Drucksache 6/712 - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und ...
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<strong>Drucksache</strong> 6/<strong>712</strong> Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode<br />
In zunehmendem Maße entdecken auch politische Parteien <strong>und</strong> öffentliche Stellen Facebook<br />
<strong>für</strong> ihre Zwecke. Politiker scheinen überzeugt davon zu sein, dass sie über Facebook Wählerschichten<br />
erreichen, zu <strong>den</strong>en sie bisher nur wenig Zugang hatten. Die Polizei unseres Landes<br />
bittet auf der eigenen Fan-Page beispielsweise um Mithilfe bei der Aufklärung von Straftaten<br />
oder bei der Suche nach Vermissten <strong>und</strong> veröffentlicht eigene Stellenausschreibungen.<br />
Attraktiv <strong>für</strong> alle Facebook-Nutzer ist die Tatsache, dass die Dienste kostenlos angeboten<br />
wer<strong>den</strong>. Dass das Angebot jedoch nicht kostenlos ist, durchschauen viele Nutzer nicht. Denn<br />
bezahlt wird mit der neuen Währung des Informationszeitalters - mit personenbezogenen<br />
Daten. Und jeder Nutzer überlässt Facebook zahlreiche personenbezogene Daten. Dazu<br />
gehören nicht nur die im Profil gespeicherten Daten wie Fotos, Videos, Kontakte <strong>und</strong> persönliche<br />
Meinungen, sondern auch alle Daten, die bei einem Besuch <strong>und</strong> bei einer Bewertung<br />
verschie<strong>den</strong>ster Web-Seiten anfallen.<br />
Nur wenige Nutzer stellen sich die Frage, was mit diesen Daten wo passiert oder worin <strong>für</strong><br />
Facebook eigentlich der Nutzen eines kostenlosen Netzwerkes besteht. Kaum jemand sieht<br />
neben <strong>den</strong> unbestrittenen Vorteilen von Facebook auch die Risiken der Nutzung, zum<br />
Beispiel im Hinblick auf die Privatsphäre, also das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.<br />
Diese <strong>und</strong> weitere Fragen beschäftigen die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der<br />
Länder schon geraume Zeit. Auch haben immer wieder neue Funktionalitäten bei Facebook<br />
Anlass gegeben, die Datenverarbeitung bei Facebook unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten<br />
genauer zu untersuchen. <strong>Der</strong> Hamburgische Beauftragte <strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />
hat beispielsweise das Verfahren von Facebook zur biometrischen Gesichtserkennung<br />
untersucht <strong>und</strong> erhebliche <strong>Datenschutz</strong>verstöße festgestellt. Das Unabhängige<br />
Landeszentrum <strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> Schleswig-Holstein (ULD) hat die oben beschriebene Reichweitenanalyse<br />
von Facebook datenschutzrechtlich bewertet. Die technische <strong>und</strong> rechtliche<br />
Untersuchung hat gezeigt, dass diese Analysen nach Einschätzung der <strong>Datenschutz</strong>behör<strong>den</strong><br />
gegen das Telemediengesetz (TMG) <strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. die<br />
jeweiligen Landesdatenschutzgesetze verstoßen.<br />
Ich teile wie meine Kollegen von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern die Auffassung, dass diese Analysen mit<br />
deutschem <strong>Datenschutz</strong>recht nicht vereinbar sind. Diese Datenverarbeitung ist aus mehreren<br />
Grün<strong>den</strong> unzulässig. Wer<strong>den</strong> bei der Bereitstellung von Telemedien - <strong>und</strong> soziale Netze wie<br />
Facebook sind solche Dienste - personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine datenschutzrechtlich<br />
wirksame Einwilligung des Nutzers erforderlich (§ 12 Abs. 1 TMG, § 4a BDSG).<br />
Entgegen der Darlegung von Facebook ist der Nutzer nicht in der Lage, bei der Registrierung<br />
<strong>und</strong> ersten Anmeldung an Facebook zu übersehen, in welcher ganz konkreten Weise seine<br />
Daten verarbeitet wer<strong>den</strong>, sodass mit der Anmeldung gerade keine wirksame Einwilligung<br />
vorliegt. Erst recht unzulässig ist natürlich die Verarbeitung der Daten von Nutzern, die keine<br />
Facebook-Mitglieder sind.<br />
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