>in</strong> der beruflichen Praxis durch<br />

Schaffung e<strong>in</strong>es modernisierten Berufsbildes Rechnung getragen<br />

werden.<br />

Die Prüfung gliedert sich <strong>in</strong> drei verschiedene Teile (A, B, C),<br />

die nache<strong>in</strong>ander abzulegen s<strong>in</strong>d. Zusätzlich besteht die<br />

Möglichkeit, e<strong>in</strong>e Zusatzqualifikation im Handlungsbereich<br />

„Organisations- und Führungsaufgaben“ zu erlangen sowie<br />

die Prüfung im Handlungsbereich „Erstellen von Abschlüssen<br />

nach <strong>in</strong>ternationalen Standards“ im Prüfungsteil B bis 2020<br />

auf den Grundlagenteil zu beschränken und den Hauptteil<br />

ggfs. zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt als Zusatzqualifikation<br />

abzulegen.<br />

<strong>Bilanzbuchhalter</strong>/<strong>in</strong>nen, die ihre Prüfungen nach den bisherigen<br />

Regelungen abgelegt haben, können ebenfalls e<strong>in</strong>e<br />

Die Prüfungen vor der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong><br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Zur schriftlichen Prüfung<br />

ist zuzulassen, wer<br />

• e<strong>in</strong>e mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf<br />

und danach e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens dreijährige<br />

kaufmännische Berufspraxis oder<br />

• e<strong>in</strong> mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches<br />

Studium und danach e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens zweijährige<br />

Berufs praxis oder<br />

• e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens sechsjährige Berufspraxis nachweist.<br />

• Zugelassen werden kann auch, wer erworbene Kenntnisse,<br />

Fertigkeiten und Erfahrungen, welche die Zulassung<br />

rechtfertigen, durch Zeugnisse oder auf andere<br />

Weise glaubhaft macht.<br />

PRÜFUNGEN UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN<br />

Zusatzqualifikation im Bereich der Internationalen Rechnungslegung<br />

erwerben.<br />

*Information<br />

Bis 2020 kann die <strong>Bilanzbuchhalter</strong>prüfung im Prüfungsfach<br />

„Erstellen von Abschlüssen nach <strong>in</strong>ternationalen Standards“<br />

auf den so genannten Grundlagenteil beschränkt werden. Da<br />

die meisten Teilnehmenden diese Möglichkeit regelmäßig<br />

nutzen, um den Aufwand der Prüfungsvorbereitung überschaubar<br />

zu halten, umfassen unsere Lehrgänge zur Vorbereitung<br />

auf die <strong>Bilanzbuchhalter</strong>-Prüfung den Grundlagenteil.<br />

Wir empfehlen, den Hauptteil dann nach Abschluss der<br />

<strong>Bilanzbuchhalter</strong>-Prüfung als Zusatz qualifikation abzulegen.<br />

Wer den Hauptteil nicht separat als Zusatzqualifikation, sondern<br />

<strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation von Grund lagenteil und Hauptteil sofort<br />

ablegen möchte, kann sich für das Upgrade anmelden, das <strong>in</strong><br />

die <strong>in</strong>dividuelle Vorbereitung <strong>in</strong>tegriert werden kann.<br />

• Dementsprechend wird auch zugelassen, wer e<strong>in</strong>en<br />

Lehrgang der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> erfolgreich<br />

abgeschlossen hat.<br />

Die Berufspraxis soll durch Tätigkeiten abgeleistet se<strong>in</strong>, die<br />

der beruflichen Fortbildung zum <strong>Bilanzbuchhalter</strong> dienlich<br />

s<strong>in</strong>d; die Berufspraxis muss <strong>in</strong>haltlich wesentliche Bezüge<br />

zum betrieblichen F<strong>in</strong>anz- und Rechnungswesen haben.<br />

Zur mündlichen Prüfung<br />

werden Sie gemäß den Regelungen der Prüfungs ordnung der<br />

<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> zugelassen.<br />

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