Leitfaden für die Vergabe freiberuflicher Ingenieur- und ...
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<strong>Vergabe</strong>leitfaden § 1 Anstelle eines Vorwortes – Die Gr<strong>und</strong>sätze<br />
§ 1 Anstelle eines Vorwortes – Die Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Keine Angst vor <strong>Vergabe</strong>! Die <strong>Vergabe</strong> <strong>freiberuflicher</strong> <strong>Ingenieur</strong>- <strong>und</strong> Architektenleistungen<br />
bereitet denen, <strong>die</strong> sich damit beschäftigen müssen – egal ob<br />
Auftraggebern oder den sich um solche Aufträge bewerbenden<br />
<strong>Ingenieur</strong>en - immer wieder schlaflose Nächte.<br />
<strong>Vergabe</strong> im Leistungs-<br />
wettbewerb<br />
keine VOF unterhalb des<br />
Schwellenwertes<br />
Bestätigung durch<br />
Landesrechnungshof<br />
Dies muss aber nicht sein – wenn sich alle Verfahrensbeteiligten<br />
das eigentliche Ziel des Verfahrens – egal ob oberhalb oder unterhalb<br />
des Schwellenwertes – vor Augen führen.<br />
ingks – Methode: Ziel ist,<br />
1. mit vertretbarem Aufwand im <strong>Vergabe</strong>verfahren,<br />
2. demjenigen den Auftrag zu erteilen, der <strong>die</strong> bestmögliche<br />
Leistung erwarten lässt.<br />
Dieser einfachen Zielvorgabe folgend, ergeben sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen<br />
Verfahrensschritte Gr<strong>und</strong>sätze, deren Befolgung <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Erreichung des Zieles unbedingt empfohlen wird.<br />
I. Die beste Leistung zählt!<br />
ingks – Methode: Die <strong>Ingenieur</strong>leistung ist im Leistungswettbewerb<br />
unter fachk<strong>und</strong>igen, leistungsfähigen <strong>und</strong> zuverlässigen<br />
Bewerbern zu vergeben - wobei der Preis eine untergeordnete<br />
Bedeutung haben muss.<br />
Bei Leistungen, deren Vergütungen in der HOAI verordnet sind, ist<br />
der Preis nur im dort vorgeschriebenen Rahmen zu berücksichtigen.<br />
II. Freihändige <strong>Vergabe</strong> unterhalb des Schwellenwertes<br />
Im Bereich unterhalb des EU-Schwellenwertes, d. h. unter einem<br />
Auftragswert von derzeit 200.000 EUR netto, findet <strong>die</strong> VOF keine<br />
Anwendung. Damit sind auch keine umfangreichen, formellen VOF<br />
<strong>Vergabe</strong>verfahren durchzuführen.<br />
Entsprechende Aufträge sind vielmehr freihändig nach den allgemeinen<br />
haushaltsrechtlichen Gr<strong>und</strong>sätzen von Wirtschaftlichkeit<br />
<strong>und</strong> Sparsamkeit zu vergeben. Das Honorar ist im Regelfall ohnehin<br />
durch <strong>die</strong> HOAI festgeschrieben.<br />
Der Sächsische Landesrechnungshof hat <strong>die</strong>s ausdrücklich bestätigt.<br />
Überzogene Formalien sind keine Gewähr <strong>für</strong> <strong>Vergabe</strong>transparenz,<br />
sondern volkswirtschaftlich schädlich!<br />
HVA F-StB Auch <strong>für</strong> den Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau ist <strong>die</strong>s z. B. im HVA F-StB<br />
ausdrücklich vorgesehen.<br />
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