Verfahren Linz Hauptbahnhof bis Summerau: Verhandlungsschrift
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GZ. BMVIT-820.311/0021-IV/SCH2/2011<br />
Stellungnahme des Sachverständigen für Wasserbautechnik, Dipl.-Ing. Peter Flicker zur<br />
Stellungnahme von Peter Höllwart, 4225 Luftenberg, Schallenbergstr. 13:<br />
Die Liegenschaft bzw. der Brunnen des Herrn Höllwart liegt ca. bei Bahn km 11,45 rdB.<br />
Von km 11,45 <strong>bis</strong> 11,20 wird die Bahntrasse rdB über einen Bahngraben zum Versickerungsbecken<br />
VB05 km 11,2 (Absetzteil und Versickerungsbecken mit Bodenfilterschicht) entwässert, von<br />
km 11,45 – 11,55 wird das Niederschlagswasser der Bahntrasse über eine Versitzmulde mit Bodenfilterschicht<br />
versickert. Qualitative Belastungen aus der Versickerung der Niederschlagswässer<br />
der Bahntrasse sind nicht zu besorgen, da nach Stand der Technik gereinigt wird und die Belastung<br />
von vornherein sehr gering ist. Quantitativ sind keine merklichen Änderungen zu erwarten, da<br />
lediglich in ganz geringem Umfang die Örtlichkeit der Grundwasserneubildung verändert wird. Zur<br />
Absicherung wird aber vom Sachverständigen für Geohydrologie eine quantiative Beweissicherung<br />
vorgesehen.<br />
Dipl.-Ing. Peter Flicker e.h.<br />
Gemeinsame Stellungnahme von Frau Karin Moser und Herrn Wilhelm(Moser GmbH), Felsenweg<br />
15, 4225 Luftenberg:<br />
Die Schallschutzwand steht in der Ausschreibung mit ca. 90 lfm/3m hoch. Unseres Erachtens<br />
müsste sie mind. 150 lfm sein. Weiters würden wir uns wünschen, in gewissen Abständen eine<br />
durchsichtige Schallwand zu errichten, um nicht total eingesperrt zu sein. Sollte der zweigleisige<br />
Ausbau in unserem Streckenabschnitt einstweilen zurückgestellt werden, die Verkehrsfrequenz<br />
jedoch jetzt schon erhöht werden, möchten wir trotzdem vorab, unter Ausschöpfung aller technischen<br />
Möglichkeiten unseres Freiraumes bei Privat- und Betriebsgebäude, dass die Schallschutzwände<br />
gebaut werden.<br />
Wir möchten eine Bestandsaufnahme vom Betriebsgebäude und Privatgebäude bzgl. etwaiger<br />
Beschädigungen während der Bauphase.<br />
Weiters möchten wir eine Klärung bzgl. Überwassers des Betriebsgebäudes, sollte der Bahngraben<br />
zugeschüttet werden (begradigt werden).<br />
Der Anfahrtsteil für unsere Zufahrt (Privat und firmenmäßig) wird durch den Radweg zu schmal<br />
(LKW, Firmenbusse etc.) eventuell ein eigener Radweg oder überhaupt Verbreiterung der Zufahrtsstraße.<br />
Karin Moser e.h. und Wilhelm Moser e.h. (für die Moser GmbH)<br />
Stellungnahme des Sachverständigen für Verkehr, Dipl.-Ing. Rudolf Wenny zur Stellungnahme<br />
von Karin Moser, Wilhelm Moser, Moser GmbH:<br />
Im UVE-Einreichoperat ist die Führung des Radweges auf dem bestehenden Felsenweg im Mischverkehr<br />
– gemeinsames Benützen der Fahrbahn durch alle Verkehrsteilnehmer - vorgesehen. In<br />
den weiteren Detailplanungen sind Überlegungen hinsichtlich einer Führung des Radweges auf<br />
der alten Bahntrasse sehr weit fortgeschritten. Damit ergeben sich keine Konfliktsituationen auf<br />
dem bestehenden Felsenweg und der Einwand der zu schmalen Straße ist aus verkehrstechnischer<br />
Sicht nicht mehr relevant.<br />
Dipl.-Ing. Rudolf Wenny e.h.<br />
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