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Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2152 Teil 3 ...

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Quelle: Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - www.baua.de BetrSich 5.<strong>2152</strong>.3<br />

- 27 -<br />

(2) Der Potentialausgleichsleiter muss einen ausreichenden Querschnitt aufweisen und<br />

gegen mechanische Belastungen geschützt verlegt sein.<br />

(3) Vor dem Öffnen und Schließen der Verbindungen von leitfähigen Anlagenteilen,<br />

z. B. beim Ausbau von Armaturen und Rohrteilen, sind Überbrückungen durch Verbindungsleitungen<br />

mit ausreichendem Querschnitt erforderlich.<br />

(4) Verbindungen zu ortsveränderlichen Anlagenteilen müssen entweder<br />

− in einem nicht explosionsgefährdeten Bereich oder<br />

− mit einer Verbindung, die den Zonenanforderungen des Einsatzortes entsprechen<br />

oder<br />

− nach einem dokumentierten Verfahren, mit dem das Risiko der Funkenbildung auf<br />

ein annehmbares Maß verringert wird,<br />

hergestellt werden.<br />

(5) Potentialausgleichsverbindungen müssen gegen Selbstlockern gesichert werden.<br />

5.6.2.2 Schutzmaßnahmen <strong>für</strong> Zone 2 und 22<br />

In den Zonen 2 und 22 kann in der <strong>Regel</strong> auf einen zusätzlichen Potentialausgleich verzichtet<br />

werden, es sei denn, Lichtbögen oder Funken, die von Ausgleichsströmen herrühren,<br />

treten im Normalbetrieb auf.<br />

5.6.3 Schutzmaßnahmen <strong>für</strong> kathodisch geschützte Anlagen<br />

Kathodisch geschützte Metallteile, die sich in explosionsgefährdeten Bereichen befinden,<br />

sind aktive fremde leitfähige <strong>Teil</strong>e, die im <strong>Regel</strong>fall nicht in den Potentialausgleich<br />

einbezogen werden können (Ausnahme: Lokale Kathodische Korrosionsschutzanlagen<br />

LKS). Sie sind dauerhaft gegen zufälliges Überbrücken zu isolieren. Isolierkupplungen<br />

und Isolierflansche sind nach Möglichkeit außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches<br />

anzuordnen. Ist dies nicht möglich, müssen sie außer in der Zone 2 und 22 durch<br />

explosionsgeschützte Funkenstrecken geeigneter Ansprechspannung gegen Durch-<br />

und Überschlag gesichert werden, wenn mit gefährlichen Überspannungen zu rechnen<br />

ist.<br />

Version 01/2010 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg<br />

www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de

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