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Im Fokus: Unabhängigkeit - PwC

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Quintessenz: Die <strong>Unabhängigkeit</strong> liegt im ureigenen Interesse der Prüfer.<br />

Sie können ihrem Qualitätsanspruch nur gerecht werden, wenn sie sich ihr Urteil<br />

unbeeinflusst bilden.<br />

<strong>Unabhängigkeit</strong><br />

ist für Prüfer die<br />

«license to operate»<br />

Gesetze, regulatorische Vorschriften und<br />

berufsständische Regeln schreiben die <strong>Unabhängigkeit</strong><br />

des Abschlussprüfers vor. Ziel ist<br />

es, die Prüfungsqualität sicherzustellen. Das<br />

Postulat der <strong>Unabhängigkeit</strong> ist aber auch<br />

im Selbstverständnis des Wirtschaftsprüfers<br />

und der Revisionsgesellschaften verankert.<br />

Fraglich ist, ob eine weiter gehende Regulierung<br />

die <strong>Unabhängigkeit</strong> stärkt und die<br />

Qualität der Prüfung erhöht.<br />

8<br />

Disclose Juni 2011<br />

Revisoren müssen unabhängig<br />

sein. Diese Forderung ergibt sich<br />

unmittelbar aus der Zielsetzung<br />

der Abschlussprüfung: Art. 728a<br />

OR schreibt vor: «Die Revisionsstelle<br />

prüft, ob die Jahresrechnung<br />

und gegebenenfalls die<br />

Konzernrechnung den gesetzlichen<br />

Vorschriften, den Statuten<br />

und dem gewählten Regelwerk<br />

entsprechen […].» <strong>Im</strong> Testat gibt<br />

der Prüfer sein Urteil gegenüber<br />

Dritten ab. Die Aktionäre und<br />

alle anderen Stakeholder des<br />

Unternehmens müssen sich auf<br />

den Bestätigungsvermerk<br />

verlassen können. Dazu müssen<br />

sie davon ausgehen können, dass<br />

der Prüfer sein Urteil frei von<br />

Einflüssen des Managements<br />

oder des Verwaltungsrats gefällt<br />

hat. Nur ein unabhängiger<br />

Dritter ist in der Lage, gegenüber<br />

Aussenstehenden eine eigenständige<br />

Meinung abzugeben.<br />

Glaubwürdigkeit des<br />

Testats<br />

Die <strong>Unabhängigkeit</strong> des Prüfers<br />

ist eine unabdingbare Voraussetzung<br />

für die Glaubwürdigkeit<br />

des Testats. Gesetzgeber und<br />

Regulatoren haben dieses<br />

Postulat daher rechtlich<br />

verankert, und die berufsständischen<br />

Organisationen wie die<br />

International Federation of<br />

Accountants (IFAC) oder die<br />

Treuhand-Kammer erwarten die<br />

Einhaltung ihrer diesbezüglichen<br />

Richtlinien. Die <strong>Unabhängigkeit</strong><br />

liegt aber auch im<br />

Dr. Matthias Jeger<br />

Partner, Wirtschaftsprüfung<br />

matthias.jeger@ch.pwc.com<br />

ureigenen Interesse der<br />

Prüfungsgesellschaften und der<br />

Prüfer. Sie können ihrem<br />

Qualitätsanspruch an die<br />

Prüfungen nur gerecht werden,<br />

wenn sie sich ihr Urteil unbeeinflusst<br />

bilden und veröffentlichen.<br />

Die <strong>Unabhängigkeit</strong> ist ihre<br />

«license to operate», die<br />

Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit.<br />

Mit ihr steht und fällt die<br />

Glaubwürdigkeit des Urteils,<br />

aber auch die Reputation der<br />

Revisionsstelle. Nur Prüfungsgesellschaften,<br />

die dauerhaft ihren<br />

Ruf und ihr Ansehen bewahren,<br />

können im Markt überleben.<br />

Das Reputationsrisiko ist für die<br />

Branche existenzgefährdend;<br />

dies zeigt der Untergang von<br />

Arthur Andersen im Zuge des<br />

Enron-Konkurses vor zehn<br />

Jahren.<br />

Es wäre ein Irrtum, anzunehmen,<br />

die Wirtschaftsprüfer<br />

träfen nur Vorkehrungen zur<br />

Wahrung der <strong>Unabhängigkeit</strong>,<br />

um nicht gegen Gesetze und<br />

andere regulatorische Vorschriften<br />

zu verstossen.<br />

Vielmehr ist <strong>Unabhängigkeit</strong><br />

ein bestimmendes Element der<br />

langfristigen Geschäftsstrategie<br />

der Revisionsfirmen. Für den<br />

einzelnen Wirtschaftsprüfer ist<br />

sie in der Regel zudem eine<br />

Sache der Ehre. Ein Gefälligkeitsurteil<br />

abzugeben, ist – ähnlich<br />

wie bei einem Arzt – mit<br />

dem persönlichen Berufsethos<br />

nicht vereinbar.

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