PDF-Download - Fachschaft Medizin der FSU Jena
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norar. Untersuchungen haben auch<br />
gezeigt, dass diese Zusammenarbeit<br />
zwischen <strong>Medizin</strong>ern und <strong>der</strong> pharmazeutischen<br />
Industrie bereits während<br />
des Studiums beginnt und in<br />
<strong>der</strong> Praxis kontinuierlich fortgesetzt<br />
wird. Demnach hat die Mehrzahl aller<br />
Ärzte 4-mal monatlich Kontakt zu<br />
Außendienstmitarbeitern und nimmt<br />
durchschnittlich sechs Geschenke pro<br />
Jahr an. Dass diese Strategie erfolgreich<br />
ist, belegen zahlreiche Hinweise<br />
in <strong>der</strong> Literatur. Diese verdeutlichen,<br />
dass das Werbeverhalten <strong>der</strong> Pharmaindustrie<br />
wirksamen Einfluss auf<br />
die Handlungsweise von Ärzten, beispielsweise<br />
auf das Verschreibungsverhalten<br />
mit den sich daraus ergebenden<br />
Konsequenzen, haben kann.<br />
Bei <strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen<br />
Krankenhausärzten und <strong>der</strong> pharmazeutischen<br />
Industrie befindet sich <strong>der</strong><br />
Arzt in einem Zwiespalt. Zum einem<br />
besteht, insbeson<strong>der</strong>e im universitären<br />
Umfeld, Forschungsfreiheit und<br />
sogar eine Dienstpflicht zur Einwerbung<br />
von Drittmitteln, zum an<strong>der</strong>en<br />
existiert ein Vertrauensverhältnis<br />
<strong>der</strong> Allgemeinheit und <strong>der</strong> Patienten<br />
in die Sachbezogenheit und Unparteilichkeit<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit.<br />
Um dieses Vertrauen <strong>der</strong> Patienten<br />
nicht zu erschüttern, hat <strong>der</strong> Arzt einige<br />
Grundsätze zu beachten. Diese<br />
Grundsätze schützen ihn nicht nur<br />
vor Strafbarkeitsrisiken wie Vorteilsnahme<br />
(§ 331 BGB) und Bestechlichkeit<br />
(§ 332 BGB), son<strong>der</strong>n auch vor<br />
Verstößen gegen das ärztliche Berufsrecht:<br />
TrennUnGSGrUndSatZ<br />
Der Trennungsgrundsatz erfor<strong>der</strong>t, dass zwischen <strong>der</strong> Sponsorenleistung<br />
und etwaigen Umsatzgeschäften <strong>der</strong> Einrichtung mit dem Sponsor klar getrennt<br />
wird. Sponsorengel<strong>der</strong> dürfen nicht angenommen werden, wenn<br />
damit Einfluss auf Entscheidungen jeglicher Art (z.B. auf dem Beschaffungs-,<br />
Genehmigungssektor) genommen werden soll. Daher ist es ratsam,<br />
dass <strong>der</strong> Arzt selbst keine Kaufverträge mit <strong>der</strong> Industrie abschließt,<br />
son<strong>der</strong>n dies den einkaufenden Abteilungen <strong>der</strong> Einrichtung überlässt.<br />
TranSParenZ- Und GenehMiGUnGSGrUndSatZ<br />
Der von <strong>der</strong> Industrie gewährte Vorteil ist dem Dienstherrn offen zu legen.<br />
Vor <strong>der</strong> Gewährung des Vorteils ist immer die Genehmigung des Dienstherrn<br />
einzuholen.<br />
ÄQUiVaLenZPrinZiP<br />
Die Leistung des Arztes für die pharmazeutische Industrie und <strong>der</strong>en Gegenleistung<br />
müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Soweit Ärzte<br />
Leistungen für die Hersteller von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln o<strong>der</strong> <strong>Medizin</strong>produkten<br />
erbringen (z. B. bei <strong>der</strong> Entwicklung, Erprobung und Begutachtung),<br />
muss die hierfür bestimmte Vergütung <strong>der</strong> erbrachten Leistung entsprechen<br />
(d.h. die Leistung des Arztes für die pharmazeutische Industrie und