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Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2152 Teil 3 ...

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BetrSich 5.<strong>2152</strong>.3 Quelle: Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - www.baua.de<br />

- 40 -<br />

(8) Die Zündung explosionsgefährlicher Atmosphäre kann erfolgen z. B. durch<br />

− Oxidation (z. B. Autooxidation ölverschmutzter Putzwolle),<br />

− Zersetzung (z. B. von organischen Peroxiden, biologische Prozesse),<br />

− Polymerisation,<br />

− spontane exotherme Reaktion beim Zusammentreffen starker Oxidationsmittel oder<br />

anderer besonders reaktionsfreudiger Stoffe (z. B. Salpetersäure, Chlorate, Fluor)<br />

mit brennbaren Stoffen,<br />

− Reaktion pyrophorer Stoffe mit Luft (z. B. einige metallorganische Verbindungen),<br />

− Alkalimetalle mit Wasser,<br />

− Kupfer mit Acetylen,<br />

− Schwermetalle mit Wasserstoffperoxid,<br />

− langsame Selbsterwärmung mit anschließender Selbstentzündung (z. B. Polybutadien,<br />

Alkoholate, Eisen-II-oxid),<br />

− Glimmen an der Luft (Schwefeleisen, verschiedene Metalle in feinverteilter Form,<br />

Raneynickel),<br />

− spontane Reaktion bei Berührung mit katalytisch wirkenden Oberflächen (z. B. Wasserstoff/Luft-Gemisch<br />

mit Platin),<br />

− instabile Stoffe, selbst wenn sie mit Stabilisatoren haltbar gemacht wurden, die durch<br />

katalytisch wirkende Verunreinigungen spontan und unter Freisetzung beträchtlicher<br />

Energie reagieren,<br />

− Schlageinwirkung oder Reibung, z. B. bei feinverteilten Stoffkombinationen wie Aluminium/Rost.<br />

5.14.2 Schutzmaßnahmen <strong>für</strong> alle Zonen<br />

(1) In allen Zonen sind Stoffe und Stoffsysteme möglichst zu vermeiden, die<br />

a) zur Selbstentzündung neigen oder<br />

b) unter gewählten oder nicht auszuschließenden Verfahrensbedingungen zu einer<br />

gefährlichen Temperaturerhöhung durch chemische Reaktionen führen können.<br />

Version 01/2010 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg<br />

www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de

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