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Verfahren Linz Hauptbahnhof bis Summerau: Verhandlungsschrift

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GZ. BMVIT-820.311/0021-IV/SCH2/2011<br />

Kostenermittlung € 142.000,00 netto zuzüglich Erhaltungskosten von € 42.000,00 netto unleistbar<br />

wird. Die Stadtgemeinde verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sie die Umsatzsteuer<br />

zahlen muss und nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Hier sollte zumindest versucht werden, diese<br />

Unterführung zur Gänze in das ÖBB-Projekt zu integrieren und der Stadtgemeinde dafür einen<br />

pauschalen Kostenanteil vorzuschreiben.<br />

Betreffend der Räumung des Finstergrabenbaches, der im Aktenvermerk als Pkt. 4 aufscheint,<br />

wird nochmals festgehalten, dass durch die bauliche Änderung des Bachbettes die Gemeinde zukünftig<br />

keinerlei Räumungsverpflichtung übernimmt.<br />

In Pulgarn wird zur Verbesserung der Lebensqualität von benachbarten Anrainern die Verlängerung<br />

der Lärmschutzwand um ca. 150 m Richtung Osten gefordert, damit die Lebensqualität im<br />

Freiraum vor den bestehenden Objekten nicht geschmälert wird.<br />

Bgm. Josef Buchner e.h.<br />

Stellungnahme der Gemeinde Katsdorf, Gemeindeplatz 1, 4223 Katsdorf, vertreten durch<br />

Herrn Karl Plotz:<br />

Die Gemeinde Katsdorf ist durch den Umbau des Bahnhofes Lungitz betroffen.<br />

Die Gemeinde Katsdorf fordert zum bestmöglichen Schutz der betroffenen Bevölkerung im Zuge<br />

des beabsichtigten Ausbaues der <strong>Summerau</strong>erbahn einen aktiven Lärm-, Erschütterungs- und<br />

Sekundärschallschutz in Form von Lärmschutzwänden, Lärmschutzwallen, Lärmschutzförderungen<br />

usw. in das Projekt aufzunehmen und auf Kosten der ÖBB zu errichten.<br />

Weiters fordert die Gemeinde Katsdorf den barrierefreien Zugang zu den Zügen im Bahnhof<br />

Lungitz und der Haltestelle Katsdorf, um Menschen mit Beeinträchtigung das Bahnfahren zu ermöglichen.<br />

Karl Plotz in Vertretung des Bürgermeisters Ernst Lehner e.h.<br />

Stellungnahme der Marktgemeinde Luftenberg an der Donau, vertreten durch Herrn Bürgermeister<br />

Karl Buchberger:<br />

In Ergänzung zu der bereits abgegebenen Stellungnahme verweisen wir auf die Situation in der<br />

Steiningerstraße. Dort sind im zweigleisigen Ausbau projektsgemäß keine Lärmschutzmaßnahmen<br />

vorgesehen, weil die Strecke um ca. 35 m von den Häusern abrücken würde. Wie wir in Erfahrung<br />

bringen konnten, soll aber der Abschnitt Pulgarn – St.Georgen an der Gusen eingleisig belassen<br />

und auch keine Änderung der Streckenführung vorgenommen werden. Bei der zu erwartenden<br />

Steigerung der Verkehrsfrequenz ist zu erwarten, dass dann die Lärmpegel die Grenzwerte überschreiten.<br />

Vor allem die derzeit bestehende Stahlbrücke stellt eine zusätzliche Lärmquelle dar.<br />

Ich fordere daher, dass dieser Bereich lärmtechnisch genau untersucht wird und dass die erforderlichen<br />

Lärmschutzmaßnahmen im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Projektes<br />

realisiert werden.<br />

Karl Buchberger e.h.<br />

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