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Im Fokus: Unabhängigkeit - PwC

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Quintessenz: Eine Revisionsgesellschaft darf keine Sachverhalte überprüfen,<br />

an deren Gestaltung sie selbst mitgewirkt hat.<br />

Schweiz trat 2007 das Revisionsaufsichtsgesetz<br />

(RAG)<br />

in Kraft. Es wurden staatliche<br />

Aufsichtsbehörden für Prüfungsgesellschafteneingerichtet.<br />

Doch nun, acht Jahre nach<br />

SOX, hat die Diskussion um<br />

die <strong>Unabhängigkeit</strong> der Prüfer<br />

erneut begonnen – obwohl<br />

die Finanzkrise dazu keinen<br />

Anlass gegeben hat.<br />

Weiter gehende Regulierung<br />

– ein Qualitäts gewinn?<br />

<strong>Im</strong> Oktober 2010 publizierte die<br />

Europäische Kommission ein<br />

Grünbuch. Darin stellt die<br />

Kommission eine Reihe von<br />

Überlegungen zur Diskussion,<br />

die aus ihrer Sicht die Abschlussprüfung<br />

verbessern und so zu<br />

mehr Finanzstabilität beitragen<br />

könnten. Das Grünbuch enthält<br />

Vorschläge zur <strong>Unabhängigkeit</strong>,<br />

welche die heutige Rechtslage<br />

rigoros verschärfen würden.<br />

Unter anderem werden die<br />

Bestellung des Abschlussprüfers<br />

durch eine Behörde statt durch<br />

die Generalversammlung sowie<br />

eine regelmässige Rotation<br />

der Prüfungsgesellschaft und<br />

nicht nur des leitenden Prüfers<br />

erwogen. Ein weiterer gravierender<br />

Punkt ist die Überlegung,<br />

das Verbot zur Erbringung<br />

von Nichtprüfungsleistungen<br />

auszudehnen und in letzter<br />

Konsequenz möglicherweise<br />

«reine Prüfungsgesellschaften»<br />

zu schaffen. Um der Konzentration<br />

auf dem Prüfungsmarkt<br />

entgegenzuwirken, schlägt das<br />

Grünbuch «joint audits» vor. Das<br />

Vorbild für die Kommission<br />

bildet offenbar Frankreich. Dort<br />

10<br />

Disclose Juni 2011<br />

müssen börsennotierte Gesellschaften<br />

zwei Prüfungsgesellschaften<br />

bestellen, die sich die<br />

Prüfungsarbeiten teilen und<br />

das Prüfungsurteil gemeinsam<br />

unterschreiben. Diese Praxis<br />

möchte die EU-Kommission<br />

ausbauen; sie denkt an die<br />

«Schaffung obligatorischer<br />

Audit-Konsortien unter Einbeziehung<br />

mindestens einer<br />

system unrelevanten Prüfungsgesellschaft<br />

für die Prüfung<br />

grosser Unternehmen».<br />

Es fragt sich, ob diese Regelungen<br />

dem ausdrücklichen<br />

Ziel, die Prüfungsqualität zu<br />

erhöhen, dienlich sind, ja, ob sie<br />

überhaupt geeignet sind, die<br />

<strong>Unabhängigkeit</strong> weiter zu<br />

stärken. Die heutigen Regeln zur<br />

Erbringung von Nichtrevisionsdienstleistungen<br />

stellen sicher,<br />

dass es nicht zu einer Selbstprüfung<br />

kommt. Eine Revisionsgesellschaft<br />

darf keine Sachverhalte<br />

überprüfen, an deren<br />

Gestaltung sie selbst mitgewirkt<br />

hat. Es ist ihr beispielsweise<br />

untersagt, an der Erstellung der<br />

Jahresrechnung oder der<br />

Buchführung mitzuwirken oder<br />

Managemententscheidungen<br />

zu fällen. Auch im Rahmen<br />

der revisionsnahen Beratung<br />

sind nur Dienstleistungen<br />

