Verfahren Linz Hauptbahnhof bis Summerau: Verhandlungsschrift
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GZ. BMVIT-820.311/0021-IV/SCH2/2011<br />
Kostenermittlung € 142.000,00 netto zuzüglich Erhaltungskosten von € 42.000,00 netto unleistbar<br />
wird. Die Stadtgemeinde verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sie die Umsatzsteuer<br />
zahlen muss und nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Hier sollte zumindest versucht werden, diese<br />
Unterführung zur Gänze in das ÖBB-Projekt zu integrieren und der Stadtgemeinde dafür einen<br />
pauschalen Kostenanteil vorzuschreiben.<br />
Betreffend der Räumung des Finstergrabenbaches, der im Aktenvermerk als Pkt. 4 aufscheint,<br />
wird nochmals festgehalten, dass durch die bauliche Änderung des Bachbettes die Gemeinde zukünftig<br />
keinerlei Räumungsverpflichtung übernimmt.<br />
In Pulgarn wird zur Verbesserung der Lebensqualität von benachbarten Anrainern die Verlängerung<br />
der Lärmschutzwand um ca. 150 m Richtung Osten gefordert, damit die Lebensqualität im<br />
Freiraum vor den bestehenden Objekten nicht geschmälert wird.<br />
Bgm. Josef Buchner e.h.<br />
Stellungnahme der Gemeinde Katsdorf, Gemeindeplatz 1, 4223 Katsdorf, vertreten durch<br />
Herrn Karl Plotz:<br />
Die Gemeinde Katsdorf ist durch den Umbau des Bahnhofes Lungitz betroffen.<br />
Die Gemeinde Katsdorf fordert zum bestmöglichen Schutz der betroffenen Bevölkerung im Zuge<br />
des beabsichtigten Ausbaues der <strong>Summerau</strong>erbahn einen aktiven Lärm-, Erschütterungs- und<br />
Sekundärschallschutz in Form von Lärmschutzwänden, Lärmschutzwallen, Lärmschutzförderungen<br />
usw. in das Projekt aufzunehmen und auf Kosten der ÖBB zu errichten.<br />
Weiters fordert die Gemeinde Katsdorf den barrierefreien Zugang zu den Zügen im Bahnhof<br />
Lungitz und der Haltestelle Katsdorf, um Menschen mit Beeinträchtigung das Bahnfahren zu ermöglichen.<br />
Karl Plotz in Vertretung des Bürgermeisters Ernst Lehner e.h.<br />
Stellungnahme der Marktgemeinde Luftenberg an der Donau, vertreten durch Herrn Bürgermeister<br />
Karl Buchberger:<br />
In Ergänzung zu der bereits abgegebenen Stellungnahme verweisen wir auf die Situation in der<br />
Steiningerstraße. Dort sind im zweigleisigen Ausbau projektsgemäß keine Lärmschutzmaßnahmen<br />
vorgesehen, weil die Strecke um ca. 35 m von den Häusern abrücken würde. Wie wir in Erfahrung<br />
bringen konnten, soll aber der Abschnitt Pulgarn – St.Georgen an der Gusen eingleisig belassen<br />
und auch keine Änderung der Streckenführung vorgenommen werden. Bei der zu erwartenden<br />
Steigerung der Verkehrsfrequenz ist zu erwarten, dass dann die Lärmpegel die Grenzwerte überschreiten.<br />
Vor allem die derzeit bestehende Stahlbrücke stellt eine zusätzliche Lärmquelle dar.<br />
Ich fordere daher, dass dieser Bereich lärmtechnisch genau untersucht wird und dass die erforderlichen<br />
Lärmschutzmaßnahmen im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Projektes<br />
realisiert werden.<br />
Karl Buchberger e.h.<br />
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