Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2152 Teil 3 ...
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Quelle: Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - www.baua.de BetrSich 5.<strong>2152</strong>.3<br />
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(2) Der Potentialausgleichsleiter muss einen ausreichenden Querschnitt aufweisen und<br />
gegen mechanische Belastungen geschützt verlegt sein.<br />
(3) Vor dem Öffnen und Schließen der Verbindungen von leitfähigen Anlagenteilen,<br />
z. B. beim Ausbau von Armaturen und Rohrteilen, sind Überbrückungen durch Verbindungsleitungen<br />
mit ausreichendem Querschnitt erforderlich.<br />
(4) Verbindungen zu ortsveränderlichen Anlagenteilen müssen entweder<br />
− in einem nicht explosionsgefährdeten Bereich oder<br />
− mit einer Verbindung, die den Zonenanforderungen des Einsatzortes entsprechen<br />
oder<br />
− nach einem dokumentierten Verfahren, mit dem das Risiko der Funkenbildung auf<br />
ein annehmbares Maß verringert wird,<br />
hergestellt werden.<br />
(5) Potentialausgleichsverbindungen müssen gegen Selbstlockern gesichert werden.<br />
5.6.2.2 Schutzmaßnahmen <strong>für</strong> Zone 2 und 22<br />
In den Zonen 2 und 22 kann in der <strong>Regel</strong> auf einen zusätzlichen Potentialausgleich verzichtet<br />
werden, es sei denn, Lichtbögen oder Funken, die von Ausgleichsströmen herrühren,<br />
treten im Normalbetrieb auf.<br />
5.6.3 Schutzmaßnahmen <strong>für</strong> kathodisch geschützte Anlagen<br />
Kathodisch geschützte Metallteile, die sich in explosionsgefährdeten Bereichen befinden,<br />
sind aktive fremde leitfähige <strong>Teil</strong>e, die im <strong>Regel</strong>fall nicht in den Potentialausgleich<br />
einbezogen werden können (Ausnahme: Lokale Kathodische Korrosionsschutzanlagen<br />
LKS). Sie sind dauerhaft gegen zufälliges Überbrücken zu isolieren. Isolierkupplungen<br />
und Isolierflansche sind nach Möglichkeit außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches<br />
anzuordnen. Ist dies nicht möglich, müssen sie außer in der Zone 2 und 22 durch<br />
explosionsgeschützte Funkenstrecken geeigneter Ansprechspannung gegen Durch-<br />
und Überschlag gesichert werden, wenn mit gefährlichen Überspannungen zu rechnen<br />
ist.<br />
Version 01/2010 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg<br />
www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de