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Abschließend wird festgehalten, dass für den Neubaubereich mit Ausnahme der witterungsbedingten<br />
nicht vollständigen Begrünung der Baustellenbereiche sowie einiger Nachbesserungsbereiche<br />
durch Setzungen udgl (diese Begrünungen bzw Ausbesserungsarbeiten sind sobald als<br />
möglich zu vervollständigen und im Zuge der Berichtspflicht sowie der vorgeschriebenen<br />
Nachkontrolle zu bestätigen) von einer ordnungsgemäßen und auflagenkonformen Bauausführung<br />
auszugehen ist.<br />
Hinsichtlich der Rückbaustandorte kann die ordnungsgemäße und bescheidkonforme Fertigstellung<br />
<strong>zum</strong> Stichtag 29.6.2011 nicht bestätigt werden. Diesbezüglich sind die entsprechenden<br />
Nachweise durch den Einschreiter rechtzeitig vor Bescheiderlassung vorzulegen oder für die<br />
Rückbaustandorte die Abnahmeprüfung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.<br />
gez. Dipl.-Ing. Georg Juritsch eh<br />
Gutachten des Sachverständigen für Wasserbautechnik:<br />
Die Masten der 380 kV-Leitung im Bereich Salzburg wurden im Wesentlichen projektsgemäß<br />
hergestellt. Es gab nur geringfügige Abweichungen in der Lage, durch welche Gewässer oder der<br />
Hochwasserabflussbereich nicht berührt wurden. Beim Masten 2 wurde über Forderung der<br />
Anrainer eine Ufersicherung auf einer Länge von ca. 30 m mit Lärchenholz eingebaut. Der<br />
verbleibende Abflussquerschnitt entspricht aber der übrigen Gewässerbreite, sodass es hier zu<br />
keinem Rückstau kommt.<br />
Vom Umspannwerk Salzach werden die Oberflächen- und Drainagewässer projektsgemäß in das<br />
südlich der Anlage angeordnete Versickerungsbecken eingeleitet. Das Regenwasser des Betriebsgebäudes<br />
wird ebenfalls dort hin geleitet.<br />
Die Transformatorstationen sind noch nicht hergestellt und dem entsprechend sind die Auffangwannen<br />
und Ölabscheider noch nicht errichtet. Die diesbezüglichen Vorschreibungspunkte des<br />
Bescheides bleiben für den weiteren Bauabschnitt aufrecht.<br />
Zu den Vorschreibungen des Bescheides wird aus wasserbautechnischer Sicht festgestellt:<br />
Zu 171: Die Masten sind projektsgemäß hergestellt – erfüllt.<br />
Zu 172: Der Mast 1 liegt ca. 50 m seitlich des Mattigbaches. Das Gewässer wurde daher nicht<br />
berührt.<br />
Zu 173: Laut Mitteilung der ökologischen Bauaufsicht wurde Ufergehölz großteils nur auf Stock<br />
gesetzt. Es wird bei kritischen Aufwuchshöhen zurück geschnitten – erfüllt.<br />
Zu 174: Laut Auskunft der Bauaufsicht sind in den Maststandorten nur geringfügige Wasserzutritte<br />
in der Bauphase aufgetreten. Eine Ableitung über Absetzbecken war zu keinem Zeitpunkt<br />
erforderlich – erfüllt.<br />
Zu 175: Laut Auskunft der Bauaufsicht kam es in der Bauphase zu keiner Einleitung wassergefährdenden<br />
Stoffe – erfüllt.<br />
Aus wasserbautechnischer Sicht kann somit festgestellt werden, dass die Masten projektsgemäße<br />
errichtet wurden und die Regenwasserbeseitigung des Umspannwerkes der Salzach ordnungsgemäß<br />
erfolgt. Einer positiven Überprüfung kann somit zugestimmt werden.<br />
gez. Dipl.-Ing. Reinhard Schaufler eh<br />
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