Drucksache 6/712 - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und ...
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode <strong>Drucksache</strong> 6/<strong>712</strong><br />
Im Ergebnis der Kontrollen <strong>und</strong> der datenschutzrechtlichen Bewertung wur<strong>den</strong> Kameras in<br />
<strong>den</strong> La<strong>den</strong>passagen, an Fahrstühlen, Rolltreppen <strong>und</strong> Eingängen/Drehtüren als unzulässig<br />
bewertet. Insbesondere in <strong>den</strong> von Videokameras überwachten großflächigen La<strong>den</strong>passagen,<br />
in <strong>den</strong>en zum Teil auch Cafés, Espressobars, Eisdielen etc. angesiedelt sind, überwiegen die<br />
schutzwürdigen Interessen der Kun<strong>den</strong> <strong>und</strong> Angestellten, nicht ständig im Einkaufszentrum<br />
von einer Videoüberwachung erfasst zu wer<strong>den</strong>, gegenüber dem Interesse des Einkaufszentrums<br />
an einer störungsfreien Atmosphäre.<br />
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schließt das Recht des Einzelnen ein, sich in<br />
der Öffentlichkeit frei bewegen zu können, ohne be<strong>für</strong>chten zu müssen, dass er ständig<br />
beobachtet wird. Die Schutzbedürftigkeit ist besonders in öffentlichen Räumen hoch, in <strong>den</strong>en<br />
sich Menschen typischerweise länger aufhalten oder miteinander kommunizieren.<br />
Bei <strong>den</strong> La<strong>den</strong>straßen in <strong>den</strong> Einkaufszentren handelt es sich nicht um Durchgangsbereiche,<br />
die man rasch durchquert <strong>und</strong> wieder verlässt. Einkaufszentren, in <strong>den</strong>en die Kun<strong>den</strong> ein<br />
breites Warenangebot vorfin<strong>den</strong>, ermöglichen es ihnen, zu verweilen <strong>und</strong> in Ruhe die Auslagen<br />
der Geschäfte anzusehen. Sitzgelegenheiten wer<strong>den</strong> geschaffen <strong>und</strong> Gastronomie angesiedelt,<br />
um die Kun<strong>den</strong> zu einem längeren Aufenthalt zu motivieren. Kun<strong>den</strong>, die dies tun,<br />
können sich der umfassen<strong>den</strong> <strong>und</strong> ständigen Videoüberwachung jedoch nicht entziehen <strong>und</strong><br />
wer<strong>den</strong> dadurch in ihren Rechten unangemessen beeinträchtigt. <strong>Der</strong> bisherige Einsatz von<br />
insgesamt 28 Videokameras in diesen Bereichen war deshalb unzulässig.<br />
Die Geschäftsleitungen aller Center waren ausnahmslos kooperativ. Die entsprechen<strong>den</strong><br />
Kameras wur<strong>den</strong> abgebaut. Somit erfolgt der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen in<br />
diesen Einkaufszentren nunmehr datenschutzgerecht.<br />
5. <strong>Datenschutz</strong> in verschie<strong>den</strong>en Rechtsgebieten<br />
5.1 Rechtswesen<br />
5.1.1 Handyortung <strong>und</strong> mehr<br />
In Dres<strong>den</strong> hatten die Strafverfolgungsbehör<strong>den</strong> anlässlich einer Demonstration im Februar<br />
2011 mit einer Funkzellenabfrage h<strong>und</strong>erttausende von Verkehrsdaten von Mobilfunkteilnehmern<br />
erhoben, darunter Rufnummern von Anrufern <strong>und</strong> Angerufenen in einer bestimmten<br />
Funkzelle. Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern haben daraufhin öffentlich<br />
gefordert, dass die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage eingeschränkt wird <strong>und</strong> dem<br />
Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit in der Praxis mehr Rechnung getragen wird.<br />
Vom Freistaat Sachsen ist aufgr<strong>und</strong> dieser Vorfälle eine B<strong>und</strong>esratsinitiative auf <strong>den</strong> Weg<br />
gebracht wor<strong>den</strong> (vgl. BR-Drs. 532/11), die die Voraussetzungen der nichtindividualisierten<br />
Funkzellenabfrage präzisiert. Die Thematik soll am 12. Januar 2012 auf der Tagesordnung der<br />
Sitzung des B<strong>und</strong>esrates stehen. <strong>Der</strong> Sächsische <strong>Datenschutz</strong>beauftragte hat in einem<br />
53 Seiten umfassen<strong>den</strong> Bericht die Funkzellenabfragen gegenüber <strong>den</strong> zuständigen Behör<strong>den</strong><br />
Polizeidirektion, Landeskriminalamt <strong>und</strong> Staatsanwaltschaft Dres<strong>den</strong> förmlich beanstandet. In<br />
der Folge ist in nicht nachvollziehbarer Weise die Kompetenz des Sächsischen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
zur Kontrolle von Polizei <strong>und</strong> Staatsanwaltschaften im Vorfeld einer bzw. nach<br />
einer richterlichen Anordnung in Frage gestellt wor<strong>den</strong>.<br />
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