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Verfahren Linz Hauptbahnhof bis Summerau: Verhandlungsschrift

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GZ. BMVIT-820.311/0021-IV/SCH2/2011<br />

Stellungnahme des Sachverständigen für Wasserbautechnik, Dipl.-Ing. Peter Flicker zur<br />

Stellungnahme von Peter Höllwart, 4225 Luftenberg, Schallenbergstr. 13:<br />

Die Liegenschaft bzw. der Brunnen des Herrn Höllwart liegt ca. bei Bahn km 11,45 rdB.<br />

Von km 11,45 <strong>bis</strong> 11,20 wird die Bahntrasse rdB über einen Bahngraben zum Versickerungsbecken<br />

VB05 km 11,2 (Absetzteil und Versickerungsbecken mit Bodenfilterschicht) entwässert, von<br />

km 11,45 – 11,55 wird das Niederschlagswasser der Bahntrasse über eine Versitzmulde mit Bodenfilterschicht<br />

versickert. Qualitative Belastungen aus der Versickerung der Niederschlagswässer<br />

der Bahntrasse sind nicht zu besorgen, da nach Stand der Technik gereinigt wird und die Belastung<br />

von vornherein sehr gering ist. Quantitativ sind keine merklichen Änderungen zu erwarten, da<br />

lediglich in ganz geringem Umfang die Örtlichkeit der Grundwasserneubildung verändert wird. Zur<br />

Absicherung wird aber vom Sachverständigen für Geohydrologie eine quantiative Beweissicherung<br />

vorgesehen.<br />

Dipl.-Ing. Peter Flicker e.h.<br />

Gemeinsame Stellungnahme von Frau Karin Moser und Herrn Wilhelm(Moser GmbH), Felsenweg<br />

15, 4225 Luftenberg:<br />

Die Schallschutzwand steht in der Ausschreibung mit ca. 90 lfm/3m hoch. Unseres Erachtens<br />

müsste sie mind. 150 lfm sein. Weiters würden wir uns wünschen, in gewissen Abständen eine<br />

durchsichtige Schallwand zu errichten, um nicht total eingesperrt zu sein. Sollte der zweigleisige<br />

Ausbau in unserem Streckenabschnitt einstweilen zurückgestellt werden, die Verkehrsfrequenz<br />

jedoch jetzt schon erhöht werden, möchten wir trotzdem vorab, unter Ausschöpfung aller technischen<br />

Möglichkeiten unseres Freiraumes bei Privat- und Betriebsgebäude, dass die Schallschutzwände<br />

gebaut werden.<br />

Wir möchten eine Bestandsaufnahme vom Betriebsgebäude und Privatgebäude bzgl. etwaiger<br />

Beschädigungen während der Bauphase.<br />

Weiters möchten wir eine Klärung bzgl. Überwassers des Betriebsgebäudes, sollte der Bahngraben<br />

zugeschüttet werden (begradigt werden).<br />

Der Anfahrtsteil für unsere Zufahrt (Privat und firmenmäßig) wird durch den Radweg zu schmal<br />

(LKW, Firmenbusse etc.) eventuell ein eigener Radweg oder überhaupt Verbreiterung der Zufahrtsstraße.<br />

Karin Moser e.h. und Wilhelm Moser e.h. (für die Moser GmbH)<br />

Stellungnahme des Sachverständigen für Verkehr, Dipl.-Ing. Rudolf Wenny zur Stellungnahme<br />

von Karin Moser, Wilhelm Moser, Moser GmbH:<br />

Im UVE-Einreichoperat ist die Führung des Radweges auf dem bestehenden Felsenweg im Mischverkehr<br />

– gemeinsames Benützen der Fahrbahn durch alle Verkehrsteilnehmer - vorgesehen. In<br />

den weiteren Detailplanungen sind Überlegungen hinsichtlich einer Führung des Radweges auf<br />

der alten Bahntrasse sehr weit fortgeschritten. Damit ergeben sich keine Konfliktsituationen auf<br />

dem bestehenden Felsenweg und der Einwand der zu schmalen Straße ist aus verkehrstechnischer<br />

Sicht nicht mehr relevant.<br />

Dipl.-Ing. Rudolf Wenny e.h.<br />

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