erlaubt, bei denen der Berater<br />

keine Entscheidungen trifft.<br />

Eine unterstützende Beratung<br />

vermag die Qualität des<br />

Jahresabschlusses aber deutlich<br />

zu erhöhen; denn wer wüsste<br />

besser um die Schwachstellen<br />

der Rechnungslegung als<br />

der Prüfer?<br />

Abschlussprüfungen, vor allem<br />

bei international tätigen<br />

Unternehmen, sind heute derart<br />

komplex, dass der Prüfer auf<br />

Spezialisten – etwa für Steuern,<br />

IT oder Bewertungsfragen –<br />

angewiesen ist. Die grossen<br />

Prüfungsgesellschaften haben<br />

dieses Wissen im Hause; Prüfer<br />

und Berater sind eingespielt und<br />

folgen den gleichen Standards.<br />

Experten bei Dritten einzukaufen,<br />

geht stets mit Verständnisschwierigkeiten<br />

und Reibungsverlusten<br />

einher. Die Folgen sind<br />

Qualitätseinbussen und höhere<br />

Kosten der Revision.<br />

Auch eine obligatorische<br />

Rotation der Revisionsfirma ist<br />

keine geeignete Massnahme,<br />

um die Qualität der Prüfung zu<br />

steigern. <strong>Im</strong> Gegenteil: Empirische<br />

Studien belegen, dass die<br />

Rotationspflicht die Prüfungsqualität<br />

in den ersten Jahren<br />

nach dem Wechsel beeinträchtigt.<br />

Der Verlust an Wissen ist vor<br />

allem bei grossen internationalen<br />

Mandaten erheblich, das<br />

Fehlerrisiko hoch. Die heutige<br />

Regelung, den leitenden<br />

Revisor nach fünf beziehungsweise<br />

sieben Jahren zu ersetzen,<br />

begegnet dem «Risiko der<br />

Vertrautheit», das die EU-Kommission<br />

anspricht, viel wirkungsvoller.<br />

Vertrautheit ergibt sich<br />

auf einer persönlichen Ebene.<br />

Dem beugt die Pflicht zur<br />

Rotation des leitenden Revisors<br />

vor. Das Wissen des Prüfungsteams<br />

aber bleibt erhalten.<br />

Auch die Idee der «joint audits»<br />

vermag nicht zu überzeugen.<br />

Wird ein Revisionsmandat von<br />

zwei Prüfungsgesellschaften<br />

übernommen, so führt dies<br />

unweigerlich zu Doppelspurigkeiten.<br />

Länder, die mit diesem<br />

Konzept Erfahrungen gesammelt<br />

haben – etwa Dänemark –,<br />

sind wieder davon abgerückt,<br />

weil sich die Qualität der<br />

Prüfung nachweislich nicht<br />

erhöht hat. «Joint audits» rücken<br />

im Gegenteil die Haftungs -<br />

frage in ein neues Licht.<br />

Gemeinsam mit dem Vorschlag,<br />

den Abschluss prüfer durch<br />

eine Behörde zu bestellen,<br />

würde diese Regelung den<br />

derzeit gut funktionierenden<br />

Markt ausser Kraft setzen.<br />

Fazit<br />

Die Revisionsgesellschaften<br />

nehmen die gesetzlichen und<br />

die berufsständischen Richtlinien<br />

zur <strong>Unabhängigkeit</strong> sehr<br />

ernst. Die strikte Einhaltung<br />

dieser Vorschriften ist weit<br />

mehr als eine Übung in Sachen<br />

Compliance: Sie ist eine<br />

Grundvoraussetzung für den<br />

Geschäftsbetrieb. <strong>Unabhängigkeit</strong><br />

liegt im ureigenen Interesse<br />

der Prüfer – aufgrund langfristiger<br />

strategischer Überlegungen<br />

und, nicht zuletzt,<br />

weil <strong>Unabhängigkeit</strong> eine Frage<br />

des Berufsethos ist.

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