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PDF-Download - Fachschaft Medizin der FSU Jena

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norar. Untersuchungen haben auch<br />

gezeigt, dass diese Zusammenarbeit<br />

zwischen <strong>Medizin</strong>ern und <strong>der</strong> pharmazeutischen<br />

Industrie bereits während<br />

des Studiums beginnt und in<br />

<strong>der</strong> Praxis kontinuierlich fortgesetzt<br />

wird. Demnach hat die Mehrzahl aller<br />

Ärzte 4-mal monatlich Kontakt zu<br />

Außendienstmitarbeitern und nimmt<br />

durchschnittlich sechs Geschenke pro<br />

Jahr an. Dass diese Strategie erfolgreich<br />

ist, belegen zahlreiche Hinweise<br />

in <strong>der</strong> Literatur. Diese verdeutlichen,<br />

dass das Werbeverhalten <strong>der</strong> Pharmaindustrie<br />

wirksamen Einfluss auf<br />

die Handlungsweise von Ärzten, beispielsweise<br />

auf das Verschreibungsverhalten<br />

mit den sich daraus ergebenden<br />

Konsequenzen, haben kann.<br />

Bei <strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen<br />

Krankenhausärzten und <strong>der</strong> pharmazeutischen<br />

Industrie befindet sich <strong>der</strong><br />

Arzt in einem Zwiespalt. Zum einem<br />

besteht, insbeson<strong>der</strong>e im universitären<br />

Umfeld, Forschungsfreiheit und<br />

sogar eine Dienstpflicht zur Einwerbung<br />

von Drittmitteln, zum an<strong>der</strong>en<br />

existiert ein Vertrauensverhältnis<br />

<strong>der</strong> Allgemeinheit und <strong>der</strong> Patienten<br />

in die Sachbezogenheit und Unparteilichkeit<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit.<br />

Um dieses Vertrauen <strong>der</strong> Patienten<br />

nicht zu erschüttern, hat <strong>der</strong> Arzt einige<br />

Grundsätze zu beachten. Diese<br />

Grundsätze schützen ihn nicht nur<br />

vor Strafbarkeitsrisiken wie Vorteilsnahme<br />

(§ 331 BGB) und Bestechlichkeit<br />

(§ 332 BGB), son<strong>der</strong>n auch vor<br />

Verstößen gegen das ärztliche Berufsrecht:<br />

TrennUnGSGrUndSatZ<br />

Der Trennungsgrundsatz erfor<strong>der</strong>t, dass zwischen <strong>der</strong> Sponsorenleistung<br />

und etwaigen Umsatzgeschäften <strong>der</strong> Einrichtung mit dem Sponsor klar getrennt<br />

wird. Sponsorengel<strong>der</strong> dürfen nicht angenommen werden, wenn<br />

damit Einfluss auf Entscheidungen jeglicher Art (z.B. auf dem Beschaffungs-,<br />

Genehmigungssektor) genommen werden soll. Daher ist es ratsam,<br />

dass <strong>der</strong> Arzt selbst keine Kaufverträge mit <strong>der</strong> Industrie abschließt,<br />

son<strong>der</strong>n dies den einkaufenden Abteilungen <strong>der</strong> Einrichtung überlässt.<br />

TranSParenZ- Und GenehMiGUnGSGrUndSatZ<br />

Der von <strong>der</strong> Industrie gewährte Vorteil ist dem Dienstherrn offen zu legen.<br />

Vor <strong>der</strong> Gewährung des Vorteils ist immer die Genehmigung des Dienstherrn<br />

einzuholen.<br />

ÄQUiVaLenZPrinZiP<br />

Die Leistung des Arztes für die pharmazeutische Industrie und <strong>der</strong>en Gegenleistung<br />

müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Soweit Ärzte<br />

Leistungen für die Hersteller von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln o<strong>der</strong> <strong>Medizin</strong>produkten<br />

erbringen (z. B. bei <strong>der</strong> Entwicklung, Erprobung und Begutachtung),<br />

muss die hierfür bestimmte Vergütung <strong>der</strong> erbrachten Leistung entsprechen<br />

(d.h. die Leistung des Arztes für die pharmazeutische Industrie und

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