Bilanzbuchhalter/in - Steuer-Fachschule Dr. Endriss
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Mit Wirkung zum 1. November 2007 hat das Bundes -<br />
m<strong>in</strong>isterium für Bildung und Forschung die neue Verordnung<br />
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r<br />
Bilanz buchhalter/<strong>in</strong> erlassen. Diese löst die Rechts verordnung<br />
von 1990 ab. Mit der neuen Rechtsverordnung soll den veränderten<br />
Anforderungen <strong>in</strong> der beruflichen Praxis durch<br />
Schaffung e<strong>in</strong>es modernisierten Berufsbildes Rechnung getragen<br />
werden.<br />
Die Prüfung gliedert sich <strong>in</strong> drei verschiedene Teile (A, B, C),<br />
die nache<strong>in</strong>ander abzulegen s<strong>in</strong>d. Zusätzlich besteht die<br />
Möglichkeit, e<strong>in</strong>e Zusatzqualifikation im Handlungsbereich<br />
„Organisations- und Führungsaufgaben“ zu erlangen sowie<br />
die Prüfung im Handlungsbereich „Erstellen von Abschlüssen<br />
nach <strong>in</strong>ternationalen Standards“ im Prüfungsteil B bis 2020<br />
auf den Grundlagenteil zu beschränken und den Hauptteil<br />
ggfs. zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt als Zusatzqualifikation<br />
abzulegen.<br />
<strong>Bilanzbuchhalter</strong>/<strong>in</strong>nen, die ihre Prüfungen nach den bisherigen<br />
Regelungen abgelegt haben, können ebenfalls e<strong>in</strong>e<br />
Die Prüfungen vor der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong><br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
Zur schriftlichen Prüfung<br />
ist zuzulassen, wer<br />
• e<strong>in</strong>e mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf<br />
und danach e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens dreijährige<br />
kaufmännische Berufspraxis oder<br />
• e<strong>in</strong> mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches<br />
Studium und danach e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens zweijährige<br />
Berufs praxis oder<br />
• e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens sechsjährige Berufspraxis nachweist.<br />
• Zugelassen werden kann auch, wer erworbene Kenntnisse,<br />
Fertigkeiten und Erfahrungen, welche die Zulassung<br />
rechtfertigen, durch Zeugnisse oder auf andere<br />
Weise glaubhaft macht.<br />
PRÜFUNGEN UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN<br />
Zusatzqualifikation im Bereich der Internationalen Rechnungslegung<br />
erwerben.<br />
*Information<br />
Bis 2020 kann die <strong>Bilanzbuchhalter</strong>prüfung im Prüfungsfach<br />
„Erstellen von Abschlüssen nach <strong>in</strong>ternationalen Standards“<br />
auf den so genannten Grundlagenteil beschränkt werden. Da<br />
die meisten Teilnehmenden diese Möglichkeit regelmäßig<br />
nutzen, um den Aufwand der Prüfungsvorbereitung überschaubar<br />
zu halten, umfassen unsere Lehrgänge zur Vorbereitung<br />
auf die <strong>Bilanzbuchhalter</strong>-Prüfung den Grundlagenteil.<br />
Wir empfehlen, den Hauptteil dann nach Abschluss der<br />
<strong>Bilanzbuchhalter</strong>-Prüfung als Zusatz qualifikation abzulegen.<br />
Wer den Hauptteil nicht separat als Zusatzqualifikation, sondern<br />
<strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation von Grund lagenteil und Hauptteil sofort<br />
ablegen möchte, kann sich für das Upgrade anmelden, das <strong>in</strong><br />
die <strong>in</strong>dividuelle Vorbereitung <strong>in</strong>tegriert werden kann.<br />
• Dementsprechend wird auch zugelassen, wer e<strong>in</strong>en<br />
Lehrgang der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> erfolgreich<br />
abgeschlossen hat.<br />
Die Berufspraxis soll durch Tätigkeiten abgeleistet se<strong>in</strong>, die<br />
der beruflichen Fortbildung zum <strong>Bilanzbuchhalter</strong> dienlich<br />
s<strong>in</strong>d; die Berufspraxis muss <strong>in</strong>haltlich wesentliche Bezüge<br />
zum betrieblichen F<strong>in</strong>anz- und Rechnungswesen haben.<br />
Zur mündlichen Prüfung<br />
werden Sie gemäß den Regelungen der Prüfungs ordnung der<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> zugelassen.<br />
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