Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2152 Teil 3 ...
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Quelle: Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - www.baua.de BetrSich 5.<strong>2152</strong>.3<br />
- 3 -<br />
3 Ermittlung und Vermeidung wirksamer Zündquellen –<br />
Allgemeines<br />
(1) Zur Vermeidung der Entzündung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre<br />
sind mögliche Zündquellen zu identifizieren und Maßnahmen gegen das Wirksamwerden<br />
von Zündquellen zu treffen. Zu diesen Maßnahmen gehören:<br />
− Bereitstellung von geeigneten Arbeitsmitteln einschließlich Anlagenteilen und Verbindungsvorrichtungen<br />
− Benutzung der Arbeitsmittel so, dass Zündquellen nicht wirksam werden<br />
− Montage, Installation und Betrieb der überwachungsbedürftigen Anlagen so, dass<br />
Zündquellen nicht wirksam werden.<br />
Hinweis: Bevor Maßnahmen nach Satz 1 ergriffen werden, sollte geprüft werden, ob die<br />
Arbeitsmittel oder Vorgänge mit Zündquellen aus dem betrachteten explosionsgefährdeten<br />
Bereich verlagert werden können.<br />
(2) Die Wirksamkeit von Zündquellen, d. h. die Fähigkeit explosionsfähige Atmosphäre<br />
zu entzünden, hängt u. a. von der Energie der Zündquelle und von den Eigenschaften<br />
der explosionsfähigen Atmosphäre ab.<br />
(3) Lässt sich die Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens einer Zündquelle entsprechend<br />
der Zulässigkeit nach der Zoneneinteilung des Bereichs, in dem sie sich befindet,<br />
nicht abschätzen, ist die Zündquelle als dauernd wirksam zu betrachten.<br />
(4) Für eine Reihe von Zündquellen sind Grenzwerte angegeben, bei deren Einhaltung<br />
eine Zündgefahr ausgeschlossen werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass bei<br />
Nichteinhaltung dieser Werte explosionsfähige Atmosphäre in jedem Fall entzündet<br />
wird. Vielmehr ist in diesen Fällen festzulegen, ob und in welchem Umfang andere<br />
Schutzmaßnahmen erforderlich sind.<br />
Version 01/2010 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg<br />
www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de