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Stellungnahme des Vertreters der Salzburger Landesstelle für Brandverhütung:<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass aus brandschutztechnischer Sicht bereits eine E-Mail <strong>zum</strong><br />
heutigen Verhandlungsgegenstand ergangen ist und keine zusätzlichen Ergänzungen erforderlich<br />
sind. Es kann daher festgestellt werden, dass die seinerzeit beschriebenen brandschutztechnischen<br />
Änderungen und Ergänzungen nicht den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung widersprechen.<br />
gez. Ing. Gerald Eder eh<br />
Befund und Gutachten des forsttechnischen Amtssachverständigen:<br />
Das Bauvorhaben "Errichtung und Betrieb der im Landesgebiet des Bundeslandes Salzburg<br />
gelegenen Teile einer 380 kV Freileitung, der so genannten "Salzburgleitung", von St. Peter am<br />
Hart (Oö) <strong>zum</strong> Umspannwerk UW Salzach neu" wurde mit Fertigstellungsanzeige vom<br />
26.01.2011 abgeschlossen.<br />
Gegenüber dem rechtskräftig genehmigten Projekt ergeben sich folgende Abweichungen:<br />
Für die Durchführung und den Betrieb des Bauvorhabens wurde eine unbefristete Rodungsfläche<br />
von 1,3132 ha bewilligt. Die bewilligte befristete Rodungsfläche beträgt 0,7418 ha. Die tatsächlich<br />
in Anspruch genommene unbefristete Rodungsfläche beträgt 1,4295 ha, die befristete Rodungsfläche<br />
0,6071 ha. Die erhöhte unbefristete Rodungsfläche von + 0,1163 ha ergibt sich aufgrund<br />
einer notwendig gewordenen Mastverschiebung (M 3031, KG 56541 Seeham, GP 718 im Ausmaß<br />
von 24 m²), einer geänderten Mastzufahrt auf der GP 1018/1 KG 56507 Elixhausen im Ausmaß<br />
von -29 m² sowie einer zusätzlichen Dauerrodung im Ausmaß von 1.168 ² im Bereich des<br />
UW Salzach. Die zusätzliche unbefristete Rodungsfläche im Bereich des UW Salzach (KG 56309<br />
Marschalln, Restfläche der GP 5) grenzt südöstlich an das UW an und begründet sich als Objektschutzstreifen,<br />
der aufgrund der nunmehr geltenden Sicherheitsbestimmungen erforderlich<br />
geworden ist (siehe Fertigstellungsanzeige, Ordner 2, 2.7.2, (1)). Diese Fläche war ursprünglich<br />
als Schlägerungsbereich nach § 81 Forstg. 75 i.d.g.F. vorgesehen und bewilligt. Die Fläche weist<br />
nach dem Waldentwicklungsplan (WEP) die Kennzahl 121 auf, womit dokumentiert ist, dass der<br />
Wohlfahrtsfunktion ein mittleres öffentliches Interesse zukommt. Aufgrund der geringen in<br />
Anspruch genommenen Fläche ist nicht mit einer negativen Auswirkung auf die Waldfunktionen<br />
zu rechnen. Insgesamt wurde die bewilligte Dauerrodungsfläche um 9,2 % überschritten.<br />
Gegenüber der bewilligten befristeten Rodungsfläche von 0,7418 ha beträgt die tatsächlich in<br />
Anspruch genommene befristete Rodungsfläche 0,6071 ha. Das ergibt eine Abnahme von<br />
0,1347 ha und begründet sich im Wesentlichen durch die Änderung einer Mastzufahrt (siehe<br />
Fertigstellungsanzeige, Ordner 2, 2.7.2, (2)).<br />
Gegenüber den bewilligten Schlägerungen im Ausmaß von 1,1214 ha wurden lediglich 0,2.379 ha<br />
konsumiert. Die Differenz von 0,8835 ha ergibt sich daher, da die Fläche vor Erlassung des UVP<br />
Bescheides bereits rechtsgültig durch eine Rodungsbewilligung der BH Salzburg Umgebung<br />
gerodet wurde (siehe Fertigstellungsanzeige, Ordner 2, 2.7.2, (3)/(4)).<br />
Für die ursprünglich bewilligte unbefristete Rodungsfläche im Ausmaß von 1,3132 ha wurden<br />
Ersatzaufforstungen im Ausmaß von 1,6660 ha in der KG Waldprechting und KG Berndorf<br />
vorgeschrieben und durchgeführt, was eine Überkompensation von +0,3528 ha ergibt. Im<br />
Vergleich zur tatsächlich in Anspruch genommenen unbefristeten Rodungsfläche von 1,4295<br />
ergibt sich noch eine Überkompensation von +0,2365 ha.<br />
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