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Bilanzbuchhalter/in - Steuer-Fachschule Dr. Endriss

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Bildungsgutsche<strong>in</strong><br />

Die für die Förderung durch die Arbeitsagenturen erforderlichen<br />

Träger- und Maßnahmezertifizierungen nach AZWV bzw.<br />

SGB III liegen regelmäßig vor. Weitere Informationen erhalten<br />

Meister-BAföG<br />

Das AFBG fördert die berufliche Aufstiegsfortbildung. Für die<br />

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die <strong>Bilanzbuchhalter</strong>-Prüfung<br />

kann das sog. Meister-BAföG nach AFBG beantragt werden.<br />

Antragsformulare s<strong>in</strong>d bei den „BAföG-Ämtern“ oder unter<br />

www.meister-bafoeg.<strong>in</strong>fo erhältlich. Bitte beachten Sie, dass<br />

für die rechtzeitige Auszahlung der Förderbeträge e<strong>in</strong>e frühzeitige<br />

Anmeldung erforderlich ist.<br />

www.meister-bafoeg.<strong>in</strong>fo<br />

• Maßnahmebeitrag von 30,5 %<br />

(e<strong>in</strong>kommens- und vermögensunabhängig)<br />

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr<br />

Vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr werden unsere<br />

Lehrgänge im Allgeme<strong>in</strong>en gefördert.<br />

>> Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie<br />

Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt: E<strong>in</strong>e<br />

Weiterbildung kann für Sie bis zu 500 € wert se<strong>in</strong>. Die Idee ist<br />

e<strong>in</strong>fach: Sie f<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>en Kurs oder e<strong>in</strong>en Lehrgang, bei dem Sie<br />

etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte<br />

(ab 1.1.2010 bis zu 500 €) der Gebühr vom Staat dazu.<br />

FÖRDERMÖGLICHKEITEN<br />

Sie auf Anfrage (0221/93 64 42-0) oder auf unseren Internet -<br />

seiten unter www.endriss.de<br />

• Z<strong>in</strong>sgünstiges Darlehen<br />

• Alle, die e<strong>in</strong>e Fortbildung bestanden haben, erhalten<br />

e<strong>in</strong>en Darlehenserlass <strong>in</strong> Höhe von 25 Prozent des auf<br />

die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden<br />

Rest dar lehens<br />

• Gefördert wird nicht nur die erste Aufstiegsfortbildung,<br />

sondern generell e<strong>in</strong>e Aufstiegsfortbildung. Teilnehmende,<br />

die bereits e<strong>in</strong>e selbstf<strong>in</strong>anzierte Aufstiegsfortbildung<br />

absolviert haben, verlieren hierdurch nicht ihren<br />

Förderanspruch.<br />

Ausführliche Informationen dazu f<strong>in</strong>den Sie auf unseren<br />

Internetseiten: www.endriss.de.<br />

Geschenkt! Die Bed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>fach: Sie s<strong>in</strong>d erwerbstätig,<br />

müssen aber maximal 25.600 € (51.200 € bei geme<strong>in</strong>sam<br />

Veranlagten) im Jahr versteuern. Alle weiteren Infos rund um die<br />

Bildungsprämie erfahren Sie unter der kostenfreien Hotl<strong>in</strong>e:<br />

0800/26 26 000 oder unter www.bildungspraemie.<strong>in</strong>fo<br />

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