Drucksache 6/712 - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und ...
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<strong>Drucksache</strong> 6/<strong>712</strong> Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode<br />
4.2 Internet <strong>und</strong> E-Mail<br />
4.2.1 Google Street View / Microsoft Streetside<br />
Google Street View ist ein Internetdienst, der es Nutzern ermöglicht, Straßenpanoramen aus<br />
dem Blickwinkel von Passanten zu betrachten. Die Fotos wer<strong>den</strong> von speziellen Pkw beim<br />
Befahren öffentlicher Straßen mit Kameras aus ca. 2,9 Meter Höhe aufgenommen. Für <strong>den</strong><br />
Nutzer ist es auf diese Weise möglich, eine Strecke virtuell zu befahren. In der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland ist der Internetdienst seit November 2010 <strong>für</strong> die 20 größten deutschen<br />
Städte online. Vor <strong>und</strong> während seiner Einführung wurde er in der Bevölkerung <strong>und</strong> in <strong>den</strong><br />
Medien sehr kontrovers diskutiert.<br />
Die deutschen <strong>Datenschutz</strong>aufsichtsbehör<strong>den</strong> haben sich von Beginn an sehr intensiv mit<br />
Street View befasst. Sie stellten hierzu bereits im November 2008 durch einen Beschluss des<br />
Düsseldorfer Kreises 1 fest, dass die Veröffentlichung von georeferenzierten <strong>und</strong> systematisch<br />
bereitgestellten Bilddaten unzulässig ist, wenn hierauf Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen<br />
oder Hausnummern erkennbar sind.<br />
Den betroffenen Bewohnern <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümern ist die Möglichkeit einzuräumen,<br />
der Veröffentlichung der sie betreffen<strong>den</strong> Bilder zu widersprechen. Hierzu hatte die federführende<br />
<strong>Datenschutz</strong>aufsichtsbehörde Hamburg in schwierigen Verhandlungen mit dem<br />
Unternehmen insbesondere erreicht, dass Google Gesichter <strong>und</strong> Kfz-Kennzeichen verpixelt<br />
<strong>und</strong> bei Widersprüchen von Betroffenen entsprechende Bilder vor der Veröffentlichung<br />
unkenntlich macht.<br />
Die Beantwortung einer Vielzahl von Anfragen <strong>und</strong> die Beratung der von <strong>den</strong> Kamerafahrten<br />
Betroffenen stellte im Jahre 2010 zeitweise einen Aufgabenschwerpunkt der <strong>Datenschutz</strong>aufsicht<br />
Mecklenburg-Vorpommern dar. Im April 2011 hat das Unternehmen mitgeteilt, sich<br />
bei der Veröffentlichung der b<strong>und</strong>esweit aufgenommenen Bilder auf die 20 größten deutschen<br />
Städte beschränken zu wollen.<br />
Bereits Ende April 2010 musste Google zudem einräumen, bei seinen Fahrten <strong>für</strong> Street View<br />
nicht nur fotografiert zu haben, sondern auch Daten von WLAN-Netzen zu scannen. Auf<br />
Intervention des Hamburgischen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten hat das Unternehmen die entsprechen<strong>den</strong><br />
Geräte aus seinen Fahrzeugen entfernt. <strong>Der</strong> Hamburgische <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />
hat wegen des vorliegen<strong>den</strong> Verstoßes des Unternehmens außerdem Strafantrag gestellt. Die<br />
entsprechen<strong>den</strong> Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg dauern an.<br />
Im Frühjahr 2011 hat auch die Firma Microsoft mit <strong>den</strong> Vorbereitungen <strong>für</strong> einen vergleichbaren<br />
Panoramadienst unter dem Namen „Bing Maps Streetside“ <strong>und</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />
Kamerafahrten in Süddeutschland begonnen. Die zuständige bayerische <strong>Datenschutz</strong>aufsichtsbehörde<br />
hat die Vorbereitungen zu diesem Projekt aus datenschutzrechtlicher Sicht<br />
begleitet <strong>und</strong> insbesondere sichergestellt, dass betroffenen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern auch bei<br />
„Streetside“ ein Vorabwiderspruchsrecht eingeräumt wird.<br />
1 Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 13./14. November 2008 „<strong>Datenschutz</strong>rechtliche Bewertung von digitalen<br />
Straßenansichten insbesondere im Internet“ http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/beschlue/digistra.pdf<br />
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