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Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2152 Teil 3 ...

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Quelle: Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - www.baua.de BetrSich 5.<strong>2152</strong>.3<br />

- 17 -<br />

5.5.2.2 Auswahl elektrischer Betriebsmittel<br />

Elektrische Betriebsmittel müssen so ausgewählt und installiert sein, dass sie gegen<br />

äußere Einflüsse geschützt sind, die ihre erforderliche Zündquellenfreiheit nachteilig<br />

beeinflussen können (z. B. chemische, mechanische, thermische und elektrische/elektromagnetische<br />

Einwirkung, Schwingung oder Feuchte, Ansammlung elektrisch<br />

leitfähiger Stäube).<br />

Bemerkung: Zur Vermeidung von Funken und Überlast müssen bei drehenden elektrischen<br />

Maschinen in senkrechter Anordnung Vorkehrungen getroffen werden, die das<br />

Hineinfallen von Fremdkörpern in die Lüftungsöffnungen verhindern.<br />

5.5.2.3 Schutz gegen das Auftreten gefährlicher (zündfähiger) Funken<br />

5.5.2.3.1 Gefährdung durch aktive <strong>Teil</strong>e<br />

Um die Bildung von Funken zu vermeiden, durch die eine explosionsfähige Atmosphäre<br />

entzündet werden kann, muss die mögliche ungewollte Berührung blanker aktiver <strong>Teil</strong>e<br />

- ausgenommen <strong>Teil</strong>e eigensicherer Stromkreise - verhindert werden.<br />

5.5.2.3.2 Gefährdung durch Körper elektrischer Betriebsmittel und fremde leitfähige<br />

<strong>Teil</strong>e<br />

(1) Betriebliche und fremde Ströme sind auf Konstruktionsteilen und Umhüllungen zur<br />

Vermeidung von Potentialanhebungen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.<br />

Dies gilt als erfüllt, wenn z. B.<br />

− bei Vorhandensein eines TN-Systems dieses nur als TN-S-System genutzt wird,<br />

− bei Vorhandensein eines TT-Systems in der Zone 1 bzw. 21 dieses durch eine Fehlerstromsschutzeinrichtung<br />

geschützt ist,<br />

− bei Vorhandensein eines IT-Systems dessen Isolation überwacht wird.<br />

(2) Bei der Verwendung einer Schutztrennung darf nur ein einziges elektrisches Betriebsmittel<br />

an einen Trenntrafo angeschlossen sein.<br />

Version 01/2010 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg<br />

www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de

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