Im Fokus: Unabhängigkeit - PwC
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Quintessenz: Die <strong>Unabhängigkeit</strong> liegt im ureigenen Interesse der Prüfer.<br />
Sie können ihrem Qualitätsanspruch nur gerecht werden, wenn sie sich ihr Urteil<br />
unbeeinflusst bilden.<br />
<strong>Unabhängigkeit</strong><br />
ist für Prüfer die<br />
«license to operate»<br />
Gesetze, regulatorische Vorschriften und<br />
berufsständische Regeln schreiben die <strong>Unabhängigkeit</strong><br />
des Abschlussprüfers vor. Ziel ist<br />
es, die Prüfungsqualität sicherzustellen. Das<br />
Postulat der <strong>Unabhängigkeit</strong> ist aber auch<br />
im Selbstverständnis des Wirtschaftsprüfers<br />
und der Revisionsgesellschaften verankert.<br />
Fraglich ist, ob eine weiter gehende Regulierung<br />
die <strong>Unabhängigkeit</strong> stärkt und die<br />
Qualität der Prüfung erhöht.<br />
8<br />
Disclose Juni 2011<br />
Revisoren müssen unabhängig<br />
sein. Diese Forderung ergibt sich<br />
unmittelbar aus der Zielsetzung<br />
der Abschlussprüfung: Art. 728a<br />
OR schreibt vor: «Die Revisionsstelle<br />
prüft, ob die Jahresrechnung<br />
und gegebenenfalls die<br />
Konzernrechnung den gesetzlichen<br />
Vorschriften, den Statuten<br />
und dem gewählten Regelwerk<br />
entsprechen […].» <strong>Im</strong> Testat gibt<br />
der Prüfer sein Urteil gegenüber<br />
Dritten ab. Die Aktionäre und<br />
alle anderen Stakeholder des<br />
Unternehmens müssen sich auf<br />
den Bestätigungsvermerk<br />
verlassen können. Dazu müssen<br />
sie davon ausgehen können, dass<br />
der Prüfer sein Urteil frei von<br />
Einflüssen des Managements<br />
oder des Verwaltungsrats gefällt<br />
hat. Nur ein unabhängiger<br />
Dritter ist in der Lage, gegenüber<br />
Aussenstehenden eine eigenständige<br />
Meinung abzugeben.<br />
Glaubwürdigkeit des<br />
Testats<br />
Die <strong>Unabhängigkeit</strong> des Prüfers<br />
ist eine unabdingbare Voraussetzung<br />
für die Glaubwürdigkeit<br />
des Testats. Gesetzgeber und<br />
Regulatoren haben dieses<br />
Postulat daher rechtlich<br />
verankert, und die berufsständischen<br />
Organisationen wie die<br />
International Federation of<br />
Accountants (IFAC) oder die<br />
Treuhand-Kammer erwarten die<br />
Einhaltung ihrer diesbezüglichen<br />
Richtlinien. Die <strong>Unabhängigkeit</strong><br />
liegt aber auch im<br />
Dr. Matthias Jeger<br />
Partner, Wirtschaftsprüfung<br />
matthias.jeger@ch.pwc.com<br />
ureigenen Interesse der<br />
Prüfungsgesellschaften und der<br />
Prüfer. Sie können ihrem<br />
Qualitätsanspruch an die<br />
Prüfungen nur gerecht werden,<br />
wenn sie sich ihr Urteil unbeeinflusst<br />
bilden und veröffentlichen.<br />
Die <strong>Unabhängigkeit</strong> ist ihre<br />
«license to operate», die<br />
Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit.<br />
Mit ihr steht und fällt die<br />
Glaubwürdigkeit des Urteils,<br />
aber auch die Reputation der<br />
Revisionsstelle. Nur Prüfungsgesellschaften,<br />
die dauerhaft ihren<br />
Ruf und ihr Ansehen bewahren,<br />
können im Markt überleben.<br />
Das Reputationsrisiko ist für die<br />
Branche existenzgefährdend;<br />
dies zeigt der Untergang von<br />
Arthur Andersen im Zuge des<br />
Enron-Konkurses vor zehn<br />
Jahren.<br />
Es wäre ein Irrtum, anzunehmen,<br />
die Wirtschaftsprüfer<br />
träfen nur Vorkehrungen zur<br />
Wahrung der <strong>Unabhängigkeit</strong>,<br />
um nicht gegen Gesetze und<br />
andere regulatorische Vorschriften<br />
zu verstossen.<br />
Vielmehr ist <strong>Unabhängigkeit</strong><br />
ein bestimmendes Element der<br />
langfristigen Geschäftsstrategie<br />
der Revisionsfirmen. Für den<br />
einzelnen Wirtschaftsprüfer ist<br />
sie in der Regel zudem eine<br />
Sache der Ehre. Ein Gefälligkeitsurteil<br />
abzugeben, ist – ähnlich<br />
wie bei einem Arzt – mit<br />
dem persönlichen Berufsethos<br />
nicht vereinbar.