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Leitfaden für die Vergabe freiberuflicher Ingenieur- und ...

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<strong>Vergabe</strong>leitfaden § 5 Das VOF Verfahren – Schritt <strong>für</strong> Schritt<br />

Alter der Referenzen Die Referenzprojekte sollten aus den vergangenen fünf Jahren<br />

stammen. Bei Projekten mit hohen Anforderungen <strong>und</strong> Spezialleistungscharakter<br />

sollten auch Referenzobjekte anerkannt werden,<br />

<strong>die</strong> mehr als fünf Jahre zurückliegen, wenn bspw. auf dem<br />

Markt wenig vergleichbare Aufträge vergeben wurden.<br />

Um auch kleineren <strong>und</strong> jüngeren Büros eine Auftragschance<br />

einzuräumen, sollte bei geeigneten Aufgaben kein zu hoher Maßstab<br />

an <strong>die</strong> Vorlage von Referenzprojekten gelegt werden.<br />

-> Ideen Gerade an der Umsetzung neuer ingenieurtechnischer Ideen zeigt<br />

sich das innovative Potenzial des Bieters. Diese Ideen sollte sich<br />

der Auftraggeber an dem jeweiligen Projekt darstellen <strong>und</strong> erläutern<br />

lassen.<br />

Honorar/Preis (10 %) Gr<strong>und</strong>sätzlich tritt bei der <strong>Vergabe</strong> von schöpferischen Leistungen<br />

der Preiswettbewerb in den Hintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Qualität der<br />

Leistung wird zum wichtigsten Auftragskriterium.<br />

Entscheidung gem.<br />

§ 11 Abs. 6 VOF 2009<br />

ingks – Methode: Die HOAI ist im <strong>Vergabe</strong>verfahren von allen<br />

Beteiligten gem. § 11 Abs. 5 Satz 3 VOF 2009 zwingend einzuhalten,<br />

wenn <strong>die</strong> abgeforderten Leistungen in ihrem Geltungsbereich<br />

liegen. Leistungen, <strong>die</strong> nicht einem Leistungsbild der<br />

HOAI entsprechen, unterliegen in der Preisgestaltung dem Gebot<br />

der Auskömmlichkeit <strong>und</strong> der Wirtschaftlichkeit.<br />

Bei der Festlegung der Wichtung des Kriteriums „Preis/Honorar“<br />

ist somit zu beachten, dass – sofern Leistungen der HOAI abgefordert<br />

werden – <strong>die</strong> HOAI als gesetzliches Preisrecht <strong>für</strong> alle Auftragnehmer<br />

<strong>und</strong> Auftraggeber gilt. Die Einhaltung der HOAI ist<br />

primäres Kriterium. Gewertet werden kann nur in der Bandbreite<br />

der HOAI - Vergütung (Rahmen von Mindest <strong>und</strong> Höchstsatz,<br />

Umbauzuschlag, Nebenkosten). Soweit das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufgabe<br />

durch <strong>die</strong> HOAI in engen Grenzen bestimmt ist (überwiegend<br />

Berechnungshonorare), ist <strong>die</strong>ses Kriterium gering zu wichten, um<br />

einen ungesetzlichen Preiswettbewerb zu verhindern.<br />

Alle Versuche, <strong>die</strong>se Festlegung der VOF durch Preisanfragen zur<br />

Initiierung eines Preiswettbewerbs zu unterlaufen, z. B. durch das<br />

Anbieten <strong>und</strong> Werten von HOAI - widrigen Preisnachlässen, stellen<br />

einen Verstoß gegen das Verbot von unlauteren <strong>und</strong> wettbewerbsbeschränkenden<br />

Verhaltensweisen nach § 2 Abs. 2 VOF 2009<br />

dar <strong>und</strong> führen zur Rechtswidrigkeit des <strong>Vergabe</strong>verfahrens.<br />

ingks-Methode: Gibt der Bieter ein Honorar unterhalb des Mindestsatzes<br />

der HOAI ab, ist ein klärendes Gespräch mit <strong>die</strong>sem<br />

Bieter – mit dem Ziel der Einhaltung der Mindestsätze – zu<br />

führen. Wenn der Bieter <strong>die</strong> Anpassung an <strong>die</strong> Mindestsätze<br />

ablehnt, ist er zwingend auszuschließen.<br />

3. <strong>Vergabe</strong>entscheidung 90<br />

Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der aufgr<strong>und</strong><br />

der ausgehandelten Auftragsbedingungen <strong>die</strong> bestmögliche<br />

Leistung erwarten lässt. (Informationsschreiben Anlage 10).<br />

80<br />

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