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Drucksache 6/712 - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und ...

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<strong>Drucksache</strong> 6/<strong>712</strong> Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode<br />

4.2 Internet <strong>und</strong> E-Mail<br />

4.2.1 Google Street View / Microsoft Streetside<br />

Google Street View ist ein Internetdienst, der es Nutzern ermöglicht, Straßenpanoramen aus<br />

dem Blickwinkel von Passanten zu betrachten. Die Fotos wer<strong>den</strong> von speziellen Pkw beim<br />

Befahren öffentlicher Straßen mit Kameras aus ca. 2,9 Meter Höhe aufgenommen. Für <strong>den</strong><br />

Nutzer ist es auf diese Weise möglich, eine Strecke virtuell zu befahren. In der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland ist der Internetdienst seit November 2010 <strong>für</strong> die 20 größten deutschen<br />

Städte online. Vor <strong>und</strong> während seiner Einführung wurde er in der Bevölkerung <strong>und</strong> in <strong>den</strong><br />

Medien sehr kontrovers diskutiert.<br />

Die deutschen <strong>Datenschutz</strong>aufsichtsbehör<strong>den</strong> haben sich von Beginn an sehr intensiv mit<br />

Street View befasst. Sie stellten hierzu bereits im November 2008 durch einen Beschluss des<br />

Düsseldorfer Kreises 1 fest, dass die Veröffentlichung von georeferenzierten <strong>und</strong> systematisch<br />

bereitgestellten Bilddaten unzulässig ist, wenn hierauf Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen<br />

oder Hausnummern erkennbar sind.<br />

Den betroffenen Bewohnern <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümern ist die Möglichkeit einzuräumen,<br />

der Veröffentlichung der sie betreffen<strong>den</strong> Bilder zu widersprechen. Hierzu hatte die federführende<br />

<strong>Datenschutz</strong>aufsichtsbehörde Hamburg in schwierigen Verhandlungen mit dem<br />

Unternehmen insbesondere erreicht, dass Google Gesichter <strong>und</strong> Kfz-Kennzeichen verpixelt<br />

<strong>und</strong> bei Widersprüchen von Betroffenen entsprechende Bilder vor der Veröffentlichung<br />

unkenntlich macht.<br />

Die Beantwortung einer Vielzahl von Anfragen <strong>und</strong> die Beratung der von <strong>den</strong> Kamerafahrten<br />

Betroffenen stellte im Jahre 2010 zeitweise einen Aufgabenschwerpunkt der <strong>Datenschutz</strong>aufsicht<br />

Mecklenburg-Vorpommern dar. Im April 2011 hat das Unternehmen mitgeteilt, sich<br />

bei der Veröffentlichung der b<strong>und</strong>esweit aufgenommenen Bilder auf die 20 größten deutschen<br />

Städte beschränken zu wollen.<br />

Bereits Ende April 2010 musste Google zudem einräumen, bei seinen Fahrten <strong>für</strong> Street View<br />

nicht nur fotografiert zu haben, sondern auch Daten von WLAN-Netzen zu scannen. Auf<br />

Intervention des Hamburgischen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten hat das Unternehmen die entsprechen<strong>den</strong><br />

Geräte aus seinen Fahrzeugen entfernt. <strong>Der</strong> Hamburgische <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

hat wegen des vorliegen<strong>den</strong> Verstoßes des Unternehmens außerdem Strafantrag gestellt. Die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg dauern an.<br />

Im Frühjahr 2011 hat auch die Firma Microsoft mit <strong>den</strong> Vorbereitungen <strong>für</strong> einen vergleichbaren<br />

Panoramadienst unter dem Namen „Bing Maps Streetside“ <strong>und</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Kamerafahrten in Süddeutschland begonnen. Die zuständige bayerische <strong>Datenschutz</strong>aufsichtsbehörde<br />

hat die Vorbereitungen zu diesem Projekt aus datenschutzrechtlicher Sicht<br />

begleitet <strong>und</strong> insbesondere sichergestellt, dass betroffenen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern auch bei<br />

„Streetside“ ein Vorabwiderspruchsrecht eingeräumt wird.<br />

1 Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 13./14. November 2008 „<strong>Datenschutz</strong>rechtliche Bewertung von digitalen<br />

Straßenansichten insbesondere im Internet“ http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/beschlue/digistra.pdf<br />

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