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Aus forstfachlicher Sicht kann festgestellt werden, dass die Bescheidauflagen eingehalten wurden.<br />
In die Betriebsauflagen sind folgend Auflagen zu übernehmen:<br />
5. Die Aufforstungen (Ersatzaufforstungen, Wiederaufforstungen), bis auf die Aufforstungsfläche<br />
beim Spannfeld zwischen Mast 3030 und 3031 (siehe Trassenplan Nr. L9535, östlicher<br />
Teil der GP 1790/2 KG 56530 Matzing im Ausmaß von 1.036 m² und östlicher Teil der<br />
GP 765 KG 56541 Seeham im Ausmaß von 2.773 m²), sind bis zur Kultursicherung zu<br />
pflegen und Ausfälle erforderlichenfalls nachzubessern.<br />
6. Bezüglich der einzubringenden Baumarten gelten sinngemäß folgende Auflagen:<br />
Bewilligungsbescheid Auflage 96,<br />
UVE, Kapitel 4, Seite 162 und Seite 163,<br />
die wörtlich in die Betriebsvorschrift aufzunehmen sind.<br />
7. Diese Maßnahmen sind unter der forstökologischen Aufsicht eines forsttechnischen Ingenieurbüros<br />
durchzuführen.<br />
8. Die durchgeführten Maßnahmen sind der Behörde einmal im Jahr bis spätestens 31.10. anhand<br />
eines Zwischenberichtes zu melden.<br />
9. Nach der Kultursicherung ist der Behörde ein Endbericht über die erfolgreich durchgeführten<br />
Maßnahmen vorzulegen.<br />
10. Die in der Bewilligung angeführten Auflagen 88, 89, 90, 91 und 92, sowie die in der UVE<br />
Kapitel 4, Seite 164 angeführten ersten beiden Punkte sind wörtlich in die Betriebsvorschrift<br />
aufzunehmen und einzuhalten.<br />
gez. Dipl.-Ing. Gernot Kaltenleitner eh<br />
Stellungnahme des hochbautechnischen Amtssachverständigen:<br />
Die Austrian Power Grid AG hat die Durchführung der Abnahmeprüfung sowie die<br />
Genehmigung sowie geringfügiger Abweichungen beantragt. Am heutigen Tag werden in der<br />
Verhandlung die projekts- bzw. bescheidkonforme Realisierung des Vorhabens sowie die<br />
Genehmigungsfähigkeit der beantragten Abweichungen erörtert.<br />
Der heute verhandelte Sachverhalt unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der bereits<br />
übermittelten Fertigstellungsanzeige mit der ein eigener Ordner mit den Beschreibungen der<br />
Änderungen und den in den Auflagen geforderten Attesten und Bestätigungen vorgelegt wurden.<br />
Auch im Zuge der mündlichen Verhandlung sind keine neuerlichen Abweichungen oder Projektsänderungen<br />
hervorgekommen, sodass grundsätzlich auf die bereits im Verfahren ersichtlichen<br />
Stellungnahmen hingewiesen werden kann. Im Antrag der Austrian Power Grid AG werden im<br />
Detail bautechnische Änderungen angeführt und beschrieben. Diese Änderungen sind auch in<br />
Ausführungsplänen dargestellt. Neben der Verschiebung von einzelnen Tragmasten sind vor<br />
allem im Umspannwerk Salzburg keine Änderungen als Verbesserungen durchgeführt worden.<br />
Neben einigen Verschiebungen für die funktionale Verbesserung im Ablauf im Zusammenhang<br />
mit der Feuerwehr wurde auch ein zusätzlicher Lagecontainer und eine Wetterstation errichtet.<br />
Bezüglich der in der Genehmigung vorgeschriebenen Auflagen kann festgehalten werden, dass für<br />
den heutigen gegenständlichen Teil der Salzburgleitung die Auflagen aus fachlicher Sicht erfüllt<br />
und eingehalten wurden. Die geforderten Bestätigungen für die Auflagenpunkte 2.2. und 2.3.<br />
liegen in der Dokumentation für die Auflagenerfüllung auf.<br />
Aufgrund der ordnungsgemäßen Ausführung der bautechnisch relevanten Maßnahmen kann<br />
derzeit von einem ordnungsgemäßen Ergebnis der Bauführung ausgegangen werden.<br />
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