Leitfaden für die Vergabe freiberuflicher Ingenieur- und ...
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<strong>Vergabe</strong>leitfaden § 5 Das VOF Verfahren – Schritt <strong>für</strong> Schritt<br />
Alter der Referenzen Die Referenzprojekte sollten aus den vergangenen fünf Jahren<br />
stammen. Bei Projekten mit hohen Anforderungen <strong>und</strong> Spezialleistungscharakter<br />
sollten auch Referenzobjekte anerkannt werden,<br />
<strong>die</strong> mehr als fünf Jahre zurückliegen, wenn bspw. auf dem<br />
Markt wenig vergleichbare Aufträge vergeben wurden.<br />
Um auch kleineren <strong>und</strong> jüngeren Büros eine Auftragschance<br />
einzuräumen, sollte bei geeigneten Aufgaben kein zu hoher Maßstab<br />
an <strong>die</strong> Vorlage von Referenzprojekten gelegt werden.<br />
-> Ideen Gerade an der Umsetzung neuer ingenieurtechnischer Ideen zeigt<br />
sich das innovative Potenzial des Bieters. Diese Ideen sollte sich<br />
der Auftraggeber an dem jeweiligen Projekt darstellen <strong>und</strong> erläutern<br />
lassen.<br />
Honorar/Preis (10 %) Gr<strong>und</strong>sätzlich tritt bei der <strong>Vergabe</strong> von schöpferischen Leistungen<br />
der Preiswettbewerb in den Hintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Qualität der<br />
Leistung wird zum wichtigsten Auftragskriterium.<br />
Entscheidung gem.<br />
§ 11 Abs. 6 VOF 2009<br />
ingks – Methode: Die HOAI ist im <strong>Vergabe</strong>verfahren von allen<br />
Beteiligten gem. § 11 Abs. 5 Satz 3 VOF 2009 zwingend einzuhalten,<br />
wenn <strong>die</strong> abgeforderten Leistungen in ihrem Geltungsbereich<br />
liegen. Leistungen, <strong>die</strong> nicht einem Leistungsbild der<br />
HOAI entsprechen, unterliegen in der Preisgestaltung dem Gebot<br />
der Auskömmlichkeit <strong>und</strong> der Wirtschaftlichkeit.<br />
Bei der Festlegung der Wichtung des Kriteriums „Preis/Honorar“<br />
ist somit zu beachten, dass – sofern Leistungen der HOAI abgefordert<br />
werden – <strong>die</strong> HOAI als gesetzliches Preisrecht <strong>für</strong> alle Auftragnehmer<br />
<strong>und</strong> Auftraggeber gilt. Die Einhaltung der HOAI ist<br />
primäres Kriterium. Gewertet werden kann nur in der Bandbreite<br />
der HOAI - Vergütung (Rahmen von Mindest <strong>und</strong> Höchstsatz,<br />
Umbauzuschlag, Nebenkosten). Soweit das Honorar <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufgabe<br />
durch <strong>die</strong> HOAI in engen Grenzen bestimmt ist (überwiegend<br />
Berechnungshonorare), ist <strong>die</strong>ses Kriterium gering zu wichten, um<br />
einen ungesetzlichen Preiswettbewerb zu verhindern.<br />
Alle Versuche, <strong>die</strong>se Festlegung der VOF durch Preisanfragen zur<br />
Initiierung eines Preiswettbewerbs zu unterlaufen, z. B. durch das<br />
Anbieten <strong>und</strong> Werten von HOAI - widrigen Preisnachlässen, stellen<br />
einen Verstoß gegen das Verbot von unlauteren <strong>und</strong> wettbewerbsbeschränkenden<br />
Verhaltensweisen nach § 2 Abs. 2 VOF 2009<br />
dar <strong>und</strong> führen zur Rechtswidrigkeit des <strong>Vergabe</strong>verfahrens.<br />
ingks-Methode: Gibt der Bieter ein Honorar unterhalb des Mindestsatzes<br />
der HOAI ab, ist ein klärendes Gespräch mit <strong>die</strong>sem<br />
Bieter – mit dem Ziel der Einhaltung der Mindestsätze – zu<br />
führen. Wenn der Bieter <strong>die</strong> Anpassung an <strong>die</strong> Mindestsätze<br />
ablehnt, ist er zwingend auszuschließen.<br />
3. <strong>Vergabe</strong>entscheidung 90<br />
Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der aufgr<strong>und</strong><br />
der ausgehandelten Auftragsbedingungen <strong>die</strong> bestmögliche<br />
Leistung erwarten lässt. (Informationsschreiben Anlage 10).<br />
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