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Aus forstfachlicher Sicht kann festgestellt werden, dass die Bescheidauflagen eingehalten wurden.<br />

In die Betriebsauflagen sind folgend Auflagen zu übernehmen:<br />

5. Die Aufforstungen (Ersatzaufforstungen, Wiederaufforstungen), bis auf die Aufforstungsfläche<br />

beim Spannfeld zwischen Mast 3030 und 3031 (siehe Trassenplan Nr. L9535, östlicher<br />

Teil der GP 1790/2 KG 56530 Matzing im Ausmaß von 1.036 m² und östlicher Teil der<br />

GP 765 KG 56541 Seeham im Ausmaß von 2.773 m²), sind bis zur Kultursicherung zu<br />

pflegen und Ausfälle erforderlichenfalls nachzubessern.<br />

6. Bezüglich der einzubringenden Baumarten gelten sinngemäß folgende Auflagen:<br />

Bewilligungsbescheid Auflage 96,<br />

UVE, Kapitel 4, Seite 162 und Seite 163,<br />

die wörtlich in die Betriebsvorschrift aufzunehmen sind.<br />

7. Diese Maßnahmen sind unter der forstökologischen Aufsicht eines forsttechnischen Ingenieurbüros<br />

durchzuführen.<br />

8. Die durchgeführten Maßnahmen sind der Behörde einmal im Jahr bis spätestens 31.10. anhand<br />

eines Zwischenberichtes zu melden.<br />

9. Nach der Kultursicherung ist der Behörde ein Endbericht über die erfolgreich durchgeführten<br />

Maßnahmen vorzulegen.<br />

10. Die in der Bewilligung angeführten Auflagen 88, 89, 90, 91 und 92, sowie die in der UVE<br />

Kapitel 4, Seite 164 angeführten ersten beiden Punkte sind wörtlich in die Betriebsvorschrift<br />

aufzunehmen und einzuhalten.<br />

gez. Dipl.-Ing. Gernot Kaltenleitner eh<br />

Stellungnahme des hochbautechnischen Amtssachverständigen:<br />

Die Austrian Power Grid AG hat die Durchführung der Abnahmeprüfung sowie die<br />

Genehmigung sowie geringfügiger Abweichungen beantragt. Am heutigen Tag werden in der<br />

Verhandlung die projekts- bzw. bescheidkonforme Realisierung des Vorhabens sowie die<br />

Genehmigungsfähigkeit der beantragten Abweichungen erörtert.<br />

Der heute verhandelte Sachverhalt unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der bereits<br />

übermittelten Fertigstellungsanzeige mit der ein eigener Ordner mit den Beschreibungen der<br />

Änderungen und den in den Auflagen geforderten Attesten und Bestätigungen vorgelegt wurden.<br />

Auch im Zuge der mündlichen Verhandlung sind keine neuerlichen Abweichungen oder Projektsänderungen<br />

hervorgekommen, sodass grundsätzlich auf die bereits im Verfahren ersichtlichen<br />

Stellungnahmen hingewiesen werden kann. Im Antrag der Austrian Power Grid AG werden im<br />

Detail bautechnische Änderungen angeführt und beschrieben. Diese Änderungen sind auch in<br />

Ausführungsplänen dargestellt. Neben der Verschiebung von einzelnen Tragmasten sind vor<br />

allem im Umspannwerk Salzburg keine Änderungen als Verbesserungen durchgeführt worden.<br />

Neben einigen Verschiebungen für die funktionale Verbesserung im Ablauf im Zusammenhang<br />

mit der Feuerwehr wurde auch ein zusätzlicher Lagecontainer und eine Wetterstation errichtet.<br />

Bezüglich der in der Genehmigung vorgeschriebenen Auflagen kann festgehalten werden, dass für<br />

den heutigen gegenständlichen Teil der Salzburgleitung die Auflagen aus fachlicher Sicht erfüllt<br />

und eingehalten wurden. Die geforderten Bestätigungen für die Auflagenpunkte 2.2. und 2.3.<br />

liegen in der Dokumentation für die Auflagenerfüllung auf.<br />

Aufgrund der ordnungsgemäßen Ausführung der bautechnisch relevanten Maßnahmen kann<br />

derzeit von einem ordnungsgemäßen Ergebnis der Bauführung ausgegangen werden.<br />

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