Vorschau - Markt Rimpar
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2<br />
Wissenswertes<br />
Die Dreifachsporthalle ist vom<br />
3. 4. bis einschließlich 1. 5. 2006<br />
wegen Sanierungsarbeiten geschlossen.<br />
gez. Losert<br />
1. Bürgermeister<br />
Empfang für Neubürger<br />
„Sehr nützlich und sinnvoll, es ist toll, dass es so etwas gibt:<br />
Eine kompakte Information,“ so Alexander Weisser. „Eine<br />
gute Einrichtung, ich bin begeistert“, lautete das Resümee<br />
von Markus Erden. Beide sind Neubürger und kamen, wie<br />
auch einige andere, zum 1. Neubürgerempfang des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Rimpar</strong>.<br />
Die Anregung kam von 2. Bürgermeisterin Ulrike Haase, die<br />
dies wiederum bei <strong>Rimpar</strong>s französischer Partnergemeinde<br />
Languidic „abgeguckt“ hat. „Gern habe ich diese Anregung<br />
aufgenommen und nun umgesetzt,“ sagte Bürgermeister<br />
Burkard Losert. Er stellte seine Gemeinde mit den drei Ortsteilen<br />
in Kurzform vor. Keine leichte Aufgabe, wenn man<br />
weiß, dass es gilt außer der Gemeindeverwaltung und deren<br />
Aufgaben noch fast 60 Vereine vorzustehen. Er hatte aber<br />
auch die Geistlichen beider Kirchen, die Schul- und Kindergartenleiter(innen)<br />
geladen, damit aufkommende Fragen<br />
gleich von den Betroffenen beantwortet werden konnten.<br />
Bürgermeister Burkard Losert erinnerte daran, dass „die Gemeinde<br />
die Keimzelle der Demokratie ist, bei der mitgestaltet<br />
und Verantwortung mitgetragen werden kann“. Er forderte<br />
die Neubürger auf, sich über die Familie und das Arbeitsleben<br />
hinaus zu engagieren, Freizeit zu opfern, um sich einzubringen<br />
in den politischen Entscheidungsfindungsprozeß,<br />
aber auch um das gemeindliche Vereinsleben mit zu gestalten.<br />
„Dieser Empfang soll Ihnen die Möglichkeit schaffen,<br />
den ersten Schritt zu tun und weitere Hilfestellung und Unterstützung<br />
geben, damit Kontakte und Verbindungen für Sie<br />
leichter und einfacher werden,“ so das Ortsoberhaupt. Hierfür<br />
erhielt er reichlich Beifall und alle Alt- und Neubürger fanden<br />
die Veranstaltung gelungen und waren sich einig: Diesen<br />
Neubürgerempfang sollte es alle Jahre einmal geben.<br />
gez. Kurt Mintzel<br />
Aus dem Gemeindearchiv:<br />
Leider gibt es im Gemeindebereich in letzter Zeit immer häufiger<br />
Probleme mit alkoholisierten und randalierenden Jugendlichen.<br />
Dass dieses unschöne Verhalten aber offenbar<br />
nicht neu ist, zeigt ein Dokument des Gemeindearchivs aus<br />
der Zeit des 2. Weltkriegs, dessen Text nachfolgend wiedergegeben<br />
wird.<br />
Bekanntgabe:<br />
„Um der Verwahrlosung unserer Jugend wirksam zu begegnen,<br />
hat der Kriegsrat eine Verordnung zum Schutze der Jugend<br />
erlassen, die sofort in Kraft getreten ist. Der Kreisleiter<br />
erlässt hierzu folgende Verfügung:<br />
1. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Herumtreiben auf<br />
Strassen und Plätzen während der Dunkelheit verboten.<br />
2. Desgleichen ist diesen Jugendlichen der Aufenthalt in<br />
Gaststätten und Kino verboten, wenn sie sich nicht in Begleitung<br />
Erziehungsberechtigter befinden.<br />
3. Der Besuch von Tanzböden ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten<br />
ist Jugendlichen unter 18 Jahren verboten.<br />
Aber auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten ist<br />
dieser Jugend nach 23.00 Uhr der dortige Aufenthalt nicht<br />
mehr gestattet.<br />
4. Jugendlichen unter 18 Jahren ist in Gaststätten der Genuss<br />
von Branntwein oder überwiegend branntweinhaltigen<br />
Genussmitteln verboten. Jugendlichen unter 16 Jahren ohne<br />
Begleitung eines Erziehungsberechtigten auch der Genuss<br />
von anderen alkoholhaltigen Getränken.<br />
5. Allen Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen<br />
strengstens untersagt.<br />
Die Verordnung gilt nicht für Angehörige der Wehrmacht und<br />
des Reichsarbeitsdienstes. Die Bestimmungen über Fernhaltung<br />
aus öffentlichen Lokalen gelten nicht für Veranstaltungen<br />
der Partei sowie für Jugendliche , die sich nachweislich<br />
auf Reisen befinden.<br />
Jugendliche, die gegen die Verordnung verstossen, werden<br />
mit Haft bis zu drei Wochen oder Geldstrafen bis zu 50 RM<br />
bestraft. Für Erwachsene sind Geldstrafen bis zu 150 RM<br />
und in besonders schweren Fällen Haft bis zu 6 Wochen angedroht.<br />
Wirte und Kaufleute, die gegen das Gesetz verstossen,<br />
haben im Wiederholungsfalle Schliessung des Geschäftes<br />
zu gewärtigen.<br />
Diese Verfügung ist sofort öffentlich bekannt zu geben, den<br />
Wirten und Kaufleuten gegen Unterschrift zu eröffnen und<br />
dann an der Ortstafel anzuschlagen.<br />
Sorg, Kreisleiter“<br />
gez. J. Knoblauch<br />
Foto: Kurt Mintzel