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Leitfaden für die Vergabe freiberuflicher Ingenieur- und ...

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<strong>Vergabe</strong>leitfaden § 3 Die freihändige <strong>Vergabe</strong> – eine rechtssichere <strong>Vergabe</strong>!<br />

II. Der Auftraggeber hat das Wort – Honorar nach HOAI<br />

HOAI – gerechte Ausschreibung Für <strong>die</strong> Honorarermittlung gemäß HOAI hat der Auftraggeber dem<br />

potentiellen Auftragnehmer neben der Aufgabenstellung folgende<br />

Daten zur Honorarermittlung zur Verfügung zu stellen: anrechenbare<br />

Kosten, Honorarzone (Schwierigkeitsgrad), anzubietende<br />

Leistungsphasen sowie ggf. Umbauzuschläge (vgl. VK Nordbayern,<br />

Beschluss vom 01.02.2008 - 21.VK-3194-53/07).<br />

Da unter <strong>die</strong>sen Bedingungen auch bei mehreren Anbietern keine<br />

<strong>Vergabe</strong>entscheidenden Honorarunterschiede auftreten dürfen, ist<br />

<strong>die</strong> Anfrage mehrerer Planungsbüros entbehrlich, sofern (z. B. in<br />

der Region) kompetente Büros bekannt sind <strong>und</strong> <strong>die</strong> durch ein <strong>und</strong><br />

denselben Auftraggeber vergebenen Aufträge sinnvoll unter den<br />

leistungsfähigen Anbietern der Region gestreut werden.<br />

ingks-Methode: Sie suchen kompetente <strong>Ingenieur</strong>büros in ihrer<br />

Region? Die <strong>Ingenieur</strong>kammer Sachsen führt über 3000 Büros.<br />

Rufen Sie uns an unter 0351 – 438 33 60.<br />

Veröffentlichung = Transparenz Eine Veröffentlichung der erfolgten <strong>Vergabe</strong>n wird im Sinne der<br />

gebotenen Transparenz empfohlen.<br />

AN-Best-K -> VOF nur<br />

oberhalb Schwellenwert!<br />

III. Vielleicht doch 3 Angebote? – NEIN!<br />

Weit verbreitet ist <strong>die</strong> Auffassung, dass doch zumindest bei der<br />

<strong>Vergabe</strong> von geförderten freiberuflichen <strong>Ingenieur</strong>leistungen <strong>die</strong><br />

(beliebten) AN-Best-K immer <strong>die</strong> Einholung mehrerer Angebote<br />

fordere.<br />

ingks-Methode: Der Gesetzgeber verlangt bei der <strong>Vergabe</strong> geförderter<br />

<strong>freiberuflicher</strong> <strong>Ingenieur</strong>leistungen nicht, wie oftmals<br />

angenommen, <strong>die</strong> Einholung mehrerer Angebote.<br />

In der Verwaltungsvorschrift zu § 44 SäHO ist klargestellt, dass <strong>für</strong><br />

Zuwendungen an Gebietskörperschaften <strong>die</strong> Anlage 3a <strong>und</strong> damit<br />

<strong>die</strong> AN-Best-K (Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen<br />

zur Projektförderung an kommunale Körperschaften) Anwendung<br />

findet. Dabei wird unter Nr. 3.2 AN-Best-K „<strong>Vergabe</strong> von<br />

Aufträgen“ mit Verweis auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

(GWB) lediglich auf den Fall der evtl. Gültigkeit der<br />

VOF hingewiesen. Dieser Fall ist nur dann gegeben, wenn der EU-<br />

Schwellenwert überschritten wird.<br />

Eine Einholung von mehreren Angeboten ist nur in den AnBest-P<br />

(Allgemeine Nebenbestimmungen <strong>für</strong> Zuwendungen zur Projektförderung<br />

auf Kostenbasis) nur <strong>für</strong> Zuwendungen an gewerbliche<br />

Unternehmen erforderlich.<br />

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