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Abschließend wird festgehalten, dass für den Neubaubereich mit Ausnahme der witterungsbedingten<br />

nicht vollständigen Begrünung der Baustellenbereiche sowie einiger Nachbesserungsbereiche<br />

durch Setzungen udgl (diese Begrünungen bzw Ausbesserungsarbeiten sind sobald als<br />

möglich zu vervollständigen und im Zuge der Berichtspflicht sowie der vorgeschriebenen<br />

Nachkontrolle zu bestätigen) von einer ordnungsgemäßen und auflagenkonformen Bauausführung<br />

auszugehen ist.<br />

Hinsichtlich der Rückbaustandorte kann die ordnungsgemäße und bescheidkonforme Fertigstellung<br />

<strong>zum</strong> Stichtag 29.6.2011 nicht bestätigt werden. Diesbezüglich sind die entsprechenden<br />

Nachweise durch den Einschreiter rechtzeitig vor Bescheiderlassung vorzulegen oder für die<br />

Rückbaustandorte die Abnahmeprüfung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.<br />

gez. Dipl.-Ing. Georg Juritsch eh<br />

Gutachten des Sachverständigen für Wasserbautechnik:<br />

Die Masten der 380 kV-Leitung im Bereich Salzburg wurden im Wesentlichen projektsgemäß<br />

hergestellt. Es gab nur geringfügige Abweichungen in der Lage, durch welche Gewässer oder der<br />

Hochwasserabflussbereich nicht berührt wurden. Beim Masten 2 wurde über Forderung der<br />

Anrainer eine Ufersicherung auf einer Länge von ca. 30 m mit Lärchenholz eingebaut. Der<br />

verbleibende Abflussquerschnitt entspricht aber der übrigen Gewässerbreite, sodass es hier zu<br />

keinem Rückstau kommt.<br />

Vom Umspannwerk Salzach werden die Oberflächen- und Drainagewässer projektsgemäß in das<br />

südlich der Anlage angeordnete Versickerungsbecken eingeleitet. Das Regenwasser des Betriebsgebäudes<br />

wird ebenfalls dort hin geleitet.<br />

Die Transformatorstationen sind noch nicht hergestellt und dem entsprechend sind die Auffangwannen<br />

und Ölabscheider noch nicht errichtet. Die diesbezüglichen Vorschreibungspunkte des<br />

Bescheides bleiben für den weiteren Bauabschnitt aufrecht.<br />

Zu den Vorschreibungen des Bescheides wird aus wasserbautechnischer Sicht festgestellt:<br />

Zu 171: Die Masten sind projektsgemäß hergestellt – erfüllt.<br />

Zu 172: Der Mast 1 liegt ca. 50 m seitlich des Mattigbaches. Das Gewässer wurde daher nicht<br />

berührt.<br />

Zu 173: Laut Mitteilung der ökologischen Bauaufsicht wurde Ufergehölz großteils nur auf Stock<br />

gesetzt. Es wird bei kritischen Aufwuchshöhen zurück geschnitten – erfüllt.<br />

Zu 174: Laut Auskunft der Bauaufsicht sind in den Maststandorten nur geringfügige Wasserzutritte<br />

in der Bauphase aufgetreten. Eine Ableitung über Absetzbecken war zu keinem Zeitpunkt<br />

erforderlich – erfüllt.<br />

Zu 175: Laut Auskunft der Bauaufsicht kam es in der Bauphase zu keiner Einleitung wassergefährdenden<br />

Stoffe – erfüllt.<br />

Aus wasserbautechnischer Sicht kann somit festgestellt werden, dass die Masten projektsgemäße<br />

errichtet wurden und die Regenwasserbeseitigung des Umspannwerkes der Salzach ordnungsgemäß<br />

erfolgt. Einer positiven Überprüfung kann somit zugestimmt werden.<br />

gez. Dipl.-Ing. Reinhard Schaufler eh<br />

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