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Drucksache 6/712 - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und ...

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<strong>Drucksache</strong> 6/<strong>712</strong> Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode<br />

Die Steuer-ID wird auch in weiteren Lebensbereichen verwendet. Dies hat Bürgerinnen <strong>und</strong><br />

Bürger veranlasst, sich an mich zu wen<strong>den</strong>, da sie die Zusammenhänge zwischen der Beantragung<br />

einer Leistung <strong>und</strong> der Angabe der Steuer-ID nicht nachvollziehen können. So muss<br />

die Steuer-ID zum Beispiel auch gegenüber Banken (Freistellungsanträge, Eröffnung eines<br />

Kontos) oder gegenüber Sozialbehör<strong>den</strong> angegeben wer<strong>den</strong>. Die Steuer-ID wird in immer<br />

mehr Lebensbereichen verwendet, sodass das Risiko der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen<br />

<strong>und</strong> die Gefahr einer zweckwidrigen Verwendung wächst. Auch ist abzusehen, dass<br />

die Betroffenen durch die Vielzahl von Verfahren <strong>den</strong> Überblick verlieren, welche Stellen<br />

über ihre Steuer-ID <strong>für</strong> welche Zwecke verfügen.<br />

Es ist zu be<strong>für</strong>chten, dass die Verwendung der Steuer-ID immer mehr ausufern wird <strong>und</strong><br />

künftig noch weitere Behör<strong>den</strong> <strong>und</strong> Stellen, zum Beispiel Gerichte, Gemein<strong>den</strong>, Stiftungen<br />

oder auch öffentlich-rechtliche R<strong>und</strong>funkanstalten, die Steuer-ID erheben wer<strong>den</strong>.<br />

Entsprechend <strong>den</strong> Anforderungen des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil<br />

muss gewährleistet wer<strong>den</strong>, dass die in verschie<strong>den</strong>en Datenbanken unter der Steuer-ID<br />

gespeicherten Daten nicht zur umfassen<strong>den</strong> Registrierung oder zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen<br />

zusammengeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Steuer-ID ist gr<strong>und</strong>sätzlich beim Betroffenen zu erheben. Im Hinblick auf das Recht auf<br />

informationelle Selbstbestimmung muss er gegebenenfalls zumindest darüber informiert<br />

wer<strong>den</strong>, welche Stelle seine Steuer-ID erhebt <strong>und</strong> unter ihr gespeicherte Daten zu welchem<br />

Zeitpunkt an die Finanzverwaltung übermittelt.<br />

5.6.2 Gemeinsame Steuerdatenverarbeitung der norddeutschen B<strong>und</strong>esländer<br />

Das im Dezember 2005 in Kraft getretene Gesetz zum Dataport-Staatsvertrag regelt die<br />

gemeinsame Steuerdatenverarbeitung der vier B<strong>und</strong>esländer Bremen, Hamburg, Schleswig-<br />

Holstein <strong>und</strong> Mecklenburg-Vorpommern (siehe Sechster Tätigkeitsbericht, Punkt A.1.IV.1).<br />

Mit Änderung des Staatsvertrages vom 26. November 2010 wurde auch das Land Niedersachsen<br />

in die gemeinsame Steuerdatenverarbeitung einbezogen.<br />

Die Landesdatenschutzbeauftragten der beteiligten Länder begleiten das Projekt Data Center<br />

Steuern (DCS) von Beginn an <strong>und</strong> konnten sich stets davon überzeugen, dass die Anforderungen<br />

an die Datensicherheit <strong>und</strong> <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong> bei der Verarbeitung der sensiblen<br />

Steuerdaten erfolgreich umgesetzt wur<strong>den</strong>.<br />

Bereits im Dezember 2009 bestand Einigkeit darüber, dass <strong>für</strong> DCS ein umfassendes Informationssicherheits-Managementsystem<br />

(ISMS) etabliert wer<strong>den</strong> muss, um die <strong>Datenschutz</strong>anforderungen<br />

dauerhaft <strong>und</strong> überprüfbar ausgestalten zu können. Ziel war die Auditierung<br />

sowohl nach Vorgaben der Gr<strong>und</strong>schutzmethodik des B<strong>und</strong>esamtes <strong>für</strong> Sicherheit in der<br />

Informationstechnik (BSI) als auch nach <strong>den</strong> <strong>Datenschutz</strong>-Audit-Vorgaben des Landes<br />

Schleswig-Holstein (<strong>Datenschutz</strong>behör<strong>den</strong>audit gemäß § 43 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz<br />

Schleswig-Holstein). Über die ersten gemeinsamen Begehungen der Rechenzentren in Kiel-<br />

Altenholz, Hamburg, Rostock <strong>und</strong> Schwerin hatte ich bereits berichtet (siehe Sechster Tätigkeitsbericht,<br />

Punkt 2.5.9).<br />

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