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Vorschau - Markt Rimpar

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2<br />

Wissenswertes<br />

Die Dreifachsporthalle ist vom<br />

3. 4. bis einschließlich 1. 5. 2006<br />

wegen Sanierungsarbeiten geschlossen.<br />

gez. Losert<br />

1. Bürgermeister<br />

Empfang für Neubürger<br />

„Sehr nützlich und sinnvoll, es ist toll, dass es so etwas gibt:<br />

Eine kompakte Information,“ so Alexander Weisser. „Eine<br />

gute Einrichtung, ich bin begeistert“, lautete das Resümee<br />

von Markus Erden. Beide sind Neubürger und kamen, wie<br />

auch einige andere, zum 1. Neubürgerempfang des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Rimpar</strong>.<br />

Die Anregung kam von 2. Bürgermeisterin Ulrike Haase, die<br />

dies wiederum bei <strong>Rimpar</strong>s französischer Partnergemeinde<br />

Languidic „abgeguckt“ hat. „Gern habe ich diese Anregung<br />

aufgenommen und nun umgesetzt,“ sagte Bürgermeister<br />

Burkard Losert. Er stellte seine Gemeinde mit den drei Ortsteilen<br />

in Kurzform vor. Keine leichte Aufgabe, wenn man<br />

weiß, dass es gilt außer der Gemeindeverwaltung und deren<br />

Aufgaben noch fast 60 Vereine vorzustehen. Er hatte aber<br />

auch die Geistlichen beider Kirchen, die Schul- und Kindergartenleiter(innen)<br />

geladen, damit aufkommende Fragen<br />

gleich von den Betroffenen beantwortet werden konnten.<br />

Bürgermeister Burkard Losert erinnerte daran, dass „die Gemeinde<br />

die Keimzelle der Demokratie ist, bei der mitgestaltet<br />

und Verantwortung mitgetragen werden kann“. Er forderte<br />

die Neubürger auf, sich über die Familie und das Arbeitsleben<br />

hinaus zu engagieren, Freizeit zu opfern, um sich einzubringen<br />

in den politischen Entscheidungsfindungsprozeß,<br />

aber auch um das gemeindliche Vereinsleben mit zu gestalten.<br />

„Dieser Empfang soll Ihnen die Möglichkeit schaffen,<br />

den ersten Schritt zu tun und weitere Hilfestellung und Unterstützung<br />

geben, damit Kontakte und Verbindungen für Sie<br />

leichter und einfacher werden,“ so das Ortsoberhaupt. Hierfür<br />

erhielt er reichlich Beifall und alle Alt- und Neubürger fanden<br />

die Veranstaltung gelungen und waren sich einig: Diesen<br />

Neubürgerempfang sollte es alle Jahre einmal geben.<br />

gez. Kurt Mintzel<br />

Aus dem Gemeindearchiv:<br />

Leider gibt es im Gemeindebereich in letzter Zeit immer häufiger<br />

Probleme mit alkoholisierten und randalierenden Jugendlichen.<br />

Dass dieses unschöne Verhalten aber offenbar<br />

nicht neu ist, zeigt ein Dokument des Gemeindearchivs aus<br />

der Zeit des 2. Weltkriegs, dessen Text nachfolgend wiedergegeben<br />

wird.<br />

Bekanntgabe:<br />

„Um der Verwahrlosung unserer Jugend wirksam zu begegnen,<br />

hat der Kriegsrat eine Verordnung zum Schutze der Jugend<br />

erlassen, die sofort in Kraft getreten ist. Der Kreisleiter<br />

erlässt hierzu folgende Verfügung:<br />

1. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Herumtreiben auf<br />

Strassen und Plätzen während der Dunkelheit verboten.<br />

2. Desgleichen ist diesen Jugendlichen der Aufenthalt in<br />

Gaststätten und Kino verboten, wenn sie sich nicht in Begleitung<br />

Erziehungsberechtigter befinden.<br />

3. Der Besuch von Tanzböden ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten<br />

ist Jugendlichen unter 18 Jahren verboten.<br />

Aber auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten ist<br />

dieser Jugend nach 23.00 Uhr der dortige Aufenthalt nicht<br />

mehr gestattet.<br />

4. Jugendlichen unter 18 Jahren ist in Gaststätten der Genuss<br />

von Branntwein oder überwiegend branntweinhaltigen<br />

Genussmitteln verboten. Jugendlichen unter 16 Jahren ohne<br />

Begleitung eines Erziehungsberechtigten auch der Genuss<br />

von anderen alkoholhaltigen Getränken.<br />

5. Allen Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen<br />

strengstens untersagt.<br />

Die Verordnung gilt nicht für Angehörige der Wehrmacht und<br />

des Reichsarbeitsdienstes. Die Bestimmungen über Fernhaltung<br />

aus öffentlichen Lokalen gelten nicht für Veranstaltungen<br />

der Partei sowie für Jugendliche , die sich nachweislich<br />

auf Reisen befinden.<br />

Jugendliche, die gegen die Verordnung verstossen, werden<br />

mit Haft bis zu drei Wochen oder Geldstrafen bis zu 50 RM<br />

bestraft. Für Erwachsene sind Geldstrafen bis zu 150 RM<br />

und in besonders schweren Fällen Haft bis zu 6 Wochen angedroht.<br />

Wirte und Kaufleute, die gegen das Gesetz verstossen,<br />

haben im Wiederholungsfalle Schliessung des Geschäftes<br />

zu gewärtigen.<br />

Diese Verfügung ist sofort öffentlich bekannt zu geben, den<br />

Wirten und Kaufleuten gegen Unterschrift zu eröffnen und<br />

dann an der Ortstafel anzuschlagen.<br />

Sorg, Kreisleiter“<br />

gez. J. Knoblauch<br />

Foto: Kurt Mintzel

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